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   BGH, 08.05.2018 - XI ZR 538/17   

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https://dejure.org/2018,15911
BGH, 08.05.2018 - XI ZR 538/17 (https://dejure.org/2018,15911)
BGH, Entscheidung vom 08.05.2018 - XI ZR 538/17 (https://dejure.org/2018,15911)
BGH, Entscheidung vom 08. Mai 2018 - XI ZR 538/17 (https://dejure.org/2018,15911)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Statthaftigkeit der Aufrechnung als neues Angriffs- oder Verteidigungsmittel in der Berufungsinstanz

  • rewis.io

    Rechtsbeschwerde gegen Berufungszurückweisungsbeschluss: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde bei fehlerhaftem Beschluss; Berücksichtigung neuen unstreitigen Tatsachenvortrags

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Statthaftigkeit der Aufrechnung als neues Angriffs- oder Verteidigungsmittel in der Berufungsinstanz

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Primäraufrechnung oder Hilfsaufrechnung?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Aufrechnung erst in der Berufungsinstanz

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Prozessaufrechnung - und der Bestimmtheitsgrundsatz

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die als unbegründet zurückgewiesene unzulässige Berufung - und die Rechtsbeschwerde

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2018, 2269
 
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Wird zitiert von ... (30)

  • OLG Koblenz, 31.03.2021 - 7 U 1602/20

    Anspruch auf Schadenersatz im Abgasskandal nicht verjährt

    Neues unstreitiges Vorbringen ist in der Berufungsinstanz aber zu berücksichtigen, selbst wenn dadurch eine neue Beweisaufnahme notwendig wird (vgl. BGH NJW 2018, 2269; BGH FamRZ 2005, 1555; Zöller-Heßler, ZPO, 33. Aufl., § 531 Rn. 20 m. w. N.).
  • BGH, 26.01.2021 - II ZR 391/18

    Anfechtung eines Gesellschafterbeschlusses durch einen zum Zeitpunkt der

    Ungeachtet des § 531 ZPO ist neues unstreitiges Vorbringen stets zuzulassen (vgl. BGH, Urteil vom 18. November 2004 - IX ZR 229/03, BGHZ 161, 138, 141; Beschluss vom 23. Juni 2008 - GSZ 1/08, BGHZ 177, 212 Rn. 10; Beschluss vom 8. Mai 2018 - XI ZR 538/17, NJW 2018, 2269 Rn. 25; Urteil vom 27. Oktober 2020 - II ZR 355/18, ZIP 2020, 2453 Rn. 28).
  • BGH, 19.03.2019 - XI ZR 95/17

    Beginn der kenntnisabhängigen Verjährungsfrist für Rückforderungsansprüche wegen

    Davon muss allerdings abgesehen und abschließend sachlich entschieden werden, wenn die Berufungsentscheidung einen Sachverhalt ergibt, der für die rechtliche Beurteilung eine verwertbare tatsächliche Grundlage bietet, und bei Zurückverweisung ein anderes sachliches Ergebnis nicht möglich erscheint (vgl. dazu auch Senatsurteil vom 29. November 2011 - XI ZR 172/11, WM 2012, 36 Rn. 29 und Senatsbeschluss vom 8. Mai 2018 - XI ZR 538/17, NJW 2018, 2269 Rn. 20).
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