Rechtsprechung
BGH, 16.11.2017 - 2 StR 154/17 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
§ 249 Abs. 1 StGB
Raub (fremde Sache: Fremdheit von an einem Geldautomaten ausgegebenen Geldscheinen; Wegnahme: Bruch fremden Gewahrsams, kein Gewahrsamsbruch bei Ausgabe von Geldscheinen am Geldautomaten) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 249 Abs 1 StGB, § 253 Abs 1 StGB, § 253 Abs 2 StGB, § 255 StGB
Räuberische Erpressung: Abnötigung einer Geldüberlassung am Geldautomaten - IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 249 Abs. 1 StGB, § 253 Abs. 1, 2, § 255 StGB, § 246 Abs. 1 StGB
- Wolters Kluwer
Unberechtigte Herausnahme von Geldscheinen aus dem Geldausgabefach eines Bankautomaten; Zwang des Karteninhabers zur Eingabe des Auszahlungsbetrages in den Geldautomaten und zur Duldung der Herausnahme der diesem zur Übereignung angebotenen Geldscheine; Tatsächliche ...
- rewis.io
Räuberische Erpressung: Abnötigung einer Geldüberlassung am Geldautomaten
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Unberechtigte Herausnahme von Geldscheinen aus dem Geldausgabefach eines Bankautomaten; Zwang des Karteninhabers zur Eingabe des Auszahlungsbetrages in den Geldautomaten und zur Duldung der Herausnahme der diesem zur Übereignung angebotenen Geldscheine; Tatsächliche ...
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)
Zwang des Karteninhabers zur Eingabe des Auszahlungsbetrages in den Geldautomaten und zur Duldung der Herausnahme der diesem zur Übereignung angebotenen Geldscheine
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Weggestoßen vom Geldautomaten
- bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)
Abgenötigte "Geldüberlassung" am Bankautomaten als räuberische Erpressung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Abgrenzung von Raub und räuberischer Erpressung
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Mit Gewalt erzwungenes Dulden des Geldabhebens an Geldautomaten durch den Täter stellt keinen Raub dar - Vorliegen einer strafbaren räuberischen Erpressung
Besprechungen u.ä. (5)
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
§§ 246, 249, 253, 255, 263 a StGB
Raub und räuberische Erpressung am Geldautomaten - Lehrstuhl für Strafrecht Prof. Marxen (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Sparkassen-Schubser-Fall
§§ 249, 253, 255 StGB
Abgrenzung Raub - Räuberische Erpressung, b) Raub, Erpressung, räuberischer Diebstahl, Materielles Strafrecht, Raub und Qualifikationen, räuberische Erpressung, Strafrecht BT - Ruhr-Universität Bochum (Entscheidungsbesprechung)
Eigentums- und Gewahrsamsverhältnisse an Bargeld aus dem Geldautomaten; Abgrenzung Raub/räuberische Erpressung
- Akte Recht (Lehrstuhl Prof. Safferling)
(Entscheidungsbesprechung)
Abgenötigte "Geldüberlassung" am Automaten als räuberische Erpressung
- hanoverlawreview.de
(Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Die abgenötigte Geldüberlassung
Verfahrensgang
- LG Aachen, 10.11.2016 - 67 KLs 17/16
- BGH, 16.11.2017 - 2 StR 154/17
Papierfundstellen
- NJW 2018, 245
- NStZ 2018, 604
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 21.03.2019 - 3 StR 333/18
Diebstahl (Wegnahme; Gewahrsam; Geldscheine im Ausgabefach eines Geldautomaten; …
Dies gilt auch dann, wenn eine technisch ordnungsgemäße Bedienung des Automaten voranging, denn das Geldinstitut hat keinen Anlass, das ihm gehörende im Automaten befindliche Geld demjenigen zu übereignen, der unbefugt darauf zugreift (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Dezember 1987 - 3 StR 209/87, BGHSt 35, 152, 161; vom 16. November 2017 - 2 StR 154/17, NJW 2018, 245 Rn. 8 ff.).Der beabsichtigten Entscheidung steht der Beschluss des 2. Strafsenats vom 16. November 2017 (2 StR 154/17, NStZ 2018, 604) entgegen.
- BGH, 03.03.2021 - 4 StR 338/20
Diebstahl (Gewahrsam des Bankkunden am Bargeld im Ausgabefach eines …
Es hat insbesondere zu Recht angenommen, dass die Angeklagten die Geldscheine, bei denen es sich um für sie fremde Sachen handelte (BGH, Beschlüsse vom 21. März 2019 - 3 StR 333/18, NStZ 2019, 726, 727; vom 16. November 2017 - 2 StR 154/17, NStZ 2018, 604, 605 mwN), wegnahmen.Ein Bruch fremden Gewahrsams liegt vor, wenn der Gewahrsam gegen oder ohne den Willen des Inhabers aufgehoben wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. März 2019 - 3 StR 333/18, NStZ 2019, 726, 727; vom 16. November 2017 - 2 StR 154/17, NStZ 2018, 604, 605; vom 16. Dezember 1987 - 3 StR 209/87, BGHSt 35, 152, 158).
Der 2. Strafsenat hat in einem Fall, in dem ein Geldautomat durch Eingabe einer Bankkarte nebst zugehöriger PIN-Nummer äußerlich ordnungsgemäß bedient worden ist, angenommen, dass der Gewahrsam an dem Bargeld mit der Ausgabe durch das Geldinstitut preisgegeben wird und daher dessen Gewahrsam nicht mehr gebrochen werden kann (BGH, Beschluss vom 16. November 2017 - 2 StR 154/17, NStZ 2018, 604, 605; krit. dazu El-Ghazi, jurisPR-StrafR 6/2018 Anm. 1; zust. hingegen Brand, ZWH 2020, 125, 129).
Ob etwas anderes zu gelten hat, wenn der Karteninhaber vor der Bereitstellung des Geldes im Ausgabefach durch Gewalt oder Androhung von Gewalt von der Ausübung seines Gewahrsams ausgeschlossen wird (vgl. zu einer solchen Fallkonstellation BGH, Beschluss vom 16. November 2017 - 2 StR 154/17, NStZ 2018, 604), braucht der Senat nicht zu entscheiden, denn derartiges hat das Landgericht in keinem Fall festgestellt.
- OLG Rostock, 06.02.2019 - 20 RR 90/18
Betrug: Bezahlung an einem Selbstbedienungsterminal mit dem elektronischen …
Wird - wie vorliegend - die Selbstbedienungskasse technisch ordnungsgemäß bedient, erfolgt die Gewahrsamsaufgabe und die Eigentumsübertragung bezüglich der vom Bezahlvorgang ordnungsgemäß betroffenen Waren mit dem Willen des Unternehmens (vgl. BGH, Beschluss vom 16.11.2017, Az. 2 StR 154/17, zitiert nach Juris). - BGH, 11.08.2021 - 3 StR 63/21
Strafbarkeit bei betrügerischer Erlangung von Girokarte
Denn nicht nur, wenn die Kartenverwendung gänzlich ohne Befugnis des berechtigten Karteninhabers erfolgt, sondern auch dann, wenn die Karte im konkreten Fall "lediglich" abredewidrig eingesetzt wird, stellt sich der Abhebevorgang am Geldautomaten zwar als willentliche Übertragung des Gewahrsams an dem Bargeld durch den Geldautomatenbetreiber an denjenigen dar, der Karte und zugehörige Geheimzahl verwendet, nicht jedoch als Einverständnis mit einem Eigentumserwerb am Bargeld durch den zur Abhebung nicht berechtigten Kartennutzer (…BGH, Beschlüsse vom 21. März 2019 - 3 StR 333/18, NStZ 2019, 726 Rn. 8 f., 16 f.; vom 16. November 2017 - 2 StR 154/17, NJW 2018, 245 Rn. 8 ff.; vom 16. Dezember 1987 - 3 StR 209/87, BGHSt 35, 152, 158 ff.).