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   BGH, 29.03.2018 - I ZR 34/17   

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BGH, 29.03.2018 - I ZR 34/17 (https://dejure.org/2018,7032)
BGH, Entscheidung vom 29.03.2018 - I ZR 34/17 (https://dejure.org/2018,7032)
BGH, Entscheidung vom 29. März 2018 - I ZR 34/17 (https://dejure.org/2018,7032)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

    Bonusaktion für Taxi App

  • IWW

    § 8 Abs. 1, 3 Nr. 1, § ... 3 Abs. 1, § 3a UWG, § 39 Abs. 3, § 51 Abs. 1, 5 PBefG, § 51 Abs. 5 PBefG, §§ 8, 3, 4 Nr. 11 UWG, §§ 3, 3a UWG, § 4 Nr. 11 UWG, 2 Satz 1 UWG, § 8 Abs. 3 Nr. 1, § 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG, § 1 Abs. 1 PBefG, § 2 Abs. 1 Nr. 4 PBefG, § 46 Abs. 2 Nr. 1 PBefG, § 51 Abs. 1 PBefG, § 51 Abs. 5, § 39 Abs. 3 PBefG, § 6 PBefG, 3 PBefG, § 13 Abs. 4 Satz 1 PBefG, Art. 12 Abs. 1 GG, § 561 ZPO, § 4 Nr. 4 UWG, § 4 Nr. 10 UWG, § 91 Abs. 1, § 92 Abs. 1 ZPO

  • JurPC

    Bonusaktion für Taxi App

  • Wolters Kluwer

    Wettbewerbswidrigkeit des Anbietens einer Bonusaktion für eine Taxi App; Erstattung der Hälfte des Fahrpreises im Rahmen der Bonusaktion

  • Betriebs-Berater

    Bonusaktion für Taxi-App

  • online-und-recht.de

    Bonusaktion für Taxi-App nicht verboten

  • kanzlei.biz

    Bonusaktionen der "MyTaxi"-App verstoßen nicht gegen Wettbewerbsrecht

  • rewis.io

    Wettbewerbsverstoß: Tarifpflicht im Taxiverkehr als Marktverhaltensregelung; Beteiligung eines Taxiunternehmens an Werbeaktionen des Betreibers einer Taxi-Bestell-App; Vermittlungsprovision als Umgehung der Tarifpflicht - Bonusaktion für Taxi App

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbswidrigkeit des Anbietens einer Bonusaktion für eine Taxi App; Erstattung der Hälfte des Fahrpreises im Rahmen der Bonusaktion

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsrecht: Bonusaktion für Taxi App

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (17)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Bonusaktionen der Smartphone-App My Taxi verstoßen nicht gegen die tarifliche Preisbindung für Taxiunternehmer

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    "My Taxi" - und die Bonusaktionen

  • lto.de (Kurzinformation)

    MyTaxi-Rabattaktionen kein Wettbewerbsverstoß

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    My Taxi: Bonusaktionen für Smartphone-App nicht wettbewerbswidrig

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    My Taxi: Bonusaktionen für Smartphone-App nicht wettbewerbswidrig

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Bonusaktionen für die Smartphone-App "My Taxi"

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    BGH billigt Bonusaktionen für die Smartphone-App "My Taxi"

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zulässigkeit von Rabattaktionen einer Taxi-Bestell-App

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Bonusaktionen für die Smartphone-App "My Taxi" rechtmäßig

  • juve.de (Kurzinformation)

    MyTaxi ist keine Taxifirma

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Rabattaktionen von Taxiapps nicht unlauter

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zum Wettbewerbsrecht: Bonusaktionen für My Taxi

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Bonusaktionen für die Smartphone-App "My Taxi"

  • lto.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    BGH verhandelt über Rabattaktionen - MyTaxi kommt in Karlsruhe an

Besprechungen u.ä.

  • rae-oehlmann.de (Entscheidungsbesprechung)

    Taxi App schlägt Taxi-Tarif - oder: Wie es My Taxi gelang, Taxifahrten zum halben Preis zu vermitteln

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2018, 2484
  • MDR 2018, 1202
  • GRUR 2018, 946
  • NZV 2018, 467
  • MMR 2018, 664
  • BB 2018, 1602
  • K&R 2018, 571
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG Stuttgart, 19.11.2015 - 2 U 88/15

    Rabattaktion von mytaxi, Rabattaktion für Taxidienstleistungen -

    Auszug aus BGH, 29.03.2018 - I ZR 34/17
    b) Die Tätigkeit der Beklagten geht nicht über eine Vermittlung hinaus (vgl. OLG Stuttgart, WRP 2016, 240, 243; LG Hamburg, Urteil vom 15. September 2015 - 312 O 225/15, juris Rn. 43 f.; Ingold, NJW 2014, 3334, 3335).

    Entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts kommt es nicht darauf an, ob die Fahrgäste das Beförderungsentgelt ausschließlich aus eigenen Mitteln bezahlen oder dafür von gegenüber dem Taxiunternehmen unabhängigen Dritten Zuwendungen erhalten, die weder unmittelbar noch mittelbar aus dem Vermögen des Taxiunternehmers stammen (ebenso OLG Stuttgart, WRP 2016, 240 ff.).

    a) Eine gezielte Behinderung der Klägerin durch die Beklagte (§ 4 Nr. 4 UWG, § 4 Nr. 10 UWG aF) liegt nicht vor (vgl. OLG Stuttgart, WRP 2016, 240, 243; LG Hamburg, Urteil vom 15. September 2015 - 312 O 225/15, juris Rn. 51 ff.).

    Damit erfolgte die nicht kostendeckende Werbung der Beklagten nur vorübergehend und gelegentlich, so dass sie die - jedenfalls nach ihrem eigenen Vortrag bundesweit tätige - Klägerin nicht auf Dauer schädigen konnte (vgl. BGH, Urteil vom 31. Januar 1979 - I ZR 21/77, GRUR 1979, 321, 322 = WRP 1979, 300 - Verkauf unter Einstandspreis I, mwN; OLG Stuttgart, WRP 2016, 240, 243).

  • BGH, 21.07.2016 - I ZR 127/15

    Provisionszahlung an Förderverein einer Schule für die Vermittlung von

    Auszug aus BGH, 29.03.2018 - I ZR 34/17
    Im Einklang mit den vom Bundesgerichtshof zur Buchpreisbindung entwickelten Grundsätzen (vgl. BGH, Urteil vom 23. Juli 2015 - I ZR 83/14, GRUR 2016, 298 Rn. 19, 22 und 30 = WRP 2016, 323 - Gutscheinaktion beim Buchankauf; Urteil vom 21. Juli 2016 - I ZR 127/15, GRUR 2017, 199 Rn. 17 = WRP 2017, 169 - Förderverein) ist Maßstab für die Prüfung eines Verstoßes gegen die für Taxiunternehmen geltende Tarifpflicht daher, ob das Vermögen des Taxiunternehmers nach der Beförderung des Fahrgastes in Höhe des gebundenen Festpreises vermehrt wird.

    Im Zusammenhang mit der Erbringung der Beförderungsdienstleistung vom Unternehmer aufgewendete Vertriebsaufwendungen, zu denen auch Vermittlungsprovisionen gehören, sind nicht in die bei der Prüfung von Preisbindungsverstößen gebotene Gesamtsaldierung einzubeziehen (vgl. BGH, GRUR 2017, 199 Rn. 19 - Förderverein, zur Buchpreisbindung).

    (2) Abweichendes ergibt sich im Streitfall nicht aus dem im Bereich der Buchpreisbindung geltenden Grundsatz, dass Provisionen, die der Verkäufer Dritten für die Vermittlung von Verkäufen an Letztabnehmer gewährt, auch nicht teilweise an den Letztabnehmer weitergegeben werden dürfen (vgl. BGH, GRUR 2017, 199 Rn. 21 - Förderverein; Begründung des Regierungsentwurfs eines Gesetzes zur Regelung der Preisbindung bei Verlagserzeugnissen, BT-Drucks. 14/9196, S. 13).

  • BGH, 02.10.2008 - I ZR 48/06

    Küchentiefstpreis-Garantie

    Auszug aus BGH, 29.03.2018 - I ZR 34/17
    Die nicht kostendeckende Erbringung einer Dienstleistung ist aber ebenso wie der Verkauf unter Selbstkosten oder Einstandspreis (vgl. dazu BGH, Urteil vom 2. Oktober 2008 - I ZR 48/06, GRUR 2009, 416 Rn. 13 und 25 = WRP 2009, 432 - Küchentiefstpreis-Garantie) grundsätzlich zulässig und nur unter bestimmten Voraussetzungen verboten.

    Unlauter ist der Verkauf unter Selbstkosten insbesondere dann, wenn er zur Verdrängung von Mitbewerbern geeignet ist und in Verdrängungsabsicht erfolgt oder kein anderer nachvollziehbarer Grund erkennbar ist als die Schädigung von Mitbewerbern unter Inkaufnahme eigener Verluste (BGH, GRUR 2009, 416 Rn. 13 und 25 - Küchentiefstpreis-Garantie, mwN; Köhler in Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 36. Aufl. 2018, § 4 Rn. 4.189 und 4.192).

  • BGH, 09.09.2010 - I ZR 98/08

    Bonuspunkte

    Auszug aus BGH, 29.03.2018 - I ZR 34/17
    (5) Der Streitfall ist damit anders gelagert als der vom Senat entschiedene Fall "Bonuspunkte" (BGH, Urteil vom 9. September 2010 - I ZR 98/08, GRUR 2010, 1133 = WRP 2010, 1471).

    Dort wurde angenommen, die Preisbindung für Arzneimittel sei auch verletzt, wenn für das preisgebundene Produkt zwar der korrekte Preis angesetzt werde, dem Kunden aber damit gekoppelt Vorteile gewährt würden, die den Erwerb für ihn günstiger erscheinen ließen (BGH, GRUR 2010, 1133 Rn. 15).

  • BGH, 03.03.1960 - II ZR 196/57

    Anwendbarkeit des Rückgewähranspruchs im Sinne des § 23 Güterkraftverkehrsgesetz

    Auszug aus BGH, 29.03.2018 - I ZR 34/17
    d) Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu der bis zum 1. Januar 1994 im Güterfernverkehr geltenden Tarifbindung (vgl. BGH, Urteil vom 3. März 1960 - II ZR 196/57, NJW 1960, 1057) steht dieser Beurteilung ebenfalls nicht entgegen.

    Danach sind Zuwendungen, die einer Umgehung des tarifmäßigen Beförderungsentgelts gleichkommen, auch dann unzulässig, wenn sie nicht am Frachtvertrag beteiligten dritten Personen gewährt werden (BGH, NJW 1960, 1057 f.).

  • BGH, 23.07.2015 - I ZR 83/14

    Verstoß von Amazon mit einer Gutscheinaktion gegen die Buchpreisbindung

    Auszug aus BGH, 29.03.2018 - I ZR 34/17
    Im Einklang mit den vom Bundesgerichtshof zur Buchpreisbindung entwickelten Grundsätzen (vgl. BGH, Urteil vom 23. Juli 2015 - I ZR 83/14, GRUR 2016, 298 Rn. 19, 22 und 30 = WRP 2016, 323 - Gutscheinaktion beim Buchankauf; Urteil vom 21. Juli 2016 - I ZR 127/15, GRUR 2017, 199 Rn. 17 = WRP 2017, 169 - Förderverein) ist Maßstab für die Prüfung eines Verstoßes gegen die für Taxiunternehmen geltende Tarifpflicht daher, ob das Vermögen des Taxiunternehmers nach der Beförderung des Fahrgastes in Höhe des gebundenen Festpreises vermehrt wird.

    Wird der Taxiunternehmer infolge der Verrechnung des Beförderungsentgelts mit der Vermittlungsprovision in entsprechender Höhe von der Provisionsforderung der Beklagten befreit, fließt ihm bei der im Zusammenhang mit der Prüfung von Preisbindungsverstößen gebotenen wirtschaftlichen Betrachtung (vgl. BGH, GRUR 2016, 298 Rn. 12 - Gutscheinaktion beim Buchankauf, mwN) trotz dieses Abzugspostens das volle tarifliche Beförderungsentgelt zu.

  • LG Hamburg, 15.09.2015 - 312 O 225/15

    Wettbewerbsrecht: Bindung eines Online-Portals zur Vermittlung von Taxifahrten an

    Auszug aus BGH, 29.03.2018 - I ZR 34/17
    b) Die Tätigkeit der Beklagten geht nicht über eine Vermittlung hinaus (vgl. OLG Stuttgart, WRP 2016, 240, 243; LG Hamburg, Urteil vom 15. September 2015 - 312 O 225/15, juris Rn. 43 f.; Ingold, NJW 2014, 3334, 3335).

    a) Eine gezielte Behinderung der Klägerin durch die Beklagte (§ 4 Nr. 4 UWG, § 4 Nr. 10 UWG aF) liegt nicht vor (vgl. OLG Stuttgart, WRP 2016, 240, 243; LG Hamburg, Urteil vom 15. September 2015 - 312 O 225/15, juris Rn. 51 ff.).

  • BGH, 01.12.2010 - I ZR 55/08

    Zweite Zahnarztmeinung

    Auszug aus BGH, 29.03.2018 - I ZR 34/17
    Das steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats, wonach Zahlungen eines Arztes oder Zahnarztes für die Nutzung eines virtuellen Marktplatzes nicht als unzulässige Provisionen für die Vermittlung von Patienten anzusehen sind (vgl. BGH, Urteil vom 1. Dezember 2010 - I ZR 55/08, GRUR 2011, 343 Rn. 22 = WRP 2011, 449 - Zweite Zahnarztmeinung I).
  • BGH, 31.01.1979 - I ZR 21/77

    Verkauf unter Einstandspreis I

    Auszug aus BGH, 29.03.2018 - I ZR 34/17
    Damit erfolgte die nicht kostendeckende Werbung der Beklagten nur vorübergehend und gelegentlich, so dass sie die - jedenfalls nach ihrem eigenen Vortrag bundesweit tätige - Klägerin nicht auf Dauer schädigen konnte (vgl. BGH, Urteil vom 31. Januar 1979 - I ZR 21/77, GRUR 1979, 321, 322 = WRP 1979, 300 - Verkauf unter Einstandspreis I, mwN; OLG Stuttgart, WRP 2016, 240, 243).
  • LG Frankfurt/Main, 19.01.2016 - 6 O 72/15

    Rabattaktionen bei Nutzung einer Taxi-App untersagt

    Auszug aus BGH, 29.03.2018 - I ZR 34/17
    Das Landgericht hat der Klage stattgegeben (LG Frankfurt am Main, Urteil vom 19. Januar 2016 - 3-06 O 72/15, juris).
  • BGH, 18.10.2012 - I ZR 191/11

    Taxibestellung

  • BGH, 27.04.2017 - I ZR 215/15

    Aufzeichnungspflicht - Wettbewerbsverstoß: Aufzeichnungspflicht für Saatgut als

  • OLG Frankfurt, 02.02.2017 - 6 U 29/16

    Wettbewerbsverstoß: Verletzung der Tarifpflicht für Taxis durch Taxivermittler

  • BVerwG, 27.08.2015 - 3 C 14.14

    Entgeltliche oder geschäftsmäßige Personenbeförderung; Beförderung mit

  • LG Frankfurt/Main, 19.12.2019 - 6 O 44/19

    Fahrdienstvermittlung für Mietwagen durch Uber-App untersagt

    Insoweit könne auf die Rechtsprechung des BGH zu Vermittlungsleistungen für Taxiunternehmen zurückgegriffen werden (BGH NJW 2018, 2484 - Bonusaktion für Taxiapp).
  • OLG Frankfurt, 20.05.2021 - 6 U 18/20

    Unzulässigkeit der Vermittlung von Beförderungsaufträgen für Mietwagen über App

    ee) Die Beklagte meint weiter, gegen ihre Eigenschaft als Unternehmerin im Sinne von §§ 2 Abs. 1 Satz 1, 3 Abs. 2 Satz 1 PBefG spreche es, dass sie mit selbstständigen Mietwagenunternehmen zusammenarbeite, die nicht an eine Vermittlung durch die Beklagte gebunden seien, und beruft sich insoweit auf die Entscheidung "Bonusaktion für Taxi-App" des BGH (Urteil vom 29.3.2018 - I ZR 34/17, Rn 18).
  • OLG Düsseldorf, 18.05.2021 - 20 U 63/19

    Intransparente Preiserhöhungen für Strom und Gas; Vorbereitung und Durchsetzung

    Die Entscheidung des Senats hat in der Rechtsprechung umfassend Zustimmung erfahren (so zum Beispiel in OLG Köln, GRUR-RR 2020, 500; OLG Köln EnWZ 2020, 374; OLG Frankfurt, GRUR-RR 2018, 23, LG Hamburg MMR 2018, 664).
  • OLG Nürnberg, 26.11.2021 - 3 U 2473/21

    Bereitstellung des Online-Portals eines Landkreises zur Bewerbung von Angeboten

    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn sie zur Verdrängung von Mitbewerbern geeignet ist und in Verdrängungsabsicht erfolgt oder kein anderer nachvollziehbarer Grund erkennbar ist als die Schädigung von Mitbewerbern unter Inkaufnahme eigener Verluste (BGH, Urteil vom 29.03.2018 - I ZR 34/17 GRUR 2018, 946, Rn. 46 - Bonusaktion für Taxi App).
  • OLG Bamberg, 01.07.2020 - 3 U 54/20

    Ausgabe von Gutscheinen im Wert von 35 Euro für Durchführung einer

    Die Vorschrift dient damit jedenfalls auch den Interessen der Verbraucher und der Mitbewerber (ebenso BGH NJW 2018, 2484 Rn. 21f. - Bonusaktion für Taxi Appzu §§ 51 V, 39 III PBefG).

    Fließt dem Unternehmer das tarifliche Entgelt in voller Höhe zu, ist grundsätzlich ohne Bedeutung, ob der Halter dieses Entgelt ganz oder teilweise von Dritten erstattet bekommt (BGH GRUR 2016, 298 -Gutscheinaktion beim Buchankauf; BGH NJW 2018, 2484 Rn. 23ff. - Bonusaktion für Taxi App-).

  • OLG Frankfurt, 25.06.2020 - 6 U 64/19

    Unlautere Bereitstellung der App "mytaxi" für die Beförderung von Kunden in Taxis

    Die von der Beklagten vermittelten Fahrten werden von unabhängigen Taxiunternehmen in eigener Verantwortung durchgeführt (BGH GRUR 2018, 946, Rn 18 - Bonusaktion für Taxi App; OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 2.2.2017 - 6 U 29/16 , Rn 33 - juris; LG Köln, Urteil vom 12.7.2017, 81 O 33/18 - juris).
  • LG Düsseldorf, 30.04.2020 - 38 O 61/19
    Der Betreiber jener App hatte keinerlei Einfluss auf die Preisgestaltung der Taxiunternehmer, vielmehr erhielten diese das tarifliche Beförderungsentgelt, und zwar in voller Höhe (vgl. BGH, Urteil vom 29. März 2018 - I ZR 34/17 - Bonusaktion für Taxi App [unter II 4c bb (1) bis (4)]).
  • OLG Nürnberg, 22.12.2021 - 3 U 2473/21

    Hinreichende Bestimmtheit eines Verbotsantrags zur wettbewerbsrechtlichen

    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn sie zur Verdrängung von Mitbewerbern geeignet ist und in Verdrängungsabsicht erfolgt oder kein anderer nachvollziehbarer Grund erkennbar ist als die Schädigung von Mitbewerbern unter Inkaufnahme eigener Verluste (BGH, Urteil vom 29.03.2018 - I ZR 34/17 GRUR 2018, 946 , Rn. 46 - Bonusaktion für Taxi App).
  • LG Würzburg, 24.01.2020 - 1 HKO 936/19

    Zulässige Gutscheinaktionen im Zusammenhang mit Kraftfahrzeughauptuntersuchungen

    Entgegen der Ansicht der Klägerin muss der Vermehrung des Vermögens des Prüfinstituts keine entsprechende Vermögensminderung beim Fahrzeughalter gegenüberstehen (BGH NJW 2018, 2484).
  • LG Köln, 12.07.2018 - 81 O 33/18

    Unterlassungsanspruch wegen einer Beförderungsleistung aufgrund der Annahme einer

    Zum einen betreibt sie den Verkehr nicht im eigenen Namen, unter eigener Verantwortung und für eigene Rechnung, sodass sie keine Unternehmerin i.S.d. §§ 2 Abs. 1, 3 Abs. 2 PBefG ist, da sie lediglich eine Vermittlung von Beförderungsleistungen vornimmt (vgl. OLG Frankfurt, 2.2.2017, Az.: 6 U 29/16, Rn. 33 (juris) - so wohl auch BGH, Urteil vom 19.3.2018 - I ZR 34/17 -: laut Pressemitteilung, liegt noch nicht mit Entscheidungsgründen vor) und die Abrechnung einer Taxifahrt ausschließlich zwischen dem Taxifahrer bzw. -unternehmen und dem Fahrgast erfolgt (vgl. "Allgemeine Geschäftsbedingungen Taxiunternehmer" Ziff. I.5 (Anl. AS 2)).
  • LG Frankfurt/Main, 17.02.2021 - 8 O 67/20
  • LG Wiesbaden, 29.12.2021 - 11 O 790/20

    Zur Zulässigkeit von Rabattaktionen im Zusammenhang mit dem Verkauf

  • LG Köln, 10.06.2021 - 81 O 18/20
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