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   BVerwG, 26.04.2018 - 3 C 24.16   

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BVerwG, 26.04.2018 - 3 C 24.16 (https://dejure.org/2018,10290)
BVerwG, Entscheidung vom 26.04.2018 - 3 C 24.16 (https://dejure.org/2018,10290)
BVerwG, Entscheidung vom 26. April 2018 - 3 C 24.16 (https://dejure.org/2018,10290)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    BGB §§ 90a, 134, 677 ff., 959, 965 ff.; TierSchG § 2 Nr. 1, § 3 Satz 1 Nr. 3
    Anordnung; Aufgabenzuweisung; Aufwendungsersatzanspruch; Aussetzung; Aussetzungsverbot; Betreuer; Dereliktion; Eigentumsaufgabe; Fundbehörde; Fundrecht; Fundsache; Fundtier; Geschäftsführung ohne Auftrag; Grundsätze der Tierhaltung; Halter; Haustier; Hund; ...

  • Wolters Kluwer

    Dereliktion eines Tieres als nichtig bei Verstoß gegen das tierschutzrechtliche Aussetzungsverbot; Aufwendungsersatzanspruch einer Behörde aus einer öffentlich-rechtlichen Geschäftsführung ohne Auftrag gegen einen anderen Verwaltungsträger bei Wahrnehmung einer eigenen ...

  • doev.de PDF

    Kostenersatz für Transport und Unterbringung eines Hundes

  • rewis.io

    Aufwendungsersatzanspruch der Gemeinde gegen einen anderen Verwaltungsträger (hier Landkreis) aus Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA) für Fundtier (§ 90a BGB)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Dereliktion eines Tieres als nichtig bei Verstoß gegen das tierschutzrechtliche Aussetzungsverbot; Aufwendungsersatzanspruch einer Behörde aus einer öffentlich-rechtlichen Geschäftsführung ohne Auftrag gegen einen anderen Verwaltungsträger bei Wahrnehmung einer eigenen ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Aufgabe des Eigentums an einem Hund ist nicht möglich

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Tragung der Tierheimkosten bei Abgabe eines verwilderten Hundes

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Pflicht einer Gemeinde zur Inobhutnahme eines Hundes

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Gemeinden sind für aufgefundene Hunde zuständig

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Gemeinden sind für aufgefundene Hunde zuständig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Gemeinde muss Kosten für Fundtier selbst tragen

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
  • verlag-rolf-schmidt.de (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Zur Frage nach der Erstattung von Kosten für die Unterbringung eines verwilderten Hundes unter dem Aspekt der öffentlich-rechtlichen GoA

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 162, 71
  • NJW 2018, 3125
  • DÖV 2018, 880
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 06.09.1988 - 4 C 5.86

    Uferdeckwerk - §§ 677 ff BGB, entsprechende Anwendung der GoA-Vorschriften im

    Auszug aus BVerwG, 26.04.2018 - 3 C 24.16
    Die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs über die Geschäftsführung ohne Auftrag (§ 677 ff. BGB) sind im öffentlichen Recht vorbehaltlich abschließender Sonderregelungen grundsätzlich entsprechend anwendbar (vgl. BVerwG, Urteile vom 6. September 1988 - 4 C 5.86 - BVerwGE 80, 170 und vom 28. Oktober 1999 - 7 A 1.98 - BVerwGE 110, 9 ; Beschlüsse vom 28. März 2003 - 6 B 22.03 - Buchholz 442.066 § 53 TKG Nr. 2 S. 10 und vom 22. Februar 2018 - 9 B 6.17 [ECLI:DE:BVerwG:2018:220218B9B6.17.0] - juris Rn. 6; BGH, Urteil vom 13. November 2003 - III ZR 70/03 - NVwZ 2004, 373 ).

    Hieraus kann sich eine (Not-)Lage ergeben, die die Maßnahme als unaufschiebbar erscheinen lässt und es rechtfertigt, einen Aufwendungsersatzanspruch anzuerkennen (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. September 1988 - 4 C 5.86 - BVerwGE 80, 170 ; BGH, Urteil vom 13. November 2003 - III ZR 368/02 - NVwZ 2004, 764 ).

  • BVerwG, 22.02.2018 - 9 B 6.17

    Abwasserbeseitigung; Abwassereinrichtungen; Benutzungsgebühr; Entwässerung;

    Auszug aus BVerwG, 26.04.2018 - 3 C 24.16
    Die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs über die Geschäftsführung ohne Auftrag (§ 677 ff. BGB) sind im öffentlichen Recht vorbehaltlich abschließender Sonderregelungen grundsätzlich entsprechend anwendbar (vgl. BVerwG, Urteile vom 6. September 1988 - 4 C 5.86 - BVerwGE 80, 170 und vom 28. Oktober 1999 - 7 A 1.98 - BVerwGE 110, 9 ; Beschlüsse vom 28. März 2003 - 6 B 22.03 - Buchholz 442.066 § 53 TKG Nr. 2 S. 10 und vom 22. Februar 2018 - 9 B 6.17 [ECLI:DE:BVerwG:2018:220218B9B6.17.0] - juris Rn. 6; BGH, Urteil vom 13. November 2003 - III ZR 70/03 - NVwZ 2004, 373 ).

    Das ist als Grundlage einer Geschäftsführung ohne Auftrag anerkannt (BVerwG, Beschluss vom 22. Februar 2018 - 9 B 6.17 - juris Rn. 8 m.w.N.), wenngleich im Einzelnen umstritten (vgl. Bergmann, in: Staudinger, BGB , Vorbem. zu § 677 ff. Rn. 139 ff.).

  • BGH, 13.11.2003 - III ZR 368/02

    GoA durch Erfüllung von Gewässerunterhaltungspflichten

    Auszug aus BVerwG, 26.04.2018 - 3 C 24.16
    Hieraus kann sich eine (Not-)Lage ergeben, die die Maßnahme als unaufschiebbar erscheinen lässt und es rechtfertigt, einen Aufwendungsersatzanspruch anzuerkennen (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. September 1988 - 4 C 5.86 - BVerwGE 80, 170 ; BGH, Urteil vom 13. November 2003 - III ZR 368/02 - NVwZ 2004, 764 ).
  • RG, 19.03.1934 - IV 385/33

    Hat der Fürsorgeverband die Kosten der Verpflegung eines fürsorgebedürftigen

    Auszug aus BVerwG, 26.04.2018 - 3 C 24.16
    In derartigen Fällen geht es typischerweise um negative Kompetenzkonflikte, bei denen ausschließliche Zuständigkeiten oder vorrangige beziehungsweise subsidiäre Zuständigkeiten im Raume stehen (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 11. Juni 1991 - 7 C 1.91 - Buchholz 442.08 § 38 BBahnG Nr. 3 S. 8; OVG Münster, Urteil vom 12. September 2013 - 20 A 433/11 - DVBl 2014, 49 ; RG, Urteil vom 19. März 1934 - IV 385/33 - RGZ 144, 173).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.09.2013 - 20 A 433/11

    Anwendung der Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag gem. § 677 BGB

    Auszug aus BVerwG, 26.04.2018 - 3 C 24.16
    In derartigen Fällen geht es typischerweise um negative Kompetenzkonflikte, bei denen ausschließliche Zuständigkeiten oder vorrangige beziehungsweise subsidiäre Zuständigkeiten im Raume stehen (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 11. Juni 1991 - 7 C 1.91 - Buchholz 442.08 § 38 BBahnG Nr. 3 S. 8; OVG Münster, Urteil vom 12. September 2013 - 20 A 433/11 - DVBl 2014, 49 ; RG, Urteil vom 19. März 1934 - IV 385/33 - RGZ 144, 173).
  • BVerwG, 11.06.1991 - 7 C 1.91

    Deutsche Bundesbahn - Kein Ersatz von Aufwendungen für Sicherheitsvorkehrungen

    Auszug aus BVerwG, 26.04.2018 - 3 C 24.16
    In derartigen Fällen geht es typischerweise um negative Kompetenzkonflikte, bei denen ausschließliche Zuständigkeiten oder vorrangige beziehungsweise subsidiäre Zuständigkeiten im Raume stehen (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 11. Juni 1991 - 7 C 1.91 - Buchholz 442.08 § 38 BBahnG Nr. 3 S. 8; OVG Münster, Urteil vom 12. September 2013 - 20 A 433/11 - DVBl 2014, 49 ; RG, Urteil vom 19. März 1934 - IV 385/33 - RGZ 144, 173).
  • BVerfG, 31.03.1965 - 2 BvL 17/63

    Verschollenheitsrente

    Auszug aus BVerwG, 26.04.2018 - 3 C 24.16
    Die Anerkennung der Geschäftsführung ohne Auftrag im öffentlichen Recht geht weit zurück (vgl. Wollschläger, Geschäftsführung ohne Auftrag im öffentlichen Recht und Erstattungsanspruch, 1977, S. 14 ff.; BVerfG, Beschluss vom 31. März 1965 - 2 BvL 17/63 - BVerfGE 18, 429 ; BVerwG, Urteil vom 9. Juni 1975 - 6 C 163.73 - BVerwGE 48, 279 ), ist allerdings grundsätzlicher Kritik ausgesetzt (vgl. z.B. Schoch, Die Verwaltung 2005, 91 ff. m.w.N.).
  • BVerfG, 10.03.1976 - 1 BvR 355/67

    Öffentliches Wegeeigentum

    Auszug aus BVerwG, 26.04.2018 - 3 C 24.16
    Aus diesem Grund ist es den Ländern überlassen, das öffentlich-rechtliche Fundrecht weiter zu regeln (Mugdan, Die gesammelten Materialien zum BGB, Bd. III, Motive, S. 377 f.; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 10. März 1976 - 1 BvR 355/67 - BVerfGE 42, 20 ).
  • BVerwG, 28.10.1999 - 7 A 1.98

    Sicherstellung der Bilgenölentsorgung; Altöl; Bilgenöl; Abfallentsorgung;

    Auszug aus BVerwG, 26.04.2018 - 3 C 24.16
    Die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs über die Geschäftsführung ohne Auftrag (§ 677 ff. BGB) sind im öffentlichen Recht vorbehaltlich abschließender Sonderregelungen grundsätzlich entsprechend anwendbar (vgl. BVerwG, Urteile vom 6. September 1988 - 4 C 5.86 - BVerwGE 80, 170 und vom 28. Oktober 1999 - 7 A 1.98 - BVerwGE 110, 9 ; Beschlüsse vom 28. März 2003 - 6 B 22.03 - Buchholz 442.066 § 53 TKG Nr. 2 S. 10 und vom 22. Februar 2018 - 9 B 6.17 [ECLI:DE:BVerwG:2018:220218B9B6.17.0] - juris Rn. 6; BGH, Urteil vom 13. November 2003 - III ZR 70/03 - NVwZ 2004, 373 ).
  • BVerwG, 03.03.1998 - 9 C 20.97

    Revisionsbegründung - Anforderungen

    Auszug aus BVerwG, 26.04.2018 - 3 C 24.16
    Aus ihr muss hervorgehen, warum der Revisionskläger diese Begründung nicht als zutreffend erachtet (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 3. März 1998 - 9 C 20.97 - BVerwGE 106, 202 m.w.N.).
  • BGH, 13.11.2003 - III ZR 70/03

    Ersatzansprüche wegen Gesundheitsschäden eines Polizeibeamten bei einem Einsatz

  • VGH Hessen, 23.11.2017 - 2 A 890/16

    Kostenerstattung für die Kastration freilebender Katzen

  • BVerwG, 12.01.2012 - 7 C 5.11

    Beschwer des Beklagten bei Klageabweisung; Zwischenfeststellungsklage;

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.01.2013 - 3 L 93/09

    Kosten der Unterbringung eines Hundes

  • BGH, 22.02.2010 - II ZR 286/07

    Zu Eigentum und Pfandrecht an 25 früher in der Bundesrepublik gelagerten

  • VG Stuttgart, 16.12.2013 - 4 K 29/13

    Fundtier; Ablieferung; Verwahrung

  • VGH Baden-Württemberg, 03.08.1995 - 5 S 3563/94

    Anordnung der Straßenverkehrsbehörde an die Straßenbehörde zur Aufstellung von

  • BVerwG, 28.03.2003 - 6 B 22.03

    Änderung an einer Telekommunikationslinie; Rechte des

  • BVerwG, 09.06.1975 - VI C 163.73

    Anforderungen an die Erstattung von Hinterbliebenenbezügen an Angehörige eines

  • BGH, 19.07.2019 - V ZR 177/17

    Zu Duldungspflichten privater Waldeigentümer hinsichtlich ausgewilderter Wisente

    Infolgedessen bedarf es einer Harmonisierung von Zivilrecht und öffentlichem Recht; um diese zu erzielen, müssen artenschutz- oder jagdrechtliche Vorgaben ggf. bei der Auslegung der den Eigentumsverlust regelnden zivilrechtlichen Normen berücksichtigt werden (in diesem Sinne Erbs/Kohlhaas/Stöckel/Müller-Walter, Strafrechtliche Nebengesetze [März 2019], BNatSchG § 45 Rn. 3; vgl. auch BVerwG, NJW 2018, 3125 Rn. 16 ff. zum Einfluss des Tierschutzrechts auf das bürgerlich-rechtliche Fundrecht).

    Dies gilt im Grundsatz auch für Tiere, auf die gemäß § 90a Abs. 1 Satz 3 BGB die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden sind (vgl. allerdings zur Unwirksamkeit einer Dereliktion aus tierschutzrechtlichen Gründen BVerwG, NJW 2018, 3125 Rn. 16).

  • BVerwG, 27.02.2020 - 3 C 11.18

    Kosten für die Unterbringung eines Hundes

    Hieraus kann sich entsprechend §§ 683, 670 BGB ein Aufwendungsersatzanspruch ergeben, etwa wenn ein privater Geschäftsführer eine Maßnahme trifft, die zu den Aufgaben eines Trägers öffentlicher Verwaltung gehört (BVerwG, Urteil vom 26. April 2018 - 3 C 24.16 [ECLI:DE:BVerwG:2018:260418U3C24.16.0] - BVerwGE 162, 71 Rn. 26 ff. m.w.N.).

    Im Übrigen verweist das Oberverwaltungsgericht zu Recht darauf, dass ein auch fremdes Geschäft genügt (BVerwG, Urteil vom 26. April 2018 - 3 C 24.16 - BVerwGE 162, 71 Rn. 29).

    Die Fundbehörden sind verpflichtet, Fundsachen entgegenzunehmen und zu verwahren, was im Falle von Tieren deren Unterbringung und Versorgung bedeutet (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. April 2018 - 3 C 24.16 - BVerwGE 162, 71 Rn. 10, 20 f.).

    Das gebietet den Fundbehörden, bereits bei einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit einer Fundsache diese in Verwahrung zu nehmen (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. April 2018 - 3 C 24.16 - BVerwGE 162, 71 Rn. 18).

    Er hat entsprechend allein den Aufwendungsersatz zu leisten (vgl. zum Verhältnis mehrfacher Zuständigkeiten BVerwG, Urteil vom 26. April 2018 - 3 C 24.16 - BVerwGE 162, 71 Rn. 31).

    Das Oberverwaltungsgericht hat vielmehr einen entgegenstehenden Willen zugrunde gelegt (zum Willen der Behörde vgl. BVerwG, Urteil vom 26. April 2018 - 3 C 24.16 - BVerwGE 162, 71 Rn. 26).

    Hieraus kann sich eine (Not-)Lage ergeben, die die Maßnahme als unaufschiebbar erscheinen lässt und es rechtfertigt, einen Aufwendungsersatzanspruch anzuerkennen (BVerwG, Urteil vom 26. April 2018 - 3 C 24.16 - BVerwGE 162, 71 Rn. 27 m.w.N.).

  • VG Köln, 17.07.2019 - 21 K 12337/16

    Kein Kostenersatz für Unterbringung eines ausgesetzten Hundes

    vgl. zu Vorstehendem: BVerwG, Urteil vom 26. April 2018 - 3 C 24/16 -, juris (Rn. 26 m.w.N.).

    vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 26. April 2018 - 3 C 24.16 -, juris (Rn. 24); OVG NRW, Urteil vom 13. September 2017 - 20 A 1789/15 -, juris (Rn. 65).

    BVerwG, Urteil vom 26. April 2018 - 3 C 24.16 -, juris (Rn. 10).

    BVerwG, Urteil vom 26. April 2018 - 3 C 24.16 -, juris (Rn. 18).

    BVerwG, Urteil vom 26. April 2018 - 3 C 24.16 -, juris (Rn. 13).

    vgl. zu Vorstehendem: BVerwG, Urteil vom 26. April 2018 - 3 C 24.16 -, juris.

    BVerwG, Urteil vom 26. April 2018 - 3 C 24.16 -, juris (Rn. 26 ff.) unter Bezugnahme auf BVerwG, Urteil vom 6. September 1988 - 4 C 5.86 - BVerwGE 80, 170 (173) und BGH, Urteil vom 13. November 2003 - III ZR 368/02 - NVwZ 2004, 764 (765).

    vgl. zu Vorstehendem: Urteil vom 26. April 2018 - 3 C 24.16 -, juris (Rn. 29 ff).

  • BVerwG, 26.04.2018 - 3 C 5.16

    Ersatz von Aufwendungen eines Tierschutzvereins für Fundtiere

    Die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs über die Geschäftsführung ohne Auftrag (§ 677 ff. BGB) sind im öffentlichen Recht vorbehaltlich abschließender Sonderregelungen grundsätzlich entsprechend anwendbar (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. April 2018 - 3 C 24.16 - m.w.N. ).

    Richtig ist allerdings, dass es Aufgabe der Tierschutzbehörden ist, die zur Beseitigung festgestellter oder die zur Verhütung künftiger Verstöße gegen das Tierschutzgesetz notwendigen Anordnungen zu treffen (§ 16a Abs. 1 Satz 1 TierSchG), wodurch sich überlagernde Aufgaben der Tierschutzbehörde einerseits, der Fundbehörde andererseits ergeben können (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. April 2018 - 3 C 24.16 - ).

  • BVerwG, 26.04.2018 - 3 C 7.16

    Ersatz von Aufwendungen eines Tierschutzvereins für Fundtiere

    Die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs über die Geschäftsführung ohne Auftrag (§ 677 ff. BGB) sind im öffentlichen Recht vorbehaltlich abschließender Sonderregelungen grundsätzlich entsprechend anwendbar (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. April 2018 - 3 C 24.16 - m.w.N. ).

    Richtig ist allerdings, dass es Aufgabe der Tierschutzbehörden ist, die zur Beseitigung festgestellter oder die zur Verhütung künftiger Verstöße gegen das Tierschutzgesetz notwendigen Anordnungen zu treffen (§ 16a Abs. 1 Satz 1 TierSchG), wodurch sich überlagernde Aufgaben der Tierschutzbehörde einerseits, der Fundbehörde andererseits ergeben können (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. April 2018 - 3 C 24.16 - ).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.11.2018 - 7 A 10624/18

    Versorgung eines aufgefundenen verletzten Tieres durch einen Tierarzt; Anspruch

    Die Dereliktion eines Tieres, die gegen das tierschutzrechtliche Aussetzungsverbot (§ 3 Satz 1 Nr. 3 TierSchG) verstößt, ist nichtig (§ 134 BGB) (Anschluss an BVerwG, Urteil vom 26.04.2018 - 3 C 24.16 -).

    Für Fundtiere gilt entsprechend, dass von einer Fundsache auszugehen ist, wenn Eigentum an einer besitzlosen Sache nicht mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden kann (Anschluss an BVerwG, Urteil vom 26.04.2018 - 3 C 24.16 -).

    Eine Ausnahme von der grundsätzlichen Pflicht des Finders, die Fundsache zu verwahren und zur Fundbehörde zu bringen, kommt in Betracht, wenn Gründe des Tierschutzes einer Ablieferung im Sinne der Übergabe des Fundtieres an die Fundbehörde entgegenstehen (Anschluss an BVerwG, 26.04.2018 - 3 C 24.16 -).

    2016 und 10. Oktober 2016 abgegebenen Katzen kann nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 26. April 2018 - 3 C 24.16 -, juris) nicht ausgegangen werden.

    Das gilt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 26. April 2018 - 3 C 24.16 -, juris, Rn. 18) entsprechend für Fundtiere (§ 90a BGB).

  • BVerwG, 26.04.2018 - 3 C 6.16

    Ersatz von Aufwendungen eines Tierschutzvereins für Fundtiere

    Die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs über die Geschäftsführung ohne Auftrag (§ 677 ff. BGB) sind im öffentlichen Recht vorbehaltlich abschließender Sonderregelungen grundsätzlich entsprechend anwendbar (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. April 2018 - 3 C 24.16 - m.w.N. ).

    Richtig ist allerdings, dass es Aufgabe der Tierschutzbehörden ist, die zur Beseitigung festgestellter oder die zur Verhütung künftiger Verstöße gegen das Tierschutzgesetz notwendigen Anordnungen zu treffen (§ 16a Abs. 1 Satz 1 TierSchG), wodurch sich überlagernde Aufgaben der Tierschutzbehörde einerseits, der Fundbehörde andererseits ergeben können (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. April 2018 - 3 C 24.16 - ).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.11.2018 - 6 A 10009/18

    Kostenersatzanspruch der Trägerin einer Abwasserbeseitigungseinrichtung für die

    Ob dies der Fall ist, bedarf einer Würdigung aller Umstände des Einzelfalls, wobei die gesetzliche Aufgabenzuweisung grundsätzlich zu beachten und auf die Möglichkeit zu verweisen ist, den Aufgabenträger im Beschwerde- oder Rechtsweg zur Aufgabenerfüllung anzuhalten (BVerwG, Urteil vom 26. April 2018 - 3 C 24.16 -, NJW 2018, 3125).

    Hieraus kann sich eine (Not-)Lage ergeben, die die Maßnahme als unaufschiebbar erscheinen lässt und es rechtfertigt, einen Aufwendungsersatzanspruch anzuerkennen (BVerwG, Urteil vom 26. April 2018 - 3 C 24.16 -, NJW 2018, 3125).

    Abgesehen davon, dass nicht im Einzelnen dargelegt wurde, inwieweit eine solche Verzögerung eingetreten wäre oder durch Arbeiten an einer anderen Stelle hätte überbrückt werden können - wie beispielsweise in der E-Mail der Klägerin vom 10. November 2015 erwähnt -, vermögen Baustillstandskosten keinen "Notfall" (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. April 2018 - 3 C 24.16 -, NJW 2018, 3125) zu begründen, zumal diese auf die Beklagte abwälzbar gewesen wären, falls dieser die Verzögerung hätte angelastet werden können.

    In die erforderliche Würdigung aller Umstände des Einzelfalls (BVerwG, Urteil vom 26. April 2018 - 3 C 24.16 -, NJW 2018, 3125) ist ferner einzustellen, dass die Klägerin der Beklagten weder die Inanspruchnahme einstweiligen Rechtsschutzes angekündigt noch eine Frist zur Aufgabenerfüllung gesetzt hat.

  • VG Karlsruhe, 21.10.2021 - 10 K 6043/19

    Anspruch eines Landkreises gegen das Bundesland auf Erstattung von Kosten, die

    Hieraus kann sich eine (Not-)Lage ergeben, die die Maßnahme als unaufschiebbar erscheinen lässt und es rechtfertigt, einen Aufwendungsersatzanspruch anzuerkennen (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.04.2018 - 3 C 24/16 - juris, Rn. 25 ff m.w.N.; BVerwG, Urt. v. 06.09.1988 - 4 C 5.86 - BVerwGE 80, 170, 173).

    Geht es im Verhältnis verschiedener Träger öffentlicher Verwaltung zueinander um die Wahrnehmung von Aufgaben, für die unter verschiedenen Blickwinkeln eine mehrfache, je eigenständige Zuständigkeit in Betracht kommt, so vermag die Wahrnehmung einer solchen originär eigenen Aufgabe auch mit Blick auf die Anerkennung des sogenannten "auch-fremden" Geschäfts einen Aufwendungsersatzanspruch gegenüber einem anderen Verwaltungsträger im öffentlichen Recht grundsätzlich jedenfalls dann nicht zu rechtfertigen, wenn dessen Zuständigkeit der originär eigenen Aufgabe nicht vorgeht (BVerwG, Urt. v. 26.04.2018 - 3 C 24/16 - juris, Rn. 29).

  • OVG Sachsen, 16.02.2024 - 4 A 112/22

    Öffentlich-rechtliche Geschäftsführung ohne Auftrag; Abfallbesitz; Grundstück;

    Die öffentlich-rechtliche Geschäftsführung ohne Auftrag ist in entsprechender Anwendung der §§ 677 ff. BGB anerkannt (BVerfG, Beschl. v. 31. März 1965 - 2 BvL 17/63 -, juris Rn. 33; zuletzt BVerwG, Urt. v. 26. April 2018 - 3 C 24.16 -, juris Rn. 26) und kommt auch hier zur Anwendung.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts setzt die Anerkennung eines Aufwendungsersatzanspruchs für eine öffentlich-rechtliche Geschäftsführung ohne Auftrag eine besondere Rechtfertigung voraus (BVerwG, Urt. v. 26. April 2018 - 3 C 24.16 -, juris Rn. 26).

    Das Bundesverwaltungsgericht führt hierzu aus (BVerwG, Urt. v. 26. April 2018 - 3 C 24.16 -, juris Rn. 27): "Erforderlich ist ein öffentliches Interesse daran, dass gerade in der gegebenen konkreten Situation die Aufgabe von einem Dritten wahrgenommen wird.

  • VG Würzburg, 04.11.2019 - W 8 K 19.842

    Kein Anspruch der behandelnden Tierärztin auf Kostenerstattung für verletzte

  • VG Berlin, 29.09.2021 - 8 K 143.20
  • OVG Niedersachsen, 19.03.2019 - 2 LB 182/16

    Abwälzungsanspruch; Aufwendungsersatzanspruch; Aufwendungskondiktion;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2022 - 19 E 154/21

    Fehlender Fremdgeschäftsführungswille eines Hinterbliebenen bei der Überführung

  • OVG Thüringen, 12.04.2021 - 3 ZKO 380/16

    Aufwendungsersatzanspruch einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft gegenüber

  • OVG Niedersachsen, 04.11.2020 - 10 LB 138/19

    Dereliktion; Heimtier; Heimtier-Ausweis; Impfschutz; Isolierung; Quarantäne;

  • VGH Bayern, 19.08.2019 - 12 BV 16.480

    Keine Erstattung der Kosten eines Online-Schriftdolmetschers für hörbehinderten

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