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   BGH, 28.08.2018 - 5 StR 50/17   

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BGH, 28.08.2018 - 5 StR 50/17 (https://dejure.org/2018,28979)
BGH, Entscheidung vom 28.08.2018 - 5 StR 50/17 (https://dejure.org/2018,28979)
BGH, Entscheidung vom 28. August 2018 - 5 StR 50/17 (https://dejure.org/2018,28979)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 249 StGB; 250 StGB
    Darlegungsanforderungen bei biostatistischen Wahrscheinlichkeitsberechnungen in Bezug auf DNA-Einzelspuren (Beweiswürdigung; Überprüfbarkeit durch das Revisionsgericht; allgemein anerkanntes und standardisiertes Verfahren; Mitteilung des Gutachtenergebnisses in ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 261 StPO
    Strafverfahren: Anforderungen an die Darlegung der biostatistischen Wahrscheinlichkeitsberechnung in Bezug auf DNA-Einzelspuren

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB, § 250 StGB, § 250 Abs. 1 Nr. 1 lit. b StGB, § 353 Abs. 2 StPO, § 132 Abs. 2 GVG

  • Wolters Kluwer

    Standardisierung der biostatistischen Wahrscheinlichkeitsberechnung in Bezug auf DNA-Einzelspuren hinsichtlich der Darstellung der Anzahl der untersuchten Merkmalssysteme und der Anzahl der diesbezüglichen Übereinstimmungen; Mitteilung des Gutachtenergebnisses in Form ...

  • rewis.io

    Strafverfahren: Anforderungen an die Darlegung der biostatistischen Wahrscheinlichkeitsberechnung in Bezug auf DNA-Einzelspuren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261

  • rechtsportal.de

    Standardisierung der biostatistischen Wahrscheinlichkeitsberechnung in Bezug auf DNA-Einzelspuren hinsichtlich der Darstellung der Anzahl der untersuchten Merkmalssysteme und der Anzahl der diesbezüglichen Übereinstimmungen; Mitteilung des Gutachtenergebnisses in Form ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Biostatistische Wahrscheinlichkeitsbewertung in molekulargenetischen Sachverständigengutachten gilt als standardisiert

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 63, 187
  • NJW 2018, 3192
  • NStZ 2019, 169
  • StV 2020, 451 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (53)

  • BGH, 26.03.2020 - 4 StR 134/19

    Mord (Verdeckungsabsicht: Definition, mehraktige Geschehensabläufe, Ausnutzung

    a) So genügt die Mitteilung der Ergebnisse der molekulargenetischen Untersuchung von Spuren an der Kleidung des Tatopfers im Fall II. B. Fall 2, den Fesselungswerkzeugen in beiden Fällen, am Oberarm des Geschädigten im Fall II. B. Fall 2 der Urteilsgründe, am Bedienteil der sichergestellten Schusswaffe sowie in der Lagerhalle und im Transportfahrzeug nicht den von der Rechtsprechung hierzu entwickelten Vorgaben (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 28. August 2018 ? 5 StR 50/17, NStZ 2019, 169 Rn. 9; Beschluss vom 18. Januar 2018 - 4 StR 377/17 Rn. 6 (zu Einzelspuren); Beschluss vom 27. Juni 2017 - 2 StR 572/16 Rn. 13 (zu Mischspuren); jew. mwN).
  • BGH, 10.10.2018 - 2 StR 134/18

    Vergewaltigung (eigenhändige Tathandlung für Verwirklichung eines Regelbeispiel)

    Die unzureichende Darstellung des DNA-Gutachtens (vgl. zu den Anforderungen zuletzt: BGH, Beschluss vom 28. August 2018 - 5 StR 50/17 mwN, zum Abdruck in BGHSt vorgesehen), gefährdet den Bestand des Urteils angesichts des festgestellten Tatbildes und letztlich auch deswegen nicht, weil - was der Senat dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe (insbes. UA S. 9, 12, 14, 15 f.) entnimmt - der Angeklagte den Sexualkontakt mit der Nebenklägerin eingeräumt hat.
  • BGH, 14.04.2020 - 5 StR 14/20

    Beweiswürdigung; Öffentlichkeitsgrundsatz; Besorgnis der Befangenheit (keine

    Dass die Darstellung der Ergebnisse der molekulargenetischen Untersuchung der Blutspuren in diesem Zusammenhang nicht in jeder Hinsicht den Anforderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung entspricht (vgl. zu Einzelspuren BGH, Beschluss vom 28. August 2018 - 5 StR 50/17, BGHSt 63, 187; zu Mischspuren BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2019 - 4 StR 496/19, je mwN), ist im Ergebnis nicht durchgreifend bedenklich (§ 337 Abs. 1 StPO), zumal sich das Landgericht ausdrücklich damit befasst, dass an dem sichergestellten Messer keine DNA des Angeklagten, sondern (als unvollständige Spur) u.a. des Bruders von F. und weder an der Kleidung des Opfers DNA des Angeklagten noch am Angeklagten oder an dessen Kleidung DNA des Opfers festgestellt werden konnte.
  • BGH, 18.08.2021 - 5 StR 217/21

    Darlegungsanforderungen bei biostatistischen Wahrscheinlichkeitsberechnungen in

    Danach muss bei Einzelspuren jedenfalls das Gutachtenergebnis in Form einer numerischen biostatistischen Wahrscheinlichkeitsaussage mitgeteilt werden, bei Mischspuren hingegen grundsätzlich, wie viele Systeme untersucht wurden, ob und inwieweit sich Übereinstimmungen in den untersuchten Systemen ergeben haben und mit welcher Wahrscheinlichkeit die festgestellte Merkmalskombination bei einer anderen Person zu erwarten ist (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 28. August 2018 - 5 StR 50/17, BGHSt 63, 187; vom 3. November 2020 - 4 StR 408/20; vom 15. Dezember 2020 - 6 StR 438/20; Urteil vom 29. April 2021 - 4 StR 46/21, jeweils mwN).
  • BGH, 06.02.2019 - 1 StR 499/18

    Molekulargenetische Vergleichsuntersuchung (Darstellungsanforderungen im Urteil)

    a) Grundsätzlich hat das Tatgericht in Fällen, in denen es dem Gutachten eines Sachverständigen folgt, dessen wesentliche Anknüpfungstatsachen und Ausführungen so darzulegen, dass das Rechtsmittelgericht prüfen kann, ob die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen Tatsachengrundlage beruht und die Schlussfolgerungen nach den Gesetzen der Logik, den Erfahrungssätzen des täglichen Lebens und den Erkenntnissen der Wissenschaft möglich sind (vgl. BGH, Beschluss vom 28. August 2018 - 5 StR 50/17, NJW 2018, 3192 Rn. 8 mwN (zum Abdruck in BGHSt bestimmt)).

    Deshalb muss das Tatgericht in den Urteilsgründen mitteilen, wie viele Systeme untersucht wurden, ob und inwieweit sich Übereinstimmungen in den untersuchten Systemen ergaben, mit welcher "Wahrscheinlichkeit' die festgestellte Merkmalskombination bei einer weiteren Person zu erwarten ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. August 2018 - 5 StR 50/17, aaO Rn. 9 mwN und vom 27. Juni 2017 - 2 StR 572/16, Rn. 12 f.) und, sofern der Angeklagte einer fremden Ethnie angehört, inwieweit dieser Umstand bei der Auswahl der Vergleichspopulation von Bedeutung war (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Mai 2015 - 4 StR 555/14, NJW 2015, 2594 Rn. 20 mwN und vom 30. März 2016 - 4 StR 102/16, Rn. 12).

    Dies gilt nach neuer Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hinsichtlich der beiden erstgenannten Darlegungsanforderungen nicht für die in der Praxis vorkommenden Regelfälle der DNA-Vergleichsuntersuchungen, die sich auf eindeutige Einzelspuren beziehen und keine Besonderheiten in der forensischen Fragestellung aufweisen, da es sich insoweit mittlerweile um ein standardisiertes Verfahren handelt (zur Begründung vgl. BGH, Beschluss vom 28. August 2018 - 5 StR 50/17, NJW 2018, 3192, 3193 (zum Abdruck in BGHSt bestimmt)).

    Auch das in der forensischen Praxis gebräuchliche PCR-Verfahren zur Feststellung von Übereinstimmungen zwischen Spuren- und Vergleichsmaterial ist von der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs als derart standardisiert eingestuft, dass es im Urteil nicht näher erläutert werden muss (vgl. BGH, Beschluss vom 28. August 2018 - 5 StR 50/17, NJW 2018, 3192 Rn. 9 mwN (zum Abdruck in BGHSt bestimmt)).

  • BGH, 13.09.2018 - 5 StR 107/18

    Voraussetzungen der Strafmilderung aufgrund eines Täter-Opfer-Ausgleichs (Vertrag

    a) Die Darstellung der Erkenntnisse molekulargenetischer Untersuchungen von unter anderem an Tatwerkzeugen (UA S. 29 f.), Kleidungsstücken (UA S. 30 f.) sowie in der Wohnung des Nebenklägers (UA S. 30, 35) gesichertem Spurenmaterial genügt zwar nicht den in ständiger Rechtsprechung vom Bundesgerichtshof gestellten Anforderungen (vgl. nur BGH, Urteil vom 18. Juli 2018 - 5 StR 645/17 Rn. 15 mwN sowie nunmehr Beschluss vom 28. August 2018 - 5 StR 50/17).
  • BGH, 17.04.2019 - 5 StR 603/18

    Keine Erstreckung der erweiterten Einziehung auf Surrogate (fehlende gesetzliche

    Denn in den wie hier vorliegenden Fällen eindeutiger Einzelspuren genügt es, wenn das Gutachtenergebnis in Form der biostatistischen Wahrscheinlichkeitsaussage numerisch in den Urteilsgründen mitgeteilt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 28. August 2018 - 5 StR 50/17, NJW 2018, 3192, 3193 (zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt)).

    Denn aus den Urteilsgründen ergeben sich keine konkreten Anhaltspunkte dafür, dass die am Tatort gesicherte Einzelspur, die in allen 16 untersuchten DNA-Systemen mit dem DNA-Merkmalmuster einer Speichelprobe des Angeklagten übereinstimmt, von diesem - nicht zu den nahen Familienangehörigen des Angeklagten (Eltern oder Geschwister) gehörenden - Verwandten stammen könnte (vgl. BGH, Beschluss vom 28. August 2018, aaO).

  • BGH, 07.12.2021 - 5 StR 329/21

    Strafbarkeit des Wohnungsinhabers bei in der Wohnung begangenen Straftaten

    Auf die vom Generalbundesanwalt beanstandete Darlegung des DNA-Gutachtens kommt es daher nicht mehr an (vgl. zu den Anforderungen BGH, Beschlüsse vom 28. August 2018 - 5 StR 50/17, BGHSt 63, 187 Rn. 10 ff.; vom 20. November 2019 - 4 StR 318/19, NJW 2020, 350 Rn. 5; vom 29. Juli 2020 - 6 StR 211/20 Rn. 4).
  • BGH, 27.11.2018 - 5 StR 566/18

    Anforderungen an die Darstellung der Ergebnisse einer DNA-Untersuchung (Angabe

    Danach ist mindestens die Angabe der numerischen Wahrscheinlichkeit einer möglichen Übereinstimmung der aufgefundenen DNA-Spuren mit denen des Angeklagten erforderlich, um dem Revisionsgericht eine hinreichende Überprüfung zu ermöglichen (vgl. grundlegend BGH, Beschluss vom 28. August 2018 - 5 StR 50/17, NJW 2018, 3192, 3193 mwN).
  • KG, 14.04.2020 - 161 Ss 25/20

    Anforderungen an die Darstellung eines DNA-Gutachtens im Urteil

    aaa) Grundsätzlich hat das Tatgericht in Fällen, in denen es dem Gutachten eines Sachverständigen folgt, dessen wesentliche Anknüpfungstatsachen und Ausführungen so dazulegen, dass das Rechtsmittelgericht prüfen kann, ob die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen Tatsachengrundlage beruht und die Schlussfolgerungen nach den Gesetzen der Logik, den Erfahrungssätzen des täglichen Lebens und den Erkenntnissen der Wissenschaft möglich sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Dezember 2018, a. a. O. juris Rdnr. 5, 28. August 2018 - 5 StR 50/17 -, juris Rdnr. 8 = BGHSt 63, 187 ff., 17. Juli 2018 - 1 StR 518/17 -, juris Rdnr. 6, 31. Mai 2017 - 5 StR 149/17 -, juris Rdnr. 10, Urteil vom 24. März 2016, a. a. O., juris Rdnr. 30, m. w. Nachw.).

    Nach diesen Grundsätzen wird auch das in der forensischen Praxis gebräuchliche PCR-Verfahren zur Feststellung von Übereinstimmungen zwischen Spuren- und Vergleichsmaterial von der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs als derart standardisiert eingestuft, dass es im Urteil nicht näher erläutert werden muss (vgl. BGH, Beschluss vom 28. August 2018, a. a. O., juris Rdnr. 9).

    Hinsichtlich der sich anschließenden Berechnung der biostatistischen Wahrscheinlichkeit, die als von wertenden Entscheidungen des Sachverständigen abhängig anzusehen ist (vgl. BGH, a. a. O., m. w. Nachw.), gilt dies nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes auch für die Anzahl der untersuchten Systeme und deren (etwaige) Übereinstimmungen in den in der Praxis vorkommenden Regelfällen der DNA-Vergleichsuntersuchungen, die sich auf eindeutige Einzelspuren beziehen und keine Besonderheiten in der forensischen Fragestellung aufweisen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Dezember 2018, a. a. O., juris Rdnr. 6, und 28. August 2018, a. a. O., juris Rdnr. 10, unter Aufgabe der früheren Rechtsprechung [Unterstreichungen durch den Senat]).

    Vielmehr genügt die Mitteilung des Gutachtenergebnisses in Form der biostatistischen Wahrscheinlichkeitsaussage in numerischer Form, da diese die beiden übrigen Anforderungen widerspiegelt (vgl. BGH, Beschluss vom 28. August 2018, a. a. O., Rdnr. 10 ff.).

    Betreffend das Gutachten des Sachverständigen W. hätte es zudem weiterer inhaltlicher Ausführungen bedurft, um einerseits dessen im Urteil zitierte Angaben zu der sogenannten Likelihood-Ratio, einem Wahrscheinlichkeitsquotienten (vgl. BGH, Beschluss vom 28. August 2018, a. a. O., juris Rdnr. 12), bei der Betrachtung unterschiedlicher Mengen von Spurenmaterial und andererseits seine "abschließende Angabe", "die Wahrscheinlichkeit betrage nur 1 zu 1 Million, was sich allerdings dadurch relativiere, dass keineswegs die gesamte Bevölkerung als Täter in Frage komme", nachvollziehen zu können.

  • BGH, 12.08.2021 - 2 StR 325/20

    Darstellungsmangel bei einer molekulargenetischen Vergleichsuntersuchung

  • BGH, 15.01.2020 - 2 StR 352/18

    Urteilsgründe (Anforderungen an die Darlegung von Ergebnissen zu DNA-Gutachten);

  • BGH, 18.03.2020 - 4 StR 374/19

    Absolute Revisionsgründe; Besetzungseinwand (Zulässigkeit einer Besetzungsrüge:

  • BGH, 29.07.2020 - 6 StR 211/20

    Anforderungen an die Darstellung von DNA-Gutachten eines Sachverständigen bei

  • BGH, 20.11.2019 - 4 StR 318/19

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Darstellung der Ergebnisse

  • BGH, 24.01.2019 - 1 StR 564/18

    Erforderliche Auseinandersetzung mit einem Sachverständigengutachten im Urteil

  • BGH, 29.04.2021 - 4 StR 46/21

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Anforderungen an die

  • BGH, 03.11.2020 - 4 StR 408/20

    Urteilsgründe (Darstellung der Ergebnisse einer auf einer molekulargenetischen

  • BGH, 14.11.2022 - 6 StR 412/22

    Strafzumessung (strafschärfende Berücksichtigung der Art der Tatausführung nur

  • BGH, 12.11.2019 - 5 StR 451/19

    Unzulässiges Ziehen nachteiliger Schlüsse aus dem anfänglichen Schweigen des

  • BGH, 09.11.2021 - 4 StR 262/21

    Urteilsgründe (molekulargenetische Vergleichsuntersuchung: Darstellung,

  • BGH, 22.05.2019 - 1 StR 79/19

    Erforderliche Darstellung des Inhalts eines Sachverständigengutachtens im Urteil

  • BGH, 18.11.2020 - 2 StR 152/20

    Urteilsgründe (Darlegung der wesentlichen Beweiserwägungen in den Urteilsgründen:

  • LG Aschaffenburg, 12.12.2019 - KLs 102 Js 4640/19

    Aussageanalyse bei der Beweiswürdigung

  • BGH, 04.11.2020 - 6 StR 321/20

    Fehlende Berücksichtigung möglicher Aufklärungshilfe bei der Verurteilung zur

  • BGH, 02.09.2020 - 5 StR 82/20

    Entziehung der Fahrerlaubnis (keine Katalogtat; Gesamtwürdigung von Tatumständen

  • BGH, 29.11.2018 - 5 StR 362/18

    Beweiswürdigung (Anforderungen die Darstellung des Ergebnisses einer

  • BGH, 05.02.2020 - 5 StR 390/19

    Beweiswürdigung (Widerspruch zwischen schriftlichem und mündlichem

  • BGH, 11.12.2018 - 5 StR 373/18

    Entscheidungsmöglichkeiten des Revisionsgerichts in Bezug auf eine vom

  • BGH, 06.07.2021 - 2 StR 3/20

    Einziehung von Taterträgen (tatsächliche Verfügungsmacht: mittäterschaftliche

  • BGH, 29.07.2020 - 6 StR 183/20

    Strafverfahren: Darstellung der DNA-Analyse der Hauptkomponente einer Mischspur

  • BGH, 28.08.2019 - 5 StR 419/19

    Anforderungen an die Darstellung der Gutachtenergebnisse zu DNA-Mischspuren

  • BGH, 14.08.2019 - 5 StR 5/19

    Beisichführen eines gefährlichen Werkzeugs (keine konkrete Einsatzmöglichkeit in

  • BGH, 19.12.2018 - 4 StR 410/18

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Darlegungsanforderungen bei

  • BGH, 20.01.2022 - 5 StR 410/21

    Anforderungen an die Beweiswürdigung bei DNA-Mischspuren

  • BGH, 24.09.2018 - 5 StR 528/17

    Anforderungen an die Darstellung der Gutachtenergebnisse bezüglich einer DNA-Spur

  • BGH, 27.07.2021 - 6 StR 292/21

    Verurteilung eines Liebespaars wegen Mordes und Anstiftung zum Mord in Lauf an

  • BGH, 19.12.2019 - 4 StR 496/19

    Urteilsgründe (Darlegung wesentlicher Anknüpfungstatsachen aus Gutachten eines

  • BGH, 15.09.2020 - 5 StR 254/20

    Beihilfe durch Unterstützung bei einer vorbereitenden Handlung

  • BGH, 15.12.2020 - 6 StR 438/20

    Beweiswürdigung (erforderliche Darstellung bei der Würdigung von DNA-Spuren)

  • BGH, 27.10.2022 - 2 StR 488/21

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Umfang der

  • BGH, 08.10.2019 - 2 StR 341/19

    Urteilsgründe (Darstellung des Gutachtenergebnisses der molekulargenetischen

  • BGH, 14.09.2022 - 4 StR 140/22

    Verwerfung der Revision als unbegründet

  • BGH, 11.11.2021 - 4 StR 297/21

    Verwerfung der Revision als unbegründet

  • BGH, 22.09.2020 - 6 StR 248/20

    Verwerfung der Revision als unbegründet

  • BGH, 09.06.2020 - 2 StR 105/20

    Verwerfung der Revision als unbegründet

  • BGH, 27.08.2020 - 6 StR 239/20

    Verwerfung der Revision als unbegründet

  • BGH, 03.04.2019 - 5 StR 27/19
  • BGH, 08.07.2020 - 5 StR 140/20

    Verwerfung der Revision als unbegründet

  • LG Aschaffenburg, 21.08.2019 - KLs 105 Js 1991/19

    Entfernen vom Unfallort, Raub, Urkundenfälschung, Betäubungsmittel

  • BGH, 22.05.2019 - 5 StR 44/19

    Verwerfung einer Revision als unbegründet

  • BGH, 09.11.2021 - 2 StR 406/20

    Verwerfung der Revision als unbegründet

  • BGH, 14.04.2020 - 5 StR 85/20

    Verwerfung der Revision mit Anm. des Senats zur Darstellung des DNA-Gutachtens in

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