Rechtsprechung
   BGH, 25.01.2018 - VII ZR 74/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,2621
BGH, 25.01.2018 - VII ZR 74/15 (https://dejure.org/2018,2621)
BGH, Entscheidung vom 25.01.2018 - VII ZR 74/15 (https://dejure.org/2018,2621)
BGH, Entscheidung vom 25. Januar 2018 - VII ZR 74/15 (https://dejure.org/2018,2621)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,2621) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (16)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Kausalität eines Werkmangels für einen Wasserschaden bei längerer Abwesenheit des Inhabers einer unbewohnten Wohnung; Einschränkung der Verantwortlichkeit des Schädigers durch die Zurechnungskriterien der Adäquanz des Kausalverlaufs und des Zurechnungszusammenhangs; ...

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB § 633 Abs. 2, § 634 Nr. 4, § 254
    Schadensersatzpflicht für durch mangelhafte Werkleistung verursachten Wasserschaden auch bei längerer Abwesenheit des Wohnungsinhabers

  • rabüro.de

    Zur Kausalität eines Werkmangels für einen Wasserschaden bei längerer Abwesenheit des Inhabers einer unbewohnten Wohnung

  • WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)

    Zur Kausalität eines Werkmangels für einen Wasserschaden bei längerer Abwesenheit des Inhabers einer unbewohnten Wohnung

  • rewis.io

    Kausalität eines Werkmangels für einen Wasserschaden bei längerer Abwesenheit des Inhabers einer unbewohnten Wohnung

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Vertragsrecht

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGH § 254; BGB § 633 Abs. 2; BGB § 634 Nr. 4
    Haftung für Wasserschaden aufgrund eines Werkmangels bei längerer Abwesenheit des Inhabers einer unbewohnten Wohnung

  • blogspot.de (Kurzinformation und Volltext)

    Werkvertrag: Haftungsabwägung bei Wasserschaden durch Werkmangel in unbewohnter und nicht kontrollierter Wohnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kausalität eines Werkmangels für einen Wasserschaden bei längerer Abwesenheit des Inhabers einer unbewohnten Wohnung; Einschränkung der Verantwortlichkeit des Schädigers durch die Zurechnungskriterien der Adäquanz des Kausalverlaufs und des Zurechnungszusammenhangs; ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wasserschaden in unbewohnter Wohnung: Entfällt die Haftung des Installateurs?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Kausalität eines Werkmangels für einen Wasserschaden bei längerer Abwesenheit des Inhabers einer unbewohnten Wohnung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kausalität eines Werkmangels für einen Wasserschaden bei längerer Abwesenheit

  • hoffmann-christlein.de (Kurzinformation)

    Wasserschaden, Kausalität und Mitverschulden bei längerer Abwesenheit des Eigentümers

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Werkmangel: Wasserschaden bei längerer Abwesenheit des Wohnungsinhabers

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wasserschaden in unbewohnter Wohnung: Entfällt die Haftung des Installateurs? (IBR 2018, 198)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2018, 944
  • MDR 2018, 401
  • NZBau 2018, 212
  • NZM 2018, 414
  • ZMR 2018, 813
  • VersR 2018, 565
  • WM 2018, 1279
  • BauR 2018, 823
  • ZfBR 2018, 348
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (22)

  • BGH, 18.02.2020 - VI ZR 115/19

    Berücksichtigung einer Preiserhöhung der Reparaturkosten bei fiktiver

    Dieses Verschulden bedeutet nicht die vorwerfbare Verletzung einer gegenüber einem anderen bestehenden Leistungspflicht, sondern ein Verschulden gegen sich selbst, also die Verletzung einer im eigenen Interesse bestehenden Obliegenheit (BGH, Urteil vom 25. Januar 2018 - VII ZR 74/15, NJW 2018, 944 Rn. 25 mwN).

    Von der Verletzung einer Obliegenheit kann nur ausgegangen werden, wenn der Geschädigte unter Verstoß gegen Treu und Glauben diejenigen Maßnahmen unterlässt, die ein ordentlicher und verständiger Mensch an der Stelle des Geschädigten zur Schadensabwehr oder -minderung ergreifen würde (vgl. Senatsurteile vom 12. Februar 2019 - VI ZR 141/18, VersR 2019, 564 Rn. 23; vom 7. Februar 2017 - VI ZR 182/16, NJW 2017, 2182 Rn. 9; vom 18. März 2014 - VI ZR 10/13, VersR 2014, 849 Rn. 28; BGH, Urteil vom 25. Januar 2018 - VII ZR 74/15, NJW 2018, 944 Rn. 25).

  • BGH, 09.12.2020 - VIII ZR 238/18

    Zu Ansprüchen des Mieters auf Schadensersatz nach einem Auszug aus der

    Die Adäquanz kann fehlen, wenn der Geschädigte selbst in völlig ungewöhnlicher oder unsachgemäßer Weise in den schadensträchtigen Geschehensablauf eingreift und eine weitere Ursache setzt, die den Schaden endgültig herbeiführt (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 11. Januar 2005 - X ZR 163/02, NJW 2005, 1420 unter 2 b; vom 25. Januar 2018 - VII ZR 74/15, NJW 2018, 944 Rn. 16).
  • BGH, 08.05.2018 - VI ZR 295/17

    Anspruch des Betreibers eines Elektrizitätsverteilernetzes auf Schadensersatz für

    Eine Haftung besteht nur für diejenigen äquivalenten und adäquaten Schadensfolgen, die aus dem Bereich der Gefahren stammen, zu deren Abwendung die verletzte Norm erlassen wurde (Senat, Urteile vom 20. Mai 2014 - VI ZR 381/13, BGHZ 201, 263 Rn. 10; vom 26. Februar 2013 - VI ZR 116/12, NJW 2013, 1679 Rn. 12; vom 10. Juli 2012 - VI ZR 127/11, NJW 2012, 2964 Rn. 13; BGH, Urteil vom 25. Januar 2018 - VII ZR 74/15, NJW 2018, 944; Versäumnisurteil vom 22. September 2016 - VII ZR 14/16, BGHZ 211, 375 Rn. 14 jeweils mwN).
  • BGH, 16.12.2021 - VII ZR 389/21

    "Dieselverfahren": AUDI AG, EA 896/897, verbrieftes Rückgaberecht

    Von der Verletzung einer Obliegenheit kann nur ausgegangen werden, wenn der Geschädigte unter Verstoß gegen Treu und Glauben diejenigen zumutbaren Maßnahmen unterlässt, die ein vernünftiger, wirtschaftlich denkender Käufer nach Lage der Dinge ergreifen würde, um Schaden von sich abzuwenden oder zu mindern (vgl. BGH, Urteil vom 25. Januar 2018 - VII ZR 74/15 Rn. 25 m.w.N., BauR 2018, 823 = NZBau 2018, 212).
  • BGH, 09.12.2020 - VIII ZR 371/18

    Zu Ansprüchen des Mieters auf Schadensersatz nach einem Auszug aus der

    Die Adäquanz kann fehlen, wenn der Geschädigte selbst in völlig ungewöhnlicher oder unsachgemäßer Weise in den schadensträchtigen Geschehensablauf eingreift und eine weitere Ursache setzt, die den Schaden endgültig herbeiführt (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 11. Januar 2005 - X ZR 163/02, NJW 2005, 1420 unter 2 b; vom 25. Januar 2018 - VII ZR 74/15, NJW 2018, 944 Rn. 16).
  • OLG Celle, 07.04.2021 - 14 U 135/20

    Hausratversicherung: Mitverschulden des Versicherungsnehmers bei Unterlassen des

    Welche Maßnahmen zur Verhinderung eines Wasserschadens danach zu treffen sind, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls (vgl. BGH, Urteil vom 25. Januar 2018 - VII ZR 74/15 -, Rn. 25, juris).

    Eine Obliegenheitsverletzung kann aber nur als Mitverschulden berücksichtigt werden, wenn feststeht, dass und inwieweit sie überhaupt mitursächlich für den eingetretenen Schaden gewesen ist (vgl. BGH, Urteil vom 25. Januar 2018 - VII ZR 74/15 -, Rn. 36, juris).

    Welche Maßnahmen zur Verhinderung eines Wasserschadens zu treffen sind, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls, zum Beispiel nach dem Alter des Anwesens und seinen Versorgungsleitungen, nach der Aufteilung der Wohneinheiten, nach der Umgebung des Hauses sowie nach der jeweiligen jahreszeitlichen Witterung (BGH, Urteil vom 25. Januar 2018 - VII ZR 74/15 -, Rn. 25, juris).

    In dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 25. Januar 2018 - VII ZR 74/15 - hatte ein Dichtungsschaden in einer unbewohnten Wohnung zu einem Wasserschaden geführt.

    Nach den vom Berufungsgericht verlangten Anforderungen wäre ein Wohnungsinhaber auch bei einer Dienstreise oder einem Kurzurlaub gehalten, für mehrfache Kontrollen in der Woche zur Abwendung eines Wasserschadens zu sorgen (vgl. BGH, Urteil vom 25. Januar 2018 - VII ZR 74/15 -, Rn. 27, juris).

    Im Hinblick auf das Absperren der Hauptwasserleitung äußert er zwar, dass sich Kontrollen jedenfalls erübrigt hätten, wenn die Hauptwasserleitung abgesperrt gewesen wäre (BGH, Urteil vom 25. Januar 2018 - VII ZR 74/15 -, Rn. 29, juris), dies bedeutet im Umkehrschluss jedoch nicht, dass der Bundesgerichtshof das Unterlassen des Abstellens des Hauptwasserhahnes bei längerer Abwesenheit als Obliegenheitsverletzung wertet.

  • BGH, 07.12.2022 - VIII ZR 81/21

    Berufungsurteil - und die erforderliche Darstellung des Tatbestands

    Dieses Verschulden bedeutet nicht die vorwerfbare Verletzung einer gegenüber einem anderen bestehenden Leistungspflicht, sondern ein Verschulden gegen sich selbst, also die Verletzung einer im eigenen Interesse bestehenden Obliegenheit (BGH, Urteil vom 25. Januar 2018 - VII ZR 74/15, NJW 2018, 944 Rn. 25 mwN).
  • OLG Nürnberg, 10.05.2021 - 8 U 3174/20

    Schadensersatzanspruch des Wohnungseigentümers gegen den Wohngebäudeversicherer

    Entscheidend ist letztlich, ob der Kläger die Maßnahmen getroffen hat, die ein vernünftiger, wirtschaftlich denkender Mensch nach Lage der Dinge zur Minderung des Schadens ergreifen würde und die ihm nach Treu und Glauben zumutbar waren (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 25.01.2018 - VII ZR 74/15, NJW 2018, 944 Rn. 25 m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 09.07.2019 - 10 U 14/19

    Bauvertrag: Mangelhaftigkeit einer Dämmung unter einer tragenden Bodenplatte;

    Nach der gebräuchlichen Formel der Adäquanztheorie, wonach das Ereignis im Allgemeinen und nicht nur unter besonders eigenartigen, unwahrscheinlichen und nach dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge außer Betracht zu lassenden Umständen geeignet sein muss, einen Erfolg der eingetretenen Art herbeizuführen (BGH NJW 2018, 541; NJW 2018, 944), kann der Zurechnungszusammenhang nicht verneint werden: Wenn das falsche Dämmmaterial direkt beim Einbau oder kurz danach von der Beklagten 2) erkannt worden wäre, dann hätte eine Mangelbeseitigung sehr viel kostengünstiger erfolgen können und die Beklagte 1) hätte sich dann auch eher dazu bereitgefunden.
  • LG Berlin, 22.06.2018 - 85 S 23/17

    Wohnungseigentumsverfahren: Prozessführungsbefugnis und Aktivlegitimation der

    Wirken dagegen in dem Schaden die besonderen Gefahren fort, die durch die erste Ursache gesetzt wurden, kann der haftungsrechtliche Zurechnungszusammenhang nicht verneint werden (BGH NJW 2018, 944-947, zitiert nach juris, Rz. 21 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 05.03.2020 - 13 U 326/18

    "Dieselskandal"; Nutzungsentschädigung; Reparaturkosten; Erweiterung des

  • OLG München, 19.05.2021 - 7 U 2338/20

    Schadensersatzansprüche aufgrund Verlustes eines Rades nach Reifenwechsel; kein

  • OLG Celle, 22.01.2020 - 14 U 106/18

    Nachweis einer posttraumatischen Belastungsstörung

  • OLG Hamm, 02.04.2020 - 13 U 560/18
  • BGH, 21.01.2021 - III ZR 70/19

    Revision einer Klage auf Schadensersatz gegen eine Stadt wegen der Verletzung von

  • LG Frankfurt/Main, 26.01.2023 - 24 O 51/22
  • OLG Saarbrücken, 12.03.2020 - 4 U 47/18

    Regressanspruch des Ertragsausfallversicherers nach Regulierung eines

  • OLG Bremen, 26.03.2019 - 1 U 1/19

    Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall

  • LG Köln, 02.06.2021 - 4 O 388/20

    Nutzungsausfallentschädigung - Bestellung und Auslieferung Ersatzfahrzeug

  • OLG Saarbrücken, 27.05.2021 - 4 U 35/20
  • LG Bonn, 08.02.2022 - 15 O 101/21
  • OLG München, 27.01.2021 - 27 U 4417/19

    Mitverschulden, Vorläufige Vollstreckbarkeit, Anhörung des Sachverständigen,

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht