Rechtsprechung
   BGH, 14.02.2019 - IX ZR 181/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,4569
BGH, 14.02.2019 - IX ZR 181/17 (https://dejure.org/2019,4569)
BGH, Entscheidung vom 14.02.2019 - IX ZR 181/17 (https://dejure.org/2019,4569)
BGH, Entscheidung vom 14. Februar 2019 - IX ZR 181/17 (https://dejure.org/2019,4569)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,4569) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (17)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung eines Anwalts zur Überprüfung der Angaben seines Mandanten über den Zeitpunkt des Zugangs eines Kündigungsschreibens; Verletzung der Pflicht eines Rechtsanwalts zur richtigen und vollständigen Beratung eines Mandanten

  • WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)

    Zur Frage, inwieweit sich ein Rechtsanwalt auf Angaben seines Mandanten über den Zeitpunkt des Zugangs eines Kündigungsschreibens verlassen darf

  • Anwaltsblatt

    § 675 BGB, § 280 BGB
    Kündigungszugang: Anwalt darf sich nicht auf Mandantenangaben verlassen

  • Anwaltsblatt

    § 675 BGB, § 280 BGB
    Kündigungszugang: Anwalt darf sich nicht auf Mandantenangaben verlassen

  • rewis.io

    Rechtsanwaltshaftung: Ungeprüfte Übernahme der Angaben des Mandanten zum Zeitpunkt des Zugangs eines Kündigungsschreibens

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 675 Abs. 1 ; BGB § 280 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    BGB § 280 Abs. 1 ; BGB § 675 Abs. 1
    Verpflichtung eines Anwalts zur Überprüfung der Angaben seines Mandanten über den Zeitpunkt des Zugangs eines Kündigungsschreibens; Verletzung der Pflicht eines Rechtsanwalts zur richtigen und vollständigen Beratung eines Mandanten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Muss ein Rechtsanwalt die Angaben seines Mandanten überprüfen?

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Anwaltshaftung bei falschen Angaben des Mandanten über Zeitpunkt des Zugangs einer Kündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • IWW (Kurzinformation)

    Kündigungszugang - Arbeitnehmer ahnungslos: Das Zustellungsdatum bei Kündigungen ist entscheidend

  • lto.de (Kurzinformation)

    Anwaltshaftung: Mandanten wissen über Zugang nichts

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    § 675 BGB, § 280 BGB
    Kündigungszugang: Anwalt darf sich nicht auf Mandantenangaben verlassen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anwaltliche Pflichtverletzung durch Sichverlassen auf Angaben des Mandanten

  • Jurion (Kurzinformation)

    Anwaltliche Pflichtverletzung durch Sichverlassen auf Angaben des Mandanten

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Überprüfung des Zeitpunkts, zu dem eine Kündigung zugegangen ist

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Anwalt haftet, wenn er falsche Mandanteninformation ungeprüft übernimmt

Besprechungen u.ä. (3)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    §§ 280, 675 BGB
    Anwaltshaftung bei fehlerhafter Information durch den Mandanten

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    § 675 BGB, § 280 BGB
    Kündigungszugang: Anwalt darf sich nicht auf Mandantenangaben verlassen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Muss ein Rechtsanwalt die Angaben seines Mandanten überprüfen? (IBR 2019, 289)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2019, 1151
  • ZIP 2019, 713
  • MDR 2019, 448
  • WM 2019, 736
  • AnwBl 2019, 297
  • AnwBl Online 2019, 347
  • AnwBl Online 2019, 397
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)

  • BAG, 22.08.2019 - 2 AZR 111/19

    Zugang einer Kündigungserklärung - Einwurf in den Hausbriefkasten

    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG 25. April 2018 - 2 AZR 493/17 - Rn. 15, BAGE 162, 317; 26. März 2015 - 2 AZR 483/14 - Rn. 37) und des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH 14. Februar 2019 - IX ZR 181/17 - Rn. 11; 5. Dezember 2007 - XII ZR 148/05 - Rn. 9) geht eine verkörperte Willenserklärung unter Abwesenden iSv. § 130 Abs. 1 Satz 1 BGB zu, sobald sie in verkehrsüblicher Weise in die tatsächliche Verfügungsgewalt des Empfängers gelangt ist und für diesen unter gewöhnlichen Verhältnissen die Möglichkeit besteht, von ihr Kenntnis zu nehmen.
  • BGH, 06.10.2022 - VII ZR 895/21

    Zugang einer E-Mail im unternehmerischen Geschäftsverkehr

    Der Zugang einer Willenserklärung unter Abwesenden setzt voraus, dass sie so in den Bereich des Empfängers gelangt ist, dass dieser unter normalen Verhältnissen die Möglichkeit hat, vom Inhalt der Erklärung Kenntnis zu nehmen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 14. Februar 2019 - IX ZR 181/17 Rn. 11, NJW 2019, 1151; Urteil vom 8. Januar 2014 - IV ZR 206/13 Rn. 8, NJW 2014, 1010; Beschluss vom 21. Juni 2011 - II ZB 15/10 Rn. 15, NJW-RR 2011, 1184).
  • OLG Köln, 03.03.2020 - 9 U 77/19

    Beratungspflicht Rechtsanwalt, aussichtslose Klage, Deckungszusage,

    Dies gilt jedoch nur für Informationen tatsächlicher Art (BGH NJW 2019, 1151 (1152), Rdnr.9 m.w.N.).
  • LAG Hamm, 17.03.2021 - 6 Sa 602/20
    Unterlässt er dies, wird der Zugang durch solche - allein in seiner Person liegenden - Gründe nicht ausgeschlossen (vgl. BAG vom 22.08.2019 - 2 AZR 111/19; BAG vom 25.04.2018 - 2 AZR 493/17; BAG vom 26.03.2015 - 2 AZR 483/14; BGH vom 14.02.2019 - IX ZR 181/17; BGH vom 05.12.2007 - XII ZR 148/05).
  • LAG München, 17.12.2019 - 6 Sa 543/18

    Kündigung, ergänzende Vertragsauslegung

    (1) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG v. 22.8. 2019 - 2 AZR 111/19, NZA 2019, 1490 Rz. 12 m.w.N.; BAG v. 25.4. 2018 - 2 AZR 493/17, NZA 2018, 1157 Rz. 15) und des Bundesgerichtshofs (z.B. BGH v. 14.2. 2019 - IX ZR 181/17, NJW 2019, 1151 Rz. 11) geht eine verkörperte Willenserklärung unter Abwesenden nach § 130 Abs. 1 Satz 1 BGB dann zu, wenn sie in verkehrsüblicher Weise in die tatsächliche Verfügungsgewalt des Empfängers gelangt und für diesen unter gewöhnlichen Verhältnissen die Möglichkeit besteht, von ihr Kenntnis zu nehmen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht