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   BGH, 20.03.2019 - XII ZB 530/17   

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https://dejure.org/2019,10009
BGH, 20.03.2019 - XII ZB 530/17 (https://dejure.org/2019,10009)
BGH, Entscheidung vom 20.03.2019 - XII ZB 530/17 (https://dejure.org/2019,10009)
BGH, Entscheidung vom 20. März 2019 - XII ZB 530/17 (https://dejure.org/2019,10009)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • IWW

    § 1626 a BGB, § ... 1591 BGB, Art. 19 Abs. 1 Satz 1 EGBGB, Art. 19 Abs. 1 Satz 2 EGBGB, § 108 FamFG, §§ 47, 48 PStG, § 108 Abs. 1 FamFG, Art. 19 Abs. 1 EGBGB, Art. 19 Abs. 1 Satz 1 BGB, Art. 19 Abs. 1 Satz 2 BGB, Artikel 14 Abs. 2 EGBGB, Art. 19 Abs. 3 Satz 1 1. Halbsatz EGBGB, § 54 PStG, § 4 Abs. 1 StAG

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 1591; EGBGB Art. 19 Abs. 1
    Gewöhnlicher Aufenthalt des aufgrund Leihmutterschaft im Ausland geborenen Kindes

  • Wolters Kluwer

    Gewöhnlicher Aufenthalt eines im Ausland (hier: in der Ukraine) von einer Leihmutter geborenen Kindes durch Verbringen entsprechend dem übereinstimmenden Willen aller an der Leihmutterschaft beteiligten Personen alsbald nach der Geburt rechtmäßig nach Deutschland; ...

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Die rechtliche Abstammung eines von einer ukrainischen Leihmutter geborenen Kindes; Art. 19 EGBGB

  • Wolters Kluwer

    Gewöhnlicher Aufenthalt eines im Ausland (hier: in der Ukraine) von einer Leihmutter geborenen Kindes durch Verbringen entsprechend dem übereinsti...

  • rewis.io

    Aufenthaltsstatut: Gewöhnlicher Aufenthalt eines in der Ukraine von einer Leihmutter geborenen und von den Wunscheltern nach Deutschland verbrachten Kindes

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1591 ; EGBGB Art. 19 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    Gewöhnlicher Aufenthalt eines im Ausland (hier: in der Ukraine) von einer Leihmutter geborenen Kindes durch Verbringen entsprechend dem übereinstimmenden Willen aller an der Leihmutterschaft beteiligten Personen alsbald nach der Geburt rechtmäßig nach Deutschland; ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Rechtliche Mutterschaft der Leihmutter bei Anwendung deutschen Rechts

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Wie ist die rechtliche Abstammung eines von einer ukrainischen Leihmutter geborenen Kindes zu beurteilen?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Leihmutter - genetische Mutter - rechtliche Mutter

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Rechtliche Mutterschaft der Leihmutter bei Anwendung deutschen Rechts

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Rechtliche Mutterschaft der Leihmutter bei Anwendung deutschen Rechts

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Gewöhnlicher Aufenthalt eines in der Ukraine geborenen Leihmutterkindes

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Bollwerk gegen dispositive Elternschaft

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Rechtliche Mutterschaft der Leihmutter bei Anwendung deutschen Rechts

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bestimmung des anzuwendenden Rechts auf Rechtsbeziehungen für Leihmutterschaft in der Ukraine

  • rofast.de (Kurzinformation)

    Wer ist denn nun die Mutter?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Rechtliche Mutterschaft der Leihmutter bei Anwendung deutschen Rechts

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Leihmutter kann als rechtliche Mutter des Kindes gelten

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    BGH entscheidet über Leihmutterschaft bei Geburt im Ausland

Besprechungen u.ä.

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung)

    Leihmutterschaft im Ausland: Kein Mutterschafts-Import aus Ukraine

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 221, 300
  • NJW 2019, 1605
  • MDR 2019, 610
  • FamRZ 2019, 892
  • JR 2020, 241
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (14)

  • EuGH, 22.12.2010 - C-497/10

    Mercredi - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EG) Nr.

    Auszug aus BGH, 20.03.2019 - XII ZB 530/17
    Ein bloß vorübergehender Aufenthalt in einem Staat begründet dort noch keinen gewöhnlichen Aufenthalt (EuGH FamRZ 2011, 617 Rn. 51 - Mercredi).

    Bei minderjährigen Kindern, insbesondere bei Neugeborenen, ist vorwiegend auf die Bezugspersonen des Kindes, die es betreuen und versorgen, sowie deren soziales und familiäres Umfeld abzustellen (vgl. EuGH FamRZ 2011, 617 Rn. 53 ff. - Mercredi; vgl. auch EuGH FamRZ 2017, 1506).

    Im Regelfall lassen aber neben der tatsächlichen Integration des Kindes in sein jeweiliges Umfeld die rechtlichen Gegebenheiten (rechtliche Abstammung, Staatsangehörigkeit, Sorgerecht; vgl. EuGH FamRZ 2011, 617 Rn. 23, 48 - Mercredi) einen Schluss darauf zu, ob das Kind den gewöhnlichen Aufenthalt seiner Eltern oder sonstiger Bezugspersonen teilt oder ob es ausnahmsweise einen von diesen getrennten Daseinsmittelpunkt hat.

  • BGH, 20.04.2016 - XII ZB 15/15

    Anerkennung einer kalifornischen Gerichtsentscheidung zur Leihmutterschaft

    Auszug aus BGH, 20.03.2019 - XII ZB 530/17
    Die in Art. 19 Abs. 1 EGBGB aufgeführten Alternativen stehen in keinem Rangverhältnis zueinander, sondern sind einander gleichwertig (Senatsbeschlüsse BGHZ 210, 59 = FamRZ 2016, 1251 Rn. 28 und vom 3. August 2016 - XII ZB 110/16 - FamRZ 2016, 1847 Rn. 8 mwN).

    Da der vorliegende Fall schon aufgrund der deutschen Staatsangehörigkeit der Beteiligten zu 1 und 2 als Wunscheltern einen starken Inlandsbezug aufweist, findet das deutsche Kollisionsrecht schon auf die Rechtslage bei Geburt des Kindes unmittelbare Anwendung (vgl. auch Senatsbeschluss BGHZ 210, 59 = FamRZ 2016, 1251 Rn. 28).

  • BGH, 27.10.1976 - IV ZR 147/75

    Staatsangehörigkeit eines Mannes als Zulässigkeitsvoraussetzung in einer

    Auszug aus BGH, 20.03.2019 - XII ZB 530/17
    Der Bundesgerichtshof ist in verschiedenen Fallgestaltungen zwar von der Möglichkeit des Fortbestands wohlerworbener Rechte ausgegangen (BGHZ 63, 107 = FamRZ 1975, 24, 25 - Ehename; BGH Urteil vom 27. Oktober 1976 - IV ZR 147/75 - FamRZ 1977, 46, 47 - Befugnis zur Vaterschaftsfeststellungsklage).
  • BGH, 03.08.2016 - XII ZB 110/16

    Familiensache: Abstammungsstatut eines Kindes nach den verschiedenen

    Auszug aus BGH, 20.03.2019 - XII ZB 530/17
    Die in Art. 19 Abs. 1 EGBGB aufgeführten Alternativen stehen in keinem Rangverhältnis zueinander, sondern sind einander gleichwertig (Senatsbeschlüsse BGHZ 210, 59 = FamRZ 2016, 1251 Rn. 28 und vom 3. August 2016 - XII ZB 110/16 - FamRZ 2016, 1847 Rn. 8 mwN).
  • BGH, 29.10.1980 - IVb ZB 586/80

    Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts

    Auszug aus BGH, 20.03.2019 - XII ZB 530/17
    (1) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist der gewöhnliche Aufenthalt der Schwerpunkt der Bindungen der betroffenen Person, ihr Daseinsmittelpunkt (Senatsbeschluss BGHZ 78, 293 = FamRZ 1981, 135, 136 f. zum Haager Minderjährigenschutzabkommen; BGH Urteil vom 5. Februar 1975 - IV ZR 103/73 - FamRZ 1975, 272, 273 zum Haager Unterhaltsübereinkommen).
  • BGH, 20.03.2019 - XII ZB 320/17

    Ablehnung der Nachbeurkundung einer Auslandsgeburt bei lediglichem Fehlen des

    Auszug aus BGH, 20.03.2019 - XII ZB 530/17
    Weil diese wie auch die Ausstellung der entsprechenden Geburtsurkunde keine einer Gerichtsentscheidung vergleichbaren Wirkungen entfalten, handelt es sich nicht um anerkennungsfähige Entscheidungen im Sinne von § 108 Abs. 1 FamFG (vgl. Senatsbeschluss vom 20. März 2019 - XII ZB 320/17 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 23.01.2019 - XII ZB 265/17

    Ehename der Frau nach Einbürgerung

    Auszug aus BGH, 20.03.2019 - XII ZB 530/17
    Denn dieser ist sowohl nach ukrainischem als auch nach deutschem Recht als rechtlicher Vater des Kindes anzusehen, was von der - insoweit nicht verfahrensgegenständlichen - Eintragung des Beteiligten zu 1 als Vater des Kindes im Geburtenregister bestätigt wird (§ 54 PStG; vgl. Senatsbeschluss vom 23. Januar 2019 - XII ZB 265/17 - juris Rn. 18 zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt).
  • BGH, 16.10.1974 - IV ZB 12/74

    Anerkennung einer Eltern-Kind-Zuordnung zur Ehefrau der Mutter nach

    Auszug aus BGH, 20.03.2019 - XII ZB 530/17
    Der Bundesgerichtshof ist in verschiedenen Fallgestaltungen zwar von der Möglichkeit des Fortbestands wohlerworbener Rechte ausgegangen (BGHZ 63, 107 = FamRZ 1975, 24, 25 - Ehename; BGH Urteil vom 27. Oktober 1976 - IV ZR 147/75 - FamRZ 1977, 46, 47 - Befugnis zur Vaterschaftsfeststellungsklage).
  • BGH, 10.12.2014 - XII ZB 463/13

    Vaterschaftsanerkennung: Formwirksamkeit der vor dem zuständigen spanischen

    Auszug aus BGH, 20.03.2019 - XII ZB 530/17
    Dass die Leihmutter die Übernahme der Elternstellung ablehnt, ist aufgrund der bewusst getroffenen gegenläufigen gesetzgeberischen Entscheidung, wie sie in der Regelung des § 1591 BGB zum Ausdruck kommt (vgl. Senatsbeschluss BGHZ 203, 350 = FamRZ 2015, 240 Rn. 35), nicht ausschlaggebend.
  • BGH, 05.07.2017 - XII ZB 277/16

    Internatsaufenthalt eines fünfjährigen Kindes im Ausland; Der gewöhnliche

    Auszug aus BGH, 20.03.2019 - XII ZB 530/17
    Daraus folgt, dass die Voraussetzungen der ersten beiden Alternativen bezogen auf den Zeitpunkt der Entscheidung zu beurteilen sind (Senatsbeschluss vom 5. Juli 2017 - XII ZB 277/16 - FamRZ 2017, 1682 Rn. 15).
  • BGH, 05.02.1975 - IV ZR 103/73

    Vaterschaft: Anerkennung bei gesetzlicher Vaterschaft nach ausländischem Recht;

  • BGH, 19.07.2017 - XII ZB 72/16

    Gemeinsame elterliche Sorge: Berücksichtigung des Kindeswohls und der

  • BGH, 28.04.2010 - XII ZB 81/09

    Rechtmäßigkeit der Adoption zweier durch eine Leihmutter ausgetragener Kinder

  • OLG Düsseldorf, 17.03.2017 - 1 UF 10/16
  • BGH, 12.01.2022 - XII ZB 562/20

    Nachbeurkundung einer Auslandsgeburt: Anerkennung der Vaterschaft nach einer

    Das gilt auch, wenn das die gesetzliche Vaterschaft ergebende Aufenthaltsstatut gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 1 EGBGB aufgrund eines erstmals nach der Geburt begründeten gewöhnlichen Aufenthalts des Kindes anwendbar ist (Fortführung von Senatsbeschluss vom 20. März 2019 - XII ZB 530/17, BGHZ 221, 300 = FamRZ 2019, 892).

    Gleichzeitig hat der Senat offengelassen, ob im Fall eines Statutenwechsels die rechtliche Abstammung als wohlerworbenes Recht fortbestehen kann (vgl. Senatsbeschluss BGHZ 221, 300 = FamRZ 2019, 892 Rn. 19 f., 24), worauf sich die Rechtsbeschwerde hier beruft.

    Dementsprechend ist der Senat auch im Fall der sich aus dem erst nachträglich begründeten Aufenthaltsstatut erstmals ergebenden rechtlichen Mutterschaft (einer ausländischen Leihmutter) nicht von einem Statutenwechsel ausgegangen (Senatsbeschluss BGHZ 221, 300 = FamRZ 2019, 892 Rn. 28), auch wenn die Mutterstellung nach dem gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 EGBGB bei Geburt anwendbaren Personalstatut noch zu verneinen gewesen wäre.

    Die Feststellung, dass die Kinder jedenfalls keinen gewöhnlichen Aufenthalt in Spanien hatten, steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats (vgl. Senatsbeschluss BGHZ 221, 300 = FamRZ 2019, 892 Rn. 19 ff.).

    Eine inhaltliche Bindung an den Antrag hat der Senat der Sache nach bereits früher verneint (vgl. Senatsbeschluss BGHZ 221, 300 = FamRZ 2019, 892 Rn. 28 zur Eintragung der Leihmutter).

  • BGH, 20.03.2019 - XII ZB 320/17

    Darstellen der Eintragung im ukrainischen Geburtenregister und Ausstellung der

    Entsprechendes gilt für die ausgestellte Geburtsurkunde (vgl. Senatsbeschluss vom 20. März 2019 - XII ZB 530/17 - zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt).
  • BGH, 10.07.2019 - XII ZB 33/18

    Anspruch auf statusneutrale Klärung der biologischen Abstammung eines Kindes bei

    Hierbei handelt es sich um eine bewusste Entscheidung des Gesetzgebers (Senatsbeschluss vom 20. März 2019 - XII ZB 530/17 - NJW 2019, 1605 Rn. 17 mwN, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen).
  • KG, 17.11.2020 - 1 W 1037/20

    Anwendbares Recht für die Abstammungsbestimmung: Bestimmung des gewöhnlichen

    Die Voraussetzungen einer verfahrensrechtlichen Anerkennung nach § 108 Abs. 1 FamFG liegen nicht vor, weil der Eintrag wie auch die Ausstellung der entsprechenden Geburtsurkunden keine einer Gerichtsentscheidung vergleichbaren Wirkungen entfalten (vgl. BGH, NJW 2019, 1608 Rn. 11 ff; 2019, 1605 Rn. 14).

    Auch wenn insoweit bei minderjährigen Kindern Besonderheiten gelten (vgl. BGH, NJW 2019, 1608 Rn. 21 f.; 2019, 1605 Rn. 19 ff.), setzt die Begründung eines gewöhnlichen Aufenthalts die körperliche Anwesenheit des Kindes voraus (MünchKomm/Helms, BGB, 8. Aufl., Art. 19 EGBGB Rn. 9; vgl. auch EuGH, FamRZ 2011, 617 Rn. 49; BVerwG, NVwZ 2003, 616; a.A. Heilmann/Köhler, Praxiskommentar Kindschaftsrecht, 2. Aufl., Art. 19 EGBGB Rn. 6).

    Der Bundesgerichtshof nimmt in seiner Entscheidung zur Leihmutterschaft (NJW 2019, 1605 Rn. 17, 21 ff.) nicht an, dass das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt schon mit der Vollendung der Geburt im Inland hatte.

  • OLG Frankfurt, 12.12.2023 - 2 UF 33/23

    Stiefkindadoption trotz Leihmutterschaft möglich

    Der gewöhnliche Aufenthalt von Kindern, die nach einer Leihmutterschaft geboren worden sind, ist gerade wegen der mit der Pandemie und dem Kriegsausbruch in der Ukraine verbundenen Verzögerungen nach besonderen Kriterien zu beurteilen (Kvit/Spickhoff, FamRZ 2023, 653, 658ff., vgl. auch BGH, Beschluss vom 20. März 2019 - XII ZB 530/17 -, juris, Rn. 21-26 ).
  • BGH, 19.10.2022 - XII ZB 425/21

    Zweifelsvorlage des Standesamtes betreffend Beurkundung einer Namenswahlerklärung

    Vorausgesetzt wird nicht nur ein Aufenthalt von einer gewissen Dauer, die zum Unterschied von dem einfachen oder schlichten Aufenthalt nicht nur gering sein darf, sondern auch das Vorhandensein weiterer Beziehungen, insbesondere in familiärer oder beruflicher Hinsicht, in denen - im Vergleich zu einem sonst in Betracht kommenden Aufenthaltsort - der Schwerpunkt der Bindungen der betreffenden Person zu sehen ist (vgl. Senatsbeschlüsse BGHZ 221, 300 = FamRZ 2019, 892 Rn. 19 mwN zu Art. 19 EGBGB und BGHZ 78, 293 = FamRZ 1981, 135, 136 f. zum Haager Minderjährigenschutzabkommen; BGH Urteil vom 5. Februar 1975 - IV ZR 103/73 - FamRZ 1975, 272, 273 zum Haager Unterhaltsübereinkommen).
  • BGH, 12.01.2022 - XII ZB 142/20

    Nachbeurkundung einer Auslandsgeburt: Anerkennung einer ausländischen

    Darunter kann zwar auch eine Leihmutter oder ein vom Eintragungsantrag abweichender rechtlicher Vater fallen, wenn deren jeweilige Eintragung als Elternteil beabsichtigt ist (vgl. Senatsbeschluss BGHZ 221, 300 = FamRZ 2019, 892 Rn. 28).
  • OLG Nürnberg, 04.08.2021 - 11 UF 655/20

    Umgangsrecht der vom Vater des Kindes getrennt lebenden Ehefrau

    Ein vorheriger gewöhnlicher Aufenthalt im Geburtsland bestand dann nicht (BGH FamRZ 2019, 892; kritisch hierzu Hösel, Grenzüberschreitende Leihmutterschaft als Herausforderung im Internationalen Privat- und Verfahrensrecht, S. 64 ff.).
  • AG Köln, 05.07.2019 - 378 III 41/19
    Entspricht es von vornherein der übereinstimmenden Absicht aller an der Leihmutterschaft Beteiligten, dass das Kind alsbald nach der Geburt mit einem Elternteil nach Deutschland gelangen und dort dauerhaft bleiben soll, ist der gewöhnliche Aufenthalt in Deutschland (Bundesgerichtshof, Beschluss vom 20. März 2019 - XII ZB 530/17 - StAZ 2019, 173 f.).

    Hierdurch ergibt sich der Unterschied zu den höchstrichterlich entschiedenen Fällen, in denen der Leihmuttervertrag in der Ukraine geschlossen worden war und eine Eintragung der Leihmutter als Mutter in der Geburtsurkunde schon deshalb zwingend zu erfolgen hatte (Bundesgerichtshof, Beschlüsse vom 20. März 2019 - XII ZB 530/17 -, aaO und - XII ZB 320/17 -, StAZ 2019, 175 f.), da in diesen Fällen keine anerkennungsfähige ausländische Entscheidung vorlag.

  • OLG Celle, 23.01.2023 - 21 UF 171/19

    Anerkennung ausländischer Entscheidungen; Leihmutterschaft;

    Für Neugeborene ist wegen der notwendigen Betreuung und Versorgung des Kindes der gewöhnliche Aufenthalt der Bezugsperson sowie deren soziales und familiäres Umfeld maßgeblich (vgl. BGH FamRZ 2019, 890 [Rn. 21]; 2019, 892 [Rn. 19 ff.]; EuGH FamRZ 2011, 617 ; MünchKommBGB/Helms, 6. Aufl., Art. 19 EGBGB Rn. 8).
  • AG Köln, 03.01.2024 - 378 III 175/23

    Nachbeurkundung: Keine Eintragung der Leihmutter als Mutter des Kindes

  • VG Braunschweig, 21.12.2023 - 6 B 371/23

    Eidesstattliche Versicherung; gewöhnlicher Aufenthalt; Glaubhaftmachung;

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