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   BAG, 03.07.2019 - 8 AZN 233/19   

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https://dejure.org/2019,22536
BAG, 03.07.2019 - 8 AZN 233/19 (https://dejure.org/2019,22536)
BAG, Entscheidung vom 03.07.2019 - 8 AZN 233/19 (https://dejure.org/2019,22536)
BAG, Entscheidung vom 03. Juli 2019 - 8 AZN 233/19 (https://dejure.org/2019,22536)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW

    § 72a Abs. 3 Satz 1 ArbGG, § 233 ZPO, § 85 Abs. 2 ZPO, § 72a Abs. 5 Satz 5 ArbGG, § 97 Abs. 1 ZPO, § 63 Abs. 2 GKG

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumnis; Pflicht des anwaltlichen oder gewerkschaftlichen Prozessbevollmächtigten zur zuverlässigen und sicheren Führung eines elektronischen Terminkalenders

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Anforderungen an die Führung eines elektronischen Fristenkalenders

  • Wolters Kluwer

    Fristenkontrolle; elektronischer Kalender

  • Betriebs-Berater

    Anforderungen an elektronischen Fristenkalender

  • bag-urteil.com

    Fristenkontrolle - elektronischer Kalender

  • rewis.io

    Fristenkontrolle - elektronischer Kalender

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fristenkontrolle; elektronischer Kalender

  • rechtsportal.de

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumnis

  • datenbank.nwb.de

    Fristenkontrolle - elektronischer Kalender

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Kontrolle elektronischer Fristenkalender

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Fristenkontrolle des Prozessbevollmächtigten- und der elektronische Kalender

  • lto.de (Kurzinformation)

    Keine Wiedereinsetzung: Anwälte müssen elektronischen Kalender zur Kontrolle ausdrucken

  • Anwaltsblatt (Leitsatz)

    § 233 ZPO
    Eingabekontrolle beim elektronischen Fristenkalender durch Papierausdruck

  • Anwaltsblatt (Leitsatz)

    § 233 ZPO
    Eingabekontrolle beim elektronischen Fristenkalender durch Papierausdruck

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2019, 2954
  • MDR 2019, 1219
  • NZA 2019, 1159
  • AnwBl 2019, 556
  • AnwBl Online 2019, 781
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 12.04.2018 - V ZB 138/17

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bzgl. Zurechnung des Verschuldens der

    Auszug aus BAG, 03.07.2019 - 8 AZN 233/19
    Das bedeutet, dass der Rechtsanwalt, der laufende Fristen in einem elektronischen Fristenkalender erfasst, durch geeignete Organisationsmaßnahmen die Kontrolle der Fristeingabe gewährleisten muss (BGH 28. Februar 2019 - III ZB 96/18 - Rn. 13; 12. April 2018 - V ZB 138/17 - Rn. 7) .

    Die Fertigung eines Kontrollausdrucks ist erforderlich, um nicht nur Datenverarbeitungsfehler des EDV-Programms, sondern auch Eingabefehler oder -versäumnisse mit geringem Aufwand rechtzeitig zu erkennen und zu beseitigen (BGH 28. Februar 2019 - III ZB 96/18 - Rn. 13; 12. April 2018 - V ZB 138/17 - Rn. 9) .

    Eine Hinweispflicht besteht nur bezogen auf erkennbar unklare oder ergänzungsbedürftige Angaben (vgl. hierzu BGH 12. April 2018 - V ZB 138/17 - Rn. 12) .

  • BGH, 27.03.2012 - II ZB 10/11

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anwaltliche Sorgfaltspflichten vor

    Auszug aus BAG, 03.07.2019 - 8 AZN 233/19
    Es muss sichergestellt sein, dass keine versehentlichen oder unzutreffenden Eintragungen oder Löschungen erfolgen (BGH 27. März 2012 - II ZB 10/11 - Rn. 7; 21. Dezember 2010 - IX ZB 115/10 - Rn. 9) , die später nicht mehr erkennbar sind.

    Das ist im Allgemeinen anzunehmen, wenn der fristwahrende Schriftsatz in ein Postausgangsfach des Rechtsanwalts eingelegt wird und die abgehende Post von dort unmittelbar zum Briefkasten oder zur maßgeblichen gerichtlichen Einlaufstelle gebracht wird, das Postausgangsfach also die "letzte Station" auf dem Weg zum Adressaten ist (BGH 27. März 2012 - II ZB 10/11 - Rn. 9) .

  • BGH, 28.02.2019 - III ZB 96/18

    Anwaltliches Organisationsverschulden bei Versäumung der

    Auszug aus BAG, 03.07.2019 - 8 AZN 233/19
    Das bedeutet, dass der Rechtsanwalt, der laufende Fristen in einem elektronischen Fristenkalender erfasst, durch geeignete Organisationsmaßnahmen die Kontrolle der Fristeingabe gewährleisten muss (BGH 28. Februar 2019 - III ZB 96/18 - Rn. 13; 12. April 2018 - V ZB 138/17 - Rn. 7) .

    Die Fertigung eines Kontrollausdrucks ist erforderlich, um nicht nur Datenverarbeitungsfehler des EDV-Programms, sondern auch Eingabefehler oder -versäumnisse mit geringem Aufwand rechtzeitig zu erkennen und zu beseitigen (BGH 28. Februar 2019 - III ZB 96/18 - Rn. 13; 12. April 2018 - V ZB 138/17 - Rn. 9) .

  • BAG, 28.05.2009 - 2 AZR 548/08

    Nachträgliche Zulassung - Vertreterverschulden - Einzelgewerkschaft

    Auszug aus BAG, 03.07.2019 - 8 AZN 233/19
    Das gilt auch für gewerkschaftliche Prozessbevollmächtigte (vgl. BAG 28. Mai 2009 - 2 AZR 548/08 - Rn. 14) .
  • BAG, 11.08.2011 - 9 AZN 806/11

    Wiedereinsetzung - Rechtsirrtum des Prozessbevollmächtigten

    Auszug aus BAG, 03.07.2019 - 8 AZN 233/19
    Wurde ein Prozessbevollmächtigter tätig, muss der Antragsteller einen Geschehensablauf vortragen, der ein Verschulden seines Prozessbevollmächtigten zweifelsfrei ausschließt (BAG 11. August 2011 - 9 AZN 806/11 - Rn. 6) .
  • BGH, 21.12.2010 - IX ZB 115/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Irrtümliche Löschung einer Berufungsfrist

    Auszug aus BAG, 03.07.2019 - 8 AZN 233/19
    Es muss sichergestellt sein, dass keine versehentlichen oder unzutreffenden Eintragungen oder Löschungen erfolgen (BGH 27. März 2012 - II ZB 10/11 - Rn. 7; 21. Dezember 2010 - IX ZB 115/10 - Rn. 9) , die später nicht mehr erkennbar sind.
  • BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 1382/10

    Reichweite der Begründungserleichterungen für letztinstanzliche, unanfechtbare

    Auszug aus BAG, 03.07.2019 - 8 AZN 233/19
    Weitergehende Ausführungen sind auch von Verfassungs wegen nicht geboten (vgl. BVerfG 8. Dezember 2010 - 1 BvR 1382/10 - BVerfGK 18, 301) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 15.01.2019 - 7 Sa 1264/18

    Betriebsbedingte Kündigung; Betriebsübergang, Flugverkehrsbetrieb;

    Auszug aus BAG, 03.07.2019 - 8 AZN 233/19
    Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 15. Januar 2019 - 7 Sa 1264/18 - wird - unter Zurückweisung seines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Begründung der Beschwerde - als unzulässig verworfen.
  • BAG, 07.08.2019 - 5 AZB 16/19

    Überwachungspflichten bei Berufungseinlegung über das beA

    Diese darf keine hinter der manuellen Führung zurückbleibende Überprüfungssicherheit bieten (BAG 3. Juli 2019 - 8 AZN 233/19 - Rn. 6; BGH 4. November 2014 - VIII ZB 38/14 - Rn. 10 mwN) .

    Unterbleibe dies, sei darin ein anwaltliches Organisationsverschulden zu sehen (BGH 28. Februar 2019 - III ZB 96/18 - Rn. 13 mwN; ebenso BAG 3. Juli 2019 - 8 AZN 233/19 - Rn. 8; BSG 28. Juni 2018 - B 1 KR 59/17 B - Rn. 9; krit. hierzu Siegmund NJW 2019, 1456, 1458) .

  • BAG, 23.10.2019 - 8 AZN 718/19

    Verhältnis von Nichtzulassungsbeschwerde und Anhörungsrüge

    Dabei steht gemäß § 85 Abs. 2 ZPO das Verschulden des Prozessbevollmächtigten der Partei ihrem Verschulden gleich (BAG 3. Juli 2019 - 8 AZN 233/19 - Rn. 4; 28. Mai 2009 - 2 AZR 548/08 - Rn. 12) .

    Wurde ein Prozessbevollmächtigter tätig, muss der Antragsteller einen Geschehensablauf vortragen, der ein Verschulden seines Prozessbevollmächtigten zweifelsfrei ausschließt (BAG 3. Juli 2019 - 8 AZN 233/19 - aaO; 11. August 2011 - 9 AZN 806/11 - Rn. 6) .

  • BGH, 23.06.2020 - VI ZB 63/19

    Überprüfung der Fristvermerke in der Handakte durch Befassen eines Rechtsanwalts

    Denn gerade in Massenverfahren trifft den Rechtsanwalt - wegen der gefahrgeneigten routineartigen Tätigkeit gerade für seine Beschäftigten - eine besondere Organisationspflicht, die das Auffinden von Fehlern ermöglicht (vgl. BAG, NJW 2019, 2954 Rn. 10).
  • LAG Schleswig-Holstein, 14.11.2019 - 3 Sa 192/19

    Berufung, unzulässig verworfen, Berufungsbegründung, Fristversäumnis,

    Es muss sichergestellt sein, dass keine versehentlichen Eintragungen oder Löschungen erfolgen (BAG vom 03.07.2019 - 8 AZN 233/19 - Rz. 9; BGH 14.03.1996 - III ZB 13/96 - 10.07.1997 - IX ZB 57/97 - 02.03.2000 - V ZB 1/00 - zitiert nach Juris).

    Zu einer Ausgangskontrolle gehört auch eine Anordnung des Rechtsanwalts, durch die gewährleistet wird, dass die Erledigung der fristgebundenen Sache am Ende eines Arbeitstages an Hand des Fristenkalenders von einer damit beauftragten Bürokraft nochmals selbständig geprüft wird (BAG vom 03.07.2019 - 8 AZN 233/19 - Rz. 9; BAG vom 25.05.2016, 5 AZR 614/15 - Rz 22; BGH vom 09.12.2014 - VI ZB 42/13).

    Denn gerade in Massensachen trifft den Bevollmächtigten - wegen der gefahrgeneigten routineartigen Tätigkeit vor allem für seine Beschäftigten - eine besondere Organisationspflicht, die das Kontrollieren von Fehlern ermöglicht (BAG vom 03.07.2019 - 8 AZN 233/19 - Rz. 10).

  • LAG Thüringen, 14.12.2023 - 2 Sa 280/22
    Die Fertigung eines Kontrollausdrucks ist erforderlich, um nicht nur Datenverarbeitungsfehler des EDV-Programms, sondern auch Eingabefehler oder -versäumnisse mit geringerem Aufwand rechtzeitig zu erkennen und zu beseitigen (BAG 3. Juli 2019 - 8 AZN 233/19 - juris; BGH 28. Februar 2019 - III ZB 96/18 - juris).
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