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   BGH, 21.05.2019 - VI ZR 119/18   

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https://dejure.org/2019,23187
BGH, 21.05.2019 - VI ZR 119/18 (https://dejure.org/2019,23187)
BGH, Entscheidung vom 21.05.2019 - VI ZR 119/18 (https://dejure.org/2019,23187)
BGH, Entscheidung vom 21. Mai 2019 - VI ZR 119/18 (https://dejure.org/2019,23187)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW

    §§ 630a ff. BGB, § ... 823 Abs. 1 BGB, § 630h Abs. 2 Satz 2 BGB, § 630e Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB, § 630d Abs. 2 BGB, § 630d Abs. 1 Satz 1 BGB, § 630e BGB, § 630h Abs. 2 BGB, 2 BGB, § 561 ZPO, § 630d Abs. 1 Satz 4 BGB, § 630e Abs. 3 BGB, § 562 Abs. 1, § 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO

  • rewis.io

    Arzthaftung: Erforderlicher Inhalt der zu unterstellenden ordnungsgemäßen Aufklärung bei der Feststellung einer hypothetischen Einwilligung; Voraussetzungen einer mutmaßlichen Einwilligung

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 280; BGB § 630h; BGB § 630d; BGB § 823
    Arzthaftung: Keine hypothetische Einwilligung bei Absehen von operativem Eingriff als Ergebnis eines echten Entscheidungskonflikts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Feststellung einer hypothetischen Einwilligung (hier: zum erforderlichen Inhalt der zu unterstellenden ordnungsgemäßen Aufklärung); Zahlung von Schmerzensgeld wegen der Entfernung der Gebärmutter i.R.e. mutmaßlichen Einwilligung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Hypothetische Einwilligung - und die erforderliche Aufklärung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mutmaßliche Einwilligung - und die fehlerhafte Aufklärung

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Anforderungen an die Feststellung einer hypothetischen Einwilligung

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 13.08.2019)

    Fiktive Op-Einwilligung erschwert

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Hypothetische Einwilligung bei Durchführung einer medizinischen Maßnahme

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2019, 3072
  • MDR 2019, 1131
  • VersR 2019, 1369
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 05.02.1991 - VI ZR 108/90

    Hypothetische Einwilligung in eine ärztliche Behandlung

    Auszug aus BGH, 21.05.2019 - VI ZR 119/18
    Den Arzt trifft für seine Behauptung, der Patient hätte bei ordnungsgemäßer Aufklärung in den Eingriff eingewilligt, die Beweislast aber erst dann, wenn der Patient zur Überzeugung des Tatrichters plausibel macht, dass er - wären ihm rechtzeitig die Risiken des Eingriffs verdeutlicht worden - vor einem echten Entscheidungskonflikt gestanden hätte (st. Rspr., vgl. nur Senat, Urteile vom 5. Februar 1991 - VI ZR 108/90, VersR 1991, 547, juris Rn. 8 f. mwN; vom 14. Juni 1994 - VI ZR 260/93, NJW 1994, 2414, juris Rn. 11 mwN).

    bb) Gedankliche Voraussetzung der hypothetischen Einwilligung ist stets die Hypothese einer ordnungsgemäßen, insbesondere auch vollständigen Aufklärung (Senat, Urteil vom 5. Februar 1991 - VI ZR 108/90, VersR 1991, 547; juris Rn. 8 f. mwN).

  • BGH, 16.02.1993 - VI ZR 300/91

    Zeitpunkt der Patientenaufklärung bei notwendiger Schnittentbindung

    Auszug aus BGH, 21.05.2019 - VI ZR 119/18
    Das wäre erforderlich gewesen, um zunächst die Einwilligung der Klägerin zu dem erweiterten Eingriff (Entfernung auch des Gebärmutterhalses) einzuholen (§ 630d Abs. 1 Satz 1 BGB, vgl. Senat, Urteil vom 16. Februar 1993 - VI ZR 300/91, NJW 1993, 2372, 2373 f., juris Rn. 21).

    Kann eine Einwilligung für eine unaufschiebbare Maßnahme nicht rechtzeitig eingeholt werden, darf sie ohne Einwilligung durchgeführt werden, wenn sie dem mutmaßlichen Willen des Patienten entspricht (§ 630d Abs. 1 Satz 4 BGB; Senat, Urteil vom 16. Februar 1993 - VI ZR 300/91, aaO, Rn. 21; vgl. Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 7. Aufl., Rn. C 102 ff.; Frahm/Walter, Arzthaftungsrecht, 6. Aufl., Rn. 212).

  • BGH, 14.06.1994 - VI ZR 260/93

    Kausalität unterbliebener Aufklärung über die Risiken eines Eingriffs

    Auszug aus BGH, 21.05.2019 - VI ZR 119/18
    Den Arzt trifft für seine Behauptung, der Patient hätte bei ordnungsgemäßer Aufklärung in den Eingriff eingewilligt, die Beweislast aber erst dann, wenn der Patient zur Überzeugung des Tatrichters plausibel macht, dass er - wären ihm rechtzeitig die Risiken des Eingriffs verdeutlicht worden - vor einem echten Entscheidungskonflikt gestanden hätte (st. Rspr., vgl. nur Senat, Urteile vom 5. Februar 1991 - VI ZR 108/90, VersR 1991, 547, juris Rn. 8 f. mwN; vom 14. Juni 1994 - VI ZR 260/93, NJW 1994, 2414, juris Rn. 11 mwN).

    Es wird dabei zu berücksichtigen haben, dass sich die Substantiierungspflicht des Patienten auf die Darlegung des Entscheidungskonflikts, in den er bei erfolgter Aufklärung geraten wäre, beschränkt; er braucht nicht etwa darzulegen, wie er sich tatsächlich entschieden hätte (st. Rspr.; vgl. nur Senat, Urteil vom 14. Juni 1994 - VI ZR 260/93, NJW 1994, 2414, juris Rn. 11).

  • BGH, 18.03.2003 - VI ZR 266/02

    Rechtfertigung eines ohne wirksame Einwilligung vorgenommenen Heileingriffs

    Auszug aus BGH, 21.05.2019 - VI ZR 119/18
    Es wird festzustellen haben, welche Aufklärung der Klägerin in Bezug auf die ursprünglich geplante Operation, auf vor der Operation vorhersehbare Operationserweiterungen und unabhängig davon auch wegen des sich aus den vor der Operation erhobenen Befunden ergebenden Verdachts einer Krebserkrankung hätte zu teil werden müssen, insbesondere im Hinblick auf die Frage, welches Risiko sich aus den Befunden im Hinblick auf eine mögliche Krebserkrankung tatsächlich ergab, sowie auf die Notwendigkeit und Dringlichkeit der insoweit gebotenen Maßnahmen (vgl. Senat, Urteile vom 14. Januar 1997 - VI ZR 30/96, NJW 1997, 1637, juris Rn. 13 ff.; vom 18. März 2003 - VI ZR 266/02, NJW 2003, 1862, juris Rn. 18; jeweils zu einer Gebärmutterentfernung).
  • BGH, 14.01.1997 - VI ZR 30/96

    Wirksamkeit der Einwilligung in eine Uterusentfernung

    Auszug aus BGH, 21.05.2019 - VI ZR 119/18
    Es wird festzustellen haben, welche Aufklärung der Klägerin in Bezug auf die ursprünglich geplante Operation, auf vor der Operation vorhersehbare Operationserweiterungen und unabhängig davon auch wegen des sich aus den vor der Operation erhobenen Befunden ergebenden Verdachts einer Krebserkrankung hätte zu teil werden müssen, insbesondere im Hinblick auf die Frage, welches Risiko sich aus den Befunden im Hinblick auf eine mögliche Krebserkrankung tatsächlich ergab, sowie auf die Notwendigkeit und Dringlichkeit der insoweit gebotenen Maßnahmen (vgl. Senat, Urteile vom 14. Januar 1997 - VI ZR 30/96, NJW 1997, 1637, juris Rn. 13 ff.; vom 18. März 2003 - VI ZR 266/02, NJW 2003, 1862, juris Rn. 18; jeweils zu einer Gebärmutterentfernung).
  • BGH, 07.02.1984 - VI ZR 174/82

    Rückenmarksschädigung - § 823 Abs. 1 BGB, Beweislastverteilung bei der Frage der

    Auszug aus BGH, 21.05.2019 - VI ZR 119/18
    aa) Genügt die Aufklärung nicht den an sie zu stellenden Anforderungen (§ 630e BGB bzw. Senat, Urteile vom 7. Februar 1984 - VI ZR 174/82, BGHZ 90, 103, 106; vom 12. März 1991 - VI ZR 232/90, NJW 1991, 2346, 2347; vom 11. Oktober 2016 - VI ZR 462/15, NJW-RR 2017, 533 Rn. 10 mwN) kann sich der Behandelnde darauf berufen, dass der Patient auch im Fall einer ordnungsgemäßen Aufklärung in die Maßnahme eingewilligt hätte (§ 630h Abs. 2 Satz 2 BGB).
  • BGH, 11.10.2016 - VI ZR 462/15

    Arzt- und Krankenhaushaftung: Reichweite der Aufklärungspflicht hinsichtlich der

    Auszug aus BGH, 21.05.2019 - VI ZR 119/18
    aa) Genügt die Aufklärung nicht den an sie zu stellenden Anforderungen (§ 630e BGB bzw. Senat, Urteile vom 7. Februar 1984 - VI ZR 174/82, BGHZ 90, 103, 106; vom 12. März 1991 - VI ZR 232/90, NJW 1991, 2346, 2347; vom 11. Oktober 2016 - VI ZR 462/15, NJW-RR 2017, 533 Rn. 10 mwN) kann sich der Behandelnde darauf berufen, dass der Patient auch im Fall einer ordnungsgemäßen Aufklärung in die Maßnahme eingewilligt hätte (§ 630h Abs. 2 Satz 2 BGB).
  • BGH, 12.03.1991 - VI ZR 232/90

    Arzthaftung für aufklärungsfreie Risiken bei fehlender Grundaufklärung

    Auszug aus BGH, 21.05.2019 - VI ZR 119/18
    aa) Genügt die Aufklärung nicht den an sie zu stellenden Anforderungen (§ 630e BGB bzw. Senat, Urteile vom 7. Februar 1984 - VI ZR 174/82, BGHZ 90, 103, 106; vom 12. März 1991 - VI ZR 232/90, NJW 1991, 2346, 2347; vom 11. Oktober 2016 - VI ZR 462/15, NJW-RR 2017, 533 Rn. 10 mwN) kann sich der Behandelnde darauf berufen, dass der Patient auch im Fall einer ordnungsgemäßen Aufklärung in die Maßnahme eingewilligt hätte (§ 630h Abs. 2 Satz 2 BGB).
  • BGH, 18.05.2021 - VI ZR 401/19

    Arzthaftungsprozess: Anforderungen an die Aufklärung des Patienten bei Anwendung

    An einen dahingehenden Nachweis sind aber schon bei einer allgemein anerkannten Behandlung strenge Anforderungen zu stellen, damit nicht auf diesem Weg der Aufklärungsanspruch des Patienten unterlaufen wird (vgl. Senatsurteile vom 21. Mai 2019 - VI ZR 119/18, VersR 2019, 1369 Rn. 17; vom 27. März 2007 - VI ZR 55/05, BGHZ 172, 1 Rn. 36).

    Das Berufungsgericht hat übersehen, dass gedankliche Voraussetzung der hypothetischen Einwilligung stets die Hypothese einer ordnungsgemäßen, insbesondere auch vollständigen Aufklärung ist (vgl. Senatsurteile vom 21. Mai 2019 - VI ZR 119/18, VersR 2019, 1369 Rn. 18, 22; vom 5. Februar 1991 - VI ZR 108/90, VersR 1991, 547, juris Rn. 9).

    Diese Hypothese ist auch der Beurteilung der Frage zugrunde zu legen, ob der Patient einen Entscheidungskonflikt plausibel gemacht hat (vgl. Senatsurteile vom 21. Mai 2019 - VI ZR 119/18, VersR 2019, 1369, Rn. 18, 22; vom 17. April 2007 - VI ZR 108/06, VersR 2007, 999, juris Rn. 24).

    Dementsprechend hat der Tatrichter dem Patienten vor seiner - zur Feststellung der Frage, ob dieser in einen Entscheidungskonflikt geraten wäre, grundsätzlich erforderlichen - Anhörung mitzuteilen, welche Aufklärung ihm vor dem maßgeblichen Eingriff richtigerweise hätte zuteilwerden müssen (vgl. Senatsurteil vom 21. Mai 2019 - VI ZR 119/18, VersR 2019, 1369, Rn. 18 und 22).

  • BGH, 21.11.2023 - VI ZR 380/22

    Aufklärung eines Patienten vor chirurgischen Eingriffen über

    aa) Das Berufungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass der Patient vor chirurgischen Eingriffen, bei denen der Arzt die ernsthafte Möglichkeit einer Operationserweiterung oder den Wechsel in eine andere Operationsmethode in Betracht ziehen muss, hierüber und über die damit ggf. verbundenen besonderen Risiken aufgeklärt werden muss (vgl. Senatsurteile vom 21. Mai 2019 - VI ZR 119/18, VersR 2019, 1369 Rn. 15, 21; vom 16. Februar 1993 - VI ZR 300/91, VersR 1993, 703, juris Rn. 21; vom 13. Dezember 1988 - VI ZR 22/88, VersR 1989, 289, juris Rn. 13).
  • LG Berlin, 02.07.2020 - 6 O 425/12

    Umfang der Aufklärungspflicht über den Off-Label-Use eines Medikaments

    Genügt die Aufklärung nicht den an sie zu stellenden Anforderungen, kann sich der Behandelnde darauf berufen, dass der Patient auch im Fall einer ordnungsgemäßen Aufklärung in die Maßnahme eingewilligt hätte (vgl. BGH NJW 2019, 3072, 3074).

    a) Gedankliche Voraussetzung der hypothetischen Einwilligung ist stets die Hypothese einer ordnungsgemäßen, insbesondere auch vollständigen Aufklärung (vgl. BGH NJW 2019, 3072, 3074).

    Der Kläger braucht nicht darzulegen, wie sich seine Mutter bei ordnungsgemäßer Aufklärung tatsächlich entschieden hätte (vgl. BGH NJW 2019, 3072, 3074).

  • BGH, 21.06.2022 - VI ZR 310/21

    Arzthaftungsprozess: Erforderlichkeit einer persönlichen Anhörung des Patienten

    Den Arzt trifft für seine Behauptung, der Patient hätte bei ordnungsgemäßer Aufklärung in den Eingriff eingewilligt, die Beweislast aber erst dann, wenn der Patient zur Überzeugung des Tatrichters plausibel macht, dass er - wären ihm rechtzeitig die Risiken des Eingriffs verdeutlicht worden - vor einem echten Entscheidungskonflikt gestanden hätte (st. Rspr., vgl. Senat, Urteil vom 21. Mai 2019 - VI ZR 119/18, NJW 2019, 3072 Rn. 17 mwN).

    Gedankliche Voraussetzung des Entscheidungskonflikts wie der hypothetischen Einwilligung insgesamt (vgl. hierzu Senat, Urteile vom 21. Mai 2019 - VI ZR 119/18, NJW 2019, 3072 Rn. 18; vom 5. Februar 1991 - VI ZR 108/90, VersR 1991, 547, 548, juris Rn. 9) ist dabei stets die Hypothese einer ordnungsgemäßen, insbesondere auch vollständigen Aufklärung.

  • OLG Hamm, 02.02.2024 - 26 U 36/23

    Aufklärung vor einer Operation an der Wirbelsäule

    Den Arzt trifft für seine Behauptung, der Patient hätte bei ordnungsgemäßer und insbesondere vollständiger Aufklärung den Eingriff in gleicher Weise von ihm durchführen lassen, die Beweislast aber erst dann, wenn der Patient zur Überzeugung des Tatrichters plausibel macht, dass er im Falle ordnungsgemäßer Aufklärung vor einem echten Entscheidungskonflikt gestanden hätte (st. Rspr., BGH, Beschluss vom 21.06.2022, VI ZR 310/21, zit,. nach juris; Urteil vom 21.05.2019, VI ZR 119/18, zit. nach juris Rn. 17).
  • OLG Naumburg, 08.10.2019 - 1 U 123/18

    Befunderhebungsfehler nach Laminektomie: Haftung eines Belegarztes für

    Wie er sich entschieden hätte, ist unbeachtlich ( BGH Urteil vom 21.5.2019 - VI ZR 119/18 - [ z.B. GesR 2019, 566; 569 ]; Rn. 22; Palandt/Weidenkaff a.a.O., § 630h, Rn. 5 ).
  • OLG Dresden, 20.07.2021 - 4 U 2901/19

    1. Bei einer Leistenbruchoperation ist die Patient darüber aufzuklären, dass

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Urteil vom 21.05.2019, Az.: VI ZR 119/18; Urteil vom 01.02.2005, Az.: VI ZR 174/03 - jeweils juris) kann sich der Behandelnde, wenn die Aufklärung nicht den an sie zu stellenden Anforderungen genügt, darauf berufen, dass der Patient auch im Fall einer ordnungsgemäßen Aufklärung in die Maßnahme eingewilligt hätte (§ 630 h Abs. 2 Satz 2 BGB).
  • OLG Hamm, 02.02.2021 - 26 U 54/19

    Chirotherapeutische Manipulation an der Wirbelsäule

    Den Arzt trifft für seine Behauptung, der Patient hätte bei ordnungsgemäßer Aufklärung in den Eingriff eingewilligt, die Beweislast aber erst dann, wenn der Patient zur Überzeugung des Tatrichters plausibel macht, dass er - wären ihm rechtzeitig die Risiken des Eingriffs verdeutlich worden - vor einem echten Entscheidungskonflikt gestanden hätte (BGH, Urteil vom 21. Mai 2019 - VI ZR 119/18, juris Rn. 17; Rehborn/Gescher in: Erman, BGB, 16. Aufl., § 630h Rn. 19).
  • OLG Brandenburg, 07.07.2022 - 12 U 8/22

    Ansprüche wegen behaupteter fehlerhafter zahnärztlicher Behandlung Haftung wegen

    An einen dahingehenden Nachweis sind aber strenge Anforderungen zu stellen, damit nicht auf diesem Weg der Aufklärungsanspruch des Patienten unterlaufen wird (BGH, Urteil vom 7. Dezember 2021 - VI ZR 277/19 -, Rn. 10; Urteil vom 21. Mai 2019 - VI ZR 119/18 -, Rn. 17 - 18, juris).
  • OLG Brandenburg, 09.12.2021 - 12 U 172/20

    Schadensersatzansprüche wegen eines vermeintlichen zahnärztlichen

    Den Arzt trifft für seine Behauptung, der Patient hätte bei ordnungsgemäßer Aufklärung in den Eingriff eingewilligt, die Beweislast aber erst dann, wenn der Patient zur Überzeugung des Tatrichters plausibel macht, dass er - wären ihm rechtzeitig die Risiken des Eingriffs verdeutlicht worden - vor einem echten Entscheidungskonflikt gestanden hätte (vgl. BGH NJW 2019, 3072 Rn. 17 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 20.09.2021 - 3 U 100/20

    Abweisung der Amtshaftungsklage, da ärztliche Behandlungsfehler und

  • LG Offenburg, 19.11.2021 - 3 O 332/19

    Arzthaftung nach Entfernung der Gebärmutter: Behandlungsalternative zur

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