Rechtsprechung
BAG, 19.09.2018 - 5 AZR 439/17 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- IWW
- openjur.de
- Bundesarbeitsgericht
Betriebliche Übung - Entgelterhöhung
- bag-urteil.com
Betriebliche Übung - Entgelterhöhung
- Betriebs-Berater
Voraussetzungen für betriebliche Übung bei Entgelterhöhungen
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 133 ; BGB § 157 ; BGB § 151 ; BGB § 242
Arbeitsvertragsrecht - Betriebliche Übung; Entgelterhöhung - rechtsportal.de
BGB § 133 ; BGB § 157 ; BGB § 151 ; BGB § 242
Die betriebliche Übung als Rechtsgrundlage im Arbeitsrecht - datenbank.nwb.de
Betriebliche Übung - Entgelterhöhung
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Anspruch auf Erhöhung des übertariflichen Entgeltbestandteils aus betrieblicher Übung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- beck-blog (Kurzinformation)
Betriebliche Übung bei Tariflohnerhöhungen
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Betriebliche Übung und die Entgelterhöhung
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Betriebliche Übung - Entgelterhöhung
- Jurion (Kurzinformation)
Betriebliche Übung bei Entgelterhöhungen des Arbeitgebers
- heuking.de (Kurzinformation)
Betriebliche Übung bei arbeitsvertraglicher Bezugnahme eines Tarifvertrages
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW 2019, 385
- ZIP 2019, 188
- MDR 2019, 169
- NZA 2019, 106
Wird zitiert von ... (11)
- LAG Baden-Württemberg, 06.03.2019 - 4 Sa 73/18
Zusammenhängender Urlaub - halbe bzw. Bruchteile von Urlaubstagen
Das Vertragsangebot des Arbeitgebers ist regelmäßig so zu verstehen, dass er - vorbehaltlich besonderer Abreden - alle Arbeitnehmer zu den im Betrieb üblichen Bedingungen beschäftigen will (BAG 19. September 2018 - 5 AZR 439/17 -). - BAG, 19.03.2019 - 9 AZR 881/16
Urlaubsabgeltung - Neubeginn der Verjährung
Die Beurteilung, ob eine betriebliche Übung entstanden ist und welchen Inhalt sie hat, unterliegt der vollen revisionsrechtlichen Überprüfung (vgl. BAG 19. September 2018 - 5 AZR 439/17 - Rn. 15 f., BAGE 163, 301) . - BAG, 27.02.2019 - 5 AZR 354/18
Gehaltserhöhung - betriebliche Übung
Die Beurteilung, ob eine betriebliche Übung entstanden ist und welchen Inhalt sie hat, unterliegt der vollen revisionsrechtlichen Nachprüfung (BAG 19. September 2018 - 5 AZR 439/17 - Rn. 15 mwN) .Ob dieser tatsächlich mit einem entsprechenden Verpflichtungswillen gehandelt hat, ist unerheblich (st. Rspr., zB BAG 19. September 2018 - 5 AZR 439/17 - Rn. 16; 11. Juli 2018 - 4 AZR 443/17 - Rn. 29 - jeweils mwN) .
Will der Arbeitgeber das Entstehen einer betrieblichen Übung verhindern, muss er bei oder im Zusammenhang mit der Gewährung einer Leistung den Beschäftigten klar und verständlich deutlich machen, er wolle sich für die Zukunft nicht binden (BAG 19. September 2018 - 5 AZR 439/17 - Rn. 16 mwN) .
Dadurch soll der nicht tarifgebundene Arbeitgeber, der freiwillig die Entgelte entsprechend den Tariferhöhungen seiner Branche steigert, nicht schlechter gestellt werden als der tarifgebundene Arbeitgeber, der die Möglichkeit hat, durch Verbandsaustritt eine dauerhafte Bindung zu vermeiden (zum Ganzen BAG 19. September 2018 - 5 AZR 439/17 - Rn. 17) .
Weil es für das Entstehen einer betrieblichen Übung grundsätzlich unerheblich ist, ob der Arbeitgeber bei seinem als Vertragsangebot zu wertenden Verhalten mit einem entsprechenden Verpflichtungswillen handelt (oben Rn. 16) , kommt diese (Ausnahme-)Rechtsprechung nur zur Anwendung, wenn der Wille des Arbeitgebers, sich für die Zukunft nicht binden zu wollen, für die Arbeitnehmer erkennbar ist (BAG 19. September 2018 - 5 AZR 439/17 - Rn. 18) .
Da dies den Prozessbevollmächtigten beider Parteien aus einem Parallelverfahren, in dem sie den dortigen Kläger und die Beklagte vertreten haben (BAG 19. September 2018 - 5 AZR 439/17 - Rn. 19 ff.) , bekannt ist, wird zur Begründung hierauf Bezug genommen.
- BAG, 21.05.2019 - 9 AZR 579/16
Urlaub - Mitwirkungsobliegenheiten - Kürzung des Urlaubsanspruchs
Ohne richterlichen Hinweis (§ 139 Abs. 2 ZPO) und gegebenenfalls weiteren Tatsachenvortrag der Parteien kann nicht beurteilt werden, ob die Parteien hinsichtlich des Umfangs des vertraglichen Urlaubs oder dessen Berechnung eine gemäß § 305b BGB vorrangige Individualabrede getroffen haben (vgl. hierzu BAG 24. August 2016 - 5 AZR 129/16 - Rn. 18 ff., BAGE 156, 157) , oder ob eine betriebliche Übung vorliegt (zu deren Voraussetzungen vgl. BAG 19. September 2018 - 5 AZR 439/17 - Rn. 15 f., BAGE 163, 301) , aus der sich ein Anspruch der Klägerin auf 30 Arbeitstage Urlaub im Kalenderjahr ergab. - BAG, 25.06.2019 - 9 AZR 546/17
Urlaub - Vereinbarung von Verfallsfristen - Mitwirkungsobliegenheiten des …
Die Beurteilung, ob eine betriebliche Übung entstanden ist und welchen Inhalt sie hat, unterliegt der vollen revisionsrechtlichen Überprüfung (vgl. BAG 19. September 2018 - 5 AZR 439/17 - Rn. 15 f., BAGE 163, 301) . - BAG, 27.02.2019 - 5 AZR 361/18
Gehaltserhöhung - betriebliche Übung
Die Beurteilung, ob eine betriebliche Übung entstanden ist und welchen Inhalt sie hat, unterliegt der vollen revisionsrechtlichen Nachprüfung (BAG 19. September 2018 - 5 AZR 439/17 - Rn. 15 mwN) .Ob dieser tatsächlich mit einem entsprechenden Verpflichtungswillen gehandelt hat, ist unerheblich (st. Rspr., zB BAG 19. September 2018 - 5 AZR 439/17 - Rn. 16; 11. Juli 2018 - 4 AZR 443/17 - Rn. 29 - jeweils mwN) .
Will der Arbeitgeber das Entstehen einer betrieblichen Übung verhindern, muss er bei oder im Zusammenhang mit der Gewährung einer Leistung den Beschäftigten klar und verständlich deutlich machen, er wolle sich für die Zukunft nicht binden (BAG 19. September 2018 - 5 AZR 439/17 - Rn. 16 mwN) .
Dadurch soll der nicht tarifgebundene Arbeitgeber, der freiwillig die Entgelte entsprechend den Tariferhöhungen seiner Branche steigert, nicht schlechter gestellt werden als der tarifgebundene Arbeitgeber, der die Möglichkeit hat, durch Verbandsaustritt eine dauerhafte Bindung zu vermeiden (zum Ganzen BAG 19. September 2018 - 5 AZR 439/17 - Rn. 17) .
Weil es für das Entstehen einer betrieblichen Übung grundsätzlich unerheblich ist, ob der Arbeitgeber bei seinem als Vertragsangebot zu wertenden Verhalten mit einem entsprechenden Verpflichtungswillen handelt (oben Rn. 16) , kommt diese (Ausnahme-)Rechtsprechung nur zur Anwendung, wenn der Wille des Arbeitgebers, sich für die Zukunft nicht binden zu wollen, für die Arbeitnehmer erkennbar ist (BAG 19. September 2018 - 5 AZR 439/17 - Rn. 18) .
Da dies den Prozessbevollmächtigten beider Parteien aus einem Parallelverfahren, in dem sie den dortigen Kläger und die Beklagte vertreten haben (BAG 19. September 2018 - 5 AZR 439/17 - Rn. 19 ff.) , bekannt ist, wird zur Begründung hierauf Bezug genommen.
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 08.12.2020 - 5 Sa 143/20
Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf Tarifvertrag - Gleichstellungsabrede - …
Die fehlende Tarifgebundenheit verdeutlicht - für die Arbeitnehmer erkennbar - den Willen des Arbeitgebers, die Erhöhung der Löhne und Gehälter zukünftig nicht unabhängig von der aktuellen Situation des Unternehmens entsprechend der Tarifentwicklung vorzunehmen (BAG, Urteil vom 19. September 2018 - 5 AZR 439/17 - Rn. 17, juris = NZA 2019, 106; BAG…, Urteil vom 24. Februar 2016 - 4 AZR 990/13 - Rn. 22, juris = ZTR 2016, 267). - LAG Hamm, 04.03.2020 - 6 Sa 1742/19
Urlaub, Mitwirkungspflichten und Initiativlast des Arbeitgebers, Umfang des …
Ob dieser tatsächlich mit einem entsprechenden Verpflichtungswillen gehandelt hat, ist unerheblich (st. Rspr., statt aller: BAG 19. September 2018 - 5 AZR 439/17; BAG 11. Juli 2018 - 4 AZR 443/17; BAG 23. August 2017 - 10 AZR 136/17).Das Vertragsangebot des Arbeitgebers ist regelmäßig so zu verstehen, dass er - vorbehaltlich besonderer Abreden - alle Arbeitnehmer zu den im Betrieb üblichen Bedingungen beschäftigen will (BAG 19. September 2018 - 5 AZR 439/17) .
- LAG Köln, 03.07.2019 - 5 Sa 104/19
Beteiligung eines Oberarztes an den Privatliquidationseinnahmen eines Chefarztes; …
Ob dieser tatsächlich mit einem entsprechenden Verpflichtungswillen gehandelt hat, ist unerheblich (BAG 19. September 2018 - 5 AZR 439/17). - BAG, 19.09.2018 - 5 AZR 440/17
Betriebliche Übung; Entgelterhöhung
Die Parteien haben im Hinblick auf die Entscheidung in dem Parallelverfahren - 5 AZR 439/17 - auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO) . - BAG, 19.09.2018 - 5 AZR 441/17
Betriebliche Übung; Entgelterhöhung