Rechtsprechung
VGH Baden-Württemberg, 17.10.2018 - 12 S 773/18 |
Zitiervorschläge
Volltextveröffentlichungen (6)
- Justiz Baden-Württemberg
Unterhaltsvorschussleistungen bei fehlender Mitwirkung der Kindesmutter an der Ermittlung des Kindesvaters
- Landesrecht Baden-Württemberg
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für die Gewährung von Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) bei mangelnder Kooperation der Kindesmutter bei der Ermittlung des Kindesvaters
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unterhaltsvorschuss; Streitgegenständlicher Zeitraum; Mitwirkungspflicht; Weigerung der Kindesmutter, bei der Feststellung der Vaterschaft mitzuwirken
- rechtsportal.de
Voraussetzungen für die Gewährung von Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz ( UVG ) bei mangelnder Kooperation der Kindesmutter bei der Ermittlung des Kindesvaters
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 16.01.2018 - 8 K 11103/17
- VGH Baden-Württemberg, 17.10.2018 - 12 S 773/18
Papierfundstellen
- NJW 2019, 869
Wird zitiert von ... (4)
- VG Berlin, 21.05.2019 - 21 K 982.18
Zur Frage der ausreichenden Mitwirkung der Kindesmutter zur Feststellung der …
Wie die Kammer mit dem o.g. Urteil vom 23. Januar 2018 bereits ausgeführt hat (…a.a.O., Rn. 29 f.; vgl. nunmehr auch der 12. Senat des VGH Mannheim, Urteil vom 17. Oktober 2018 - 12 S 773/18 - juris Rn. 29 ff.), sind die obergerichtliche Rechtsprechung sowie die Kommentarliteratur zwar bislang davon ausgegangen, das Unterhaltsvorschussgesetz setze nach seinem Wortlaut wie auch nach seiner gesamten Konzeption voraus, dass Unterhaltsleistungen "planwidrig" ausbleiben (vgl. etwa OVG Lüneburg…, Beschluss vom 12. Februar 2007 - 4 LA 94/07 - juris Rn. 4; VGH Kassel…, Beschluss vom 1. Juli 2004 - 10 UZ 1802/03 - juris Rn. 4; 6. Senat des VGH Mannheim…, Urteil vom 8. November 1995 - 6 S 1945/95 - juris Rn. 14;… Grube, UVG, 2009, § 1 Rn. 3, 99), was in der Praxis (u.a. des Beklagten) etwa bei einem One-night-stand angenommen wurde.So liegt ein Fall fehlender Mitwirkung etwa dann vor, wenn die Kindesmutter nicht alle in Betracht kommenden Sexualpartner benennt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. August 2013 - 6 S 41.13 - BA S. 3), wenn sie keine detaillierte Angaben dazu macht, wie sie den Sexualpartner kennengelernt hat (vgl. OVG Koblenz…, Urteil vom 24. September 2018, a.a.O., Rn. 24), bzw. den Ablauf des Abends, an dem es zur Zeugung des Kindes gekommen ist, detailarm und pauschal schildert und sich in diesem Zusammenhang in Widersprüche verwickelt (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 17. Oktober 2018, a.a.O., Rn. 35; OVG Münster…, Beschluss vom 9. Juni 2017 - 12 A 1945/16 - juris Rn. 3), oder wenn sie nicht unverzüglich die erforderlichen Schritte zur Ermittlung des Kindesvaters eingeleitet oder veranlasst hat, insbesondere nicht versucht hat, diesen am (unschwer aufzusuchenden) Ort des Kennenlernens erneut anzutreffen oder dort Informationen über ihn zu beschaffen (vgl. OVG Koblenz…, Urteil vom 24. September 2018, a.a.O., Rn. 25).
- OVG Sachsen, 18.07.2019 - 3 D 41/19
One-Night-Stand; Mitwirkungspflicht; Unterhaltsvorschuss
Daher ist die Feststellung des Verwaltungsgerichts nicht von der Hand zu weisen, dass der Vortrag der Klägerin insgesamt unglaubhaft erscheint (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 17. Oktober 2018 - 12 S 773/18 -, juris Rn. 29 ff. m. w. N. zur Mitwirkungslast bei einem One-Night-Stand).12 Die Kostenentscheidung beruht auf § 154 Abs. 2 VwGO. - VGH Bayern, 18.04.2019 - 12 C 18.1893
Erstattung unberechtigt geleisteter Unterhaltsvorschussleistungen; …
Denn von einer Weigerung der Kindsmutter, im Sinne von § 1 Abs. 3 UVG bei der Feststellung der Vaterschaft mitzuwirken, ist dann auszugehen, wenn sie es ablehnt, bei ihr vorhandenes, zur Durchführung des Gesetzes als Entscheidungsgrundlage erforderliches Wissen der zuständigen Stelle auf Anforderung hin mitzuteilen, wenn sie es mithin an der Bereitschaft fehlen lässt, im Zusammenwirken mit der Behörde das ihr Mögliche und Zumutbare zu tun, um zur Feststellung der Vaterschaft und des Aufenthalts des Kindsvaters nach ihren Kräften beizutragen, indem sie etwa Einzelheiten verschweigt, die bei rechtzeitiger Mitteilung möglicherweise zu einer Ermittlung des Kindsvaters hätten führen können (so VGH Mannheim, U.v. 17.10.2018 - 12 S 773/18 - NJW 2019, 869 [871]).Ihrer Mitwirkungspflicht nach § 1 Abs. 3 UVG kommt die Kindsmutter dabei insbesondere dann nicht nach, wenn sie bei der Schilderung der Umstände der Zeugung des Kindes keine glaubhaften Angaben macht, sie beispielsweise detailarm und pauschal schildert und sich in diesem Zusammenhang in Widersprüche verwickelt, sodass das Vorbringen in seiner Gesamtheit zu der Überzeugung führt, dass ihr Vortrag, zur Identität des Kindsvaters keine weiteren Angaben machen zu können, unglaubhaft ist (vgl. VGH Mannheim, U.v. 17.10.2018 - 12 S 773/18 - NJW 2019, 869 [871];… zu den Anforderungen an die Glaubhaftigkeit der Angaben vgl. auch OVG Koblenz, U.v. 24.9.2018 - 7 A 10300/18.OVG - BeckRS 2018, 23708 Rn. 21).
Diese Konstellation ist jedoch derjenigen eines "one-night-stand" mit einem unbekannten Partner ohne die Absicht eine Schwangerschaft herbeizuführen nicht vergleichbar (vgl. hierzu und zum Folgenden VGH Mannheim, U.v. 17.10.2018 - 12 S 773/18 - NJW 2019, 869 [871];… VG Düsseldorf, U.v. 12.8.2016 - 21 K 6480/15 - juris Rn. 39 ff.).
- VG Regensburg, 18.04.2019 - 12 C 18.1893
Unterhaltsvorschußgesetz, Unterhaltsvorschussleistung, …
Denn von einer Weigerung der Kindsmutter, im Sinne von § 1 Abs. 3 UVG bei der Feststellung der Vaterschaft mitzuwirken, ist dann auszugehen, wenn sie es ablehnt, bei ihr vorhandenes, zur Durchführung des Gesetzes als Entscheidungsgrundlage erforderliches Wissen der zuständigen Stelle auf Anforderung hin mitzuteilen, wenn sie es mithin an der Bereitschaft fehlen lässt, im Zusammenwirken mit der Behörde das ihr Mögliche und Zumutbare zu tun, um zur Feststellung der Vaterschaft und des Aufenthalts des Kindsvaters nach ihren Kräften beizutragen, indem sie etwa Einzelheiten verschweigt, die bei rechtzeitiger Mitteilung möglicherweise zu einer Ermittlung des Kindsvaters hätten führen können (so VGH Mannheim, U.v. 17.10.2018 - 12 S 773/18 - NJW 2019, 869 [871]).Ihrer Mitwirkungspflicht nach § 1 Abs. 3 UVG kommt die Kindsmutter dabei insbesondere dann nicht nach, wenn sie bei der Schilderung der Umstände der Zeugung des Kindes keine glaubhaften Angaben macht, sie beispielsweise detailarm und pauschal schildert und sich in diesem Zusammenhang in Widersprüche verwickelt, sodass das Vorbringen in seiner Gesamtheit zu der Überzeugung führt, dass ihr Vortrag, zur Identität des Kindsvaters keine weiteren Angaben machen zu können, unglaubhaft ist (vgl. VGH Mannheim, U.v. 17.10.2018 - 12 S 773/18 - NJW 2019, 869 [871];… zu den Anforderungen an die Glaubhaftigkeit der Angaben vgl. auch OVG Koblenz, U.v. 24.9.2018 - 7 A 10300/18.OVG - BeckRS 2018, 23708 Rn. 21).
Diese Konstellation ist jedoch derjenigen eines "one-night-stand" mit einem unbekannten Partner ohne die Absicht eine Schwangerschaft herbeizuführen nicht vergleichbar (vgl. hierzu und zum Folgenden VGH Mannheim, U.v. 17.10.2018 - 12 S 773/18 - NJW 2019, 869 [871];… VG Düsseldorf, U.v. 12.8.2016 - 21 K 6480/15 - juris Rn. 39 ff.).
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Rechtsprechung
BGH, 29.08.2018 - 1 StR 374/18 |
Zitiervorschläge
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 370 Abs. 1 AO; § 261 StPO
Steuerhinterziehung (zulässige Schätzung des Steuerschadens durch den Tatrichter: Übernahme von Schätzungen der Finanzverwaltung) - IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 18 Abs. 3 UStG, § 149 Abs. 2 AO, § 73c StGB
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Obliegen der Schätzung der Besteuerungsgrundlagen im Steuerstrafverfahren durch den Tatrichter
- rechtsportal.de
- rechtsportal.de
UStG § 18 Abs. 3
Obliegen der Schätzung der Besteuerungsgrundlagen im Steuerstrafverfahren durch den Tatrichter - datenbank.nwb.de
Umsatzsteuerhinterziehung: Schätzung der Besteuerungsgrundlagen durch den Tatrichter, zur Zulässigkeit der Übernahme der Schätzung der Finanzverwaltung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Steuerhinterziehung: Schätzung der Besteuerungsgrundlagen
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Steuerhinterziehung - das Geständnis und die Umsätze
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Steuerhinterziehung - und die Schätzung der Besteuerungsgrundlagen
Verfahrensgang
- LG Würzburg, 25.04.2018 - 741 Js 21898/17
- BGH, 29.08.2018 - 1 StR 374/18
Papierfundstellen
- NJW 2019, 869
- NStZ 2019, 153
- StV 2019, 49 (Ls.)
Wird zitiert von ...
- BGH, 07.11.2018 - 1 StR 143/18
Steuerhinterziehung (Feststellung der hinterzogenen Steuern auf Grundlage eines …
(1) Allerdings ist das Landgericht im Ansatz zutreffend davon ausgegangen, dass die Feststellungen über die von einem Unternehmer getätigten Umsätze auf dessen Geständnis gestützt werden können, wenn der Unternehmer den Umfang der Umsätze kennt (vgl. BGH, Beschluss vom 29. August 2018 - 1 StR 374/18, juris Rn. 4 mwN).Die Voraussetzungen einer Schätzung lagen vor, weil nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine Schätzung im Steuerstrafverfahren dann in Betracht kommt, wenn - wie hier - zwar feststeht, dass der Steuerpflichtige einen Besteuerungstatbestand erfüllt hat, aber ungewiss ist, welches Ausmaß die Besteuerungsgrundlagen haben (st. Rspr.; vgl. zuletzt BGH, Beschluss vom 29. August 2018 - 1 StR 374/18, juris Rn. 7 mwN).
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