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   BGH, 14.12.2018 - V ZR 309/17   

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https://dejure.org/2018,41899
BGH, 14.12.2018 - V ZR 309/17 (https://dejure.org/2018,41899)
BGH, Entscheidung vom 14.12.2018 - V ZR 309/17 (https://dejure.org/2018,41899)
BGH, Entscheidung vom 14. Dezember 2018 - V ZR 309/17 (https://dejure.org/2018,41899)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rabüro.de

    Fiskus haftet für Wohngeldschulden in WEG regelmäßig nur mit dem Nachlass

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Staat haftet für Wohngeldschulden einer geerbten Wohnung grds. nur mit dem Nachlass; §§ 21, 28 WEG; 1936, 1942 BGB, 780 ZPO

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wohngeldschulden sind Nachlassverbindlichkeiten des Fiskalerben

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB § 1936 Abs. 1, § 1942 Abs. 2, § 1967 Abs. 2, § 1990; ZPO § 780 Abs. 2
    Haftung des Fiskalerben für nach dem Erbfall oder durch Beschluss begründete Wohngeldzahlung grundsätzlich als Nachlassverbindlichkeit

  • rewis.io

    Erbenhaftung des Fiskus als gesetzlicher Alleinerbe einer Eigentumswohnung: Qualifizierung der nach dem Erbfall fällig werdenden Wohngeldschulden als Nachlassverbindlichkeiten oder Eigenverbindlichkeiten des Erben

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berufen des Fiskus zum gesetzlichen Alleinerben hinsichtlich Fallens einer Eigentumswohnung in den Nachlass; Nachlassverbindlichkeiten als die nach dem Erbfall fällig werdenden oder durch Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft begründeten Wohngeldschulden; ...

  • datenbank.nwb.de

    Erbenhaftung des Fiskus als gesetzlicher Alleinerbe einer Eigentumswohnung: Qualifizierung der nach dem Erbfall fällig werdenden Wohngeldschulden als Nachlassverbindlichkeiten oder Eigenverbindlichkeiten des Erben

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gesetzlicher Fiskalerbe haftet für Wohngeldschulden in WEG regelmäßig nur mit dem Nachlass

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Erbenhaftung des Fiskus für Wohngeldschulden in einer Wohnungseigentümergemeinschaft

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Wohngeldschulden: Haftet der erbende Fiskus?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wohngeldschulden in einer Wohnungseigentümergemeinschaft - und die Erbenhaftung des Fiskus

  • lto.de (Kurzinformation)

    Fiskushaftung: Der Staat ist ein besonderer Erbe

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Erbenhaftung des Fiskus für Wohngeldschulden in einer Wohnungseigentümergemeinschaft

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Erbenhaftung des Fiskus für Wohngeldschulden in einer Wohnungseigentümergemeinschaft

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Erbenhaftung des Fiskus für Wohngeldschulden in einer Wohnungseigentümergemeinschaft

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Erbenhaftung des Fiskus für Wohngeldschulden in einer Wohnungseigentümergemeinschaft

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wohngeldschulden beim Fiskus als Noterben (IMR 2019, 151)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Fiskalerbe und Wohngeldschulden (IVR 2019, 68)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2019, 988
  • MDR 2019, 356
  • NZM 2019, 296
  • FamRZ 2019, 560
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 17.02.2017 - V ZR 147/16

    Klage gegen den Ausspruch des Vorbehalts der beschränkten Erbenhaftung:

    Auszug aus BGH, 14.12.2018 - V ZR 309/17
    Der Vorbehalt, der hier im Übrigen gemäß § 780 Abs. 2 ZPO entbehrlich war, erwächst nicht in Rechtskraft (vgl. Senat, Urteil vom 17. Februar 2017 - V ZR 147/16, NJW-RR 2017, 1040 Rn. 9 ff.).

    b) Wie die Rechtslage bei einem Fiskalerben ist, hat der Senat demgegenüber ausdrücklich offengelassen (Senat, Urteil vom 17. Februar 2017 - V ZR 147/16, NJW-RR 2017, 1040 Rn. 15).

  • BGH, 05.07.2013 - V ZR 81/12

    Erbenhaftung: Nach dem Erbfall fällig werdende Wohngeldschulden als

    Auszug aus BGH, 14.12.2018 - V ZR 309/17
    So kann er insbesondere die Erbschaft binnen sechs Wochen seit Kenntnis des Erbfalls ausschlagen (§ 1944 BGB) und für den Fall, dass er die Überschuldung des Nachlasses nicht erkannt hat, unter bestimmten Voraussetzungen die Annahme der Erbschaft anfechten (vgl. zum Ganzen Senat, Urteil vom 5. Juli 2013 - V ZR 81/12, NJW 2013, 3446 Rn. 15 ff.).
  • BGH, 01.02.2007 - IX ZR 178/05

    Anspruch auf Prozesskostenerstattung in der Insolvenz des Gläubigers

    Auszug aus BGH, 14.12.2018 - V ZR 309/17
    Hätte der Kläger allerdings - hierauf weist der Senat lediglich ergänzend hin - bereits vor der Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens die Nutzung der Wohnung zu eigenen Zwecken zum Ausdruck gebracht, hätte dies zur Folge, dass er für die nach der Freigabe der Wohnung durch den Insolvenzverwalter begründeten Wohngeldschulden - nur um solche Verbindlichkeiten geht es hier - mit seinem sonstigen Vermögen ohne Beschränkungsmöglichkeit haften würde (vgl. allgemein zu den Folgen einer Freigabe durch den Insolvenzverwalter BGH, Beschluss vom 30. August 2017 - VII ZB 23/14, NZI 2017, 910 Rn. 12; Urteil vom 1. Februar 2007 - IX ZR 178/05, juris Rn. 16, 18; vgl. speziell zur Freigabe einer Eigentumswohnung AG Halle, ZMR 2011, 999).
  • BGH, 21.07.2011 - IX ZR 120/10

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Geltendmachung von Hausgeldansprüchen bei

    Auszug aus BGH, 14.12.2018 - V ZR 309/17
    Diese wären als Masseschulden gemäß § 55 Abs. 1 Nr. 1 Fall 2 InsO zu qualifizieren (vgl. BGH, Urteil vom 21. Juli 2011 - IX ZR 120/10, NJW 2011, 3098 Rn. 7).
  • BGH, 09.05.2014 - V ZB 123/13

    Zwangsversteigerungsverfahren einer Wohnungseigentümergemeinschaft: Behandlung

    Auszug aus BGH, 14.12.2018 - V ZR 309/17
    Dies erweist sich insbesondere deshalb als Vorteil, weil die Wohnungseigentümergemeinschaft die Zwangsversteigerung aus der Rangklasse 2 des § 10 Abs. 1 ZVG selbst betreiben kann (vgl. § 10 Abs. 3, § 52 Abs. 2 Satz 2 ZVG; BT-Drucks. 16/887, S. 44) mit der Folge, dass die nachrangigen Rechte nicht in das geringste Gebot aufgenommen werden und mit dem Zuschlag erlöschen (vgl. Senat, Beschluss vom 9. Mai 2014 - V ZB 123/13, BGHZ 201, 157 Rn. 24; Beschluss vom 29. Oktober 2015 - V ZB 65/15, NJW 2016, 502 Rn. 16).
  • BGH, 14.10.2015 - IV ZR 438/14

    Herausgabe- und Zinsansprüche des Erben gegen den Fiskus als Erbschaftsbesitzer

    Auszug aus BGH, 14.12.2018 - V ZR 309/17
    Herrenlose Nachlässe sollen vermieden und eine ordnungsgemäße Nachlassabwicklung soll gesichert werden (vgl. BGH, Urteil vom 14. Oktober 2015 - IV ZR 438/14, NJW 2016, 156 Rn. 9).
  • BGH, 29.10.2015 - V ZB 65/15

    Zwangsversteigerungsverfahren: Aufstellung des geringsten Gebots und des

    Auszug aus BGH, 14.12.2018 - V ZR 309/17
    Dies erweist sich insbesondere deshalb als Vorteil, weil die Wohnungseigentümergemeinschaft die Zwangsversteigerung aus der Rangklasse 2 des § 10 Abs. 1 ZVG selbst betreiben kann (vgl. § 10 Abs. 3, § 52 Abs. 2 Satz 2 ZVG; BT-Drucks. 16/887, S. 44) mit der Folge, dass die nachrangigen Rechte nicht in das geringste Gebot aufgenommen werden und mit dem Zuschlag erlöschen (vgl. Senat, Beschluss vom 9. Mai 2014 - V ZB 123/13, BGHZ 201, 157 Rn. 24; Beschluss vom 29. Oktober 2015 - V ZB 65/15, NJW 2016, 502 Rn. 16).
  • BGH, 30.08.2017 - VII ZB 23/14

    Klauselerteilung gegen den Rechtsnachfolger: Anforderungen an den Nachweis der

    Auszug aus BGH, 14.12.2018 - V ZR 309/17
    Hätte der Kläger allerdings - hierauf weist der Senat lediglich ergänzend hin - bereits vor der Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens die Nutzung der Wohnung zu eigenen Zwecken zum Ausdruck gebracht, hätte dies zur Folge, dass er für die nach der Freigabe der Wohnung durch den Insolvenzverwalter begründeten Wohngeldschulden - nur um solche Verbindlichkeiten geht es hier - mit seinem sonstigen Vermögen ohne Beschränkungsmöglichkeit haften würde (vgl. allgemein zu den Folgen einer Freigabe durch den Insolvenzverwalter BGH, Beschluss vom 30. August 2017 - VII ZB 23/14, NZI 2017, 910 Rn. 12; Urteil vom 1. Februar 2007 - IX ZR 178/05, juris Rn. 16, 18; vgl. speziell zur Freigabe einer Eigentumswohnung AG Halle, ZMR 2011, 999).
  • BGH, 08.12.2017 - V ZR 82/17

    Zwangsversteigerung in das Sondereigentum eines Wohnungseigentümers: Pflicht des

    Auszug aus BGH, 14.12.2018 - V ZR 309/17
    Sie kann nämlich in der Regel ihre Rechte effektiv durchsetzen, weil die Wohngeldansprüche im Rahmen des § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG bevorrechtigt sind und den Rechten der nachfolgenden Rangklassen - insbesondere denjenigen von Kreditgebern und Vormerkungsberechtigten - vorgehen (vgl. Senat, Urteil vom 8. Dezember 2017 - V ZR 82/17, NJW 2018, 1613 Rn. 10).
  • BGH, 21.10.2020 - VIII ZR 261/18

    Zulässigkeit der Berufung: Beschwer des Klägers bei Ausspruch des Vorbehalts der

    Diese betrafen Fälle des § 780 Abs. 2 ZPO und damit die - vorliegend nicht relevanten - Besonderheiten des Fiskalerbrechts (siehe BGH, Urteile vom 17. Februar 2017 - V ZR 147/16, NJW-RR 2017, 1040 Rn. 15; vom 14. Dezember 2018 - V ZR 309/17, NJW 2019, 988 Rn. 5 und 11 f.).
  • FG Münster, 24.09.2019 - 12 K 2262/16

    Beschränkung der Zwangsvollstreckung aus Steuerschulden eines Verstorbenen auf

    Dies hat der BGH damit näher begründet, dass der Erbe in diesen Fällen mit den Kosten abgegoltene Leistungen erhält, die er widrigenfalls nur durch "den Abschluss oder die Fortführung von Verträgen und damit unter Begründung einer Eigenschuld erhalten würde" (BGH, Urteil vom 14.12.2018, V ZR 309/17, NJW 2019, 988, Rz. 7).
  • FG Düsseldorf, 24.11.2023 - 3 K 643/21

    Beschränkung der Erbenhaftung bei Nachlassinsolvenz

    Vielmehr hat der 5. Senat im Urteil vom 14.12.2018 - V ZR 309/17 (NJW 2021, 701) klargestellt, dass mit der Entscheidung V ZR 81/12 den bei einer in den Nachlass fallenden Eigentumswohnung bestehenden Besonderheiten Rechnung getragen worden sei, die darin bestünden, dass die laufenden Kosten in aller Regel ohne Zutun des Erben aufgrund von (Mehrheits-)-Beschlüssen der Wohnungseigentümer anfallen würden und den Kosten Leistungen (z.B. Treppenhausreinigung, Aufzugswartung, Reparaturen) gegenüberstehen würden, die der Erbe bei einem zum Nachlass gehörenden Haus nur über den Abschluss oder die Fortführung von Verträgen und damit unter Begründung einer Eigenschuld erhalten würde.

    Der Grundsatz, dass bei der Abgrenzung zwischen nicht haftungsbegünstigten Nachlasserbenschulden und haftungsbegünstigten Erbfallschulden darauf abzustellen ist, ob die Begründung der Schulden auf einem Verhalten des Erben beruht, wird von der vorgenannten Entscheidung - wie der BGH mit Urteil vom 14.12.2018 - V ZR 309/17 (NJW 2021, 701) ausdrücklich klargestellt hat - nicht berührt.

  • LG Bamberg, 02.06.2023 - 44 O 1148/22

    Darlehensvertrag, Auskunft, Erblasserin, Versicherung, Nachlassverzeichnis,

    Es steht im Ermessen des Prozessgerichts, ob es über eine geltend gemachte Haftungsbeschränkung auf den Nachlass bei Spruchreife entscheidet oder ob es lediglich den Vorbehalt nach § 780 Abs. 1 ZPO ausspricht (BGH NJW 2021, 701 Rn. 19; ZEV 2018, 267 (268) mwN; 2017, 453 Rn. 12 mwN; NJW-RR 2010, 664 (665) mwN; MüKoZPO/K. Schmidt/Brinkmann Rn. 17; vgl. auch BGH NJW 2019, 988 Rn. 5).
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