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   BVerfG, 07.04.2020 - 1 BvR 755/20   

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BVerfG, 07.04.2020 - 1 BvR 755/20 (https://dejure.org/2020,6875)
BVerfG, Entscheidung vom 07.04.2020 - 1 BvR 755/20 (https://dejure.org/2020,6875)
BVerfG, Entscheidung vom 07. April 2020 - 1 BvR 755/20 (https://dejure.org/2020,6875)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolglose Eilanträge im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 1 GG, Art 2 Abs 2 GG, Art 8 Abs 1 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG
    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung gegen bayerische Verordnungen über Ausgangsbeschränkungen bzw Infektionsschutzmaßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie (juris: CoronaVV BY; CoronaVV BY 2) - Folgenabwägung

  • RA Kotz

    Ausgangsbeschränkungen / Infektionsschutzmaßnahmen wegen der Corona-Pandemie - Abwägung

  • rewis.io

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung gegen bayerische Verordnungen über Ausgangsbeschränkungen bzw Infektionsschutzmaßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie (juris: CoronaVV BY; CoronaVV BY 2) - Folgenabwägung

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    BVerfGG § 32 Abs. 1 ; GG Art. 2 Abs. 2
    Ablehnung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen Regelungen einer infektionsschutzrechtlichen Rechtsverordnung des Freistaates Bayern im Zusammenhang mit der Eindämmung des Corona-Pandemie; Der Schutz vor den Gefahren für Leib und Leben ...

  • datenbank.nwb.de

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung gegen bayerische Verordnungen über Ausgangsbeschränkungen bzw Infektionsschutzmaßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie (juris: CoronaVV BY; CoronaVV BY 2) - Folgenabwägung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolglose Eilanträge im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Corona-Virus: Erfolglose Eilanträge im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie

  • lto.de (Kurzinformation)

    Eilverfahren: Bayerische Ausgangssperre bleibt in Kraft

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Erfolglose Eilanträge im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie - Corona-Virus

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
  • datev.de (Kurzinformation)

    Erfolglose Eilanträge im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Erfolglose Eilanträge im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Corona-Krise: Eilantrag auf vorläufige Außerkraftsetzung der Bayerischen Verordnung über Infektionsschutzmaßnahmen

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • NJW 2020, 1429
  • NVwZ 2020, 708
 
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Wird zitiert von ... (231)Neu Zitiert selbst (23)

  • VerfGH Bayern, 26.03.2020 - 6-VII-20

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Verordnung über eine vorläufige

    Auszug aus BVerfG, 07.04.2020 - 1 BvR 755/20
    Neben dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof (Entscheidung vom 26. März 2020 - 6-VII-20 -) hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 30. März 2020 - 20 NE 20.632 - im Eilverfahren entschieden, dass die auch hier streitgegenständliche Verordnung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 24. März 2020 über eine vorläufige Ausgangsbeschränkung anlässlich der Corona-Pandemie nicht außer Vollzug gesetzt wird.

    Damit würde sich die Gefahr der Ansteckung mit dem Virus, der Erkrankung vieler Personen, der Überlastung der gesundheitlichen Einrichtungen bei der Behandlung schwerwiegender Fälle und schlimmstenfalls des Todes von Menschen nach derzeitigen Erkenntnissen (ausführlich dazu BayVerfGH, Entscheidung vom 26. März 2020 - 6-VII-20 -, Rn. 16 f.) erheblich erhöhen.

  • BVerfG, 04.05.2012 - 1 BvR 367/12

    Inkrafttreten der Einführung einer gesetzlichen Preisansagepflicht bei

    Auszug aus BVerfG, 07.04.2020 - 1 BvR 755/20
    Bei offenem Ausgang der Verfassungsbeschwerde sind die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber später Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde jedoch der Erfolg versagt bliebe (vgl. BVerfGE 131, 47 ; 132, 195 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 10. März 2020 - 1 BvQ 15/20 -, Rn. 16; stRspr).

    Bei der Folgenabwägung sind die Auswirkungen auf alle von den angegriffenen Regelungen Betroffenen zu berücksichtigen, nicht nur die Folgen für den Beschwerdeführer (vgl. für förmliche Gesetze BVerfGE 122, 342 ; 131, 47 ).

  • BVerfG, 04.12.2019 - 2 BvQ 91/19

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung wegen vorrangigem

    Auszug aus BVerfG, 07.04.2020 - 1 BvR 755/20
    Der Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 32 Abs. 1 BVerfGG kommt daher nur in Betracht, wenn der Beschwerdeführer beziehungsweise Antragsteller bestehende Möglichkeiten, fachgerichtlichen Eilrechtsschutz zu erlangen, ausgeschöpft hat (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Erstens Senats vom 13. August 2019 - 1 BvQ 66/19 -, Rn. 2; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Dezember 2019 - 2 BvQ 91/19 -, Rn. 2; stRspr).
  • BVerfG, 08.06.2018 - 2 BvR 1094/18

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung bei derzeitiger

    Auszug aus BVerfG, 07.04.2020 - 1 BvR 755/20
    Bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG gegeben sind, ist allerdings wegen der weittragenden Folgen einer einstweiligen Anordnung grundsätzlich ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 55, 1 ; 82, 310 ; 94, 166 ; 106, 51 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Juni 2018 - 2 BvR 1094/18 -, Rn. 2; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 1. Oktober 2018 - 2 BvR 1845/18 -, Rn. 18; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. März 2020 - 2 BvQ 6/20 -, Rn. 18; stRspr).
  • BVerfG, 11.03.2008 - 1 BvR 256/08

    Vorratsdatenspeicherung

    Auszug aus BVerfG, 07.04.2020 - 1 BvR 755/20
    Dabei haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsakts vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die Verfassungsbeschwerde erwiese sich von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 112, 284 ; 121, 1 ; stRspr).
  • BVerfG, 10.03.2020 - 1 BvQ 15/20

    Eilantrag gegen Mietendeckel erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 07.04.2020 - 1 BvR 755/20
    Bei offenem Ausgang der Verfassungsbeschwerde sind die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber später Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde jedoch der Erfolg versagt bliebe (vgl. BVerfGE 131, 47 ; 132, 195 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 10. März 2020 - 1 BvQ 15/20 -, Rn. 16; stRspr).
  • BVerfG, 22.10.1980 - 1 BvR 262/80

    Kündigungsschutz für werdende Mütter bei Versäumung der Anzeigefrist

    Auszug aus BVerfG, 07.04.2020 - 1 BvR 755/20
    Jedenfalls insoweit wäre in der zur Verfügung stehenden Zeit die vorherige Anrufung der Fachgerichte derzeit offensichtlich sinn- und aussichtslos (vgl. BVerfGE 55, 154 ; 70, 180 ; 145, 20 ; stRspr).
  • BVerfG, 01.10.2018 - 2 BvR 1845/18

    Einstweilige Anordnung gegen eine Auslieferung an Rumänien zum Zwecke der

    Auszug aus BVerfG, 07.04.2020 - 1 BvR 755/20
    Bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG gegeben sind, ist allerdings wegen der weittragenden Folgen einer einstweiligen Anordnung grundsätzlich ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 55, 1 ; 82, 310 ; 94, 166 ; 106, 51 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Juni 2018 - 2 BvR 1094/18 -, Rn. 2; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 1. Oktober 2018 - 2 BvR 1845/18 -, Rn. 18; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. März 2020 - 2 BvQ 6/20 -, Rn. 18; stRspr).
  • BVerfG, 09.07.1980 - 2 BvR 701/80

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Zurückweisung des einen gerichtlichen

    Auszug aus BVerfG, 07.04.2020 - 1 BvR 755/20
    Bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG gegeben sind, ist allerdings wegen der weittragenden Folgen einer einstweiligen Anordnung grundsätzlich ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 55, 1 ; 82, 310 ; 94, 166 ; 106, 51 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Juni 2018 - 2 BvR 1094/18 -, Rn. 2; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 1. Oktober 2018 - 2 BvR 1845/18 -, Rn. 18; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. März 2020 - 2 BvQ 6/20 -, Rn. 18; stRspr).
  • BVerfG, 22.03.2005 - 1 BvR 2357/04

    Kontostammdaten

    Auszug aus BVerfG, 07.04.2020 - 1 BvR 755/20
    Dabei haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsakts vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die Verfassungsbeschwerde erwiese sich von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 112, 284 ; 121, 1 ; stRspr).
  • BVerfG, 23.03.2020 - 2 BvQ 6/20

    Erfolgloser Eilantrag gegen Inkraftsetzung des Übereinkommens zur Beendigung

  • BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für

  • VGH Bayern, 30.03.2020 - 20 NE 20.632

    Keine Außervollzugsetzung der Bayerischen Verordnung über befristete

  • BVerfG, 10.07.1990 - 2 BvR 470/90

    Aschendorf

  • BVerfG, 17.02.2009 - 1 BvR 2492/08

    Bayerisches Versammlungsgesetz

  • BVerfG, 10.10.2002 - 2 BvK 1/01

    Aktenvorlageverlangen

  • BVerfG, 29.10.1987 - 2 BvR 624/83

    Lagerung chemischer Waffen

  • BVerfG, 18.06.1985 - 2 BvR 414/84

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung im

  • BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1025/82

    Nachtarbeitsverbot

  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

  • BVerfG, 12.09.2012 - 2 BvR 1390/12

    Europäischer Stabilitätsmechanismus

  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

  • BVerfG, 13.08.2019 - 1 BvQ 66/19

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung wegen mangelndem Vortrag des

  • BVerfG, 11.05.2020 - 1 BvR 469/20

    Eilantrag gegen Regelungen des Infektionsschutzgesetzes zum Nachweis einer

    Bei dieser Folgenabwägung sind die Auswirkungen auf alle von dem Gesetz Betroffenen zu berücksichtigen, nicht nur Folgen, die sich für die Beschwerdeführer ergeben (vgl. BVerfGE 112, 284 ; 121, 1 ; 122, 342 ; 131, 47 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 7. April 2020 - 1 BvR 755/20 -, Rn. 8 m.w.N.; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 10. April 2020 - 1 BvQ 28/20 -, Rn. 10; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 28. April 2020 - 1 BvR 899/20 -, Rn. 10).
  • VGH Bayern, 27.04.2020 - 20 NE 20.793

    Corona - Verkaufsflächenregelung entspricht nicht dem Gleichheitssatz

    Bei einer Abwägung der Folgen eines zeitlich eng befristeten Eingriffs in die Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) mit dem Grundrecht behandlungsbedürftiger, teilweise lebensbedrohlich erkrankender Personen aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG setzt sich der Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit durch (so im Ergebnis auch BVerfG, B.v. 10.4.2020 - 1 BvQ 28/20 - juris; B.v. 9.4.2020 - 1 BvQ 29/20 - juris; B.v. 7.4.2020 - 1 BvR 755/20 - juris; BayVerfGH, E.v. 26.3.2020, Vf. 6-VII-20, juris Rn. 13 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2020 - 13 B 440/20

    Fitnessstudios bleiben in Nordrhein-Westfalen weiterhin geschlossen

    vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 7. April 2020 - 1 BvR 755/20 -, Rn. 9 ff.
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