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   BGH, 30.04.1952 - III ZR 198/51   

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https://dejure.org/1952,60
BGH, 30.04.1952 - III ZR 198/51 (https://dejure.org/1952,60)
BGH, Entscheidung vom 30.04.1952 - III ZR 198/51 (https://dejure.org/1952,60)
BGH, Entscheidung vom 30. April 1952 - III ZR 198/51 (https://dejure.org/1952,60)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz wegen unbefugter Verwendung und Weggabe überlassenen Baumaterials - Vereinbarung über die Lagerung von Baumaterial als Verwahrungsvertrag oder verwahrungsähnlicher Vertrag - Anwendbarkeit des § 287 Zivilprozessordnung (ZPO) zur Feststellung von zum ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 6, 62
  • NJW 1952, 978
 
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Wird zitiert von ... (176)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 27.09.1951 - IV ZR 155/50

    Öffentlichrechtliche Verwahrung. Rechtsweg

    Auszug aus BGH, 30.04.1952 - III ZR 198/51
    Zur Ermöglichung der Schätzung, ob die Schadensermittlung auf grundsätzlich falschen oder offenbar unsachlichen Erwägungen beruht, und ob wesentliche die Entscheidung bedingende Tatsachen außer acht gelassen worden sind (BGHZ 3, 162 [175]), muß das Tatsachengericht die tatsächlichen Grundlagen der Schätzung und ihrer Auswertung in den Urteilsgründen darlegen.

    Zwar hat das Revisionsgericht nur nachzuprüfen, ob die Schadensermittlung auf grundsätzlich falschen oder offenbar unsachlichen Erwägungen beruht, und ob wesentliche die Entscheidung bedingende Tatsachen außer acht gelassen worden sind (BGHZ 3, 162 [175]).

    Dem steht auch das Urteil des IV. Zivilsenats vom 27. September 1951 - IV SR 155/50 - (BGHZ 3, 162 [175]) nicht entgegen, wo ausgesprochen wird, das Gericht sei im nahmen des § 287 ZPO nicht verpflichtet, das gewonnene Ergebnis als solches durch die Angabe der einzelnen für die Schadensbemessung maßgebenden Tatsachen zu begründen.

  • RG, 22.10.1930 - I 128/30

    1. Wann kann der Patentinhaber vom Verletzer gemäß § 35 PatG. denjenigen Betrag

    Auszug aus BGH, 30.04.1952 - III ZR 198/51
    Wie die Revision zutreffend rügt, hat das Berufungsgericht es unterlassen, die schätzungsbegründenden Tatsachen aus dem Vorbringen der Parteien hinreichend zu würdigen (RGZ 130, 108 [112]; Urteil des I. Zivilsenats vom 19. Dezember 1950 - I ZR 80/50 - in Lindenmaier-Möhring § 287 ZPO Nr. 1).

    Zur Ermöglichung dieser Schätzung muß aber das Tatsachengericht die tatsächlichen Grundlagen der Schätzung und ihre Auswertung darlegen (RGZ 130, 108 [112]; RG JW 1936, 2096; Baumbach Aufl 20 § 287 Anm. 3 A; Lindenmaier-Möhring. § 287 Anm. zu Ziff. 3).

  • BGH, 19.12.1950 - I ZR 80/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.04.1952 - III ZR 198/51
    Wie die Revision zutreffend rügt, hat das Berufungsgericht es unterlassen, die schätzungsbegründenden Tatsachen aus dem Vorbringen der Parteien hinreichend zu würdigen (RGZ 130, 108 [112]; Urteil des I. Zivilsenats vom 19. Dezember 1950 - I ZR 80/50 - in Lindenmaier-Möhring § 287 ZPO Nr. 1).
  • BGH, 11.01.1951 - III ZR 83/50

    Bundesbahn. Schäden vor Zusammenbruch

    Auszug aus BGH, 30.04.1952 - III ZR 198/51
    Sie laufen im Ergebnis auf die ständige Rechtsprechung, auch die des Bundesgerichtshofs (BGHZ 1, 34 [39]), hinaus, wonach, soweit es sich um Schadensersatzansprüche aus Sachbeschädigungen und Sachentzug aus der Zeit vor der Währungsreform handelt, für den in der Zeit vor der Währungsreform Ersatz noch nicht beschafft worden ist, der Betrag von Schuldner zu leisten ist, der jetzt erforderlich ist, um den Zustand wiederherzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.
  • BGH, 19.04.1951 - III ZR 186/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.04.1952 - III ZR 198/51
    Allerdings darf § 287 ZPO nicht zur Feststellung der Tatsachen angewandt werden, "auf die die Verpflichtung zum Schadensersatz gegründet wird" (Urteil des erkennenden Senats vom 19. April 1951 - III ZR 186/50).
  • BGH, 13.12.1951 - IV ZR 123/51

    Öffentlichrechtliche Verwahrung

    Auszug aus BGH, 30.04.1952 - III ZR 198/51
    Der IV. Zivilsenat hat in Urteil von 13. Dezember 1951 (BGHZ 4, 192) ausgeführt, die Kausalbeziehung im Ablauf des Geschehens, das den konkreten Haftungsgrund bildet, sei nach § 286 ZPO zu beweisen; die Frage, ob eine Person von einem bestimmten Ereignis, auf das ein Schaden angeblich zurückgeführt wird, rein tatsächlich betroffen sei, betreffe den Kausalzusammenhang innerhalb des konkreten Haftungsgrundes; nach § 287 ZPO sei über den Kausalzusammenhang zwischen dem konkreten Haftungsgrund und dem Schaden zu entscheiden.
  • BGH, 31.10.2012 - XII ZR 129/10

    Unterhaltsklage des geschiedenen Ehegatten: Notwendige Feststellungen zur Annahme

    Dies entbindet ihn indes nicht davon, in seiner Entscheidung die tatsächlichen Grundlagen seiner Schätzung und ihre Auswertung in objektiv nachprüfbarer Weise anzugeben (BGHZ 6, 62, 63; Senatsurteile vom 26. März 2003 - XII ZR 167/01 - NJW-RR 2003, 873, 874 und vom 20. Oktober 2010 - XII ZR 53/09 - FamRZ 2010, 2059 Rn. 33).
  • BGH, 30.11.2004 - XI ZR 285/03

    Zur Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung anhand des PEX-Index

    Die Ausführungen des Berufungsgerichts hat der erkennende Senat nur daraufhin zu überprüfen, ob die Ausübung des tatrichterlichen Ermessens bei der Ermittlung des Schadens auf grundsätzlich falschen oder offenbar unsachlichen Erwägungen beruht und ob wesentlicher Tatsachenvortrag der Parteien außer acht gelassen wurde (BGHZ 3, 162, 175 f.; 6, 62, 63; Senatsurteil vom 27. Januar 1998 - XI ZR 158/97, WM 1998, 495, 496).
  • BGH, 22.05.2012 - VI ZR 157/11

    Arzthaftung: Einstandspflicht für die Folgen eines notwendigen Zweiteingriffs

    Zur Ermöglichung der Überprüfung muss der Tatrichter aber die tatsächlichen Grundlagen der Schätzung und ihrer Auswertung darlegen (BGH, Urteile vom 30. April 1952 - III ZR 198/51, BGHZ 6, 62, 63; vom 26. März 2003 - XII ZR 167/01, NJW-RR 2003, 873, 874; Musielak/Foerste, ZPO, 9. Aufl., § 287 Rn. 10).
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