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   BVerwG, 13.03.1957 - V C 222.55   

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BVerwG, 13.03.1957 - V C 222.55 (https://dejure.org/1957,107)
BVerwG, Entscheidung vom 13.03.1957 - V C 222.55 (https://dejure.org/1957,107)
BVerwG, Entscheidung vom 13. März 1957 - V C 222.55 (https://dejure.org/1957,107)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 4, 317
  • NJW 1957, 1530
 
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Wird zitiert von ... (30)

  • BVerfG, 12.06.1979 - 1 BvL 19/76

    Kleingarten

    Ehrenforth (RdL, 1950, S. 132 [135]) wies darauf hin, daß die Erstarrung des Kündigungsschutzes zu erheblichen Nachteilen für das gesamte Kleingartenwesen führe; es werde insbesondere deshalb kein Land zur Verfügung gestellt, weil Kleingartenverträge nicht auf bestimmte Zeit abgeschlossen werden könnten (vgl. Wiethaup, Kritische Gedanken zum Kleingartenrecht, DÖV 1952, S. 335 [337] sowie BVerwGE 4, 317 [321, 323 f.]; 4, 332 [338]).

    bb) Der weitgehende Ausschluß der Kündigung durch die Kündigungsschutzverordnung wurde nach dem Kriege - wie die oben dargelegten parlamentarischen Beratungen zeigen - nicht nur als verfassungsrechtlich bedenklich angesehen, sondern auch als sozialschädlich erachtet, da hierdurch die Bereitwilligkeit, Land für kleingärtnerische Nutzung zur Verfügung zu stellen, stark gehemmt war (vgl. auch BVerwGE 4, 317 [327]).

    Diese Fragen wurden durch zwei grundsätzliche Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. März 1957 (BVerwGE 4, 317; 4, 332) dahin entschieden, daß zu prüfen sei, ob ein gesetzlicher Kündigungsgrund vorliege (vgl. hierzu Bettermann, NJW 1957, S. 1497, der die Genehmigung im Hinblick auf die Änderung der verfassungsrechtlichen Lage für nicht mehr zulässig hält).

  • BVerwG, 15.11.1985 - 8 C 43.83

    Klagebefugnis von Mietern einer öffentlich geförderten Wohnung bei Erteilung

    Zu dieser Rechtslage hat das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung angenommen, daß die Anfechtungsklage des Pächters gegen die Genehmigung der Kündigung unzulässig sei, weil der Kläger mangels Feststellungswirkung die gegen die erteilte Genehmigung gerichteten Einwendungen auch im Kündigungsschutzprozeß vor dem Zivilgericht erheben könne (vgl. Urteile vom 7. Mai 1954 - BVerwG II C 26.53 - BVerwGE 1, 134 [BVerwG 07.05.1954 - II C 26/53], vom 13. März 1957 - BVerwG V C 222.55 - BVerwGE 4, 317 [BVerwG 13.03.1957 - V C 222/55] und vom 7. Mai 1971 - BVerwG IV C 5.70 - Buchholz 406.75 § 1 KSchVO Nr. 8 S. 1 ).

    Zur Begründung dieser Rechtsprechung hat das Bundesverwaltungsgericht mit Nachdruck insbesondere auf die Nachteile eines "die Möglichkeiten" der "Verteidigung gleichsam verdoppelnden Rechtsschutz " (Urteil vom 7. Mai 1971, a.a.O.) hingewiesen, auf die Gefahr "planloser Doppelarbeit" (Urteil vom 13. März 1957, a.a.O. S. 321), des "Leerlauf " (Urteil vom 13. März 1957, a.a.O. S. 332) und der Inanspruchnahme der "staatlichen Rechtsschutzeinrichtungen im Übermaß" (Urteil vom 7. Mai 1954, a.a.O. S. 137), "zumal für die Vermeidung einander widersprechender Entscheidungen keine Vorsorge getroffen" sei (Urteil vom 7. Mai 1954, a.a.O. S. 136).

  • BVerwG, 28.11.1958 - V C 32.56

    Anfechtungsklage eines Schwerbeschädigten gegen Zustimmung der

    Rechtsschutzbedürfnis für die verwaltungsgerichtliche Anfechtung einer behördlichen Zustimmung zu einem privatrechtlichen Rechtsgeschäft verneint, weil gleichzeitig die Möglichkeit bestand, das Zivilgericht in Anspruch zu nehmen (Urteil vom 7. Mai 1954 - BVerwG II C 26.53 - in BVerwGE 1, 134 [BVerwG 07.05.1954 - BVerwG II C 26/53] und Urteil vom 13. März 1957 - BVerwG V C 222.55 - in BVerwGE 4, 317 ).

    Letztere ist jedoch ihrerseits, wie in BVerwGE 4, 317 im einzelnen ausgeführt, an die gesetzlichen Kündigungsvoraussetzungen gebunden, muß also bei deren Vorliegen erteilt, andernfalls aber versagt werden.

  • BVerwG, 07.05.1971 - IV C 5.70

    Bestehen eines Rechtsschutzbedürfnisses für eine Anfechtungsklage gegen eine

    Für eine Anfechtungsklage gegen die Kündigungsgenehmigung nach § 1 Abs. 3 der Verordnung über Kündigungsschutz und andere kleingartenrechtliche Vorschriften vom 15. Dezember 1944 fehlt das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis, soweit sich die Fehlerhaftigkeit daraus ergeben soll, daß der Tatbestand des § 1 Abs. 2 KSchVO nicht erfüllt ist (im Anschluß an die Urteile vom 7. Mai 1954 - BVerwG II C 26.53 - [BVerwGE 1, 134] und vom 13. März 1957 - BVerwG V C 222.55 - [BVerwGE 4, 317]).

    Dieser Rechtsprechung hat sich der V. Senat in seinem Urteil vom 13. März 1957 - BVerwG V C 222.55 - (BVerwGE 4, 317 [331 f.]) angeschlossen.

  • BVerwG, 24.04.1968 - V C 82.66

    Verfassungsgemäßheit der Verordnung über Kündigungsschutz und andere

    Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung zur Gültigkeit der Kündigungsschutzverordnung vom 15. Dezember 1944 (BVerwGE 4, 317 und 4, 332).

    Die Mitwirkung der Verwaltungsbehörde besteht nur in einem zusätzlichen Erfordernis: der Genehmigung zur Kündigung des Pachtverhältnisses (vgl. BVerwGE 4, 317).

  • BVerwG, 13.03.1957 - V C 148.55

    Rechtsmittel

    Der erkennende Senat hat durch das Urteil vom heutigen Tage in der Verwaltungsstreitsache BVerwG V C 222.55, das für den Abdruck in der Entscheidungssammlung bestimmt ist, dahin entschieden, daß dem Pächter eines Kleingartens der Verwaltungsrechtsweg gegen die Erteilung der Genehmigung zur Kündigung offensteht.

    Er hat in dem grundsätzlichen Urteil vom heutigen Tage in der Verwaltungsstreitsache BVerwG V C 222.55 ausgesprochen, daß die Entscheidung über die Genehmigung zur Kündigung eines Kleingartens nicht in das Ermessen der Verwaltungsbehörde gestellt sei, daß diese vielmehr nach § 1 Abs. 3 KSchVO die Genehmigung entweder erteilen oder versagen müsse je nachdem, ob einer der Kündigungstatbestände erfüllt ist, die in § 1 Abs. 2 KSchVO aufgeführt sind; wegen der Einzelheiten wird auf das Urteil verwiesen.

  • BVerwG, 05.07.1961 - V C 193.59

    Rechtsmittel

    Der erkennende Senat hat in ständiger Rechtsprechung in den in § 1 Abs. 2 KSchVO geregelten Fällen dem Kläger, der sich gegen die Erteilung der Kündigungsgenehmigung durch die zuständige Verwaltungsbehörde wendet, das Rechtsschutzbedürfnis für die von ihm erhobene verwaltungsgerichtliche Klage versagt, weil die Voraussetzungen, unter denen die Verwaltungsbehörde die Kündigungsgenehmigung erteilen darf, zugleich Voraussetzungen für die Statthaftigkeit der Kündigung sind und daher in dem sich an die Kündigung, anschließenden zivilgerichtlichen Verfahren über die Wirksamkeit der Kündigung im vollen Umfang nachgeprüft werden können (vgl. besonders Urteil vom 13. März 1957 [BVerwGE 4, 317]).

    Die diese Nachprüfung möglicherweise ausschließende Vorschrift des § 6 Satz 3 KSchVO, wonach die Entscheidungen der höheren Verwaltungsbehörde endgültig sind, ist durch das Inkrafttreten des Grundgesetzes jedenfalls gegenstandslos geworden (vgl. die erwähnte Entscheidung vom 13. März 1957 [BVerwGE 4, 317 (321) [BVerwG 13.03.1957 - V C 222/55]]).

  • BVerwG, 13.04.1960 - V C 193.59

    Rechtsmittel

    Seine Berufung hat der Verwaltungsgerichtshof München mit folgender Begründung zurückgewiesen: Entgegen der vom Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 13. März 1957 (BVerwGE 4, 317) vertretenen Auffassung sei das Rechtsschutzbedürfnis für die Klage des Pächters eines Kleingartens gegen die Erteilung der Kündigungsgenehmigung zu bejahen.

    Wie der beschließende Senat in seinem Urteil vom 13. März 1957 (BVerwGE 4, 317) entschieden hat, steht dem Pächter eines Kleingartens gegen die Erteilung der Genehmigung zur Kündigung zwar der Verwaltungsrechtsweg offen, jedoch ist für seine Klage kein Rechtsschutzbedürfnis vorhanden.

  • BVerwG, 13.12.1958 - V C 358.58

    Rechtsmittel

    Bestätigung von BVerwG V C 222.55 (BVerwGE 4, 317).

    Das Berufungsurteil steht vielmehr in seinem Ergebnis, wenn auch nicht in den Einzelheiten der Begründung, im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, insbesondere dem grundsätzlichen Urteil vom 13. März 1957 (BVerwGE 4, 317).

  • BVerwG, 08.03.1985 - 8 C 88.82

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Wohnung - Öffentliche Förderung - Behördliche

    , vom 13. März 1957 - BVerwG V C 222.55 - BVerwGE 4, 317 und vom 7. Mai 1971 - BVerwG IV C 5.70 - Buchholz 406.75 § 1 KSchVO Nr. 8 S. 1 f.).
  • BVerwG, 28.06.1966 - II C 10.64

    Kompetenz des Bundesverfassungsgerichts zur Normenkontrolle Berliner

  • BVerwG, 22.12.1969 - VII B 115.68

    Rechtsmittel

  • BFH, 18.12.1963 - I 230/61 S

    Verstoß gegen das GG (Grundgesetz) durch Heranziehung des Angehörigen eines

  • BVerwG, 18.03.1965 - V B 37.65

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die

  • BVerwG, 10.02.1960 - V C 14.58

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 19.02.1976 - 3 C 5.75

    Revision des Beigeladenen - Rechtsschutzinteresse des Beigeladenen - Beiladung

  • BGH, 20.02.1981 - V ZR 199/79

    Kündigungsbefugnis privater Verpächter von Kleingartenland

  • BVerwG, 26.05.1977 - 3 C 73.75

    Streit über eine Rechtsinhaberschaft eines Erben

  • BVerwG, 04.01.1977 - 3 B 19.75

    Angriff eines Urteils durch einen Beigeladenen

  • BVerwG, 14.12.1966 - V ER 221.66

    Kündigung des Pachtvertrages mit einem Kleingärtner durch den Kleingärtnerverein

  • LAG München, 12.01.1989 - 9 Ta 177/87

    Nachweis über Gewährung von Konkursausfallgeld; Verwaltungsakte und behördliche

  • BVerwG, 13.12.1968 - V B 69.68

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Rechtmäßigkeit einer

  • BGH, 16.11.1962 - I ZB 12/62

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 18.09.1958 - I B 25.58

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 13.03.1957 - V C 183.54

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 11.11.1966 - V B 118.66

    Verurteilung zur Räumung einer Kleingartenpazelle wegen gröblicher

  • BVerwG, 22.11.1963 - I B 89.63

    Einstellung der gegen den Gewerbebetreibenden gerichteten Strafverfahren -

  • BVerwG, 11.07.1958 - V CB 67.58

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 13.03.1957 - V C 119.55

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 23.10.1958 - I CB 142.58

    Ausschluss von der Rechtsanwaltschaft infolge ehrengerichtlichen Urteils -

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