Weitere Entscheidung unten: BGH, 03.07.1958

Rechtsprechung
   BGH, 13.05.1958 - 2 ARs 64/58   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1958,1261
BGH, 13.05.1958 - 2 ARs 64/58 (https://dejure.org/1958,1261)
BGH, Entscheidung vom 13.05.1958 - 2 ARs 64/58 (https://dejure.org/1958,1261)
BGH, Entscheidung vom 13. Mai 1958 - 2 ARs 64/58 (https://dejure.org/1958,1261)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1958,1261) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 11, 379
  • NJW 1958, 1547
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.12.1984 - 2 ARs 252/84

    Ausschluss einer Gerichtsstandsbestimmung wegen Fehlens der Gerichtsbarkeit -

    Der Senat hat aber schon früher anerkannt, daß bei fehlender Gerichtsbarkeit kein Raum für die Anwendung des § 13 a StPO ist (u.a. BGHSt 11, 379; 12, 326; 15, 72).
  • BGH, 24.08.1962 - 2 ARs 54/62
    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BGH, 16.12.1970 - 2 ARs 317/70

    Bestimmung eines zuständigen Gerichtes hinsichtlich einer Wiederaufnahme eines

    Zwar kann ein Gerichtsstand nicht, wie die Antragstellerin und ihr folgend der Generalbundesanwalt meinen, nach § 9 der Verordnung für die Britische Zone über die Gewährung von Straffreiheit vom 3. Juni 1947 (GVBl. S. 68) bestimmt werden: Für die Anwendung dieser Verordnung fehlt es an einer örtlichen Beziehung des Verurteilten oder seiner Mutter zur ehemaligen Britischen Zone (vgl. BGHSt 11, 379).
  • BGH, 18.11.1965 - 2 ARs 365/65

    Voraussetzungen für die Zuständigkeit des Oberlandesgerichts

    Deshalb ist auch der Bundesgerichtshof zu einer Zuständigkeitsbestimmung nicht ermächtigt (vgl. BGHSt 11, 379).
  • BGH, 10.02.1961 - 2 ARs 2/61

    Rechtsmittel

    Dies hat der Bundesgerichtshof unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung in dem Beschlüsse vom 13. Mai 1958 ausgesprochen (BGHSt 11, 379).
  • BGH, 02.07.1958 - 2 ARs 92/58

    Rechtsmittel

    Soweit der frühere 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in BGHSt 7, 360 und der erkennende Senat in einer nichtveröffentlichten Entscheidung eine andere Auffassung vertreten haben, wird daran nicht festgehalten(Beschluß vom 13. Mai 1958 - 2 ARs 64/58 - zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt).
  • BGH, 18.11.1960 - 2 ARs 231/59

    Bestimmung eines zuständigen Gerichts für die Entscheidung über die Zulassung von

    Wie der Senat in BGHSt 11, 379 und ergänzend in dem zur Veröffentlichung bestimmten Beschlüsse vom 15. Juli 1960 - 2 ARs 193/60 - entschieden hat, geben weder die Vorschriften des Zuständigkeitsergänzungsgesetzes noch des Gesetzes über die innerdeutsche Rechts- und Amtshilfe in Strafsachen vom 2. Mai 1953 noch des § 13 a StPO eine rechtliche Handhabe, ein Gericht der Bundesrepublik als zuständig für die Wiederaufnahme eines Strafverfahrens zu bestimmen, das durch Urteil eines in der sowjetisch besetzten Zone Deutschlands gelegenen Gerichts rechtskräftig abgeschlossen ist.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 03.07.1958 - 4 StR 208/58   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1958,2653
BGH, 03.07.1958 - 4 StR 208/58 (https://dejure.org/1958,2653)
BGH, Entscheidung vom 03.07.1958 - 4 StR 208/58 (https://dejure.org/1958,2653)
BGH, Entscheidung vom 03. Juli 1958 - 4 StR 208/58 (https://dejure.org/1958,2653)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1958,2653) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1958, 1547
  • MDR 1958, 856
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 04.08.2015 - 3 StR 112/15

    Räuberischer Diebstahl (Betroffensein und Tatfrische; unmittelbare Nähe zum

    Dabei steht dem Betreffen nicht entgegen, dass diese die Tat nicht erst nach ihrer Vollendung entdeckten, sondern sie bereits von Anfang an beobachteten (vgl. BGH, Urteil vom 3. Juli 1958 - 4 StR 208/58, NJW 1958, 1547).
  • BGH, 27.02.1975 - 4 StR 310/74

    Tatbestandsvoraussetzungen eines räuberischen Diebstahls - Zeitpunkt der

    Nach der in der Rechtsprechung und im Schrifttum herrschenden Auffassung wird ein Dieb auf frischer Tat betroffen, wenn er alsbald nach der Vollendung der Tat am Tatort oder in deren Nähe von einer anderen Person wahrgenommen oder bemerkt wird (RGSt 73, 346; BGHSt 9, 255, 257; 16, 271, 277; BGH JZ 1951, 376; BGH GA 1968, 304; BGH NJW 1958, 1547; LK 9. Aufl. § 252 StGB Rnr. 7; Schönke/Schröder 17. Aufl. § 252 StGB Rnr. 4; Dreher 35. Aufl, § 252 StGB Anm. 1 C).
  • BGH, 21.06.1967 - 4 StR 475/66

    Verurteilung wegen eines gemeinschaftlichen räuberischen Diebstahls - Verletzung

    Daß der Diebstahl noch nicht im Sinne einer endgültigen Wegschaffung des Diebesgutes vom Tatort und einer Sicherung des Gewährsams beendigt zu sein brauchte, beweist das Merkmal "auf frischer Tat betroffen" in § 252 StGB (RGSt 73, 343; BGHSt 9, 255; NJW 1958, 1547).

    Der Annahme eines vollendeten Diebstahls steht insbesondere weder der Umstand grundsätzlich entgegen, daß die Sache aus dem Gebäude, in dem sie verwahrt wurde, noch nicht entfernt worden ist, noch, daß der Gewahrsam des Täters nicht endgültig gesichert ist, noch, daß dieser vom Gewahrsamsinhaber bei der Tat beobachtet worden ist (RGSt 73, 343; BGHSt 16, 271, 272 [BGH 06.10.1961 - 2 StR 289/61]; 17, 206, 208 f [BGH 13.04.1962 - 1 StR 41/62]; 20, 194, 196 [BGH 06.04.1965 - 1 StR 73/65]; NJW 1958, 1547).

  • BGH, 21.11.1961 - 1 StR 444/61

    Eignung der Abgabe von Schreckschüssen aus einer Gaspistole für den Begriff der

    Seine rechtswidrige Anwesenheit in dem fremden Gebäude war schon während der Tat bemerkt worden (BGH LM Nr. 1 zu § 252 StGB; BGH NJW 1958, 1547 Nr. 16); er selbst wurde unmittelbar anschließend beim Verlassen des Tatorts entdeckt und alsbald verfolgt (BGHSt 9, 255).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht