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   BGH, 04.09.1958 - 1 StR 343/58   

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https://dejure.org/1958,890
BGH, 04.09.1958 - 1 StR 343/58 (https://dejure.org/1958,890)
BGH, Entscheidung vom 04.09.1958 - 1 StR 343/58 (https://dejure.org/1958,890)
BGH, Entscheidung vom 04. September 1958 - 1 StR 343/58 (https://dejure.org/1958,890)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHSt 12, 54
  • NJW 1958, 1882
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.10.1956 - 4 StR 278/56

    Strafbarkeit wegen vollendeten Meineids eines irrtümlich als Zeugen vereidigten

    Auszug aus BGH, 04.09.1958 - 1 StR 343/58
    Überdies war die Vernehmung des Rudolf K. als Zeuge nach Abtrennung des gegen ihn gerichteten Verfahrens zulässig (RGSt 27, 312, 315; RG JW 1912, 943 Nr. 28; vgl. BGHSt 10, 8, 11 f).
  • RG, 25.06.1895 - 1890/95

    Wer ist -- insbesondere im Stadium der Hauptverhandlung -- als Beschuldigter im

    Auszug aus BGH, 04.09.1958 - 1 StR 343/58
    Überdies war die Vernehmung des Rudolf K. als Zeuge nach Abtrennung des gegen ihn gerichteten Verfahrens zulässig (RGSt 27, 312, 315; RG JW 1912, 943 Nr. 28; vgl. BGHSt 10, 8, 11 f).
  • RG, 01.06.1882 - 1219/82

    Ist die Strafverfolgung wegen Ehebruches nur dann statthaft, wenn wegen des

    Auszug aus BGH, 04.09.1958 - 1 StR 343/58
    Allerdings war die Ware noch nicht bearbeitet (Rspr. RGSt 6, 334; 724).
  • RG, 15.02.1882 - 32/82

    Was ist zum Versuche des nach §. 12 Nr. 1 des Gesetzes vom 14. Mai 1879 betr. den

    Auszug aus BGH, 04.09.1958 - 1 StR 343/58
    Allerdings wäre es rechtsirrig, wenn die Strafkammer schon den Ankauf des Fleisches als Versuchshandlung angesehen hätte (RGSt 6, 46).
  • BayObLG, 20.02.1987 - RReg. 4 St 30/86
    Dieses muß vielmehr in der Weise geschehen, daß die Verkaufsabsicht äußerlich erkennbar hervortritt (BGH, NJW 1958, 1882; BayObLG, LRE 8, 336; OLG Köln, LRE 6, 58).
  • BGH, 24.06.1970 - 4 StR 30/70

    Voraussetzung der Verkaufsabsicht für das Feilhalten von Lebensmitteln - Vorlage

    Für die Vorlegungsfrage sind die in LRE 5, 124 veröffentlichte Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts und das in BGHSt 12, 54 [BGH 04.09.1958 - 1 StR 343/58] (= NJW 1958, 1882) abgedruckte Urteil des Bundesgerichtshofs ohne Bedeutung.
  • BGH, 24.06.1960 - 1 StR 295/59
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