Rechtsprechung
   BGH, 04.05.1964 - VII ZR 208/62   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1964,936
BGH, 04.05.1964 - VII ZR 208/62 (https://dejure.org/1964,936)
BGH, Entscheidung vom 04.05.1964 - VII ZR 208/62 (https://dejure.org/1964,936)
BGH, Entscheidung vom 04. Mai 1964 - VII ZR 208/62 (https://dejure.org/1964,936)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1964,936) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1964, 1418
  • MDR 1964, 747
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 25.01.1902 - VI 11/02

    Armenrecht

    Auszug aus BGH, 04.05.1964 - VII ZR 208/62
    Bei einer solchen Sachlage ist für die Beurteilung der Armut, nicht wie sonst in der Regel, auf die Vermögensverhältnisse des Erben abzustellen, die ja - ebenso wie er selbst - unbekannt sind, sondern auf den Bestand des Nachlasses (ebenso schon RGZ 50, 394).
  • OLG Saarbrücken, 05.08.2010 - 5 W 175/10

    Wohnrecht - bei dauerhaftem Auszug erlischt es nicht

    Es ist nicht auf die Vermögensverhältnisse der unbekannten Erben abzustellen, sondern auf den Bestand des Nachlasses (siehe OLG Saarbrücken, Beschl. v. 21.1.2010 - 9 W 357/09 - NJW-Spezial 2010, 199; BGH, BGH, Beschl. v. 4.5. 1964 - VII ZR 208/62 - NJW 1964, 1418; Edenhofer in: Palandt, BGB, 68. Aufl. 2009, § 1960 Rdn. 17).
  • BVerfG, 23.02.1998 - 1 BvR 1842/97

    Verletzung von GG Art 2 Abs 1 iVm dem Rechtsstaatsprinzip wegen Versagens von

    Zur Begründung trägt er insbesondere vor, daß das Oberlandesgericht in überraschender Weise von einer nachlaßgerichtlichen Feststellung der Erben ausgegangen und ohne vorherigen Hinweis von der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH, NJW 1964, S. 1418 f.) abgewichen sei, wonach es für die Bewilligung der Prozeßkostenhilfe nur auf den verfügbaren Nachlaß und nicht auf die etwaige Leistungsfähigkeit der unbekannten Erben ankomme, auf die für die Prozeßkosten noch nicht zugegriffen werden könne.

    Schließlich spricht für die Vertretbarkeit seiner Auffassung, daß auch andere Gerichte in vergleichbarer Weise einen Nachweis der Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Erben gefordert haben (BVerwG, Buchholz 310, § 166 Nr. 17; OVG Hamburg, FamRZ 1997, S. 180 f.), mag auch die herrschende Auffassung seit langem diesen Standpunkt ablehnen (vgl. RGZ 50, 394 [396]; BGH, NJW 1964, S. 1418 f.; BGHR, ZPO, § 114 Satz 1, Nachlaßpfleger 1; BFHE 104, 279 [280]).

    Daher hat bereits der Bundesgerichtshof zutreffend darauf hingewiesen, daß die gegenteilige Auffassung im Ergebnis auf eine Rechtsverweigerung hinauslaufen würde (BGH, NJW 1964, S. 1418 f.).

  • OLG Stuttgart, 29.06.2007 - 8 W 245/07

    Tod des Betreuten: Fortsetzung eines Regreßverfahrens gegen die Rechtsnachfolger

    Denn dem Aktivvermögen des Nachlasses (BGH NJW 1964, 1418) steht nicht nur der streitgegenständliche Regressanspruch der Staatskasse und der Rückforderungsanspruch des Sozialhilfeträgers entgegen, sondern ebenfalls die Beerdigungskosten für die Betreute als Nachlassverbindlichkeit (OLG Zweibrücken Rpfleger 2004, 488), auch wenn andererseits nach dem Tod der Betreuten das "Schonvermögen" nicht mehr berücksichtigt werden kann (OLG Köln FamRZ 1998, 1617).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.03.2013 - L 23 SO 97/11

    Sozialhilfe - Hilfe in anderen Lebenslagen - Übernahme von Bestattungskosten -

    Entgegen der Auffassung des Klägervertreters kann insoweit nicht auf die zivilrechtliche PKH-Rechtsprechung (vgl. BGH NJW 64, 1418) zurückgegriffen werden, wonach bei der Prüfung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Prozesskostenhilfe begehrenden Partei im Falle von unbekannten Erben allein auf die Höhe des Nachlasses abzustellen ist (a.A. wohl VG Schleswig, Urteil vom 3. Dezember 1997 - 10 A 103/97 - unveröffentlicht).
  • OLG Saarbrücken, 21.01.2010 - 9 W 357/09

    Prozesskostenhilfe: Bedürftigkeit bei der Klage eines Nachlasspflegers für

    Zur Frage der Unfähigkeit, die Kosten der Prozessführung aufzubringen, ist im Falle einer Nachlasspflegschaft (§ 1933 BGB) nicht auf die - nicht feststellbaren - Vermögensverhältnisse der unbekannten Erben, sondern auf den Bestand des Nachlasses abzustellen (BGH, Beschl. vom 4. Mai 1964 - VII ZR 208/62 - NJW 1964, 1418 ff; BGH, Beschl v. 13.April1989,V ZR 263/86; BVerfG, NJW-RR 1998, 1081; Palandt/ Edenhofer, BGB, 69. Aufl., § 1960, Rz. 17, m.w.N.; Münchener- Kommentar- Leipold, BGB, 4. Aufl., § 1960, Rz. 58, m.w.N.).
  • LG Kleve, 29.01.2013 - 4 O 275/12

    Nachlasspfleger; unbekannter Erbe; Überschuldung; Nachlassinsolvenz;

    Dennoch ist für die Frage der Bedürftigkeit auf den Bestand des Nachlasses abzustellen, nicht auf die persönlichen Verhältnisse der unbekannten Erben, da ansonsten eine Rechtsverwirklichung unzumutbar erschwert werden würde (vgl. BGH NJW 1964, 1418; BGH, Beschluss vom 13.04.1989 - V ZR 263/86 - zitiert nach Juris; a.A. OVG Hamburg NJW-FER 1997, 43, 44).
  • KG, 15.11.1994 - 1 W 3454/94

    Vergütungsanspruch des Nachlasspflegers bei Mittellosigkeit des

    Insoweit wird bei Prozessen, die der Nachlaßpfleger für die noch unbekannten Erben führt, deshalb auf das Nachlaßvermögen abgestellt, weil eine Prüfung der Vermögensverhältnisse des Erben nicht möglich ist (vgl. etwa BGH NJW 1964, 1418; Zöller/Philippi, ZPO, 18. Aufl. § 116 Rdn. 2).
  • KG, 18.04.1995 - 16 W 2366/95

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde; Voraussetzungen für die

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BFH, 03.12.1971 - III S 2/70

    Nachlaßpfleger - Unbekannte Erben - Einlegung der Revision - Armenrecht -

    Da die bisher bekannten Erben die Erbschaft ausgeschlagen haben und der Nachlaßpfleger im Namen der unbekannten Erben auftritt, ist die Voraussetzung Armut im Sinne des § 114 ZPO im Streitfall zu unterstellen (Beschluß des BGH VII ZR 208/62 vom 4. Mai 1964, NJW 1964, 1418).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht