Rechtsprechung
   BGH, 26.05.1965 - IV ZR 139/64   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1965,627
BGH, 26.05.1965 - IV ZR 139/64 (https://dejure.org/1965,627)
BGH, Entscheidung vom 26.05.1965 - IV ZR 139/64 (https://dejure.org/1965,627)
BGH, Entscheidung vom 26. Mai 1965 - IV ZR 139/64 (https://dejure.org/1965,627)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1965,627) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Klage auf Ausstattung aus dem Elternvermögen (Ausstattungsversprechen) - Ansprüche aus einem Ausstattungsversprechen als Forderungen aus einer Auseinandersetzung zwischen Eltern und Kindern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 44, 91
  • NJW 1965, 2056
  • MDR 1965, 894
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.05.1951 - II ZR 36/50

    Umstellung von Ausstattungsforderungen

    Auszug aus BGH, 26.05.1965 - IV ZR 139/64
    Ansprüche auf Grund eines Ausstattungsversprechens sind, sofern ein maßgeblicher Beweggrund für sie war, daß Vorempfänge anderer Kinder des Versprechensgebers ausgeglichen werden sollten und damit die spätere Erbregelung teilweise vorweggenommen werden sollte, Forderungen aus einer Auseinandersetzung zwischen Eltern und Kindern im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 3 UmstG (BGHZ 2, 229, 234) [BGH 30.05.1951 - II ZR 36/50].
  • RG, 13.07.1933 - IV 139/33

    1. Welcher Zeitpunkt ist maßgebend für die Beurteilung, ob und in welchem Umfang

    Auszug aus BGH, 26.05.1965 - IV ZR 139/64
    Es trifft zwar zu, daß ein Ausstattungsversprechen unter dem stillschweigenden Vorbehalt gleichbleibender Verhältnisse oder unter der Voraussetzung, daß die Erreichung des mit ihm verfolgten Zwecks möglich bleibt, gegeben sein kann, und daß dann der Anspruch auf die Ausstattung entfällt, wenn die maßgeblichen Verhältnisse sich grundlegend geändert haben (RGZ 141, 358, 359; RG JW 1916, 588).
  • BGH, 01.07.1987 - IVb ZR 70/86

    Begriff der Schenkung oder Ausstattung

    Unter einer Ausstattung ist gemäß § 1624 Abs. 1 BGB zu verstehen, was einem Kind mit Rücksicht auf seine Eheschließung oder auf die Erlangung einer selbständigen Lebensstellung von einem Elternteil zur Begründung oder zur Erhaltung der Wirtschaft oder der Lebensstellung zugewendet wird (vgl. dazu schon BGHZ 44, 91).
  • BGH, 27.06.2018 - IV ZR 222/16

    Lebensversicherung auf den Tod eines anderen: Übertragung der

    Zwar entspricht der Begriff der Ausstattung in § 2050 BGB demjenigen in § 1624 BGB (RGZ 79, 266, 267; vgl. auch Senatsurteil vom 26. Mai 1965 - IV ZR 139/64, BGHZ 44, 91 unter 3 [juris Rn. 22]; OLG Karlsruhe, ZEV 2011, 531, 532).
  • OLG Düsseldorf, 13.01.2004 - 4 U 104/03

    Ansprüche der Tochter aus einem Ausstattungsversprechen in Form einer für

    Da für den Ausstattungscharakter einer Zahlung allein ihr Zweck maßgeblich ist, kommt es nicht darauf an, ob sie auch notwendig ist, um die selbständige Lebensstellung zu begründen (vgl. BGHZ 44, 91/93; Palandt/Diederichsen, 61. Aufl., § 1624 BGB, Rdnr. 1).

    Ein etwaiger stillschweigender Vorbehalt gleichbleibender finanzieller Verhältnisse (vgl. BGHZ 44, 91/95) hindert hier jedoch den Anspruch nicht.

  • OLG Karlsruhe, 27.04.2011 - 6 U 137/09

    Pflichtteil - Anrechenbarkeit Geldzuwendung und Bürgschaftsübernahme als

    Nicht entscheidend ist dabei, ob die Zuwendung notwendig ist, um die selbständige Lebensstellung des Empfängers zu begründen oder zu erhalten (BGHZ 44, 91).
  • OLG Saarbrücken, 10.05.2023 - 5 U 57/22

    Folgen einer Veräußerung von Nachlassgrundstück durch Vermächtnisnehmer und

    Nicht entscheidend ist dabei, ob die Zuwendung notwendig ist, um die selbständige Lebensstellung des Empfängers zu begründen oder zu erhalten (BGH, Urteil vom 26. Mai 1965 - IV ZR 139/64, BGHZ 44, 91).
  • OLG Frankfurt, 29.03.2001 - 1 U 25/00

    Amtspflichtverletzung durch richterliche Tätigkeit

    Maßgeblich für die Qualifizierung der Zuwendung als Ausstattung im Sinne des § 1624 BGB ist allein der entsprechende Ausstattungszweck (BGHZ 44, 91).
  • BSG, 10.11.2005 - B 11a AL 115/05 B
    Außerdem weiche das angefochtene Urteil vom Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 4. September 1979 - 7 RAr 63/78 - SozR 4100 § 134 Nr. 16 und des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 26. Mai 1969 - IV ZR 139/64 - BGHZ 44, 91 ab.

    Soweit die Beklagte eine Abweichung von dem Urteil des BGH vom 26. Mai 1965 - IV ZR 139/64 - BGHZ 44, 91 behauptet, verkennt sie schon die Reichweite des Zulassungsgrundes der Divergenz, der sich nur auf Entscheidungen des BSG, des GmSOGB oder des BVerfG erstreckt.

  • BayObLG, 08.10.1997 - 3Z BR 192/97

    Anfechtungsrecht des Betreuers gegen vormundschaftsgerichtliche Versagung einer

    Eine solche (nach § 1908 BGB genehmigungspflichtige) Ausstattung liegt nur vor, wenn die Vermögenswerte dem Kind mit Rücksicht auf eine Verheiratung oder auf die Erlangung einer selbständigen Lebensstellung zu dem Zweck der Begründung und Erhaltung der Wirtschaft oder der Lebensstellung gegeben werden (BGHZ 44, 91/93; Palandt/Diederichsen 56.Aufl. § 1624 Rn. 1).
  • LSG Baden-Württemberg, 26.07.2011 - L 13 AS 824/09
    Nicht entscheidend ist, ob die Zuwendung notwendig ist (BGH, Urteil vom 26. Mai 1965 - IV ZR 139/64 - BGHZ 44, 91-97 = juris Rdnr. 18), um die Wirtschaft oder die selbständige Lebensstellung des Kindes zu begründen oder zu erhalten (Michalski a.a.O.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht