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   BGH, 10.03.1970 - VI ZR 182/68   

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BGH, 10.03.1970 - VI ZR 182/68 (https://dejure.org/1970,347)
BGH, Entscheidung vom 10.03.1970 - VI ZR 182/68 (https://dejure.org/1970,347)
BGH, Entscheidung vom 10. März 1970 - VI ZR 182/68 (https://dejure.org/1970,347)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 828 Abs. 2
    Verantwortlichkeit eines Jugendlichen

Papierfundstellen

  • NJW 1970, 1038
  • MDR 1970, 578
  • VersR 1970, 467
  • DB 1970, 974
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 17.05.1957 - VI ZR 93/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 10.03.1970 - VI ZR 182/68
    Doch muß auch hier - neben der Prüfung der Schuldfähigkeit (§ 828 Abs. 2 BGB) - dem Rechnung getragen werden, daß die Sorgfalt, die von einem Jugendlichen nach § 276 BGB zu fordern ist, nicht immer mit den Maßstäben gemessen werden darf, die an das Verhalten eines Erwachsenen anzulegen sind (Senatsurteilevom 23. Dezember 1953 - VI ZR 166/52 - VersR 1954, 118 undvom 17. Mai 1957 - VI ZR 93/56 - VersR 1957, 415).

    Maßgebend ist aber, ob ein normal entwickelter Junge in seinem Alter hätte voraussehen müssen und können, daß seine Fahrweise die Klägerin verletzen konnte (Senatsurteil vom 17. Mai 1957 - VI ZR 93/56 - VersR 1957, 415).

  • BGH, 25.03.1953 - II ZR 146/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 10.03.1970 - VI ZR 182/68
    Zu Unrecht beruft sich die Revision auf das Urteil BGH II ZR 146/52 vom 25. März 1953 (BGH LM § 286 ZPO [C] Nr. 11); diese Entscheidung betrifft den Nachweis eines individuellen Willensentschlusses, also einen anderen Fall.
  • BGH, 23.10.1952 - III ZR 273/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 10.03.1970 - VI ZR 182/68
    Zutreffend unterscheidet das Berufungsgericht hinsichtlich der subjektiven Voraussetzungen der Haftung des beklagten Jungen zwischen seiner "Zurechnungsfähigkeit" im Sinne des § 828 Abs. 2 BGB und der Fahrlässigkeit des § 276 BGB, die zu seiner Haftung aus § 823 BGB führen würde (BGH Urteil vom 23. Dezember 1952 - III ZR 273/51 - LM § 828 BGB Nr. 1 = VersR 1953, 25).
  • BGH, 21.05.1963 - VI ZR 254/62

    Ritterspiele - Analoge Anwendung von §§ 829, 828 Abs. 1 BGB bei über 7jährigem

    Auszug aus BGH, 10.03.1970 - VI ZR 182/68
    Das Berufungsgericht hat durchaus beachtet, daß auch bei Prüfung der Fahrlässigkeit in Betracht zu ziehen war, ob der Junge nach dem allgemeinen Stande der Entwicklung seiner Altersgruppe die zur Bejahung seiner Fahrlässigkeit erforderliche Reife hatte (BGHZ 39, 281, 283) [BGH 21.05.1963 - VI ZR 254/62] .
  • BGH, 11.07.1967 - VI ZR 14/66

    Beweisführung bei der grob fahrlässigen Herbeiführung eines Flugzeugabsturzes -

    Auszug aus BGH, 10.03.1970 - VI ZR 182/68
    Die Regeln über den Beweis des ersten Anscheins können allerdings dann nur mit Vorbehalten herangezogen werden, wenn ausnahmsweise außer den objektiven auch die subjektiven (personalen) Besonderheiten des jeweiligen Schädigers berücksichtigt werden müssen, wie dies beim Nachweis einer groben Fahrlässigkeit der Fall ist (Senatsurteil vom 11. Juli 1967 - VI ZR 14/66 - VersR 1967, 909).
  • BGH, 23.01.1968 - VI ZR 133/66

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem bei winterlichen Straßenverhältnissen

    Auszug aus BGH, 10.03.1970 - VI ZR 182/68
    Der Begriff der Fahrlässigkeit ist nach objektiven und nicht nach personalen Merkmalen zu bestimmen (vgl.Senatsurteil vom 23. Januar 1968 - VI ZR 133/66 - VersR 1968, 395).
  • BGH, 25.03.1969 - VI ZR 252/67

    Haftungsverteilung bei Kollision eines auf die Gegenfahrbahn geratenen Fahrzeugs

    Auszug aus BGH, 10.03.1970 - VI ZR 182/68
    Zudem entspricht es ständiger Rechtsprechung, daß sogar dann, wenn ein Kraftfahrzeug auf die linke Straßenseite gerät, der erste Anschein für ein Verschulden des Fahrers spricht (Senatsurteil vom 25. März 1969 - VI ZR 252/67 - VersR 1969, 636 m.w.Nachw.).
  • RG, 29.04.1931 - IX 295/30
    Auszug aus BGH, 10.03.1970 - VI ZR 182/68
    Dennoch war schon das Reichsgericht dabei verblieben, daß nach § 828 Abs. 2 BGB die Schuld eines intellektuell ausreichend einsichtsfähigen Jugendlichen nicht dadurch ausgeschlossen ist, daß seine Willenskraft hinter dem Durchschnitt seiner Altersgenossen zurückgeblieben ist (RG JW 1931, 2562 = HRR 1931 Nr. 1845).
  • BGH, 17.12.1957 - VI ZR 271/56
    Auszug aus BGH, 10.03.1970 - VI ZR 182/68
    Insofern geht das angefochtene Urteil zutreffend davon aus, daß bei der Anwendung des § 828 Abs. 2 BGB nicht (auch noch) darauf abzustellen ist, ob die Willenskraft des Jungen, seine Antriebskräfte seiner Einsicht gemäß zu beherrschen, hinter der seiner Altersgenossen zurückgeblieben war, so daß er, seinem noch kindlichen Spieltrieb folgend, der Verlockung nicht widerstehen konnte, von der rechten Straßenseite auf die linke hinüberzufahren (vgl.Senatsurteil vom 17. Dezember 1957 - VI ZR 271/56 - VersR 1958, 177).
  • BGH, 23.12.1953 - VI ZR 166/52
    Auszug aus BGH, 10.03.1970 - VI ZR 182/68
    Doch muß auch hier - neben der Prüfung der Schuldfähigkeit (§ 828 Abs. 2 BGB) - dem Rechnung getragen werden, daß die Sorgfalt, die von einem Jugendlichen nach § 276 BGB zu fordern ist, nicht immer mit den Maßstäben gemessen werden darf, die an das Verhalten eines Erwachsenen anzulegen sind (Senatsurteilevom 23. Dezember 1953 - VI ZR 166/52 - VersR 1954, 118 undvom 17. Mai 1957 - VI ZR 93/56 - VersR 1957, 415).
  • RG, 08.12.1902 - VI 260/02

    Zu § 828 Abs. 2 B.G.B.

  • OLG Celle, 19.02.2020 - 14 U 69/19

    Schadensersatzanspruch nach einem Zusammenstoß mit einer minderjährigen

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Minderjähriger, der imstande ist, die Verantwortlichkeit für sein Tun einzusehen, ohne Rücksicht auf seine Steuerungsfähigkeit deliktsfähig i.S. von § 828 Abs. 3 BGB (st. Rspr. BGH, Urteil vom 10. März 1970 - VI ZR 182/68 - Leitsatz; BGH, Urteil vom 28. Februar 1984 - VI ZR 132/82 - Leitsatz; BGH, Urteil vom 20. Januar 1987 - VI ZR 182/85 -, Rn. 20, alle zitiert nach juris).
  • LG Frankfurt/Main, 29.10.2020 - 3 O 15/19

    Zur Aufsichtspflicht des Großvaters und der Einsichtsfähigkeit eines 11-Jährigen

    Die Prüfung der deliktischen Verantwortlichkeit ist hierbei sorgfältig zu trennen von der erst in einem nachfolgenden Schritt vorzunehmenden Verschuldensprüfung (BGH, NJW 1970, 1038).
  • BGH, 28.02.1984 - VI ZR 132/82

    Deliktsfähigkeit und Verschulden Minderjähriger

    Es wird daran festgehalten, daß ein Minderjähriger, der imstande ist, die Verantwortlichkeit für sein Tun einzusehen, ohne Rücksicht auf seine Steuerungsfähigkeit deliktsfähig i.S. von § 828 Abs. 2 BGB ist (Bestätigung des Senatsurteils vom 10. März 1970 - VI ZR 182/68 = VersR 1970, 467).

    Die individuelle Steuerungsfähigkeit des Täters hat dagegen außer Betracht zu bleiben (s. BGHZ 39, 281, 283; Senatsurteile v. 17. Dezember 1957 - VI ZR 271/56 = VersR 1958, 177 und v. 10. März 1970 - VI ZR 182/68 - VersR 1970, 467).

  • OLG Hamm, 28.01.2016 - 4 U 75/15

    Verantwortlichkeit eines Minderjährigen für das Herunterladen einer

    Die Prüfung der deliktischen Verantwortlichkeit ist hierbei sorgfältig zu trennen von der erst in einem nachfolgenden Schritt vorzunehmenden Verschuldensprüfung (BGH, NJW 1970, 1038; Palandt/ Grüneberg , BGB, 75. Aufl. [2016], § 276 Rdnr. 6).
  • BGH, 14.06.2005 - VI ZR 181/04

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem acht Jahre alten auf die

    Ihr Fehlen ist eine Ausnahme, deren Vorliegen der Minderjährige im konkreten Fall darlegen und beweisen muß (Senatsurteile vom 23. Dezember 1953 - VI ZR 166/52 - JZ 1954, 297, 298; vom 27. Januar 1970 - VI ZR 157/68 - VersR 1970, 374; vom 10. März 1970 - VI ZR 182/68 - VersR 1970, 467, 468; vom 28. Februar 1984 - VI ZR 132/82 - VersR 1984, 641, 642 und vom 29. April 1997 - VI ZR 110/96 - VersR 1997, 834, 835).
  • BGH, 29.04.1997 - VI ZR 110/96

    Verschulden eines Kindes bei Abwehr eines Insekts mit einem Messer

    Für ein zur Beweislast des Geschädigten stehendes Verschulden des Schädigers haben dessen individuelle Fähigkeiten außer Betracht zu bleiben; der Begriff der Fahrlässigkeit ist zivilrechtlich nach objektiven und nicht nach individuellen Merkmalen zu bestimmen (vgl. Senatsurteil vom 10. März 1970 - VI ZR 182/68 - VersR 1970, 467, 468 unter 2 a).
  • OLG Celle, 26.05.1989 - 4 U 53/88

    Anspruch auf Ersatz eines Brandschadens aus übergegangenem Recht; Verjährung von

    In dieser Hinsicht bestehen zunächst einmal schon deshalb keine ernstlichen Zweifel, weil nach der sprachlichen Fassung des § 828 BGB der Mangel der Einsicht nicht von Amts wegen zu berücksichtigen, sondern vom Täter zu behaupten und zu beweisen ist (BGH VersR 1970, 467, NJW 1984, 1956).

    Insoweit ist nach ständiger Rechtsprechung nicht auf die individuellen Fähigkeiten des Jugendlichen abzustellen, sondern darauf, ob ein normal entwickelter Jugendlicher dieses Alters die Gefährlichkeit seines Tuns hätte voraussehen und dieser Einsicht gemäß hätte handeln können und müssen (BGH NJW 1970, 1038, NJW 1984, 1958).

    Hinsichtlich dieses Verschuldens, welches der Geschädigte zu beweisen hat, ist ein Anscheinsbeweis mit der Einschränkung zulässig, daß es bei der Prüfung der Fahrlässigkeit nicht auf die persönliche Schuld des Jugendlichen ankommt, sondern objektiv darauf, was von einem Jugendlichen seiner Altersgruppe zu fordern war (BGH NJW 1970, 1038).

  • BGH, 20.01.1987 - VI ZR 182/85

    Geständnis des Vertreters einer minderjährigen Partei; Schadensersatz bei einem

    Der Senat hat stets daran festgehalten, daß ein Minderjähriger, der imstande ist, die Verantwortlichkeit für sein Tun einzusehen, ohne Rücksicht auf seine Steuerungsfähigkeit deliktsfähig i.S. von § 828 Abs. 2 BGB ist (s. BGH Urteile vom 10. März 1970 - VI ZR 182/68 - VersR 1970, 467 und vom 28. Februar 1984 - VI ZR 132/82 - VersR 1984, 641, 642 m.w.N.).
  • OLG Nürnberg, 14.03.2005 - 8 U 3212/04

    Haftung eines Kindes für Verletzungen durch einen Feuerwerkskörper

    Nach dem bereits zitierten Urteils des BGH vom 10.03.1970 (NJW 70, 1038, 1039) ist die Fahrlässigkeit nach objektiven und nicht nach personalen Merkmalen zu bestimmen.
  • VG Koblenz, 24.03.2004 - 2 K 2208/03

    Junge muss Kosten für Feuerwehreinsatz tragen

    Nach der sprachlichen Fassung des § 828 Abs. 3 BGB ist der Mangel der Einsicht - jedenfalls im Zivilprozess - nicht von Amts wegen zu berücksichtigen, sondern vom minderjährigen Schädiger zu behaupten und zu beweisen (BGH Versicherungsrecht 70, 467).

    Hinsichtlich der Feststellung dieses Verschuldensmaßstabs ist - als Besonderheit bei jugendlichen Tätern - nicht auf die individuelle Fähigkeit des Jugendlichen abzustellen, sondern darauf, ob ein normal entwickelter Jugendlicher dieses Alters die Gefährlichkeit seines Tuns hätte voraussehen und dieser Einsicht gemäß hätte handeln können und müssen (BGB NJW 1970, 1038).

  • BGH, 29.06.2005 - IV ZR 33/04

    Auslegung von Allgemeinen Versicherungsbedingungen; Leistungsfreiheit des

  • KG, 10.11.1997 - 12 U 5774/96

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

  • OLG Koblenz, 18.03.2004 - 5 U 1134/03

    Schmerzensgeld aus sonstiger unerlaubter Handlung

  • OLG Köln, 03.11.1992 - 22 U 101/92

    Verletzung von Verkehrssicherungspflichten bezüglich der Sicherung eines

  • OLG Nürnberg, 07.02.2003 - 6 U 1352/02

    Fahrlässigkeit setzt Vorhersehbarkeit eigenen Handelns voraus

  • OLG Zweibrücken, 25.08.1999 - 1 U 199/98

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier in einer Gruppe fahrender Radfahrer

  • OLG Frankfurt, 04.05.1994 - 7 U 133/92

    Verkehrssicherungspflicht beim Betrieb einer Kleinbahn - Unfall mit Kindern

  • OLG Düsseldorf, 12.12.2000 - 4 U 46/00

    Haftpflichtversicherung - kein Deckungsschutz für Vandalismus von Realschülern

  • BAG, 18.01.1972 - 1 AZR 125/71

    Grobe Fahrlässigkeit - Subjektive Umstände - Arbeitnehmer - Schadenszufügung

  • AG Berlin-Charlottenburg, 19.11.2019 - 203 C 438/17

    Urheberrechtsverletzung - deliktische Haftung eines 15-Jährigen wegen Filesharing

  • OLG Rostock, 13.11.2015 - 5 U 25/14

    Haftung eines Straßenbahnbetreibers bei bewusster Selbststötung eines Fußgängers:

  • BGH, 15.06.1983 - VIII ZR 78/82

    Formularmäßiger Ausschluß einer vereinbarten Haftungsfreistellung in der

  • OLG Koblenz, 10.01.2008 - 2 U 190/07

    Haftung eines 7 Jahre alten radfahrenden Kindes bei Kollision mit einem anderen

  • AG Prüm, 20.04.2005 - 6 C 170/04

    Fahrlässigkeit beim Überlaufen lassen einer Badewanne durch einen 13jährigen

  • OLG Stuttgart, 21.04.1994 - 14 U 58/93
  • OLG Jena, 06.10.1998 - 3 U 1652/97

    Verkehrssicherungspflicht des Betreibers einer Netzstation; Zurücktreten eines

  • OLG Jena, 13.08.2003 - 7 U 971/02

    Anspruch auf Schadensersatz wegen eines Fahrradverkehrsunfalls; Herbeiführung von

  • OLG Stuttgart, 12.07.1991 - 2 U 190/90

    Schadensersatz und Schmerzensgeld aus einem Verkehrsunfall; Beweisführung bei

  • OLG Karlsruhe, 14.05.1982 - 10 U 244/81

    Schadensersatz aus Verkehrsunfall; Anspruchsübergang auf den gesetzlichen

  • OLG Frankfurt, 05.07.1984 - 1 U 236/83
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