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   BVerwG, 30.04.1971 - VI C 35.68   

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BVerwG, 30.04.1971 - VI C 35.68 (https://dejure.org/1971,143)
BVerwG, Entscheidung vom 30.04.1971 - VI C 35.68 (https://dejure.org/1971,143)
BVerwG, Entscheidung vom 30. April 1971 - VI C 35.68 (https://dejure.org/1971,143)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Erhebung einer isolierten Anfechtungsklage - Besoldung eines Beamten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    VwGO § 42 Abs. 1, § 43 Abs. 2, § 113 Abs. 1, 4

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 38, 99
  • NJW 1971, 2004
  • NJW 1972, 71 (Ls.)
  • MDR 1971, 867
  • DVBl 1973, 374
  • DVBl 1973, 375
  • DÖV 1971, 709
  • JR 1972, 35
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 15.12.1966 - VIII C 30.66

    Abgrenzung zwischen Anfechtungsklage und Verpflichtungsklage - Schädigung durch

    Auszug aus BVerwG, 30.04.1971 - VI C 35.68
    Zur Zulässigkeit der isolierten Anfechtungsklage (Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung des Senats unter Abgrenzung von dem Urteil des VIII. Senats BVerwGE 25, 357).

    Die Zulässigkeit der isolierten, also nicht in Häufung mit einer an sich möglichen Leistungsklage erhobenen Anfechtungsklage ist trotz der vom Oberbundesanwalt unter Hinweis auf BVerwGE 25, 357 geäußerten Zweifel zu bejahen.

    Hiervon abzuweichen (was gemäß § 11 Abs. 3 VwGO die Anrufung des Großen Senats erforderlich gemacht hätte) war ersichtlich nicht die Absicht des VIII. Senats in seinem vom Oberbundesanwalt angeführten Urteil BVerwGE 25, 357.

    Soweit das Urteil BVerwGE 25, 357 Ausführungen enthält, die sich gegen die Zulässigkeit der isolierten Anfechtungsklage anführen ließen, sind sie ohnehin dort nicht entscheidungstragend; denn in seinen weiteren Darlegungen stellt sich das Gericht interpretierend auf den Standpunkt, der Kläger in jener Sache habe gar keine isolierte Anfechtungsklage erhoben, sondern ein Verpflichtungsurteil begehrt und erstritten.

    Damit steht in Einklang, daß auch der VIII. Senat isolierte Anfechtungsklagen nicht schlechthin für unzulässig erachtet, sondern Ausnahmen anerkennt, für die ersichtlich ein - allerdings eng verstandenes - Rechtsschutzbedürfnis als Kriterium gedient hat; in der oben angeführten Entscheidung des VII. Senats vom 15. März 1968, die sich auf BVerwGE 25, 357 bezieht, wird in diesem Zusammenhang ausdrücklich klargestellt, daß für die Zulässigkeitsfrage das Rechtsschutzinteresse ausschlaggebend ist.

    (Nur) mit dieser Maßgabe ist also der in BVerwGE 25, 357 (als obiter dictum) aufgestellten Regel beizupflichten.

  • BVerwG, 30.04.1971 - VI C 18.69
    Auszug aus BVerwG, 30.04.1971 - VI C 35.68
    Diese Einstufung, so hat der erkennende Senat zu einer landesrechtlichen Parallelvorschrift in einem ebenfalls am 30. April 1971 verkündeten Urteil (BVerwG VI C 18.69) ausgeführt, war zum alleinigen Maßstab für den Vergleichswert einer im Angestelltenverhältnis geleisteten Vortätigkeit gemacht worden.

    Daß dies der Sinngehalt der Novellierung durch das Zweite Gesetz zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften vom 18. Dezember 1963 (BGBl. I S. 901) und entsprechender landesrechtlicher Novellen war, wird auch durch die Gesetzesmaterialien bestätigt (vgl. die Nachweise in dem bereits angeführten Urteil des erkennenden Senats BVerwG VI C 18.69).

  • BVerwG, 09.04.1970 - II C 127.67

    Berechnung des Besoldungsdienstalters - Festsetzung des Besoldungsdienstalters

    Auszug aus BVerwG, 30.04.1971 - VI C 35.68
    Für den ... § 8 Abs. 1 BBesG (F. 1963) klingt dies schon in den Entscheidungen des erkennenden Senats vom 27. Februar 1968 - BVerwG VI C 31.67 - und vom 29. Dezember 1969 - BVerwG VI C 71.67 - an; ebenso hat sich der II. Senat geäußert, etwa im Urteil vom 30. Mai 1967 - BVerwG II C 42.67 - (Buchholz 235 § 8 BBesG Nr. 2) und besonders nachdrücklich im Urteil vom 9. April 1970 - BVerwG II C 127.67 - (ZBR 1970, 361).".
  • BVerwG, 27.02.1968 - VI C 31.67
    Auszug aus BVerwG, 30.04.1971 - VI C 35.68
    Für den ... § 8 Abs. 1 BBesG (F. 1963) klingt dies schon in den Entscheidungen des erkennenden Senats vom 27. Februar 1968 - BVerwG VI C 31.67 - und vom 29. Dezember 1969 - BVerwG VI C 71.67 - an; ebenso hat sich der II. Senat geäußert, etwa im Urteil vom 30. Mai 1967 - BVerwG II C 42.67 - (Buchholz 235 § 8 BBesG Nr. 2) und besonders nachdrücklich im Urteil vom 9. April 1970 - BVerwG II C 127.67 - (ZBR 1970, 361).".
  • BVerwG, 23.06.1967 - VII C 36.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 30.04.1971 - VI C 35.68
    (In einem früheren Urteil vom 23. Juni 1967 - BVerwG VII C 36.63 - [Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 37] hatte der VII. Senat allerdings knapp bemerkt, für die Anfechtung eines Ablehnungsbescheides komme "nur" die Verpflichtungsklage in Betracht; in dem genannten Urteil vom 15. März 1968 hat er dann aber die isolierte Anfechtungsklage immerhin für statthaft erachtet.).
  • BVerwG, 15.03.1968 - VII C 42.67

    Befugnis zur sachlichen Entscheidung eines Antrags auf Befreiung von der

    Auszug aus BVerwG, 30.04.1971 - VI C 35.68
    Das gleiche wird zu gelten haben für die sich auf dieses Urteil beziehenden Entscheidungen des I. Senats vom 25. April 1968 - BVerwG I C 23.67 - (Buchholz 402.24 § 20 AuslG Nr. 1) und des VII. Senats vom 15. März 1968 - BVerwG VII C 42.67 -.
  • BVerwG, 30.05.1967 - II C 42.67

    Anrechnung von Vordienstzeiten als Angestellter im öffentlichen Dienst auf eine

    Auszug aus BVerwG, 30.04.1971 - VI C 35.68
    Für den ... § 8 Abs. 1 BBesG (F. 1963) klingt dies schon in den Entscheidungen des erkennenden Senats vom 27. Februar 1968 - BVerwG VI C 31.67 - und vom 29. Dezember 1969 - BVerwG VI C 71.67 - an; ebenso hat sich der II. Senat geäußert, etwa im Urteil vom 30. Mai 1967 - BVerwG II C 42.67 - (Buchholz 235 § 8 BBesG Nr. 2) und besonders nachdrücklich im Urteil vom 9. April 1970 - BVerwG II C 127.67 - (ZBR 1970, 361).".
  • BVerwG, 25.04.1968 - I C 23.67

    Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis und die Ausstellung eines

    Auszug aus BVerwG, 30.04.1971 - VI C 35.68
    Das gleiche wird zu gelten haben für die sich auf dieses Urteil beziehenden Entscheidungen des I. Senats vom 25. April 1968 - BVerwG I C 23.67 - (Buchholz 402.24 § 20 AuslG Nr. 1) und des VII. Senats vom 15. März 1968 - BVerwG VII C 42.67 -.
  • BVerwG, 27.10.1970 - VI C 8.69

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BVerwG, 30.04.1971 - VI C 35.68
    Mit diesem Verhältnis, hat sich der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 27. Oktober 1970 - BVerwG VI C 8.69 - (BVerwGE 36, 179 [181]) befaßt; er hat aufgezeigt, daß in einer vom Reichsgericht überkommenen und vom Bundesgerichtshof übernommenen Rechtsprechung die Zulässigkeit von Feststellungsklagen anstelle von Leistungsklagen in der Regel zwar verneint, grundsätzlich aber dann bejaht wird, wenn sie sich gegen den Bund (früher das Reich), die Länder oder andere öffentlich-rechtliche Körperschaften richten - gegen Beklagte also, von denen man angesichts ihrer verfassungsmäßig verankerten festen Bindung an Recht und Gesetz die Respektierung von Gerichtsurteilen auch ohne dahinterstehenden Vollstreckungsdruck erwarten darf.
  • BVerwG, 29.12.1969 - VI C 71.67

    Bestimmung des Beginns des Besoldungsdienstalters - Anrechnung zurückliegender

    Auszug aus BVerwG, 30.04.1971 - VI C 35.68
    Für den ... § 8 Abs. 1 BBesG (F. 1963) klingt dies schon in den Entscheidungen des erkennenden Senats vom 27. Februar 1968 - BVerwG VI C 31.67 - und vom 29. Dezember 1969 - BVerwG VI C 71.67 - an; ebenso hat sich der II. Senat geäußert, etwa im Urteil vom 30. Mai 1967 - BVerwG II C 42.67 - (Buchholz 235 § 8 BBesG Nr. 2) und besonders nachdrücklich im Urteil vom 9. April 1970 - BVerwG II C 127.67 - (ZBR 1970, 361).".
  • BGH, 06.06.1951 - II ZR 24/50

    Feststellungsklage gegen offene Handelsgesellschaft

  • BVerwG, 13.07.1964 - VI C 209.61

    Prüfung der Bedürftigkeit - Berücksichtigung von Renten aus der gesetzlichen

  • OVG Niedersachsen, 15.03.2006 - 10 LB 7/06

    Isolierte Anfechtungsklage gegen die Ablehnung eines Asylantrags; Iisolierte

    Denn die Verpflichtungsklage in der Form der Vornahme- oder Bescheidungsklage (§§ 42, 113 Abs. 5 VwGO) ist die richtige Klagart dann, wenn Gegenstand des Rechtsstreits ein erstrebter, von der Behörde jedoch abgelehnter oder unterlassener Verwaltungsakt ist (BVerwG, Urteil vom 28. Januar 1971, - BVerwG VIII C 90.70 -, BVerwGE 37, 151;für eine generelle Statthaftigkeit demgegenüber BVerwG, Urteil vom 30. April 1971, - BVerwG VI C 35.68 -, BVerwGE 38, 99, 101).
  • OVG Berlin, 24.07.2003 - 5 S 8.03

    Sozialer Wohnungsbau - Anschlussförderung in Berlin (Auslegung eines Bescheides)

    Das Bundesverwaltungsgericht dagegen erachtet "isolierte" Anfechtungsklagen nicht schlechthin als unzulässig, sondern bejaht deren Zulässigkeit, wenn sie sich gegen eine Körperschaft des öffentlichen Rechts richten, von der angesichts ihrer verfassungsmäßig verankerten Bindung an Recht und Gesetz die Respektierung von Gerichtsurteilen auch ohne dahinterstehenden Vollstreckungsdruck erwartet werden kann (BVerwGE 38, 99 [101 f.]).
  • BVerwG, 09.03.1990 - 4 B 145.88

    Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung nach Erteilung einer fiktiven

    Auch eine isolierte Anfechtungsklage war zu erwägen, um dem Anliegen des Klägers angemessen Rechnung tragen zu können (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. April 1971 - BVerwG 6 C 35.68 - BVerwGE 39, 99 [BVerwG 24.11.1971 - VIII ER 400/70]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2021 - 12 A 556/19

    Rechtmäßigkeit der Festsetzung eines Nachteilsausgleichs

    vgl. auch BVerwG, Urteil vom 30. April 1971 - VI C 35.68 -, juris Rn. 10.

    In Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur sog. Isolieren Anfechtungsklage, vgl. BVerwG, Urteil vom 30. April 1971 - VI C 35.68 -, juris Rn. 10, vgl. auch Happ, in: Eyermann, VwGO, 15. Auflage (2019), § 42 Rn. 18 ff. (22); Sodan, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Auflage (2018), § 42 Rn. 338 ff. (344), kann in Konstellationen wie der vorliegenden erwartet werden, dass ein Hoheitsträger auch ohne entsprechenden Vollstreckungsdruck die erforderliche Neubescheidung vornimmt.

  • VGH Baden-Württemberg, 17.07.1990 - 9 S 707/89

    Kein Anspruch auf Neubescheidung über das Ergebnis der Erstprüfung bei

    Dem steht zwar die Rechtsauffassung des Bundesverwaltungsgerichts -- 7. Senat -- entgegen, das in zwei Revisionsurteilen (BVerwGE 40, 205/207, BVerwGE 55, 355/357) in solchen Fällen eine sogenannte isolierte Anfechtungsklage (vgl. zu diesem Institut Kopp, VwGO, 8. Aufl., RdNr. 22 zu § 42 m.w.N. und BVerwGE 38, 99) für zulässig hält, weil, ungeachtet des Bestehens der Wiederholungsprüfung, die zum Erwerb der durch das Zeugnis erteilten Befähigung geführt hat,.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2019 - 16 E 457/18

    Bewilligung ratenfreier Prozesskostenhilfe für die Durchführung eines

    Es kann hier dahinstehen, ob das Verwaltungsgericht gemäß § 86 Abs. 3 VwGO darauf hinzuwirken hat, dass ein Verpflichtungsantrag gestellt wird, bzw. das Klagebegehren gemäß § 88 VwGO ohne Rücksicht auf die Fassung des Klageantrags als Verpflichtungsbegehren zu verstehen hat, vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 1966 - VIII C 30.66 -, BVerwGE 25, 357 = juris, Rn. 17; OVG NRW, Beschluss vom 9. November 2016 - 16 A 1286/13 -, oder ob im vorliegenden Fall, in dem der Beklagte die Ersterteilung der Fahrerlaubnis bereits wegen von ihm angenommener fehlender Eignung des Klägers ablehnt, eine - nach dem Wortlaut der Klageschrift erhobene - isolierte Anfechtungsklage in Betracht kommt, vgl. BVerwG, Urteil vom 30. April 1971 - VI C 35.68 -, BVerwGE 38, 99 = juris, Rn. 9 ff.
  • BVerwG, 28.08.1986 - 2 C 5.84

    Sonderurlaub ohne Bezüge - Beförderungsdienstalter - Dienstbezüge - Private

    Bedenken gegen die Zulässigkeit der Klage ergeben sich auch nicht daraus, daß der Kläger sich schon in der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht mit dem (isolierten) Anfechtungsantrag gegen den ablehnenden Verwaltungsakt begnügt hat (vgl. BVerwGE 38, 99 ff.; 54, 54 ): Die Vorinstanzen haben in tatsächlicher Hinsicht festgestellt - und das ist zwischen den Beteiligten auch nicht streitig -, daß der Kläger ohne die Absetzung des Sonderurlaubes von seinem Beförderungsdienstalter als Zollobersekretär fünf Monate früher zum Zollhauptsekretär befördert worden wäre.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.03.2006 - 5 B 5.05

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit einer Nichtaufnahme einer als

    Von der Zulässigkeit wird danach ausgegangen, wenn die Anfechtungsklage sich gegen den Bund, ein Land oder eine öffentlich rechtliche Körperschaft richtet, von denen angesichts ihrer verfassungsmäßigen Bindung an Recht und Gesetz die Respektierung gerichtlicher Urteile auch ohne dahinter stehenden Vollstreckungsdruck erwartet werden kann (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 30. April 1971 - BVerwG VI C 35.68 -, Juris Rn. 11 mit Anm. von Bettermann, DVBl. 1973, 375 ff.; OVG Lüneburg, Urteil vom 11. Oktober 1990 - 3 A 15.85 -, NVwZ-RR 1992, 329 f.).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 11.10.1990 - 3 A 15/85

    Entlassung aus Wasserbeschaffungsverband; Anfechtungsklage, isolierte; Entlassung

    Eine isolierte Anfechtungsklage anstelle einer an sich möglichen Verpflichtungsklage ist zulässig, wenn sie sich gegen den Bund, ein Land oder eine andere öffentlich-rechtliche Körperschaft richtet, von denen angesichts ihrer verfassungsmäßigen Bindung an Recht und Gesetz die Respektierung gerichtlicher Urteile auch ohne dahinterstehenden Vollstreckungsdruck erwartet werden kann (BVerwGE 38, 99 [101 f] = NJW 1971, 2004; 1972; 71 L; Kopp, VwGO, 8. Aufl., § 42 Rdnr. 22 m. w. Nachw.; Senat, Urt. v. 6.6.1985 - 3 A 213/81).

    Ist allerdings damit zurechnen oder ernstlich zu besorgen, daß mit der Sachentscheidung über die isolierte Anfechtungsklage neue Streitpunkte auf dem Weg zu dem Ziel, das der Kl. letztlich erstrebt, entstehen und daß sich deshalb eine erneute Inanspruchnahme des Gerichts abzeichnet, wird ein Rechtsschutzbedürfnis, für eine solche Klage anstelle einer Verpflichtungsklage, welche die möglichen weiteren Streitpunkte bereits einbezieht, regelmäßig zu verneinen sein (BVerwGE 38, 99 [103] = NJW 1971, 2004; 1972, 71 L).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.09.2008 - 5 B 7.07

    Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft durch Minderjährigenadoption: Anerkennung

    Die Zulässigkeit der isolierten Anfechtungsklage ist ausnahmsweise gegeben, sofern sich das Verfahren - wie vorliegend - gegen eine öffentlich-rechtliche Körperschaft richtet und nicht damit zu rechnen ist, dass mit der Sachentscheidung über die isolierte Anfechtungsklage neue Streitpunkte auf dem Wege zu dem vom Kläger letztlich erstrebten Ziel heraufbeschworen werden und dass sich deshalb eine neuerliche Inanspruchnahme des Gerichts abzeichnet (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 30. April 1971 - BVerwG VI C 35.68 - E 38, 99, 101 ff.).
  • BVerwG, 16.12.1993 - 3 C 55.89

    Übergang von Referenzmengen nach Auslaufen eines Stückland-Pachtvertrages -

  • BVerwG, 01.03.2011 - 4 B 33.10

    Verpflichtung zur befristeten Verlängerung und Änderung der Flugbeschränkungen

  • VG Aachen, 16.06.2023 - 7 K 96/22
  • VG Köln, 13.11.2018 - 1 K 1014/15
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.12.1999 - 8 A 353/99

    Festellungsantrag i.R.d. Erteilung der deutschen Staatsangehörigkeit; Erteilung

  • BVerwG, 24.06.1975 - I C 23.73

    Anspruch auf öffentliche Bestellung als Sachverständiger - Maßstab für die

  • VG München, 13.10.1976 - M 27 V 76

    Übernahme in den höheren Justizdienst und Ernennung zur Richterin auf Probe;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.02.1997 - 25 A 353/97

    Bundesamt; Folgeantrag ; Asylablehnungsbescheid ; Klageverfahren; Überprüfung der

  • BVerwG, 22.12.1994 - 5 B 63.94

    Wahl der richtigen Klageart bei Entscheidungen auf Gewährung von Pflegegeld

  • BFH, 26.10.1976 - VII R 57/73

    Ablehnung durch die Behörde - Gewährung einer Abgabenvergütung - Ablehnung des

  • VG Düsseldorf, 03.07.2015 - 13 K 591/14

    Festsetzung des Beginns der Erfahrungszeit eines Polizeibeamten auf Grundlage des

  • VGH Bayern, 12.03.2015 - 22 ZB 14.2127

    Unzulässigkeit einer Klage auf Änderung bereits bestandskräftig festgesetzter

  • OVG Sachsen, 29.04.2014 - 3 A 309/12

    Zulassung einer isolierten Anfechtungsklage, Darlegungserfordernis für

  • VG Weimar, 22.04.2003 - 4 K 1279/01

    Recht der Landesbeamten; Recht der Landesbeamten; Dienstort; Dienstreise;

  • VGH Baden-Württemberg, 25.07.2000 - 9 S 157/00

    Erwerb der fakultativen Weiterbildung in der speziellen anästesiologischen

  • BVerwG, 29.03.1995 - 3 B 23.95

    Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision mangels

  • VG Düsseldorf, 21.06.1993 - 19 K 1634/93

    Antrag eines ghanaischen Staatsangehörigen auf Anerkennung als Asylberechtigter

  • VG Aachen, 13.03.2012 - 2 K 948/11

    Voraussetzung für den Zugang von öffentlich geförderter Tagespflege; Satzung des

  • VG Aachen, 13.03.2012 - 2 K 717/11

    Voraussetzung für den Zugang von öffentlich geförderter Tagespflege; Satzung des

  • VG München, 17.03.2016 - M 17 K 15.5172

    Rechtmäßige Kürzung kindbezogener Betriebskostenförderung im Falle des Ausfalls

  • VG Aachen, 13.03.2012 - 2 K 1781/11

    Zulässigkeit einer mit einem Feststellungsantrag verbundenen Anfechtungsklage bei

  • VG Aachen, 13.03.2012 - 2 K 475/11

    Zulässigkeit einer mit einem Feststellungsantrag verbundenen Anfechtungsklage bei

  • VG Aachen, 13.03.2012 - 2 K 484/11

    Zulässigkeit einer mit einem Feststellungsantrag verbundenen Anfechtungsklage bei

  • VG Stuttgart, 31.01.2008 - 11 K 1971/06

    Anspruch auf Aushändigung eines als ungültig gekennzeichneten Personalausweises

  • VG Aachen, 13.03.2012 - 2 K 1016/11

    Zulässigkeit einer mit einem Feststellungsantrag verbundenen Anfechtungsklage bei

  • VG Aachen, 13.03.2012 - 2 K 519/11

    Zulässigkeit einer mit einem Feststellungsantrag verbundenen Anfechtungsklage bei

  • VGH Baden-Württemberg, 22.12.1976 - IX 782/74
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