Rechtsprechung
   BGH, 07.06.1972 - VIII ZR 35/71   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1972,522
BGH, 07.06.1972 - VIII ZR 35/71 (https://dejure.org/1972,522)
BGH, Entscheidung vom 07.06.1972 - VIII ZR 35/71 (https://dejure.org/1972,522)
BGH, Entscheidung vom 07. Juni 1972 - VIII ZR 35/71 (https://dejure.org/1972,522)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1972,522) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1972, 1363
  • NJW 1972, 1706 (Ls.)
  • MDR 1972, 774
  • VersR 1972, 863
  • DB 1972, 1286
  • JR 1972, 374
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)

  • BGH, 18.12.1979 - VI ZR 52/78

    Haftungsausschluß im Verhältnis zu Halter und probefahrendem Fahrer eines Kfz

    Für Sachschäden, die der Kaufinteressent dem Kraftfahrzeughändler anläßlich einer Probefahrt durch leichte Fahrlässigkeit zufügt, hat schon der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes jedenfalls dann, wenn die Beschädigung im Zusammenhang mit den einer Probefahrt eigentümlichen Gefahren steht, eine Ersatzpflicht abgelehnt (Urteile vom 7. Juni 1972 - VIII ZR 35/71 - VersR 1972, 863 undvom 10. Januar 1979 - VIII ZR 264/76 - VersR 1979, 352 = VRS 56, 254).

    An dieser rechtlichen Begründung, die sich letztlich an dem Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) orientiert, hält der Senat gegenüber den gelegentlich in Rechtsprechung und Schrifttum vertretenen anderen Lösungsvorschlägen (Batsch, NJW 1972, 1706; Ströfer, NJW 1979, 2553; OLG Düsseldorf, VersR 1978, 156) fest.

    Im Streitfall kommen aber diejenigen Umstände hinzu, die in vergleichbaren Fällen die Rechtsprechung bereits zur Ablehnung eines Ersatzanspruchs für Sachschäden veranlaßt haben (dazu und zum folgenden BGH Urt. v. 7. Juni 1972 a.a.O.).

  • OLG Koblenz, 13.01.2003 - 12 U 1360/01

    Anbahnung eines Kraftfahrzeugkaufes: Stillschweigende Haftungsfreistellung eines

    Überlässt ein Kraftfahrzeughändler einem Kaufinteressenten ein neues oder gebrauchtes Fahrzeug zu einer Probefahrt und wird dieses infolge leichter Fahrlässigkeit des Fahrers beschädigt, dann gilt nach höchstrichterlicher Rechtsprechung zu dessen Gunsten eine stillschweigende Haftungsfreistellung, wenn die Beschädigung des Fahrzeugs im Zusammenhang mit den einer Probefahrt eigentümlichen Gefahren steht (BGH NJW 1972, 1363; BGH WM 1979, 367).
  • OLG Hamm, 17.12.1999 - 29 U 54/99

    Versicherung eines für die Dauer einer Reparatur ausgeliehenen Fahrzeugs

    Der Bundesgerichtshof hat entschieden, daß ein Kraftfahrzeughändler nach Treu und Glauben gehalten ist, entweder für seine Vorführwagen zum Schutz der Kunden vor Regreßansprüchen eine Vollkaskoversicherung abzuschließen oder ausdrücklich auf den fehlenden Versicherungsschutz hinzuweisen (BGH NJW 1972, 1363), und er hat diese Grundsätze auch auf Probefahrten mit Gebrauchtwagen ausgeweitet (NJW 1979, 643).
  • OLG Köln, 20.11.1995 - 16 U 32/95

    Beschädigung eines PKW bei Probefahrt

    Nach ständiger Rechtsprechung kann der Kfz-Händler, der einem Kaufinteressenten ein KFZ zu einer Probefahrt überläßt, von diesem jedenfalls dann keinen Ersatz für die - leicht fahrlässige - Beschädigung des Fahrzeugs verlangen, wenn diese im Zusammenhang mit den einer Probefahrt eigentümlichen Gefahren steht (vgl. BGH NJW 1972, 1363; NJW 1980, 1681; OLG Düsseldorf VersR 1978, 156; NZV 1994, 317; OLG Karlsruhe DAR 1987, 380; OLG Köln NZV 1992, 279).
  • BGH, 10.01.1979 - VIII ZR 264/76

    Haftung für Beschädigung eines Kfz aus Anlaß einer aufgedrängten Probefahrt

    Der Kunde darf darauf vertrauen, für leicht fahrlässiges Verhalten nicht zu haften, es sei denn, der Kraftfahrzeughändler habe ihn vor Antritt der Probefahrt darauf aufmerksam gemacht, dass für den Vorführwagen keine Vollkaskoversicherung besteht (Senatsurteil vom 7. Juni 1972 - VIII ZR 35/71 -, NJW 1972, 1363).
  • BGH, 08.01.1986 - VIII ZR 8/85

    Beschädigung eines nicht vollkaskoversicherten, zum Verkauf stehenden Fahrzeugs

    Der erkennende Senat hat es als gerechtfertigt angesehen, für die Probefahrt des Kaufinteressenten mit dem Vorführwagen eines Kraftfahrzeughändlers einen durch schlüssiges Verhalten vereinbarten Ausschluß der Haftung für eine Beschädigung des Fahrzeugs durch leichte Fahrlässigkeit jedenfalls für den Fall anzunehmen, daß die Schäden mit den einer Probefahrt eigentümlichen Gefahren zusammenhängen (Senatsurteil vom 7. Juni 1972 - VIII ZR 35/71 = NJW 1972, 1363 [BGH 07.06.1972 - VIII ZR 35/71]).
  • AG Essen-Steele, 24.07.2020 - 17 C 136/19

    Vorvertragliches Schuldverhältnis, Pflichtverletzung

    Eine stillschweigende Haftungsbeschränkung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit wird zu Gunsten des Kaufinteressenten bei einer Probefahrt angenommen (BGH, Urt. v. 07.06.1972 - VIII ZR 35/71; BGH, Urt. v. 10.01.1979 - VIII ZR 264/76; BGH, Urt. v. 18.12.1979 - VI ZR 52/78).
  • LAG Niedersachsen, 06.09.1982 - 14 Sa 65/82

    Schuldhafte Verletzung einer arbeitsvertraglichen Pflicht; Vorwurf grob

    Das Gericht schließt sich aus diesen Überlegungen der neueren Auffassung in Rechtsprechung und Literatur an, nach der der Arbeitgeber im Rahmen des ihm Zumutbaren gehalten ist, eine Kaskoversicherung abzuschließen mit der Rechtsfolge, daß er beim Fehlen einer derartigen zumutbaren Versicherung sich im Schadensersatzprozeß so behandeln lassen muß, als habe er eine derartige Versicherung abgeschlossen (ebenso Arbeitsgericht Münster DB 73, 2200, LAG Bremen DB 79, 1235, OLG Stuttgart NJW 80, 1169, LAG Rheinland-Pfalz DB 81, 232, Arbeitsgericht Kassel DB 82, 442 sowie LAG Frankfurt Urteil vom 7.10.1981 - AZ.: 10 Sa 222/81 - unveröffentlicht - Wichmann AUR 73, 105, Schaub Arbeitsrechtshandbuch 4. Aufl. 1980, Seite 220; vgl. auch BGH AP Nr. 52 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers zur entsprechenden Problematik im Bereich der Insassen-Unfallversicherung sowie BGH DB 72, 1286 zur entsprechenden Problematik der Haftung des Kaufinteressenten bei einer Probefahrt gegenüber dem Kfz.-Händler).
  • OLG Hamm, 03.02.1993 - 32 U 281/91

    Ersatzfahrzeug innerhalb der Garantie; Schäden am Ersatzfahrzeug;

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BAG, 24.01.1974 - 3 AZR 488/72

    Bewerbung - Probefahrt mit Möbelwagen - Grobe Fahrlässigkeit - Schaden durch

    Er ist vor Schadenersatzansprüchen des Erprobenden deshalb hinreichend geschützt, weil er nur bei Verschulden haftet (vgl. im Ergebnis ebenso BGH NJW 1972, 1363 [164 zu I a.E.]).
  • OLG Karlsruhe, 12.06.1987 - 14 U 283/85

    Haftung; Probefahrt; Grobe Fahrlässigkeit; Sorgfaltsmaßstab

  • OLG Düsseldorf, 09.06.1976 - 15 U 209/75

    Zur Haftung bei leicht fahrlässiger Beschädigung von Vorführwagen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht