Weitere Entscheidung unten: LG Marburg, 07.06.1972

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   BGH, 08.06.1972 - 4 StR 50/72   

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https://dejure.org/1972,544
BGH, 08.06.1972 - 4 StR 50/72 (https://dejure.org/1972,544)
BGH, Entscheidung vom 08.06.1972 - 4 StR 50/72 (https://dejure.org/1972,544)
BGH, Entscheidung vom 08. Juni 1972 - 4 StR 50/72 (https://dejure.org/1972,544)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die subjektive Einstellung des Fahrzeughalters bei der fahrlässigen Begehungsform des "Zulassens" der Führung eines Kraftfahrzeuges durch einen Fahrer ohne Fahrerlaubnis - Pflicht eines Arbeitgebers zur Überprüfung des Besitzes der erforderlichen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 21 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 24, 352
  • NJW 1972, 1677
  • MDR 1972, 880
  • JR 1972, 518
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 03.05.1963 - 4 StR 96/63

    Kraftfahrzeughalter - Fahruntüchtiger - Schuldhaftes Überlassen - Haftung

    Auszug aus BGH, 08.06.1972 - 4 StR 50/72
    So ist der Senat denn auch für den Bereich des § 7 Abs. 1 Satz 1 StVO a.F. davon ausgegangen, daß der Halter strafbar ist, der die Führung des Fahrzeugs durch einen Fahruntüchtigen "schuldhaft ermöglicht" (BGHSt 18, 359, 363) [BGH 03.05.1963 - 4 StR 96/63].
  • OLG Hamm, 29.07.1999 - 4 Ss 791/99

    Aufhebung, Zulassen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Fahrlässigkeit,

    Auch hat der Angeklagte dies "zugelassen": er hat ihm nämlich die Fahrt tatsächlich ermöglicht (vgl. BGHSt 24, 352, 355),indem er den Zündschlüssel nicht für ihn unerreichbar aufbewahrt hat, vielmehr "keinerlei Vorkehrungen" getroffen hat, die verhindert hätten, "daß Unbefugte mit seinem Fahrzeug fahren konnten" (UA 3).

    Dieses Verhalten des Angeklagten erfüllt den Straftatbestand des § 21 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 1 StVG aber nur dann, wenn ihm bezüglich aller Tatbestandsmerkmale Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist (vgl. BGHSt 24, 352, 353, 35 5).

    An die Sorgfaltspflichten des Fahrzeughalters sind nach allgemeiner Auffassung strenge Anforderungen zu stellen (vgl. BGHSt 24, 352, 354),doch dürfen diese nicht überspannt werden.

  • BayObLG, 19.04.1996 - 2St RR 53/96

    Privater Fahrunterricht für führerscheinlosen Angehörigen ist keine Lappalie

    Der Tatbestand des § 21 Abs. 1 Nr. 2 , Abs. 2 Nr. 1 StVG ist aber nur dann erfüllt, wenn der Angeklagten bezüglich aller Tatbestandsmerkmale Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist (vgl. BGHSt 24, 352, 356; BayObLGSt 1982, 129, 130).
  • OLG Hamm, 24.08.2005 - 1 Ss 168/05

    Fahren ohne Fahrerlaubnis; Gestatten; Zulassen, Fahrlässigkeit; Beweiswüdigung

    Sie hat ihrer Tochter die Tat tatsächlich ermöglicht (vgl. BGHSt 24, 352 = NJW 1972, 1677), indem sie die Zündschlüssel nicht für die Tochter unerreichbar aufbewahrt hat.
  • BGH, 16.10.1990 - VI ZR 65/90

    Schadensersatzklage gegen einen von mehreren Schädigern; Aufgliederung des

    In diesem lediglich auf den Schutz vom Fahrer verschiedener Personen bezogenen Sinne ist es zu verstehen, wenn es zur Zielsetzung des § 21 (damals § 24) StVG in der Begründung zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Sicherung des Straßenverkehrs (BT-Drucks. IV/651 Seite 38) heißt, es solle "die Allgemeinheit" vor den Gefahren geschützt werden, die von Kraftfahrern ohne Fahrerlaubnis ausgehen (vgl. auch BGHSt 24, 352, 354) [BGH 08.06.1972 - 4 StR 50/72].
  • BayObLG, 07.11.2022 - 203 StRR 420/22

    Unternehmensinterne Delegation der Halteraufgaben; Überlassung eines

    An die Sorgfaltspflicht des Halters sind zwar strenge Anforderungen zu stellen (BGHSt 24, 352), sie dürfen aber auch nicht überspannt werden (BayObLG, Urteil vom 15. Oktober 1982 - RReg 1 St 257/82 -, juris; BayObLG, Beschluss vom 19. April 1996 - 2 St RR 53/96 -, juris; Weidig in MüKo zum StVR, 1. Aufl., § 21 StVG Rn. 26).
  • OLG Köln, 17.10.1986 - Ss 566/86

    Verstoß gegen § 6 Pflichtversicherungsgesetz (PflichtversicherungsG) bei

    Wenn Meyer (a.a.O.) meint, der Begriff der Gebrauchsgestattung stimme mit dem des "Anordnen" und "Zulassen" in § 21 StVG überein, so verkennt er, daß nach herrschender Rechtsprechung für die Annahme "fahrlässigen Zulassens" ein fahrlässiges Ermöglichen ausreicht (vgl. BGHST 24, 352 = VRS 43, 374; BayObLG NJW 1983, 637 = VRS 64, 47; OLG Hamm NJW 1983, 2456 [OLG Hamm 25.01.1983 - 5 Ss 1254/82] ; Mühlhaus/Janiszewski, StVO, 10. Aufl., § 21 StVG Anm. 4; a.A.: Jagusch/Hentschel, StVR, 28. Aufl., § 21 StVG Rn. 18).
  • OLG Hamm, 02.07.1998 - 3 Ss 758/98

    Fahrlässiges Dulden des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Fahrlässigkeit, Überspannung

    Der Tatbestand des § 21 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 1 StVG ist aber nur dann erfüllt, wenn der Angeklagten bezüglich aller Tatbestandsmerkmale Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist (vgl. BGHSt 24, 352, 356; BayObLG, NZV 1996, 462; OLG Düsseldorf, VRS 72, 290, 291).
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   LG Marburg, 07.06.1972 - 1 O 151/71   

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LG Marburg, 07.06.1972 - 1 O 151/71 (https://dejure.org/1972,2211)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1972, 1677
  • NJW 1972, 2049 (Ls.)
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