Rechtsprechung
BGH, 13.07.1972 - II ZR 55/70 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zulässiger Ausschluss eines Verbandsmitglieds aus einem Taubenverein - Manipulierung der Flugzeiten der Tauben durch unerlaubte Verwendung von Taubenringen und zulässige Auswechslung der zum Einsatz gemeldeten mit anderen Tauben - Anforderungen an die Verletzung der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1972, 1892
- MDR 1973, 33
- JR 1973, 193
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 10.07.1989 - II ZR 30/89
Ausschließung aus einem Verein
Dies muß auch dann gelten, wenn sich der Ausschließungsbeschluß nicht auf in der Satzung im einzelnen bezeichnete Gründe, sondern - mit oder ohne Bezugnahme in der Satzung - auf den auch im Vereinsrecht geltenden (…vgl. BGH, Urt. v. 3. März 1971 - KZR 5/70, NJW 1971, 879, 880 [BGH 03.03.1971 - KZR 5/70]; Sen.Urt. v. 13. Juli 1972 - II ZR 55/70, NJW 1972, 1892, 1893;… siehe ferner Reichert/Dannecker/Kühr, Handbuch des Vereins- und Verbandsrechts, 4. Aufl. Rdnr. 1200;… Sauter/Schweyer, Der eingetragene Verein, 13. Aufl. Rdnr. 112; Reuter NJW 1987, 2401, 2402 f.) allgemeinen Grundsatz stützt, daß eine Lösung von Dauerrechtsverhältnissen zulässig ist, wenn in der Person des Betroffenen ein wichtiger Grund gegeben ist, der die weitere Fortsetzung des Rechtsverhältnisses nach Treu und Glauben unzumutbar macht.Auch ein Ausschluß wegen Vertrauensverlustes muß sich auf bestimmte, im einzelnen festgestellte Tatsachen stützten (Sen.Urt. v. 13. Juli 1972 - II ZR 55/70, NJW 1972, 1892, 1893 re. Sp.).
- OLG Schleswig, 16.12.2020 - 9 U 238/19
Vereinsausschluss des NPD-Landesvorsitzenden bestätigt
Ob der Ausschluss des Klägers, wie der Beklagte vortragen lässt, auch wirksam wäre, wenn sich der Ausschließungsbeschluss nicht auf die in der Satzung im einzelnen bezeichneten Gründe, sondern auf den auch im Vereinsrecht geltenden allgemeinen Grundsatz stützt, dass eine Lösung von Dauerrechtsverhältnissen zulässig ist, wenn in der Person des Betroffenen ein wichtiger Grund gegeben ist, der die weitere Fortsetzung des Rechtsverhältnisses nach Treu und Glauben unzumutbar macht (BGH, Urteil vom 13. Juli 1972 - II ZR 55/70 -, juris Rn. 18; BGH…, Urteil vom 03. März 1971 - KZR 5/70 -, BGHZ 55, 381 ff., juris Rn. 22), kann dahinstehen. - OLG Frankfurt, 20.05.2020 - 19 W 22/20
Vorzeitiger Abbruch der Spielzeit der Tischtennisliga nicht rechtswidrig
Selbst Strafentscheidungen können im Hinblick auf die zu gewährleistende Vereins- oder Parteiautonomie nur in gewissem Umfang überprüft werden (…Otto, Kommentar zum Vereinsrecht in juristischer Praxis, 3. Auflage 2006, Rdnr. 38 ff.; Kammergericht Berlin vom 27.10.2006, 3 U 47/05; BGH II ZR 43/87 vom 19.10.1987; OLG Hamm vom 19.09.2001, 8 U 193/00 sowie BGH NJW 72, 1892; BGH NJW 95, 583 ff.; OLG Koblenz NJW-RR 2000, 1365; BGH NJW 90, 40 ff.).
- LG Karlsruhe, 31.07.2009 - 6 O 250/08
Wohnungsgenossenschaft: Ausschluss eines Mitglieds wegen des Vorwurfs von …
Dies muss auch dann gelten, wenn sich der Ausschließungsbeschluss nicht auf in der Satzung im einzelnen bezeichnete Gründe, sondern - mit oder ohne Bezugnahme in der Satzung - auf den auch im Vereinsrecht geltenden allgemeinen Grundsatz stützt, dass eine Lösung von Dauerrechtsverhältnissen zulässig ist, wenn in der Person des Betroffenen ein wichtiger Grund gegeben ist, der die weitere Fortsetzung des Rechtsverhältnisses nach Treu und Glauben unzumutbar macht (vgl. BGH, Urteil v. 3. März 1971, KZR 5/70, in NJW 1971, 879, 880; BGH, Urteil v. 13. Juli 1972, II ZR 55/70, in NJW 1972, 1892, 1893).Auch ein Ausschluss wegen Vertrauensverlustes muss sich auf bestimmte, im einzelnen festgestellte Tatsachen stützen (vgl. dazu BGH…, Urteil vom 10. Juli 1989, aaO.; sowie Urteil vom 13. Juli 1972 - II ZR 55/70, NJW 1972, 1892, 1893 re. Sp.).
- OLG Hamm, 01.04.2008 - 27 U 133/07
Gerichtliche Überprüfung der Wertung von Bezirksligaspielen als verloren als …
Ob entgegen verbreiteter Kritik (s. Nachw. o.) an der älteren Rechtsprechung, nach der die Verhängung "kleinerer" Vereinsstrafen ausnahmsweise auch ohne Verschulden möglich sein kann (BGHZ 29, 352, 359 = NJW 1959, 982; BGH NJW 1972, 1892), festzuhalten ist, kann dahin stehen. - LG Dortmund, 13.07.2007 - 3 O 255/07
Vereinsrecht - So überprüfen Zivilgerichte Vereinsstrafen
Nach den Grundsätzen der Rechtssprechung können Strafentscheidungen im Hinblick auf die zu gewährleistende Vereins- oder Parteiautonomie nur in gewissem Umfang überprüft werden (…Otto, Kommentar zum Vereinsrecht in juristischer Praxis, 3. Auflage 2006, Rdnr. 38 ff.; Kammergericht Berlin vom 27.10.2006, 3 U 47/05; BGH II ZR 43/87 vom 19.10.1987; OLG Hamm vom 19.09.2001, 8 U 193/00 sowie BGH NJW 72, 1892; BGH NJW 95, 583 ff.; OLG Koblenz NJW-RR 2000, 1365; BGH NJW 90, 40 ff.). - OLG München, 17.07.1992 - 26 U 45005/92 Es entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, daß die Verhängung von Vereinsstrafen oder vergleichbaren Maßnahmen des Vereins nicht unbedingt ein Verschulden des Betroffenen voraussetzt (…BGHZ 29, S. 352, 359; NJW 1972, S. 1892, 1893).