Weitere Entscheidung unten: OLG München, 05.07.1974

Rechtsprechung
   BGH, 15.11.1974 - V ZR 83/73   

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https://dejure.org/1974,885
BGH, 15.11.1974 - V ZR 83/73 (https://dejure.org/1974,885)
BGH, Entscheidung vom 15.11.1974 - V ZR 83/73 (https://dejure.org/1974,885)
BGH, Entscheidung vom 15. November 1974 - V ZR 83/73 (https://dejure.org/1974,885)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Störungen des ästhetischen Empfindens durch Vorgänge und Zustände auf dem Nachbargrundstück sind hinzunehmen - Ausnahmen nur in besonders krassen Ausnahmefällen

Papierfundstellen

  • NJW 1975, 170
  • NJW 1975, 826 (Ls.)
  • DB 1975, 202
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 07.03.1969 - V ZR 169/65

    Immaterielle Immissionen

    Auszug aus BGH, 15.11.1974 - V ZR 83/73
    Der Senat hat in seinen BGHZ 51, 396 und 54, 56 veröffentlichten Entscheidungen die Frage erörtert, ob Vorgänge oder Zustände auf einem Grundstück, die - vom Nachbargrundstück aus optisch wahrnehmbar - gegen das ästhetische Empfinden des Nachbarn verstoßen, schon aus diesem Grund auch mit Unterlassungs- und Beseitigungsansprüchen nach § 1004 BGB unterbunden werden können.

    Hier bleibt die Überlegung ausschlaggebend, daß die Anwendung der genannten Bestimmungen auf die Beeinträchtigung des ästhetischen Empfindens zu einer uferlosen und damit unvertretbaren Ausweitung fuhren würde (vgl. BGHZ 51, 396).

  • BGH, 15.05.1970 - V ZR 20/68

    Eigentumsstörung

    Auszug aus BGH, 15.11.1974 - V ZR 83/73
    Der Senat hat in seinen BGHZ 51, 396 und 54, 56 veröffentlichten Entscheidungen die Frage erörtert, ob Vorgänge oder Zustände auf einem Grundstück, die - vom Nachbargrundstück aus optisch wahrnehmbar - gegen das ästhetische Empfinden des Nachbarn verstoßen, schon aus diesem Grund auch mit Unterlassungs- und Beseitigungsansprüchen nach § 1004 BGB unterbunden werden können.
  • BGH, 20.10.1972 - V ZR 137/71

    Tenor oder Begründung eines Urteils als maßgebend für eine Revisionszulassung -

    Auszug aus BGH, 15.11.1974 - V ZR 83/73
    Maßgebend hierfür ist nicht der unbeschränkte Ausspruch über die Zulassung im Tenor des Berufungsurteils, sondern die dafür gegebene Begründung (vgl. BGHZ 48, 134; BGH WM 1973, 102).
  • BGH, 29.06.1967 - VII ZR 266/64

    Beschränkung der Zulassung der Revision

    Auszug aus BGH, 15.11.1974 - V ZR 83/73
    Maßgebend hierfür ist nicht der unbeschränkte Ausspruch über die Zulassung im Tenor des Berufungsurteils, sondern die dafür gegebene Begründung (vgl. BGHZ 48, 134; BGH WM 1973, 102).
  • BGH, 21.09.1960 - V ZR 89/59
    Auszug aus BGH, 15.11.1974 - V ZR 83/73
    Das Oberlandesgericht hat aber zutreffend dahin unterschieden, daß die Kläger einmal die Verurteilung auf Beseitigung der "Einwirkungen durch Erdaufschüttungen" begehren, bei der der Beklagte in der Wahl der Mittel frei ist und deshalb auch nicht zu einer "ortsüblichen Abstützung" verurteilt werden kann, (vgl. BGH WM 1960, 1276, 1277; 1968, 123, 125; Schäfer, Nachbarrechtsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen 2. Aufl. § 30 Anm. 2), und zum andern die Verurteilung des Beklagten zur Entfernung der näher bezeichneten Bleche begehren, deren Vorhandensein keine "Einwirkung durch Erdaufschüttung", sondern - nach dem Klagvortrag - eine Störung eigener Art darstellt.
  • BGH, 17.11.1967 - V ZR 143/66

    Rechtsweg bei Streitigkeit um Emissionen einer Wasserkunstanlage - Benutzung

    Auszug aus BGH, 15.11.1974 - V ZR 83/73
    Das Oberlandesgericht hat aber zutreffend dahin unterschieden, daß die Kläger einmal die Verurteilung auf Beseitigung der "Einwirkungen durch Erdaufschüttungen" begehren, bei der der Beklagte in der Wahl der Mittel frei ist und deshalb auch nicht zu einer "ortsüblichen Abstützung" verurteilt werden kann, (vgl. BGH WM 1960, 1276, 1277; 1968, 123, 125; Schäfer, Nachbarrechtsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen 2. Aufl. § 30 Anm. 2), und zum andern die Verurteilung des Beklagten zur Entfernung der näher bezeichneten Bleche begehren, deren Vorhandensein keine "Einwirkung durch Erdaufschüttung", sondern - nach dem Klagvortrag - eine Störung eigener Art darstellt.
  • BGH, 21.09.2018 - V ZR 302/17

    Verlangen der Beseitigung einer bereits vorhandenen Einfriedung von dem

    Zwar geben lediglich ästhetisch störende Vorgänge oder Zustände auf einem Grundstück dem davon betroffenen Nachbarn in der Regel keinen Beseitigungsanspruch nach § 1004 BGB (vgl. Senat, Urteil vom 15. Mai 1970 - V ZR 20/68, BGHZ 54, 56, 59; Urteil vom 15. November 1974 - V ZR 83/73, NJW 1975, 170).
  • OLG Stuttgart, 31.05.2017 - 4 U 204/16

    Reiss-Engelhorn-Museen

    Andererseits sollen bloße ideelle Einwirkungen (von außen nicht wahrnehmbarer Bordellbetrieb, nackt im Garten herumlaufender Nachbar) nicht genügen (vertiefend Staudinger/Gursky, BGB [2012], § 1004 Rn. 76; so auch der Bundesgerichtshof für die Verletzung lediglich des ästhetischen Empfindens BGHZ 56, 396 [richtig: BGHZ 51, 396 - d. Red.] [398: "Eine Anwendung der genannten Bestimmung auf solche ideellen Einwirkungen würde zu einer uferlosen und damit unvertretbaren Ausweitung führen."]; vergleiche auch BGHZ 54, 56 [61]; BGH NJW 1975, 170; RGZ 76, 130 [133]).
  • BGH, 09.02.1979 - V ZR 108/77

    Ästhetische Beeinträchtigung einer Grundstückseinfriedigung

    In solchen Fällen zwar hat der Senat den Standpunkt Vertreten, daß optisch wahrnehmbare und ästhetisch störende Vorgänge oder Zustände auf einem Grundstück dem davon betroffenen Nachbarn nicht allein schon aus diesem Grunde einen Beseitigungsanspruch nach § 1004 BGB geben (Senatsurteil vom 15. November 1974, V ZR 83/73, NJW 1975, 170; BGHZ 54, 56).
  • BGH, 23.03.1979 - V ZR 106/77

    Ortsübliche Einfriedigung

    Zwar hat der Senat wiederholt ausgesprochen, daß lediglich ästhetisch störende Vorgänge oder Zustände auf einem Grundstück dem davon betroffenen Nachbarn in der Regel keinen Beseitigungsanspruch nach § 1004 BGB geben (Urteile vom 15. November 1974, V ZR 83/73, NJW 1975, 170 und vom 15. Mai 1970, V ZR 20/68, BGHZ 54, 56 = NJW 1970, 1541); vorliegend geht es indessen um die Wahrung einer durch das Nachbarrecht besonders ausgestalteten Rechtsposition des Eigentümers, nämlich um seinen Anspruch auf eine ortsübliche Einfriedigung.
  • OLG Hamm, 19.05.2014 - 5 U 190/13

    Rechte des Nachbarn bei Errichtung eines Spielturms für Kinder auf einem

    Das Gesetz enthält hinsichtlich der sogenannten negativen Einwirkungen keine Lücke, sondern belässt es insoweit bewusst bei der Freiheit des Grundstückseigentümers, seine Sache im Rahmen der Gesetze nach Belieben zu benutzen (§ 903 BGB), solange er die Grenzen zu dem Nachbargrundstück nicht durch das Zuführen unwägbarer Stoffe überschreitet (vgl. BGH NJW-RR 2003, 1313 ff. - Rdn. 13 zitiert nach Juris und BGH NJW 1975, 170 sowie Palandt-Passenge, 73. Aufl. 2014, § 903 BGB Rdn. 10, § 906 BGB Rdn. 5 u. § 1004 BGB Rdn. 9).
  • BGH, 12.07.1985 - V ZR 172/84

    "bordellartige Vorgänge" im Nachbarhaus - §§ 906, 1004 BGB, "moralische

    Hieran hat er auch in der Folgezeit trotz kritischer Stimmen in der Literatur festgehalten (BGHZ 54, 56, 60; Senatsurt. vom 15. November 1974, V ZR 83/73, NJW 1975, 170; in der letztgenannten Entscheidung hat der Senat offengelassen, ob dies ausnahmslos auch in besonders krassen Fällen zu gelten habe).
  • LG Bielefeld, 17.04.2007 - 20 S 123/06

    Angst vor Videoüberwachung reicht nicht!

    Da der Kläger aus § 1004 BGB auch keinen Anspruch auf eine "optisch ansprechende Gestaltung der Nachbarmauer" hat (vgl. BGH NJW 1975, 170), kann er auch unter diesem Gesichtspunkt nicht "Sanierung" verlangen.
  • OLG Naumburg, 12.10.2015 - 12 U 165/14

    Nachbarschaftsrecht in Sachsen-Anhalt: Anspruch auf Beseitigung einer

    Zustände auf einem Grundstück, die gegen das ästhetische Empfinden des Nachbarn verstoßen, können nicht mit einem Unterlassungsanspruch nach §§ 906, 1004 BGB unterbunden werden (vgl. BGH, NJW 1975, 170).
  • AG Münster, 10.05.1983 - 29 C 80/83

    Anspruch auf Beseitigung von Gegenständen an der Grenze zum Nachbargrundstück;

    Unter diesem Aspekt muß auch die entgegenstehende Entscheidung des BGH vom 15.11.1974 (BGH, NJW 1975, 170) gesehen werden.
  • OLG München, 20.02.2008 - 32 Wx 2/08

    Wohnungseigentumssache: Abwehrrechte der Wohnungseigentümer gegen bauliche

    Eine Verletzung des ästhetischen Empfindens des Nachbarn begründet für sich allein in der Regel keinen Abwehranspruch (BGH NJW 1975, 170).
  • LG Nürnberg-Fürth, 02.10.2014 - 8 O 10468/10

    Pflanzenentfernungsanspruch eines Grundstücksnachbarn

  • BGH, 26.03.1976 - V ZR 155/74

    Anspruch auf die Beseitigung eines Holzhauses auf dem Nachbargrundstück -

  • AG Neuss, 17.02.1989 - 36 C 328/88

    Anspruch des Nachbarn auf die Entfernung bzw. die höhen- und seitenmäßige

  • OLG Köln, 25.02.1993 - 1 U 37/92
  • AG Essen, 17.05.2006 - 29 C 303/05
  • AG Bottrop, 21.09.2022 - 11 C 92/21

    Nachbar muss Markise als Sichtschutz hinter Stabgitterzaun nicht beseitigen; §

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Rechtsprechung
   OLG München, 05.07.1974 - 10 U 1449/74   

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https://dejure.org/1974,927
OLG München, 05.07.1974 - 10 U 1449/74 (https://dejure.org/1974,927)
OLG München, Entscheidung vom 05.07.1974 - 10 U 1449/74 (https://dejure.org/1974,927)
OLG München, Entscheidung vom 05. Juli 1974 - 10 U 1449/74 (https://dejure.org/1974,927)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anrechnung eines Personalrabatts bei Schadensersatz für einen PKW; Höhe des Schadensersatzes; Interessensabwägung bei Frage der Vorteilsanrechnung; Zumutbarkeit der Anrechnung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 249

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1975, 170
  • VersR 1975, 916
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.06.1953 - VI ZR 113/52

    Vorteilsausgleichung

    Auszug aus OLG München, 05.07.1974 - 10 U 1449/74
    Eine Anrechnung darf nur im Rahmen der Zumutbarkeit und der Billigkeit erfolgen (vergl. BGHZ 10, 107).
  • BGH, 24.03.1959 - VI ZR 90/58

    Berücksichtigung eines Abzugs neu für alt

    Auszug aus OLG München, 05.07.1974 - 10 U 1449/74
    Die danach erforderliche Vermögensvergleichung spiegelt den Grundgedanken des Schadensersatzrechtes wieder, zu erreichen, daß der Geschädigte durch die Ersatzleistung nicht ärmer und nicht reicher gemacht werde (BGHZ 30, 29).
  • KG, 04.01.1973 - 12 U 764/72

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Fahrzeugs des fließenden Verkehrs mit der

    Auszug aus OLG München, 05.07.1974 - 10 U 1449/74
    In diesem Sinne hat auch das Kammergericht (DAR 73, 156) entschieden, als es den einem Kläger bei der Beschaffung von Ersatzteilen gewährten Personalrabatt im Wege des Vorteilsausgleichs als nicht ersatzfähig behandelt hat.
  • LG Magdeburg, 19.05.2010 - 5 O 415/08

    Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall: Wiederbeschaffungsaufwand,

    Insoweit entspricht dies auch dem Grundgedanken des Schadensersatzrechtes, dass die Klägerin durch die Ersatzleistung nicht ärmer, aber auch nicht reicher gestellt werden darf, als vor dem Unfall (vgl. BGHZ 30, 29; OLG München, NJW 1975, 170; OLG Karlsruhe, DAR 1989, 106; AG Bünde, Urteil vom 03.06.1992, AZ.: 6 C 190/92).
  • OLG Frankfurt, 17.06.1994 - 19 U 104/93

    Ersatzwagenbeschaffung: Wiederbeschaffungswert im Falle eines mit Preisnachlaß

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  • LG Stuttgart, 10.09.2004 - 5 S 151/04

    Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Anrechnung einer Rabattmöglichkeit bei der

    Eine Anrechnung ist nur im Rahmen der Zumutbarkeit und Billigkeit gegeben (vgl. OLG München NJW 1975, 170f).
  • AG Düsseldorf, 02.07.1999 - 234 C 5300/99

    Abzug eines Preisnachlasses für Ersatzteilkosten i.R. einer

    Soweit die Beklagten unter Hinweis auf die Kommentierung bei Palandt-Heinrichs, § 251, Randnummer 15, in Verbindung mit OLG München, NJW 1975, 170, einwenden, ein werkstattüblicher Rabatt müsste immer angerechnet werden, können sie nicht gehört werden.
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