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Rechtsprechung
   BAG, 13.07.1977 - 1 AZR 336/75   

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BAG, 13.07.1977 - 1 AZR 336/75 (https://dejure.org/1977,626)
BAG, Entscheidung vom 13.07.1977 - 1 AZR 336/75 (https://dejure.org/1977,626)
BAG, Entscheidung vom 13. Juli 1977 - 1 AZR 336/75 (https://dejure.org/1977,626)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Mitbestimmungspflicht beim Schichtausfall - Notfall - Beurteilungsspielraum

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1978, 343 (Ls.)
  • BB 1977, 1702
  • DB 1977, 2235
 
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Wird zitiert von ... (19)

  • BAG, 24.02.1987 - 1 ABR 18/85

    Mitbestimmung bei tarifüblicher Regelung

    Der Senat hat daher wiederholt ausgesprochen, daß ein Tarifvertrag, der lediglich nachwirkt, Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats nicht ausschließt (vgl. zuletzt Urteil vom 13. Juli 1977 - 1 AZR 336/75 - AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Kurzarbeit).
  • BAG, 01.07.2003 - 1 ABR 22/02

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Änderung eines Jahresschichtplans

    Dies ist bei der Streichung einer in einem Jahresschichtplan vorgesehenen Schicht der Fall (vgl. BAG 13. Juli 1977 - 1 AZR 336/75 - AP BetrVG 1972 § 87 Kurzarbeit Nr. 2 mit zustimmender Anm. Löwisch = EzA BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 3, zu 1 der Gründe; vgl. auch 9. Mai 1984 - 5 AZR 412/81 - BAGE 46, 1,4 = AP LohnFG § 1 Nr. 58 = EzA LohnFG § 1 Nr. 71, zu 2 b der Gründe; GK-BetrVG/Wiese 7. Aufl. § 87 Rn. 389; MünchArbR/Matthes 2. Aufl. § 335 Rn. 30).
  • BAG, 26.10.2004 - 1 ABR 31/03

    Mitbestimmung über Arbeitszeit am Karnevalsdienstag

    Dem Mitbestimmungsrecht unterliegt es deshalb auch, ob von einer regulären Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage im Einzelfall abgewichen werden soll (vgl. BAG 13. Juli 1977 - 1 AZR 336/75 - AP BetrVG 1972 § 87 Kurzarbeit Nr. 2 = EzA BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 3, zu 1 der Gründe; 21. November 1978 - 1 ABR 67/76 - AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 2 = EzA BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 7, zu III 4 der Gründe; Richardi in Richardi BetrVG § 87 Rn. 307 mwN; für die Abweichung von schon aufgestellten Schichtplänen vgl. BAG 1. Juli 2003 - 1 ABR 22/02 - AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 103 = EzA BetrVG 2001 § 87 Arbeitszeit Nr. 2, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu B II 1 b der Gründe mwN).
  • BAG, 24.03.1988 - 2 AZR 369/87

    Kündigung eines Betriebsarztes

    Im selben Umfang hat der Erste Senat im Urteil vom 13. Juli 1977 (- 1 AZR 336/75 - AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Kurzarbeit) eine mitbestimmungswidrige Anordnung auf Einstellung einer Schicht für unwirksam angesehen.
  • BAG, 20.03.1986 - 2 AZR 294/85

    Änderungskündigung zur Entgeltkürzung

    Das Landesarbeitsgericht ist zu Recht davon ausgegangen, daß die Beteiligung des Betriebsrats an mitbestimmungspflichtigen Maßnahmen im Sinne von § 87 Abs. 1 BetrVG Wirksamkeitsvoraussetzung für die durchzuführende Maßnahme ist (BAG 3, 207, 211 ff. = AP Nr. 2 zu § 56 BetrVG; BAG 10, 262, 265 = AP Nr. 22 zu § 56 BetrVG; BAG Urteil vom 13. Juli 1977 - 1 AZR 336/75 - AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Kurzarbeit; BAG Beschlüsse vom 22. Dezember 1980 - 1 ABR 2/79 - und - 1 ABR 76/79 - BAG 34, 331 und BAG 34, 355 = AP Nr. 70 und 71 zu Art. 9 GG Arbeitskampf sowie die weitaus herrschende Meinung in der Literatur: vgl. dazu die Nachweise bei Dietz/Richardi, BetrVG, 6. Aufl., § 87 Rz 80).
  • BAG, 02.03.1982 - 1 ABR 74/79

    Mitbestimmungspflichtige Verlängerung der Arbeitszeit -; Eilbedürftigkeit

    Der Senat hat deshalb schon wiederholt entschieden, daß die Eilbedürftigkeit einer Angelegenheit das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 BetrVG unberührt läßt (Senatsentscheidungen vom 5. März 1974 - 1 ABR 28/73 - BAG 26, 60 (71) = AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Kurzarbeit (zu II 6 der Gründe) und vom 13. Juli 1977 - 1 AZR 336/75 - AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Kurzarbeit (zu 8 der Gründe)).
  • BAG, 14.02.1989 - 1 AZR 97/88

    Betriebsrat: Mitbestimmungsrecht § 87 nach Abs. 1 Nr. 11 bei der Festsetzung der

    Eine lediglich nachwirkende tarifliche Regelung vermag jedoch Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 BetrVG nicht auszuschließen (BAG Urteil vom 13. Juli 1977 - 1 AZR 336/75 - AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Kurzarbeit; Beschluß vom 24. Februar 1987, BAGE 54, 191 = AP Nr. 21 zu § 77 BetrVG 1972).
  • BAG, 18.04.1985 - 6 ABR 19/84

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bei der Ableistung von Überstunden -

    Auch die jeweilige Eilbedürftigkeit der zu treffenden Maßnahmen auf den Baustellen der Antragsgegnerin verkürzt nicht das Mitbestimmungsrecht des Antragstellers (BAG vom 2. März 1982 - 1 ABR 74/79 -, AP Nr. 6 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit; BAG 26, 60, 71; BAG vom 13. Juli 1977 - 1 AZR 336/75 -, AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Kurzarbeit).
  • BVerwG, 16.09.1977 - 7 P 10.75

    Beschlüsse des Rechtsbeschwerdegerichts - Mündliche Verhandlung - Zustellung an

    Möglicherweise hat der Prozeßbevollmächtigte des Beteiligten zu 1) an das - soweit ersichtlich, noch nicht veröffentlichte - Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 13. Juli 1977 - 1 AZR 336/75 - gedacht.
  • BAG, 03.08.1982 - 3 AZR 1219/79

    Zulage - Widerruf

    Der Zweck der gesetzlichen Mitbestimmung des Betriebsrats, dem einzelnen Arbeitnehmer einen kollektiven Schutz zu vermitteln, würde nicht erreicht, wäre es dem Arbeitgeber gestattet, das bestehende Zulagensystem einseitig umzugestalten (BAG Urteil vom 13. Juli 1977 - 1 AZR 336/75 - AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Kurzarbeit, zu 10 der Gründe Urteil vom 17. Dezember 1980 - 5 AZR 570/78 - zu 3 der Gründe).
  • LAG Hamm, 19.06.2013 - 10 Sa 1776/12

    Anrechnung einer Tariflohnerhöhung auf eine übertarifliche Zulage -

  • LAG Hamm, 16.09.1997 - 13 TaBV 33/97

    Betriebsrat: Mitbestimmungsrecht und Unterlassungsanspruch bei Zahlung von

  • LAG Hamm, 29.06.1993 - 13 TaBV 158/92

    Arbeitszeit: Mitbestimmung des Betriebsrates bei Schichtabsagen

  • LAG Baden-Württemberg, 30.09.1996 - 4 TaBV 2/96

    Mitbestimmung des Betriebsrats beim Arbeitseinsatz betriebsfremder, jedoch

  • BAG, 29.11.1978 - 4 AZR 276/77

    Betriebliche Arbeitsbedingungen - Steinkohlenbergbau - Feierschichten - Volle

  • LAG Baden-Württemberg, 27.10.1994 - 4 Sa 55/94

    Arbeitsentgelt: Lohnzahlungsanspruch für die ausgefallene Arbeitszeit bei unter

  • LAG Baden-Württemberg, 30.12.1993 - 15 TaBV 3/93

    Androhung und Festsetzung eines Ordnungsgeldes gegen einen Arbeitgeber;

  • BAG, 25.08.1983 - 6 ABN 6/83
  • LAG Berlin, 07.11.1988 - 9 Sa 73/88

    Akkordarbeit; Vorgabezeit; Änderung; Lohnrahmentarifvertrag; Betriebsrat;

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Rechtsprechung
   BFH, 05.08.1977 - VI R 246/74   

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https://dejure.org/1977,725
BFH, 05.08.1977 - VI R 246/74 (https://dejure.org/1977,725)
BFH, Entscheidung vom 05.08.1977 - VI R 246/74 (https://dejure.org/1977,725)
BFH, Entscheidung vom 05. August 1977 - VI R 246/74 (https://dejure.org/1977,725)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Aufwendungen eines Schülers - Erwerb des Führerscheines - Sonderausgaben - Absetzbarkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG (1971) § 10 Abs. 1 Nr. 9

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Führerscheinkosten sind grundsätzlich keine als Sonderausgaben abziehbaren Aufwendungen für die Berufsausbildung oder Weiterbildung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 123, 169
  • NJW 1978, 343
  • DB 1977, 2309
  • BStBl II 1977, 834
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 20.02.1969 - IV R 119/66

    Ausgaben eines Bilanzbuchhalters - Büro eines Steuerberaters - Teilnahme an

    Auszug aus BFH, 05.08.1977 - VI R 246/74
    So habe der BFH im Urteil vom 20. Februar 1969 IV R 119/66 (BFHE 95, 433, BStBl II 1969, 433) die Kosten für den Erwerb eines Führerscheins der privaten Lebenssphäre zugerechnet.
  • BFH, 19.10.1970 - GrS 2/70

    Anschaffung eines Wirtschaftsguts - Kosten der Lebensführung - Aufteilung der

    Auszug aus BFH, 05.08.1977 - VI R 246/74
    19. Oktober 1970 GrS 2/70 (BFHE 100, 309, BStBl II 1971, 17) eine schätzungsweise Aufteilung ausgeschlossen.
  • BFH, 10.12.1971 - VI R 255/70

    Besuch allgemeinbildender Schulen - Ausbildungskosten - Werbungskosten -

    Auszug aus BFH, 05.08.1977 - VI R 246/74
    So sind etwa Aufwendungen für den Besuch der Volksschule deshalb Kosten der Berufsausbildung, weil der Besuch dieser Schule notwendige Grundlage für die Ausübung der verschiedensten Berufe ist (vgl. Urteil vom 10. Dezember 1971 VI R 255/70, BFHE 104, 220, BStBl II 1972, 242).
  • BFH, 07.08.1967 - VI R 88/66

    Geltendmachung von Promotionskosten als Werbungskosten

    Auszug aus BFH, 05.08.1977 - VI R 246/74
    Die Promotion wird als der letzte Akt der akademischen Ausbildung angesehen (vgl. Urteil des Senats vom 7. August 1967 VI R 88/66, BFHE 90, 26, BStBl III 1967, 777); es spricht deshalb eine Vermutung dafür, daß die Aufwendungen zu den Ausbildungskosten gehören.
  • BFH, 17.11.1978 - VI R 139/76

    Berufsausbildungskosten sind nur Sonderausgaben, wenn die Ausbildung die Ausübung

    Der Senat hat demgemäß aus der ausdrücklichen Gleichstellung der Aufwendungen für eine hauswirtschaftliche Aus- und Weiterbildung mit Ausbildungskosten in § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG 1969 gefolgert, daß nicht jede Maßnahme, die einer späteren Berufsausübung förderlich ist, der Berufsausbildung zugerechnet werden darf, sondern nur Maßnahmen, die der Vorbereitung einer Erwerbstätigkeit diener (BFH-Urteil vom 5. August 1977 VIR 246/74, BFHE 123 169, BStBl II 1977, 834).

    Er dient deshalb der Allgemeinbildung im weitesten Sinn (BFH-Urteil VI R 246/74).

  • BFH, 07.04.1978 - VI R 142/76

    Verwitwete mit Kindern - Lohnsteuerklasse III

    Für Fälle der vorliegenden Art ist auch eine Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG nicht zulässig (BVerfG-Beschluß vom 14. November 1962 1 BvL 18/61, BVerfGE 15, 121 [125]; vgl. ferner neuerdings BFH-Urteile vom 25. Mai 1977 I R 249/74, BFHE 122, 316, BStBl II 1977, 670, und vom 18. November 1977 VI R 71/75, BFHE 123, 169, BStBl II 1978, 215); insoweit kommt nur eine Verfassungsbeschwerde nach Art. 93 Abs. 1 GG in Betracht.
  • FG Baden-Württemberg, 09.11.2006 - 6 K 342/05

    Aufwendungen für den Wiedererwerb des Führerscheins für Pkw

    Ob eine andere Beurteilung dann gerechtfertigt ist, wenn der Erwerb des Führerscheins unmittelbare Voraussetzung zur Berufsausübung ist, wie z.B. für einen LKW- oder einen Taxifahrer, hat der BFH im Urteil5. August 1977 VI R 246/74 (BStBl II 1977, 834) offen gelassen; in der Literatur wird selbst dies verneint (Arndt in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, Einkommensteuergesetz, Kommentar, § 12 Rdnr. B 61).
  • BFH, 24.10.2000 - VI B 85/00

    Eigene Einkünfte und Bezüge des Kindes

    Denn derartige Aufwendungen sind in einem Fall wie dem vorliegenden grundsätzlich nicht als Werbungskosten abziehbar (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 5. August 1977 VI R 246/74, BFHE 123, 169, BStBl II 1977, 834; vom 20. Februar 1969 IV R 119/66, BFHE 95, 433, BStBl II 1969, 433, und vom 8. April 1964 VI 251/63 U, BFHE 79, 543, BStBl III 1964, 431).
  • BFH, 02.10.1981 - VI R 31/79
    NV: Die zur Erlangung des Führerscheins erbrachten Aufwendungen einer Krankenschwester, die bei einer Sozialstation als Fachschwester für Gemeindekrankenpflege tätig ist, können Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit sein, wenn der Führerscheinerwerb Einstellungsvoraussetzung war und die 41 Jahre alte Krankenschwester bisher ohne Führerschein auskam und selbst keinen PKW besaß (Festhaltung an den BFH-Urteilen vom 8.4.1964 VI 251/63 U und vom 5.8.1977 VI R 246/74).
  • FG Sachsen, 17.10.2002 - 4 K 2205/99

    Vorsteuerabzugsberechtigung eines Rechtsanwalts für dessen Aufwendungen zum

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  • FG Hamburg, 04.03.1999 - VI 202/97

    Berücksichtigung von Kosten für ein Zweitstudium als Sonderausgaben oder

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  • FG Rheinland-Pfalz, 30.04.1996 - 1 K 2635/94

    Einkommensteuer; landesrechtlich anerkannte allgemeinbildende Ergänzungsschulen

    Unter "allgemeinbildend" im Sinne des Gesetzes sind dabei nach dem allgemeinen Sprachgebrauch diejenigen Schulen zu verstehen, die nicht auf einen bestimmten Beruf vorbereiten, sondern die die allgemeinen Grundlagen für die Bildung und Ausbildung der Schüler schaffen, wie insbesondere Grund- und Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien (Maunz/Dürig, Kommentar zum GG, Art. 7 Rdnr. 11; Rau/Dürrwächter/Flick/Geist, Kommentar zum UStG, 7. Auflage, § 4 Nr. 21 Rz. 29; BFH-Urteile vom 10. Dezember 1971 VI R 255/70 ,BStBl II 1972, 242, 243; vom 5. August 1977 VI R 246/74 ,BStBl II 1977, 834, 835 und vom 21. August 1990 IX R 83/85 , BFH/NV 1991, 95, 96 zu 1.).
  • FG Sachsen-Anhalt, 17.10.2002 - 4 K 2205/99

    Vorsteuerabzug aus Aufwendungen für die Fahrschulausbildung der Tochter;

    Es ist nicht erkennbar, wie diese Aufwendungen für die Allgemeinbildung (vgl. hierzu BFH, Urt. v. 5.8.1977, Az.: VI R 246/74, BStBl. II 1977, 834) der Tochter die berufliche Tätigkeit des Klägers hätten fördern können.
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Rechtsprechung
   BAG, 04.05.1977 - 5 AZR 151/76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,964
BAG, 04.05.1977 - 5 AZR 151/76 (https://dejure.org/1977,964)
BAG, Entscheidung vom 04.05.1977 - 5 AZR 151/76 (https://dejure.org/1977,964)
BAG, Entscheidung vom 04. Mai 1977 - 5 AZR 151/76 (https://dejure.org/1977,964)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Mitarbeit des Schuldners im Geschäft des Ehegatten - Arbeitsverhältnis - Vergütungsverpflichtung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1978, 343
  • DB 1977, 1855
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 07.02.1964 - 1 AZR 251/63

    Einstellungsverhandlung - Gesundheitszustand - Schadenersatz -

    Auszug aus BAG, 04.05.1977 - 5 AZR 151/76
    Andernfalls verstößt sie, wie der Revision zuzugestehen ist, gegen § 286 Abs. 1 ZPO (BAG 15, 261 /" 269 7 = AP Er. 6 zu § 276 BGB Verschulden bei Vertragsabschluß zu II 3 der Gründ e ) .
  • BGH, 14.12.1966 - IV ZR 267/65

    Mitarbeit im Beruf oder Geschäft eines Ehegatten

    Auszug aus BAG, 04.05.1977 - 5 AZR 151/76
    Es ist daher auch gleichgültig, ob bei Mitarbeit, die auf familiärer Grundlage geleistet wird, der Empfänger der Dienstleistung eine Vergütung schuldet (dagegen im Palle des § 1356 Abs. 2 BGB: BGH 46, 385 Z ~ 3 9 0 / =N. 1967 1077 £.
  • BAG, 12.03.2008 - 10 AZR 148/07

    Drittschuldnerklage - verschleiertes Arbeitseinkommen

    Ob im Verhältnis des Schuldners zum Empfänger der vom Schuldner geleisteten Arbeiten oder Dienste eine Vergütung geschuldet wird oder nicht, ist für die Anwendung der Vorschrift ohne Belang (BAG 4. Mai 1977 - 5 AZR 151/76 - AP ZPO § 850h Nr. 16 = EzA ZPO § 850h Nr. 2).
  • BGH, 22.02.1995 - XII ZR 80/94

    Unterhaltsrechtliche Leistungsfähigkeit eines Schwerstbehinderten

    Das gilt grundsätzlich auch in den Fällen einer familienrechtlichen Mitarbeitspflicht oder eines das geschuldete Maß übersteigenden Unterhalts (vgl. Senatsurteil vom 23. April 1980 - IVb ZR 527/80 - FamRZ 1980, 665, 668; BAG Urteil vom 4. Mai 1977 - 5 AZR 151/76 - NJW 1978, 343; Stein/Jonas/Münzberg ZPO 20. Aufl. § 850h Rdn. 27 jeweils m.N.).
  • LAG Hamm, 09.05.2006 - 19 Sa 905/05

    verschleiertes Arbeitseinkommen, Darlegungs- und Beweislast

    In der Regel sind die familiären Beziehungen aber für die Frage der Vergütungspflicht an sich unerheblich und können nur, wie sich aus § 850 h Abs. 2 Satz 2 ZPO ergibt, auf die Höhe der Vergütung Einfluss gewinnen (BAG Urteil vom 04. Mai 1977 - 5 AZR 151/76).
  • LAG Hessen, 14.11.1986 - 13 Sa 617/86

    Voraussetzungen eines Verdienstanspruches

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