Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 03.06.1981

Rechtsprechung
   BGH, 03.07.1981 - 3 StR 210/81   

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https://dejure.org/1981,709
BGH, 03.07.1981 - 3 StR 210/81 (https://dejure.org/1981,709)
BGH, Entscheidung vom 03.07.1981 - 3 StR 210/81 (https://dejure.org/1981,709)
BGH, Entscheidung vom 03. Juli 1981 - 3 StR 210/81 (https://dejure.org/1981,709)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Milderung eines Strafrahmens auf Grund verminderter Schuldfähigkeit und wegen Versuchs bei Taten die in gerechtem Zorn begangen wurde - Unterschreitung der Mindesstrafe des milderen, aber auf Grund Spezialität verdrängten Gesetzes, im Rahmen der Strafzumessung - ...

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur doppelten Milderung bei Totschlagsversuch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 30, 166
  • NJW 1981, 2367
  • MDR 1981, 947
  • NStZ 1981, 479 (Ls.)
  • StV 1981, 546
  • StV 1981, 623
  • JR 1982, 186
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.04.1951 - 1 StR 101/51
    Auszug aus BGH, 03.07.1981 - 3 StR 210/81
    Das Landgericht beruft sich für seine abweichende Meinung zu Unrecht auf BGHSt 1, 152 (155 f) [BGH 24.04.1951 - 1 StR 101/51].

    Eine sinngemäß strenge Bindung, wie sie in BGHSt 1, 152 ausgesprochen ist, gibt es im Hinblick auf die Höchststrafe eines verdrängten oder außer Betracht gebliebenen Gesetzes aber nicht.

  • BGH, 24.09.1980 - 3 StR 329/80

    Handeln ohne eigenes Verschulden unter dem Eindruck der durch die Beleidigungen

    Auszug aus BGH, 03.07.1981 - 3 StR 210/81
    Das Landgericht ist mit ihnen von der Rechtsauffassung abgewichen, die der ersten Revisionsentscheidungvom 24. September 1980 - 3 StR 329/80 - zugrunde liegt (§ 358 Abs. 1 StPO).
  • BGH, 25.07.2013 - 3 StR 143/13

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Erforderlichkeit der

    Ist ein minder schwerer Fall nach § 29a Abs. 2 BtMG nicht gegeben, so entfaltet nach einhelliger Auffassung - wie bei Tateinheit (§ 52 Abs. 2 Satz 2 StGB) - die Mindeststrafe des zurückgetretenen § 29a Abs. 1 BtMG eine Sperrwirkung für die Strafuntergrenze auch dann, wenn die Voraussetzungen des § 30a Abs. 3 BtMG erfüllt sind (BGH, Urteil vom 13. Februar 2003 - 3 StR 349/02, NJW 2003, 1679, 1680; Beschluss vom 1. April 2009 - 1 StR 79/09, NStZ-RR 2009, 214; Beschluss vom 25. Mai 2010 - 1 StR 59/10, NStZ 2011, 98, 99; vgl. BGH, Urteil vom 24. April 1951 - 1 StR 101/51, BGHSt 1, 152, 155 f.; Beschluss vom 3. Juli 1981 - 3 StR 210/81, BGHSt 30, 166, 167).

    Entgegen der bisherigen Rechtsprechung kann für die sich aus § 29a Abs. 1 BtMG ergebende Strafobergrenze nichts anderes gelten (a.A. BGH, Beschluss vom 25. Mai 2010 - 1 StR 59/10, NStZ 2011, 98, 99; Beschluss vom 3. Juli 1981 - 3 StR 210/81, BGHSt 30, 166, 167; vgl. aber Urteil vom 14. Januar 1964 - 1 StR 246/63, BGHSt 19, 188, 189), da sonst die Erfüllung des weiteren Qualifikationstatbestandes des § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG zu einer sachlich nicht gerechtfertigten Privilegierung des Täters hinsichtlich des anzuwendenden Strafrahmens führt.

    Dem steht nicht die Erwägung entgegen, dass der Täter durch eine Bindung an die Höchststrafe des nach Spezialitätsgrundsätzen verdrängten Gesetzes nicht mit einer Strafe belegt werden darf, die den Strafrahmen des nach dem Schuldspruch angewendeten Strafgesetzes übersteigt (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Juli 1981 - 3 StR 210/81, BGHSt 30, 166, 167 f.).

  • BGH, 29.09.2021 - 2 StR 491/20

    Totschlag durch Unterlassen (Garantenstellung: Eltern-Kind-Beziehung, familiäre

    Demgegenüber gibt es keine Bindung im Hinblick auf die Höchststrafe des verdrängten Gesetzes (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Juli 1981 - 3 StR 210/81, BGHSt 30, 166, 167 f.).
  • BGH, 25.05.2010 - 1 StR 59/10

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

    b) Diese Auffassung entspricht nicht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 2003, 1679, 1680; vgl. auch BGHSt 30, 166, 167 f.).
  • KG, 25.07.2022 - 161 Ss 93/21

    Jacke als gefährliches Werkzeug im Sinne von § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB

    Das Tatgericht hat, wenn der Täter mehrere Tatbestandsvarianten erfüllt hat (vgl. BGHSt 1, 152; 30, 166; 44, 361; Grünewald in Leipziger Kommentar zum StGB 12. Aufl., § 224 Rdn. 44 m.w.N.; Lackner/Kühl, StGB 29. Aufl., § 46 Rdn. 45 m.w.N. und 224 Rdn. 12), dies zu berücksichtigen.
  • BGH, 28.09.1983 - 3 StR 280/83

    Besonderer Strafrahmen - Gewerbsmäßiger Schmuggel - Eingangsabgabenhinerziehung -

    Der Senat hat in dem Beschluß BGHSt 30, 166 , der das Verhältnis der vollendeten gefährlichen Körperverletzung zum minder schweren Fall des versuchten Totschlags betrifft, allerdings die Auffassung vertreten, daß es - anders als im Hinblick auf die erhöhte Mindeststrafe eines wegen Gesetzeskonkurrenz weichenden Strafgesetzes - eine Bindung des Richters an die Höchststrafe eines verdrängten Tatbestandes nicht gebe (aaO. S. 167 f.).
  • KG, 25.07.2022 - 3 Ss 34/22

    Jacke als gefährliches Werkzeug im Sinne von § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB

    Das Tatgericht hat, wenn der Täter mehrere Tatbestandsvarianten erfüllt hat (vgl. BGHSt 1, 152; 30, 166; 44, 361; Grünewald in Leipziger Kommentar zum StGB 12. Aufl., § 224 Rdn. 44 m.w.N.; Lackner/Kühl, StGB 29. Aufl., § 46 Rdn. 45 m.w.N. und 224 Rdn. 12), dies zu berücksichtigen.
  • OLG Hamm, 02.08.2004 - 2 Ss 252/04

    Anforderungen an die Bewertung der Sozialprognose eines Täters hinsichtlich einer

    Die Berücksichtigung von in dieser Weise ausgeschiedenen Taten setzt nämlich auch hier voraus, dass sie, wie auch andere für die Strafzumessung bedeutsame Umstände im Rahmen der Hauptverhandlung im Wege des Strengbeweises prozessordnungsgemäß festgestellt werden (vgl. BGHSt 30, 166; BGHR StPO § 154 Abs. 1 Hinweispflicht 1; BGH NStZ 1983, 20; insb. BGH NStZ 1991, 182 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 23.08.2004 - 2 Ss OWi 497/04
    Eine Berücksichtigung im Rahmen der Strafzumessung setzt dementsprechend voraus, dass das Amtsgericht wie auch andere für die Strafzumessung bedeutsame Umstände im Rahmen der erneuten Hauptverhandlung selbst im Wege im Strengbeweises prozessordnungsgemäß feststellt (vgl. BGHSt 30, 166; BGHR StPO § 154 Abs. 1 Hinweispflicht 1; BGH NStZ 1983, 20; insbesondere BGH NStZ 1991, 182 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 03.06.1981 - 3 Ss 282/81 (156)   

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https://dejure.org/1981,1776
OLG Köln, 03.06.1981 - 3 Ss 282/81 (156) (https://dejure.org/1981,1776)
OLG Köln, Entscheidung vom 03.06.1981 - 3 Ss 282/81 (156) (https://dejure.org/1981,1776)
OLG Köln, Entscheidung vom 03. Juni 1981 - 3 Ss 282/81 (156) (https://dejure.org/1981,1776)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unfallbeteiligte; Wartepflicht; Eintreffen der Polizei; Berechtigtes Entfernen

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StGB § 142 Abs. 2

Papierfundstellen

  • NJW 1981, 2367
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • LG Saarbrücken, 10.04.2018 - 8 Qs 5/18

    Verkehrsunfallflucht: Tatbestandsmäßigkeit bei Unterlassen des Versuchs der

    Zumindest in derartigen Fällen, in denen der am Unfallort anwesende Berechtigte nicht in der Lage ist, die erforderlichen Feststellungen (vollständig) hinreichend sicher selbst zu treffen, besteht im Ergebnis weitgehend Einigkeit in Literatur und Rechtsprechung, dass der Berechtigte sich der Hilfe der Polizei bedienen darf und der Unfallbeteiligte grundsätzlich auf deren Eintreffen eine angemessene Zeit warten muss (vgl. Bayerisches Oberstes Landesgericht, NJW 1966, 558 und NZV 1992, 245, sogar bejahend für den Fall eines feststellungs unwilligen Berechtigten; KG Berlin, VRS 63, 46; OLG Köln, NJW 1981, 2367 und NZV 1989, 197; OLG Hamburg, Beschluss vom 30.05.2017, 2 Rev 35/17 - juris Rn. 25; MüKo - Zopfs, a.a.O., Rn. 54, der mangels Anwesenheit feststellungsbereiter Personen an § 142 Abs. 1 Nr. 2 StGB anknüpft; Lackner/ Kühl , a.a.O., Rn. 17; LK - Geppert, a.a.O., Rn. 109; Fischer, a.a.O., Rn. 24, 28; SSW - Ernemann, a.a.O., Rn. 24, 27; zur Abgrenzung zur Feststellungs unwilligkeit : MüKo - Zopfs, a.a.O., Rn. 54).
  • OLG Köln, 19.01.1999 - Ss 526/98
    Denn zur Art der Beteiligung, über die Feststellungen zu ermöglichen sind, gehört der körperliche Zustand eines Unfallbeteiligten und damit insbesondere auch die Frage einer Alkoholisierung ( vgl. BGH VRS 39, 184, 185; BayObLG bei Bär DAR 1988, 365; OLG Hamm VRS 68, 111, 113; KG VRS 67, 258, 264; OLG Köln NJW 1981, 2367 = VRS 62, 39; OLG Koblenz VRS 52, 273, 275; OLG Saarbrücken NJW 1968, 459; Cramer in: Schönke-Schröder, StGB 24. Aufl., § 142 Rdn 23; Dreher-Tröndle § 142 Rdn 25, Jagusch/ Hentschel, Straßenverkehrsrecht 34. Aufl. § 142 StGB Rdn 36, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 10.12.1986 - 2 StR 614/86

    Zeuge - Beweiswürdigung - Randgeschehen

    Die rechtliche Prüfung ist auch nicht möglich, wenn die Beweiswürdigung Lücken aufweist, insbesondere, wenn nicht alle aus dem Urteil ersichtlichen Umstände gewürdigt sind, die Schlüsse zugunsten oder zuungunsten des Angeklagten zulassen (BGHSt 14, 162, 164; 15, 1, 3; VRS 53, 110 und VRS 62, 39, 40).
  • OLG Köln, 19.06.1984 - 3 Ss 328/84

    Lenk- und Ruhezeiten; Lenk- und Ruhezeiten bei Fernfahrern; Einhaltung von Lenk-

    Ihn kann bei erneuten Verstößen nur dann kein Schuldvorwurf treffen, wenn er das Erforderliche und Zumutbare getan hat, um künftige Verstöße zu verhindern, wozu unter Umständen auch gehört, daß er den Fahrer nicht weiter im internationalen Fernverkehr einsetzt (vgl. OLG Köln, VRS 56, 212; VM 1983, 63; vgl. Art. 13 Abs. 2 Satz 2 AETR für die dortige Rechtslage; i.a. BayObLG VRS 62, 39 a).
  • BVerwG, 09.04.1991 - 2 WD 45.90

    Dienstvergehen eines Soldaten durch fahrlässige Beschädigung des Kasernentors auf

    Denn die Frage, ob und in welchem Ausmaß der frühere Soldat unter Alkoholeinfluß stand, war hier für das Feststellungsinteresse des geschädigten Dienstherrn und die Beurteilung der zivilrechtlichen Haftung des früheren Soldaten nicht erheblich, da dieser den Einwand eines Mitverschuldens oder einer mitwirkenden Betriebsgefahr nach Sachlage nicht erheben konnte (OLG Köln NJW 1981, 2367 f. [OLG Köln 03.06.1981 - 3 Ss 282/81 156], Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht 30. Aufl. § 142 StGB RdNr. 36 m.w.N.).
  • BayObLG, 30.04.1992 - 1St RR 24/92
    Wird nämlich endgültig auf Feststellungen verzichtet, kommt weder eine Verurteilung nach § 142 Abs. 1 StGB noch eine solche nach § 142 Abs. 2 StGB in Betracht (BayObLG VRS 60, 114/115; OLG Köln DAR 1981, 329/330; Dreher/Tröndle StGB 45.Aufl. § 142 Rn. 15 und 17; Schönke/Achröder/Cramer StGB 24.Aufl. § 142 Rn.44); denn der Verzicht auf weitere Feststellungen führt zum Ausschluss des Tatbestandes (BayObLG VRS 71, 189/191; Dreher/Tröndle StGB aaO; Jagusch/Hentschel Straßenverkehrsrecht 31.Aufl. § 142 StGB Rn. 51; Bernsmann NZV 1989, 52/58).
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