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   BAG, 05.03.1981 - 3 AZR 559/78   

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BAG, 05.03.1981 - 3 AZR 559/78 (https://dejure.org/1981,217)
BAG, Entscheidung vom 05.03.1981 - 3 AZR 559/78 (https://dejure.org/1981,217)
BAG, Entscheidung vom 05. März 1981 - 3 AZR 559/78 (https://dejure.org/1981,217)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 72 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 30.09.1970 - 1 AZR 535/69

    Ansprüche aus Arbeitsvertrag - Verletzung der Fürsorgepflicht - Tarifvertragliche

    Auszug aus BAG, 05.03.1981 - 3 AZR 559/78
    Die Ausschlußklausel des § 70 Abs. 2 BAT a.F. erfaßt auch Ansprüche des Arbeitgebers gegen den Arbeitneh mer aus unerlaubten Handlungen (Bestätigung von BAG AP Nr. 2 zu § 70 BAT).

    «/ie der Erste Senat im Urteil vom 30. September 1970 (1 AZR 535/69) für den Geltungsbereich des § 70 Abs. 2 BAT noch einmal ausführlich begründet hat (BAG AP Nr. 2 zu § 70 BAT [zu 3 b der Gründe]) und wie es der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu der Frage der Anwendbarkeit allgemeiner tariflicher Verfallklauseln auf Ansprüche deliktischer Art entspricht (vgl. statt vieler nur BAG AP Nr. 51 zu § 4 TVG Ausschlußfristen [zu II 1 a der Gründe] sowie BAG AP Nr. 54 zu § 4 TVG Ausschlußfristen [zu 2 der Gründe], jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Hierzu wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf die ausführliche Klarstellung in dem bereits erwähnten Urteil des Ersten Senats vom 30. September 1970 (AP Nr. 2 zu § 70 BAT [zu 3 b der Gründe]) verwiesen.

  • BAG, 22.02.1972 - 1 AZR 244/71

    Ausnahmeregelung - Wortlaut der Vorschrift - Wille der Tarifvertragsparteien -

    Auszug aus BAG, 05.03.1981 - 3 AZR 559/78
    Sie erstreckt daher die Wirkung ihrer Ausschlußklausel auf alle Ansprüche, welche die Arbeitsvertragsparteien aufgrund ihrer durch den Arbeitsvertrag (ArbeitsVerhältnis) begründeten Rechtsstellung gegeneinander haben (BAG 24, 125 [128] = AP Nr. 3 zu § 70 BAT [zu I 2 der Gründe]; vgl. ferner BAG 20, 30 [34 f.] = AP Nr. 37 zu § 4 TVG Ausschlußfristen [zu II 4 a der Gründe]).

    Selbst Ansprüche aus vorsätzlich begangenen unerlaubten (strafbaren) Handlungen werden von allgemeinen Ausschlußfristregelungen mitumfaßt (BAG AP Nr. 42 zu § 4 TVG Ausschlußfristen [zu 3 c der Gründe]; BAG AP Nr. 51 zu § 4 TVG Ausschlußfristen [zu II 1 c der Gründe]; vgl. zu § 70 Abs. 2 BAT ferner BAG 24, 125 = AP Nr. 3 zu § 70 BAT).

    Daß § 14 BAT, der wegen der Haftung für schuldhafte Vertragsverletzungen auf die beamtenrechtlichen Haftungsbestimmungen verweist, entgegen der Meinung der Revision keine Ausnahmeregelung im Sinne des § 70 Abs. 2 letzter Halbsatz BAT a.F. darstellt und daher die Verfallklausel nicht verdrängt, hat der Erste Senat in seinem Urteil vom 22. Februar 1972 (BAG 24, 125 [129 ff.] r AP Nr. 3 zu § 70 BAT [zu I 3 und I 4 der Gründe]) ebenfalls so erschöpfend begründet, daß sich weitere Ausführungen dazu erübrigen.

  • BAG, 08.02.1972 - 1 AZR 221/71

    Arbeitsvertrag - Tarifliche Ausschlußklausel - PVV - DeliktischerAnspruch -

    Auszug aus BAG, 05.03.1981 - 3 AZR 559/78
    Einer Angabe zur Forderungshöhe bedarf es dagegen nicht, wenn der Schuldner diese ohnehin kennt (BAG 24, 116 = AP Nr. 49 zu § 4 TVG Ausschlußfristen; AP Nr. 48, aaO).

    bei der Geltendmachung erkennbar von dieser dem Schuldner bekannten Höhe ausgeht (BAG AP Nr. 48 zu § 4 TVG Ausschlußfristen [zu 2 a der Gründe]; BAG 24, 116 [120 f.] = AP Nr. 49 zu § 4 TUG Ausschlußfristen [zu II 2 der Gründe]).

  • BAG, 17.10.1974 - 3 AZR 4/74

    Geltendmachen von Ansprüchen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses -

    Auszug aus BAG, 05.03.1981 - 3 AZR 559/78
    Sieht eine Ausschlußklausel vor, daß Ansprüche inner halb einer bestimmten Frist nach Fälligkeit schrift lich geltend gemacht werden müssen, so ist der Gläubiger verpflichtet, bei der Geltendmachung auch die ungefähre Höhe seiner Forderung zu beziffern (Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung, zuletzt BAG AP Nr. 55 zu § 4 TVG Ausschlußfristen).

    Der Schuldner muß in die Lage versetzt werden, sich Klarheit darüber zu verschaffen, wie er seine Verteidigung - möglicherweise auch durch Einholung von Rechtsrat - einrichten will: ob er die Forderung ganz oder teilweise anerkennen oder ob er sie bestreiten soll (BAG AP Nr. 33 zu § 4 TVG Ausschlußfristen [zu II 1 der Gründe]; BAG AP Nr. 55 zu § 4 TVG Ausschlußfristen [zu 3 b der Gründe], jweils mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 06.05.1969 - 1 AZR 303/68

    Landwirtschaftliche Betriebe - Deliktische Ansprüche - Verletzung

    Auszug aus BAG, 05.03.1981 - 3 AZR 559/78
    Selbst Ansprüche aus vorsätzlich begangenen unerlaubten (strafbaren) Handlungen werden von allgemeinen Ausschlußfristregelungen mitumfaßt (BAG AP Nr. 42 zu § 4 TVG Ausschlußfristen [zu 3 c der Gründe]; BAG AP Nr. 51 zu § 4 TVG Ausschlußfristen [zu II 1 c der Gründe]; vgl. zu § 70 Abs. 2 BAT ferner BAG 24, 125 = AP Nr. 3 zu § 70 BAT).

    Es reicht aus, wenn der Gläubiger unter hinreichend deut licher Schilderung des Sachverhalts an den Schuldner heran tritt und ihm zu verstehen gibt, daß er die Rückgewähr des unrechtmäßig Erlangten fordert (vgl. insoweit auch BAG AP Nr. 42 zu § 4 TVG Ausschlußfristen [zu 3 d der Gründe], wo es für die Geltendmachung eines Schadenersatzanspruches wegen eines Roggendiebstahls als genügend bezeichnet wird, daß dem Schuldner erkennbar war, der Gläubiger werde ihn wegen des Diebstahls in Anspruch nehmen).

  • BAG, 12.07.1972 - 1 AZR 445/71

    Ausschlußfrist

    Auszug aus BAG, 05.03.1981 - 3 AZR 559/78
    «/ie der Erste Senat im Urteil vom 30. September 1970 (1 AZR 535/69) für den Geltungsbereich des § 70 Abs. 2 BAT noch einmal ausführlich begründet hat (BAG AP Nr. 2 zu § 70 BAT [zu 3 b der Gründe]) und wie es der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu der Frage der Anwendbarkeit allgemeiner tariflicher Verfallklauseln auf Ansprüche deliktischer Art entspricht (vgl. statt vieler nur BAG AP Nr. 51 zu § 4 TVG Ausschlußfristen [zu II 1 a der Gründe] sowie BAG AP Nr. 54 zu § 4 TVG Ausschlußfristen [zu 2 der Gründe], jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Selbst Ansprüche aus vorsätzlich begangenen unerlaubten (strafbaren) Handlungen werden von allgemeinen Ausschlußfristregelungen mitumfaßt (BAG AP Nr. 42 zu § 4 TVG Ausschlußfristen [zu 3 c der Gründe]; BAG AP Nr. 51 zu § 4 TVG Ausschlußfristen [zu II 1 c der Gründe]; vgl. zu § 70 Abs. 2 BAT ferner BAG 24, 125 = AP Nr. 3 zu § 70 BAT).

  • BAG, 16.12.1971 - 1 AZR 335/71

    Schadenersatzanspruch - Ungefähr-Berechnung

    Auszug aus BAG, 05.03.1981 - 3 AZR 559/78
    bei der Geltendmachung erkennbar von dieser dem Schuldner bekannten Höhe ausgeht (BAG AP Nr. 48 zu § 4 TVG Ausschlußfristen [zu 2 a der Gründe]; BAG 24, 116 [120 f.] = AP Nr. 49 zu § 4 TUG Ausschlußfristen [zu II 2 der Gründe]).
  • BAG, 28.06.1967 - 4 AZR 183/66

    Ausschlußfrist - Unerlaubte Handlung - Schadenersatzanspruch

    Auszug aus BAG, 05.03.1981 - 3 AZR 559/78
    Das gilt besonders für den Hinweis der Revision auf die abweichende Entscheidung des Vierten Senats vom 28. Juni 1967 (AP Nr. 36 zu § 4 TVG Ausschlußfristen).
  • BAG, 16.03.1966 - 1 AZR 446/65

    Schadenersatz - Schuldner

    Auszug aus BAG, 05.03.1981 - 3 AZR 559/78
    Der Schuldner muß in die Lage versetzt werden, sich Klarheit darüber zu verschaffen, wie er seine Verteidigung - möglicherweise auch durch Einholung von Rechtsrat - einrichten will: ob er die Forderung ganz oder teilweise anerkennen oder ob er sie bestreiten soll (BAG AP Nr. 33 zu § 4 TVG Ausschlußfristen [zu II 1 der Gründe]; BAG AP Nr. 55 zu § 4 TVG Ausschlußfristen [zu 3 b der Gründe], jweils mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 10.01.1974 - 5 AZR 573/72

    Ausschlußfristen - Tarifliche Verfallklausel - Frist - Schriftform -

    Auszug aus BAG, 05.03.1981 - 3 AZR 559/78
    «/ie der Erste Senat im Urteil vom 30. September 1970 (1 AZR 535/69) für den Geltungsbereich des § 70 Abs. 2 BAT noch einmal ausführlich begründet hat (BAG AP Nr. 2 zu § 70 BAT [zu 3 b der Gründe]) und wie es der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu der Frage der Anwendbarkeit allgemeiner tariflicher Verfallklauseln auf Ansprüche deliktischer Art entspricht (vgl. statt vieler nur BAG AP Nr. 51 zu § 4 TVG Ausschlußfristen [zu II 1 a der Gründe] sowie BAG AP Nr. 54 zu § 4 TVG Ausschlußfristen [zu 2 der Gründe], jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 10.08.1967 - 3 AZR 221/66

    Ausschlußfrist - Arbeitnehmeransprüche - Arbeitgeberansprüche - Kraftfahrer -

  • BAG, 16.07.2015 - 2 AZR 85/15

    Außerordentliche Kündigung - unerlaubte Herstellung digitaler Kopien am

    Dann wiederum könnte sich der Kläger nach dem Rechtsgedanken des § 830 BGB ohnehin nicht darauf beschränken vorzutragen, er wisse nicht mehr, welche Taten von wem begangen worden seien (ähnlich BAG 5. März 1981 - 3 AZR 559/78 - zu II 3 a der Gründe) .
  • BAG, 20.06.2002 - 8 AZR 488/01

    Anspruch auf Ersatz des Steuerschadens, Ausschlußfrist

    aa) Sieht eine Ausschlußklausel vor, daß Ansprüche innerhalb einer bestimmten Frist nach Fälligkeit schriftlich geltend gemacht werden müssen, so ist der Gläubiger grundsätzlich verpflichtet, bei der Geltendmachung auch die ungefähre Höhe seiner Forderung zu nennen (BAG 5. März 1981 - 3 AZR 559/78 - AP BAT § 70 Nr. 9 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 46; 17. Oktober 1974 - 3 AZR 4/74 - aaO).
  • BAG, 17.07.2003 - 8 AZR 486/02

    Schadensersatz wegen Minderungen des Arbeitslosengeldes nach fristwidriger

    Sieht eine Ausschlußklausel vor, daß Ansprüche innerhalb einer bestimmten Frist nach Fälligkeit schriftlich geltend gemacht werden müssen, so ist der Gläubiger grundsätzlich verpflichtet, bei der Geltendmachung auch die ungefähre Höhe seiner Forderung zu nennen (BAG 20. Juni 2002 - 8 AZR 488/01 - EzA BGB § 611 Arbeitgeberhaftung Nr. 11, zu II 2 e aa der Gründe; 5. März 1981 - 3 AZR 559/78 - AP BAT § 70 Nr. 9 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 46; 17. Oktober 1974 - 3 AZR 4/74 - AP TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 55 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 25).
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Rechtsprechung
   BFH, 15.05.1981 - VI R 66/78   

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https://dejure.org/1981,742
BFH, 15.05.1981 - VI R 66/78 (https://dejure.org/1981,742)
BFH, Entscheidung vom 15.05.1981 - VI R 66/78 (https://dejure.org/1981,742)
BFH, Entscheidung vom 15. Mai 1981 - VI R 66/78 (https://dejure.org/1981,742)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    EStG (1974) § 9 Abs. 1 Nr. 6, § 12 Nr. 1

Papierfundstellen

  • BFHE 133, 516
  • NJW 1982, 72 (Ls.)
  • BStBl II 1981, 735
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 20.05.1980 - VI R 241/77

    Taxikosten - Werbungskosten - Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

    Auszug aus BFH, 15.05.1981 - VI R 66/78
    Denn der Senat hat mit Urteil vom 20. Mai 1980 VI R 241/77 (BFHE 130, 457; BStBl II 1980, 582) ausgesprochen, daß Aufwendungen für Taxifahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte als Werbungskosten abziehbar sind.

    Denn ihre Einführung beruht auf völlig anderen, nämlich verkehrs- und haushaltspolitischen Erwägungen des Gesetzgebers (BFHE 130, 457, BStBl II 1980, 582, mit weiteren Nachweisen).

  • BFH, 28.11.1977 - GrS 2/77

    Kosten eines Verkehrsunfalls auf einer betrieblichen oder beruflichen Fahrt

    Auszug aus BFH, 15.05.1981 - VI R 66/78
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) sind Werbungskosten alle Aufwendungen, die durch den Beruf veranlaßt sind (Beschluß des Großen Senats vom 28. November 1977 GrS 2-3/77, BFHE 124, 43, BStBl II 1978, 105; Urteil vom 20. November 1979 VI R 25/78, BFHE 129, 149, BStBl II 1980, 75).

    Daher ist es auch unerheblich, ob die Aufwendungen nach objektiven Gesichtspunkten üblich, notwendig oder zweckmäßig waren (BFHE 124, 43, BStBl II 1978, 105).

  • BFH, 20.11.1979 - VI R 25/78

    Aufwendungen für bürgerliche Kleidung - Werbungskosten - Nutzung zur

    Auszug aus BFH, 15.05.1981 - VI R 66/78
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) sind Werbungskosten alle Aufwendungen, die durch den Beruf veranlaßt sind (Beschluß des Großen Senats vom 28. November 1977 GrS 2-3/77, BFHE 124, 43, BStBl II 1978, 105; Urteil vom 20. November 1979 VI R 25/78, BFHE 129, 149, BStBl II 1980, 75).

    Eine berufliche Veranlassung ist anzunehmen, wenn objektiv ein Zusammenhang mit dem Beruf oder Betrieb besteht und subjektiv die Aufwendungen zur Förderung des Berufs bzw. des Betriebs gemacht werden (BFHE 129, 149, BStBl II 1980, 75).

  • BFH, 07.10.1954 - IV 630/53 U

    Außerordentliche Absetzungen für technische oder wirtschaftliche Abnutzung bei

    Auszug aus BFH, 15.05.1981 - VI R 66/78
    Demnach genügt für ihre Anerkennung als Werbungskosten, daß sie für Güter getätigt wurden, die unmittelbar der Erledigung dienstlicher Aufgaben dienen (BFH-Urteile vom 7. Oktober 1954 IV 630/53 U, BFHE 59, 395, BStBl III 1954, 362; vom 18. Februar 1977 VI R 182/75, BFHE 121, 444, BStBl II 1977, 464).
  • BFH, 19.10.1970 - GrS 2/70

    Anschaffung eines Wirtschaftsguts - Kosten der Lebensführung - Aufteilung der

    Auszug aus BFH, 15.05.1981 - VI R 66/78
    Ist dies nicht der Fall und sind die durch die private Lebensführung veranlaßten Aufwendungen nicht von untergeordneter Bedeutung, so ist der Gesamtbetrag der Aufwendungen nicht als Werbungskosten abziehbar (Beschluß des Großen Senats des BFH vom 19. Oktober 1970 GrS 2/70, BFHE 100, 309, BStBl II 1971, 17).
  • BFH, 28.04.1972 - VI R 305/69

    Lehrer - Aufwendungen für Bücher - Werbungskosten - Zwecke des Unterrichts -

    Auszug aus BFH, 15.05.1981 - VI R 66/78
    Ist dies der Fall, dann genügt die objektive Eignung des Wirtschaftsguts, dem Beruf des Steuerpflichtigen zu dienen, allein nicht für die Annahme, daß die Anschaffungskosten Werbungskosten sind (BFH-Urteil vom 28. April 1972 VI R 305/69, BFHE 106, 59, BStBl II 1972, 723).
  • BFH, 28.11.1980 - VI R 193/77

    Aufwendungen eines Arbeitnehmers anläßlich seiner ehrenamtlichen

    Auszug aus BFH, 15.05.1981 - VI R 66/78
    Ob Aufwendungen eines Arbeitnehmers Werbungskosten sind, bestimmt sich ausschließlich danach, ob sie durch die berufliche Tätigkeit des Steuerpflichtigen veranlaßt sind (BFH-Urteil vom 28. November 1980 VI R 193/77, BFHE 132, 431, BStBl II 1981, 368).
  • BFH, 18.02.1977 - VI R 182/75

    Häuslicher Schreibtisch eines Studienrats als Arbeitsmittel i. S. des § 9 Abs. 1

    Auszug aus BFH, 15.05.1981 - VI R 66/78
    Demnach genügt für ihre Anerkennung als Werbungskosten, daß sie für Güter getätigt wurden, die unmittelbar der Erledigung dienstlicher Aufgaben dienen (BFH-Urteile vom 7. Oktober 1954 IV 630/53 U, BFHE 59, 395, BStBl III 1954, 362; vom 18. Februar 1977 VI R 182/75, BFHE 121, 444, BStBl II 1977, 464).
  • BFH, 12.01.1990 - VI R 29/86

    Das Abzugsverbot für den Privatbereich berührende unangemessen hohe

    Wie sich aus den BFH-Urteilen vom 15. Mai 1981 VI R 66/78 (BFHE 133, 516, BStBl II 1981, 735) und vom 20. Dezember 1982 VI R 64/81 (BFHE 137, 463, BStBl II 1983, 306) ergebe, habe der BFH diese Ansicht jedoch später aufgegeben.

    Das FG berufe sich zu Unrecht auf die Entscheidungen des BFH in BFHE 133, 516, BStBl II 1981, 735 und in BFHE 137, 463, BStBl II 1983, 306; denn die den Urteilen zugrunde liegenden Sachverhalte seien mit dem des Streitfalles nicht vergleichbar.

  • BFH, 21.11.1986 - VI R 137/83

    Werbungskosten - Diplom-Pädagoge - Erzieher - Sportgeräte - Sportkleidung -

    Denn jeder Arbeitnehmer kann bei Aufwendungen für Arbeitsmittel frei darüber entscheiden, ob er sie für notwendig erachtet, selbst wenn er hierfür ungewöhnlich hohe Ausgaben leistet (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 15. Mai 1981 VI R 66/78, BFHE 133, 516, BStBl II 1981, 735).
  • BFH, 19.03.1982 - VI R 25/80

    Privates Wirtschaftsgut - Zerstörung eines privaten Wirtschaftsguts -

    Dabei ist eine berufliche Veranlassung anzunehmen, wenn objektiv ein Zusammenhang der Aufwendungen mit dem Beruf besteht und subjektiv die Aufwendungen zur Förderung des Berufs gemacht werden (vgl. zuletzt Urteile vom 15. Mai 1981 VI R 66/78, BFHE 133, 516, BStBl II 1981, 735; vom 28. November 1980 VI R 193/77, BFHE 132, 431, BStBl II 1981, 368).
  • FG Hessen, 14.10.2014 - 4 K 781/12

    Kein Werbungskostenabzug der Aufwendungen eines GmbH-Geschäftsführers in

    Dass dadurch im Ergebnis die aus privaten Gründen selbst getragenen Aufwendungen für eine berufliche Reise nicht abzugsfähig sind, verstößt auch nicht gegen den dem BFH-Urteil vom 15. Mai 1981 - VI R 66/78 -, BStBl. II 1981, 735-737, BFHE 133, 516 zugrunde liegenden Grundsatz, dass ein Steuerpflichtiger selbst entscheiden kann, welche - seitens des Arbeitgebers nicht erstattungsfähige - Aufwendungen er aus beruflichen Gründen tätigt.
  • BFH, 31.01.1986 - VI R 78/82

    Technische AfA bei Arbeitsmitteln (antiker Schreibtisch und -sessel) möglich,

    Wie der Senat im Urteil vom 15. Mai 1981 VI R 66/78 (BFHE 133, 516, BStBl II 1981, 735) hervorgehoben hat, sind Aufwendungen eines Arbeitnehmers für ein Arbeitsmittel auch dann als Werbungskosten abziehbar, wenn sie ungewöhnlich hoch sind und Fragen der Lebensführung nicht berührt werden.
  • BFH, 10.11.1982 - I R 135/80

    Direktversicherung - Familienangehörige - Altersversorgung

    Hieraus ist der Schluß zu ziehen, daß ein positives Ergebnis solcher Erhebungen ein gewichtiges Indiz für die Bejahung der betrieblichen Veranlassung im Einzelfall darstellen kann (vgl. auch BFH-Urteile vom 11. Dezember 1963 VI 340/62 U, BFHE 78, 246, BStBl III 1964, 98; vom 15. Mai 1981 VI R 66/78, BFHE 133, 516, BStBl II 1981, 735).
  • BFH, 29.04.1983 - VI R 139/80

    Werbungskosten bei Beschädigung eines PKW

    Auch auf die Steuerfreiheit von bei der Veräußerung von Arbeitsmitteln erzielten Gewinnen im Rahmen der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit kann sich das FA nicht mit Erfolg für seine gegenteilige Auffassung berufen, weil dieser Umstand keinen Einfluß auf die Absetzbarkeit des hier zu beurteilenden Vermögensverlustes hat (vgl. Urteil des Senats vom 15. Mai 1981 VI R 66/78, BFHE 133, 516, BStBl II 1981, 735).
  • FG Baden-Württemberg, 10.07.1984 - I 141/82

    Aufwendungen eines Musiklehrers für die Anschaffung eines Klaviers oder Flügels

    Wenn eine Trennung nicht möglich ist, ist der Gesamtbetrag der Aufwendungen gemäß § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG nicht als Werbungskosten abziehbar (vgl. BFH Großer Senat , Beschluß vom 19.10.1970 GrS 2/70, BFHE 100, 309, BStBl. II 1971, 17; BFH-Urteil vom 15.05.1981 VI R 66/78, BFHE 133, 516, BStBl. II 1981, 735).

    Die dem Kläger entstandenen Aufwendungen können schon aus den genannten Gründen nicht als Werbungskosten abgezogen werden, so daß dahingestellt bleiben kann, ob sie als ungewöhnlich hoch im Sinne des Urteils BFHE 125, 52, BStBl. II 1978, 459 angesehen werden müßten oder ob dieses Urteil insoweit als überholt anzusehen ist (vgl. BFHE 133, 516, BStBl. II 1981, 735).

  • FG Rheinland-Pfalz, 06.05.1985 - 5 K 283/84
    Ist dies nicht der Fall und sind die durch die private Lebensführung veranlaßten Aufwendungen nicht von untergeordneter Bedeutung, so ist der Gesamtbetrag der Aufwendungen nicht als WK abziehbar (BFH-Beschluß vom 19.10.1970 GrS 2/70, BFHE 100, 309, BStBl. II 1971, 17; Urteil vom 15.05.1981 VI R 66/78, BFHE 133, 516, BStBl. II 1981, 735).

    Daß dabei die Höhe der Anschaffungskosten bei der Beurteilung keine Rolle spielen, ergibt sich aus dem BFH-Urteil, BFHE 133, 516, BStBl. II 1981, 735.

  • FG Rheinland-Pfalz, 07.03.1984 - 1 K 219/83
    Unter Arbeitsmitteln versteht die höchstrichterliche Rechtsprechung (vgl. BFH BStBl 1981 II S. 735 m. w. N.) solche Wirtschaftsgüter, die ein Arbeitnehmer unmittelbar zur Erledigung beruflicher Aufgaben verwendet und ausschließlich oder bei weitem überwiegend beruflich nutzt.

    Während das BFH-Urteil vom 10. März 1978 VI R 111/76 (BStBl 1978 II S. 459) im Fall einer Musiklehrerin, die einen neuen Flügel für 17.200,00 DM erworben hatte, u. a. aus den nach Ansicht des Gerichts ungewöhnlich hohen und zur Vorbereitung des Unterrichts an einem Gymnasium nicht erforderlichen Aufwand folgert, das Musikinstrument werde - in nicht unerheblichem Maße zur privaten Musikausübung genutzt, erklärt das BFH-Urteil vom 15. Mai 1981 (BStBl 1981 II S. 735) im Fall eines Physiklehrers, der einen Elektronenrechner für 19.282,00 DM zur Demonstration im Unterricht an einem Gymnasium gekauft hatte, die Höhe der Aufwendungen für unerheblich.

  • BFH, 23.02.1988 - IX R 151/86

    Voraussetzungen für die Geltendmachung von Werbungskosten

  • FG Sachsen-Anhalt, 10.09.1999 - 2 K 114/99

    Abschreibung auf einen zu 14 % privat genutzten Computer als Werbungskosten eines

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Rechtsprechung
   BAG, 12.08.1981 - 4 AZN 166/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,1641
BAG, 12.08.1981 - 4 AZN 166/81 (https://dejure.org/1981,1641)
BAG, Entscheidung vom 12.08.1981 - 4 AZN 166/81 (https://dejure.org/1981,1641)
BAG, Entscheidung vom 12. August 1981 - 4 AZN 166/81 (https://dejure.org/1981,1641)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 36, 66
  • NJW 1982, 72 (Ls.)
  • MDR 1982, 82
  • JR 1982, 220
  • JR 1982, 352
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 23.11.2000 - IX ZB 83/00

    Einzelanweisung an eine erfahrene Bürokraft; Büroorganisation hinsichtlich

    Mit einer solchen bislang nicht vorgefallenen Eigenmächtigkeit brauchte er nicht zu rechnen (vgl. BAG NJW 82, 72 Nr. 33 LS; auch BGH, Urt. v. 11. Juli 1958 - VI ZR 150/57, NJW 1968, 1590).
  • BAG, 28.01.1986 - 3 AZR 449/84

    Revisionszulassung auf einen tatsächlich und rechtlich abtrennbaren Teil des

    Die Kosten des Beschwerdeverfahrens sind Teil der Kosten des Revisionsverfahrens (BAG 36, 66, 72 = AP Nr. 11 zu § 72 a ArbGG 1979, zu IV der Gründe a.E.).
  • LAG Hessen, 22.01.2009 - 11 Sa 1582/07

    Auslegung eines anwaltlichen Schriftsatzes zur Wahrung der Einspruchsfrist gegen

    Die Kosten der erfolgreichen Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers sind Teil der Kosten des Revisionsverfahrens (BAG 12. August 1981 - 4 AZN 166/81 - BAGE 36, 66 ff), über die im Rahmen des Berufungsverfahrens insgesamt zu entscheiden ist.
  • BGH, 23.11.2000 - IX ZB 83/00
    Mit einer solchen bislang nicht vorgefallenen Eigenmächtigkeit brauchte er nicht zu rechnen (vgl. BAG NJW 82, 72 Nr. 33 LS; auch BGH, Urt. v. 11. Juli 1958 - VI ZR 150/57, NJW 1968, 1590).
  • BAG, 26.08.1993 - 8 AZR 247/92
    Das gilt insbesondere auch für die schriftliche Anordnung, eine bestimmt berechnete Frist im Fristenkalender zu notieren ( BAGE 36, 66, 71 = AP Nr. 11 zu § 72 a ArbGG 1979, zu III der Gründe).
  • BFH, 02.09.1987 - II B 103/87

    - Nichtzulassungsbeschwerde bei Beschwer beider Beteiligter - Steuervergünstigung

    Jede Beschwerde ist gesondert auf ihre Zulässigkeit und ihre Begründetheit hin zu überprüfen (vgl. den Beschluß des Bundesarbeitsgerichts - BAG - vom 12. August 1981 4 AZN 166/81, Arbeitsrechtliche Praxis - AP -, § 72 a des Arbeitsgerichtsgesetzes 1979 - ArbGG - Nr. 11).
  • BAG, 17.07.1984 - 3 AZR 416/81

    Tarifliche Ausschlußfristen: Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung,

    Der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat durch Beschluß vom 12. August 1981 - 4 AZN 166/81 - die Beschwerde des Klägers als unzulässig verworfen.
  • BAG, 23.02.1984 - 4 AZN 657/83
    Die Fristversäumnis beruht vielmehr auf einem Verschulden ihrer Büro- Vorsteherin, Frau L , das sich aufgrund.der glaubhaft gemachten besonderen Umstände des vorliegenden Falles der Kläger nicht anrechnen zu lassen braucht (vgl. BAG 36, 66, 70 = AP Nr. 11 zu § ?2 a ArbGG 1979 sowie den Beschluß des Zweiten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 6. Juli 1972 - 2 AZR 213/72 - AP Nr. 61 zu § 233 ZPO und das Urteil des Fünften Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 21. Juli 1975 - 5 AZR 150/75 - AP Nr. 70 zu § 233 ZPO).
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