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   OLG München, 16.12.1986 - 13 U 4562/86   

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https://dejure.org/1986,2933
OLG München, 16.12.1986 - 13 U 4562/86 (https://dejure.org/1986,2933)
OLG München, Entscheidung vom 16.12.1986 - 13 U 4562/86 (https://dejure.org/1986,2933)
OLG München, Entscheidung vom 16. Dezember 1986 - 13 U 4562/86 (https://dejure.org/1986,2933)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Benzinverbrauch; Eigenschaft; Kraftfahrzeug; Nachbesserung; Verbrauchswert; Wandlung; Stadtverkehr

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 459

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 3012
  • VersR 1987, 1047
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Zweibrücken, 21.01.1982 - 4 U 163/81

    Kraftstoffverbrauch; Überhöhung; Berechtigung; Wandelung; Kaufvertrag; Fehler

    Auszug aus OLG München, 16.12.1986 - 13 U 4562/86
    Ein erhebliches Abweichen des tatsächlichen Verbrauchs gegenüber den Werksangaben, das diesen Toleranzbereich überschreitet, stellt einen Fehler i. S. des § 459 Abs. 1 BGB dar (OLG Zweibrücken DAR 1982, 162 ; 1984, 87).
  • BGH, 18.06.1997 - VIII ZR 52/96

    Zur Haftung eines Verkäufers für überhöhten Kraftstoffverbrauch eines Neuwagens

    Darauf kommt es aber entgegen der Ansicht der Revision schon deshalb nicht an, weil entscheidend grundsätzlich allein die Abweichung im Durchschnittswert aller drei Fahrzyklen ('Euro-Mix') sein kann (a.A. LG Essen VRS 77, 9, 10; Reinking DAR 1990, 170, 173; auch OLG München NJW 1987, 3012, 3013 [OLG München 16.12.1986 - 13 U 4562/86], dort allerdings bei Überschreitung der Werksangaben in einem der drei Bereiche um mehr als 40 %).
  • OLG Karlsruhe, 01.02.2008 - 1 U 97/07

    Neuwagenkaufvertrag: Rechtlich und technische Grundlagen, erforderliche

    Das umfasst die der Sache anhaftenden Eigenschaften wie zum Beispiel Motorkraft, Höchstgeschwindigkeit oder Energie- bzw. Kraftstoffverbrauch (z.B. OLG München NJW 1987, 3012; OLG Zweibrücken DAR 1984, 87 ff zum alten Kaufrecht).
  • BGH, 14.02.1996 - VIII ZR 65/95

    Überhöhter Kraftstoffverbrauch eines fabrikneuen Kraftfahrzeugs

    aa) Die bislang hierzu ergangenen Entscheidungen betrafen zum überwiegenden Teil Fälle, in denen die Abweichung mehr als 20 % betrug (OLG München NJW 1987, 3012: mehr als 41 % bei 90 km/h und mehr als 29 % bei 120 km/h; OLG Zweibrücken DAR 1982, 162: Überschreitungen zwischen 31 und 68 %; OLG Zweibrücken DAR 1984, 87: Überschreitung um 68 % bei konstant 120 km/h; LG Hechingen DAR 1988, 426: Überschreitung der Herstellerangaben in zwei der drei Meßbereiche um 22 bzw. 25 %; LG Braunschweig DAR 1989, 424: Überschreitung um mehr als 20 % in zwei von drei Meßbereichen).
  • LG Ravensburg, 06.03.2007 - 2 O 297/06

    Sachmängelhaftung: Erhöhter Treibstoffverbrauch eines Neuwagens; Erheblichkeit

    Für die Frage der Mangelhaftigkeit ist - jedenfalls dann, wenn der gemessene Verbrauch nicht bei einer der beiden Teilprüfungen (innerorts/außerorts) einen ganz eklatanten Mehrverbrauch ergibt (wie etwa im Fall OLG München, NJW 1987, 3012) - allein auf den gewichteten Gesamtverbrauch abzustellen (so für die frühere Normvorgabe "Euro-Mix" BGH NZV 1997, 398).
  • OLG Köln, 10.01.1992 - 20 U 158/91

    Kraftfahrzeugkauf; Mängelhaftung

    Dabei wird bei Neufahrzeugen wegen ihres hohen qualitativen und technischen Standards von einer zu erwartenden Lebensdauer vom Zeitpunkt der Erstzulassung bis zur hypothetischen Verschrottung von 10 Jahren und einer voraussichtlichen Gesamtfahrleistung von 150.000 km ausgegangen und der zu ersetzende Gebrauchsvorteil mit 0, 67 % des Kaufpeises pro gefahrene 1000 km angesetzt (OLG Köln DAR 1982, 402, 403; OLG Köln NJW 1987, 2520; OLG Hamm NJW-RR 1988, 1140; OLG München NJW 1987, 3012; Reinking-Eggert, Der Autokauf, 3.Aufl., Rdn. 399).
  • OLG Hamm, 10.12.1987 - 28 U 104/87

    Streit über die Höhe der Nutzungsvergütung nach der Wandlung des Kaufvertrages

    Angesichts des heutigen hohen qualitativen und technischen Standards von Neufahrzeugen ist dabei nach Ansicht des Senats von einer zu erwartenden Lebensdauer des Fahrzeugs vom Tage der Erstzulassung bis zum Zeitpunkt seiner hypothetischen Verschrottung von 10 Jahren bei einer voraussichtlichen Gesamtfahrleistung von 150.000 km auszugehen; daraus errechnet sich ein vom Kläger zu ersetzender Gebrauchsvorteil von 0, 67% des Kaufpreises pro gefahrene 1.000 km (vgl. ebenso OLG Köln DAR 32, 402, 403 ; OLG Nürnberg DAR 80, 345; OLG Nürnberg DAR 85, 81, 82 ; OLG München NJW 87, 3012, 3013 = DAR 87, 225, 226 ; Reinking/Eggert a.a.O. Rdn. 399 und 400).
  • OLG Naumburg, 23.12.1996 - 7 U 194/94

    Darlegung von zur Wandelung berechtigenden Mängel; Geringe Festigkeit der

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHZ 132, 55 [BGH 14.02.1996 - VIII ZR 65/95] ), der sich der Senat nach eigener Prüfung anschließt, liegt in einer Abweichung von den Verbrauchsangaben des Herstellers um 13 % ein nicht unwesentlicher Mangel, der zur Wandelung berechtigt, denn der Kraftstoffverbrauch ist eines der wesentlichsten Auswahlkriterien für die Entscheidung des Neuwagenkäufers zwischen den verschiedenen in Betracht gezogenen Fahrzeugtypen ( so auch OLG Oldenburg NZV 1988, 225; ferner: OLG München NJW 1987, 3012 [OLG München 16.12.1986 - 13 U 4562/86] ; Reinking/Eggert, Der Autokauf, RdNr. 416f).
  • OLG Köln, 03.11.1998 - 22 U 55/98
    Der Senat schätzt die Nutzungsentschädigung gemäß § 287 ZPO für 1.000 km auf 0, 67 % des Anschaffungspreises (vgl. hierzu: OLG München NJW 1987, 3012, 3013; OLG Hamm NJW-RR 1994, 375; OLG Köln NJW-RR 1991, 1341).Zugrundezulegen ist dabei der Bruttoanschaffungspreis einschließlich des Preises für die Zusatzausstattung, da diese, soweit ersichtlich, derselben Wertminderung unterliegt.
  • OLG Köln, 08.06.1993 - 24 U 215/92
    Maßstab ist die nach § 287 ZPO zu schätzende, fiktiv ersparte Abnutzung eines im Idealfall erworbenen, gleichartigen mangelfreien Fahrzeugs (BGH, NJW 62, 1909 f.; OLG Köln, DAR 82, 403; OLG Koblenz, NJW-RR 87, 1269 f. und NJW-RR 88, 1137 f.; OLG München, NJW 87, 3012).
  • LG Offenburg, 11.12.2021 - 3 O 61/20

    Beschaffenheitsvereinbarung: Verbrauchswerte in einer Blatt-Information über

    Das umfasst die der Sache anhaftenden Eigenschaften wie zum Beispiel Motorkraft, Höchstgeschwindigkeit oder Energie- bzw. Kraftstoffverbrauch (z.B. OLG München NJW 1987, 3012).
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