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   OVG Nordrhein-Westfalen, 23.02.1987 - 11 B 43/87   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 23.02.1987 - 11 B 43/87 (https://dejure.org/1987,5821)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23.02.1987 - 11 B 43/87 (https://dejure.org/1987,5821)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23. Februar 1987 - 11 B 43/87 (https://dejure.org/1987,5821)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 3029
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • OLG Nürnberg, 25.03.2015 - 2 Ws 426/14

    Formularmäßige Strafverteidigervollmacht: Unwirksamkeit der Abtretung des

    In der Rechtsprechung wird dies teilweise unter Hinweis auf § 305c BGB abgelehnt (vgl. OLG Koblenz VersR 2009, 1348 Rdn. 50 nach juris; LG Düsseldorf AGS 2007, 34; LG Konstanz Rpfleger 2008, 596; LG Nürnberg-Fürth AnwBl 1976, 166; LG Regensburg Beschluss vom 26.09.2013 - 1 Qs 63/2013 [unveröffentlicht]; OVG Münster NJW 1987, 3029 [für Unwirksamkeit außerhalb von Strafprozessen]; so auch Mayer/Kroiß RVG 6. Aufl. § 43 Rdn. 7).

    Denn inhaltlich handelt es sich um eine zweiseitige Abrede, die mit der Erteilung der Vollmacht nicht im Zusammenhang steht (vgl. OVG Münster NJW 1987, 3029).

  • OLG Koblenz, 17.04.2009 - 10 U 691/07

    Unfallversicherung: Erklärung des Versicherers zur Leistungspflicht; Schätzung

    Indes steht der Anspruch nicht den Prozessbevollmächtigten des Klägers zu, da die in dem Prozessvollmachtsformular enthaltene Abtretung von Kostenerstattungsansprüchen gegen den Gegner an die Prozessbevollmächtigten überraschend und damit unwirksam ist, § 305 c BGB (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht Bremen, Beschluss vom 30. August 1991 - 2 W 72/91 - sowie Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, NJW 1987, 3029).
  • VGH Hessen, 30.04.2009 - 7 B 675/09

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus gerichtlichem Vergleich;

    Soweit in der Verwaltungsrechtsprechung, deren veröffentlichte Entscheidungen zu dieser Rechtsfrage allerdings - soweit ersichtlich - aus der Zeit vor Erlass des grundlegenden Beschlusses des Bundesgerichtshofs vom 21. April 2004, a. a. O., stammen (vgl. insbesondere OVG Hamburg, Beschluss vom 12. März 1970 - OVG Bs 101/69 -, VerwRspr. 22, 127; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23. Februar 1987 - 11 B 43/87 -, NJW 1987, 3029), demgegenüber die Beschwerde nach § 146 Abs. 1 VwGO für statthaft gehalten und die erstinstanzliche Entscheidung über einen Antrag nach § 769 Abs. 1 ZPO überprüft wird, folgt das Beschwerdegericht aus den dargelegten Gründen dieser Rechtsauffassung nicht.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.08.2015 - 2 B 581/15

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung; Verpflichtung zur Erteilung

    vgl. zur Unstatthaftigkeit der Beschwerde gegen die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung wegen einer analogen Anwendung des § 707 Abs. 2 Satz 2 ZPO im verwaltungsgerichtlichen Verfahren Hess. VGH, Beschluss vom 30. April 2009 - 7 B 675/09 -, NVwZ-RR 2009, S. 989 f. = juris Rn. 12 ff., Bay.VGH, Beschluss vom 28. August 2014 - 8 C 12.2559 -, BayVBl 2015, S. 65 = juris Rn. 4 f., VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 26. Februar 2014 - 5 S 2583/13 -, VBlBW 2014, S. 432 = juris Rn. 2 ff. sowie OVG Berlin-Bbg, Beschluss vom 28. August 2013 - OVG 1 L 128.12 -, NVwZ-RR 2013, S. 945 f. = juris Rn. 3; anders wohl OVG NRW, Beschlüsse vom 12. Oktober 2010 - 13 B 1018/10 -, juris Rn. 2 und vom 23. Februar 1987 - 11 B 43/87 -, NJW 1987, S. 3029.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.08.2013 - 1 L 128.12

    Kostenfestsetzungsbeschluss; Vollstreckungsabwehrklage; einstweilige Einstellung

    Dass, wie die Beschwerde weiter geltend macht, an die Stelle der sofortigen Beschwerde nach § 793 ZPO grundsätzlich die Beschwerde nach § 146 Abs. 1 VwGO tritt (vgl. etwa OVG Münster, Beschluss vom 23. Februar 1987 - 11 B 43/87 -, NJW 1987, 3029; VGH Mannheim, Beschluss vom 28. Juli 1977, a.a.O.), hilft im vorliegenden Fall nicht weiter, da eine Beschwerdemöglichkeit gegen die hier interessierende einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 769 ZPO auch im Zivilprozessrecht nicht gegeben ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.01.2002 - 7 E 650/01

    Anspruch auf Einstellung der Zwangsvollstreckung; Nichtigkeitsgründe einer

    Der Vollstreckungsabwehrklage kann daher die für die gerichtliche Ermessensausübung wesentliche Erfolgsaussicht - vgl. OVG NRW, Beschluss vom 23. Februar 1987 - 11 B 43/87 -, NJW 1987, 3029; Baumbach/ Lauterbach/Albers/Hartmann, Zivilprozessordnung, 59. Aufl., § 769 Rdnr. 6 - nicht abgesprochen werden.
  • VG Saarlouis, 24.04.2008 - 1 L 313/08
    so OVG Münster, Beschluss vom 23.02.1987 - 11 B 43/87 -, NJW 1987, 3029; vgl. auch Finanzgericht Hessen, Urteil vom 25.10.2005 - 7 K 3991/03 -, juris; BVerwG, Urteil vom 13.10.1971 - VI C 137.67 -, DÖV 1972, 573.
  • OLG Bremen, 30.08.1991 - 2 W 72/91

    Erfolgsaussichten einer Beschwerde eines Rechtsanwaltes gegen die Verweigerung

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  • AG Lemgo, 22.09.1998 - 19 C 116/98
    Bei der Abtretung hingegen handelt es sich aber schon inhaltlich um eine zweiseitige Abrede, die mit der Erteilung der außengerichteten Vollmacht nicht im Zusammenhang steht (OVG Münster, NJW 1987, 3029).
  • AG Hamm, 11.01.2010 - 18 AR 59/09

    Erlöschen des Anspruchs eines ehemaligen Angeklagten aus einem

    Das Gericht, das für den gesamten OJK-I-Bezirk zuständig ist, schließt sich regelmäßig und damit auch im vorliegenden Fall der in Literatur und Rechtsprechung überwiegend vertretenen Auffassung an, dass die Aufnahme einer Abtretungserklärung in die Strafprozessvollmacht als überraschende Klausel unzulässig ist (OVG N, NJW 87, 3029;.
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