Weitere Entscheidung unten: OLG Stuttgart, 01.05.1987

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   BayObLG, 29.10.1987 - BReg. 1 Z 2/87   

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https://dejure.org/1987,1479
BayObLG, 29.10.1987 - BReg. 1 Z 2/87 (https://dejure.org/1987,1479)
BayObLG, Entscheidung vom 29.10.1987 - BReg. 1 Z 2/87 (https://dejure.org/1987,1479)
BayObLG, Entscheidung vom 29. Oktober 1987 - BReg. 1 Z 2/87 (https://dejure.org/1987,1479)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Ausschlagung der Erbschaft; Anfechtung der Erbschaftsannahme ; Ablehnung einer Erbscheinserteilung; Annahme einer Erbschaft durch schlüssiges Verhalten; Irrtum über die Rechtsfolgen einer Willenserklärung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1943 §§ 1953 ff.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erbschaftsannahme; Ausdrücklich; Irrtum; Anfechtung; Begründung; Kenntnis; Möglichkeit; Erbschaftsausschlagung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 1270
  • NJW-RR 1988, 645 (Ls.)
  • MDR 1988, 320
  • DNotZ 1988, 443
  • FamRZ 1988, 324
  • Rpfleger 1988, 107
  • BayObLGZ 1987, 356
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • RG, 21.10.1916 - V 204/16

    Einigung über Hypothekbestellung; Irrtum

    Auszug aus BayObLG, 29.10.1987 - BReg. 1 Z 2/87
    Ein Inhaltsirrtum kann allerdings auch darin gesehen werden, daß der Erklärende über die Rechtsfolgen seiner Willenserklärung irrt, weil das Rechtsgeschäft nicht oder nicht nur die erstrebten Rechtswirkungen erzeugt, sondern solche, die sich davon unterscheiden (RGZ 88, 278/284; 89, 29/33; Palandt/Heinrichs BGB 46. Aufl. § 119 Anm. 5 d).
  • BayObLG, 24.06.1983 - BReg. 1 Z 124/82

    Voraussetzungen der Annahme einer Erbschaft

    Auszug aus BayObLG, 29.10.1987 - BReg. 1 Z 2/87
    Aus diesem Grund konnte das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLGZ 1983, 153/162) bei einer durch schlüssiges Verhalten erklärten Erbschaftsannahme (pro herede gestio) einen Irrtum über den Erklärungsinhalt annehmen, weil in jenem Fall die Erbin einen Nachlaßgegenstand veräußert hatte und damit Willenserklärungen abgegeben hatte, die auf Verkauf (§ 433 BGB ) und Übereignung (§ 929 BGB ) gerichtet waren, ohne zu wissen, daß sie damit zugleich die Erbschaft annahm.
  • RG, 03.06.1916 - V 70/16

    Irrtum über Rechtsfolgen. Bereicherungsanspruch.

    Auszug aus BayObLG, 29.10.1987 - BReg. 1 Z 2/87
    Ein Inhaltsirrtum kann allerdings auch darin gesehen werden, daß der Erklärende über die Rechtsfolgen seiner Willenserklärung irrt, weil das Rechtsgeschäft nicht oder nicht nur die erstrebten Rechtswirkungen erzeugt, sondern solche, die sich davon unterscheiden (RGZ 88, 278/284; 89, 29/33; Palandt/Heinrichs BGB 46. Aufl. § 119 Anm. 5 d).
  • BayObLG, 25.06.1985 - BReg. 1 Z 14/85

    Zur Pflicht des Nachlassgerichts, die Erben von Amts wegen zu ermitteln und ihnen

    Auszug aus BayObLG, 29.10.1987 - BReg. 1 Z 2/87
    Die dagegen eingelegten Rechtsmittel blieben erfolglos (vgl. Senatsbeschluß vom 25.6.1985 - BReg. 1 Z 14/85 = BayObLGZ 1985, 224).
  • BayObLG, 27.03.2003 - 2Z BR 18/03

    Anfechtbarkeit einer Eintragungsbewilligung

    Hier beruft sich aber der Beteiligte auf einen bloßen Rechtsirrtum; ein solcher ist nach allgemeiner Ansicht unbeachtlich und berechtigt nicht zur Anfechtung (BGH NJW 1970, 1419/1420; BayObLGZ 1987, 356/359).
  • BayObLG, 16.03.1995 - 1Z BR 82/94

    Anfechtung einer Erbschaftsannahme

    Diese Erklärung kann nicht mit der Begründung angefochten werden, der Annehmende habe nicht gewußt, daß er die Erbschaft ausschlagen könne (vgl. BayObLGZ 1987, 356/358).
  • BGH, 08.10.1997 - IV ZR 328/96

    Wertung von Äusserungen als Annahme im Sinne des § 2180 BGB - Rechtliche

    Deshalb kommt es nicht darauf an, ob den Klägern die rechtliche Möglichkeit der Ausschlagung bekannt war (dazu vgl. BayObLG FamRZ 1988, 324 f.).
  • BayObLG, 28.04.1998 - 1Z BR 26/98

    Voraussetzungen für eine weitere Beschwerde gegen die Aufhebung eines

    Es bestehen keine Anhaltspunkte dafür, daß sie etwas anderes als die Annahme der Erbschaft erklären wollte (vgl. BayObLGZ 1987, 356/358).

    Es handelt sich dabei um einen bloßen Motivirrtum über Nebenwirkungen, der unbeachtlich ist (vgl. BayObLGZ 1987, 356/359 und NJW-RR 1995, 904/906).

  • OLG Brandenburg, 07.04.2020 - 3 W 38/20

    Mangelnde Kenntnis des Ausschlagungsrechts kein Anfechtungsgrund

    Die Erklärung kann vor diesem Hintergrund nicht zulässig gemäß § 119 BGB mit der Begründung angefochten werden, der Annehmende habe nicht gewusst, dass er die Erbschaft ausschlagen könne (BayObLGZ 1987, 356 ff; BayObLG NJW-RR 1995, 904).
  • BayObLG, 27.03.2003 - 2Z BR 188/02

    Eintragungsbewilligung ist nicht anfechtbar

    Hier beruft sich aber der Beteiligte auf einen bloßen Rechtsirrtum; ein solcher ist nach allgemeiner Ansicht unbeachtlich und berechtigt nicht zur Anfechtung (BGH NJW 1970, 1419/1420; BayObLGZ 1987, 356/359).
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   OLG Stuttgart, 01.05.1987 - 10 U 300/86   

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OLG Stuttgart, 01.05.1987 - 10 U 300/86 (https://dejure.org/1987,11700)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 01.05.1987 - 10 U 300/86 (https://dejure.org/1987,11700)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 01. Mai 1987 - 10 U 300/86 (https://dejure.org/1987,11700)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 1270
  • NVwZ 1988, 575 (Ls.)
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