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KG, 29.09.1987 - 1 W 2770/87 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- mansui.eu
BGB § 1723
Abstammungsrecht; Ehelicherklärung eines nichtehelichen Kindes in freier Partnerschaft zusammenlebender Eltern. - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1723
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Ehelicherklärung; Nichteheliches Kind; Ehelich; Kind; Eltern; Partner
Verfahrensgang
- LG Berlin, 11.12.1986 - 83 T 415/86
- KG, 29.09.1987 - 1 W 2770/87
Papierfundstellen
- NJW 1988, 146
- NJW-RR 1988, 134 (Ls.)
- MDR 1988, 144
- FamRZ 1988, 102
- Rpfleger 1987, 499
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 24.03.1981 - 1 BvR 1516/78
Verfassungsmäßigkeit von § 1705 S. 1 und § 1711 Abs. 1 S. 1 BGB
Auszug aus KG, 29.09.1987 - 1 W 2770/87
Diese Entscheidung des Gesetzgebers hat das Bundesverfassungsgericht für verfassungsrechtlich unbedenklich erachtet, und die ihr zugrunde liegende Annahme, daß zwischen Mutter und Kleinkind körperlich und seelisch ein engeres Beziehungsverhältnis besteht als zwischen Vater und Kleinkind (vgl. dazu die amtliche Begründung zu § 1705 BGB in der Fassung des Regierungsentwurfs betreffend die rechtliche Stellung der unehelichen Kinder vom 12. September 1967 - BT-Dr. V/2370 S. 63), als nicht erweislich unrichtig, und deshalb verfassungsrechtlich hinzunehmen bezeichnet (BVerfG FamRZ 1981, 429, 434 ff). - KG, 16.09.1983 - 1 W 4545/83
Nichteheliches; Kind; Ehelich; Ehelicherklärung; Vormundschaftsgericht; Geburt
Auszug aus KG, 29.09.1987 - 1 W 2770/87
Zwar kann bei der an dem Wohle des Kindes zu orientierenden Einzelabwägung auch die Frage eine Rolle spielen, ob es dem Wohle des Kindes entspricht, die rechtliche Stellung eines ehelichen Kindes zu erlangen, oder ob es besser unter der elterlichen Sorge der Mutter, und damit nichtehelich bleibt (vgl. Senat FamRZ 1984, 98).
- BayObLG, 19.06.2001 - 3Z BR 141/01
Wunsch eines Betreuers auf Entlassung wegen der neuen Vergütungsregelung
Die Frage, ob die von den Tatsacheninstanzen festgestellten Umstände in ihrer Gesamtheit die Merkmale des unbestimmten Rechtsbegriffs erfüllen, unterliegt als Rechtsfrage grundsätzlich der vollen Überprüfung durch das Gericht der weiteren Beschwerde (vgl. KG NJW 1988, 146;… Jansen aaO;… Keidel/Kahl FGG 14. Aufl. 27 Rn. 30).