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   AG Frankfurt/Main, 10.01.1989 - 50 Js 17465/88 - 97 Ds 117   

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AG Frankfurt/Main, 10.01.1989 - 50 Js 17465/88 - 97 Ds 117 (https://dejure.org/1989,3305)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 10.01.1989 - 50 Js 17465/88 - 97 Ds 117 (https://dejure.org/1989,3305)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 10. Januar 1989 - 50 Js 17465/88 - 97 Ds 117 (https://dejure.org/1989,3305)
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Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 1745
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Stuttgart, 14.06.2011 - 4 Ss 137/11

    Verstoß gegen das Waffengesetz: Mitführen eines Einhandmessers in einem Pkw durch

    Ein Verbotsirrtum des Betroffenen ist schon dann als vermeidbar zu bewerten, wenn eine solche Auskunft sein Verhalten als möglicherweise rechtswidrig hätte bezeichnen müssen und bei ihm deswegen Zweifel an der Erlaubtheit seines Vorhabens hätten aufkommen müssen (BayObLG NJW 1989, 1745).
  • LG München I, 12.08.2015 - 20 KLs 403 Js 208232/09

    Treuwidrige Ausübung des zivilrechtlichen Zurückbehaltungsrechts bezüglich nicht

    Grundsätzlich ist ein Verbotsirrtum nach § 17 S. 1 StGB die fehlende Einsicht des Handelnden Unrecht zu tun, dann als Unvermeidbar einzustufen, wenn diesem zum Zeitpunkt der Tathandlung sein Vorhaben unter Berücksichtigung seiner Fälligkeiten und Kenntnisse Anlass hätte geben müssen, über dessen mögliche Rechtswidrigkeit nachzudenken oder sich zu erkundigen, und auf diesem Wege zur Unrechtseinsicht gekommen wäre (BGH 1 StR 217/85; BayObLG NJW 1989, 1745).

    Grundsätzlich ist ein Verbotsirrtum nach § 17 S. 1 StGB die fehlende Einsicht des Handelnden Unrecht zu tun, dann als unvermeidbar einzustufen, wenn diesem zum Zeitpunkt der Tathandlung sein Vorhaben unter Berücksichtigung seiner Fähigkeiten und Kenntnisse Anlass hätte geben müssen, über dessen mögliche Rechtswidrigkeit nachzudenken oder sich zu erkundigen, und auf diesem Wege zur Unrechtseinsicht gekommen wäre (BGH 1 StR 217/85; BayObLB NJW 1989, 1745).

  • KG, 02.02.2011 - 1 Ss 371/10

    Zur Verfassungsmäßigkeit und Gemeinschaftskonformität der Regelungen des

    Ein solcher ist jedoch nur dann unvermeidbar, wenn der Täter sein Gewissen anspannt und die nach den konkreten Umständen von ihm zu erwartenden Bemühungen unternimmt, die Zweifel an der Rechtmäßigkeit seines Handelns zu klären (vgl. BGH NJW 1989, 1745; BayObLG NJW 1996, 1606; 2003, 2253; OLG Frankfurt NStZ-RR 2003, 263; Fischer, StGB 58. Aufl., § 17 Rdn. 8 m.w.Nachw.).
  • BayObLG, 18.05.2004 - 4St RR 47/04

    Betäubungsmittelstrafrecht: Anforderungen an die Unvermeidbarkeit des

    Das setzt voraus, dass er alle seine geistigen Erkenntniskräfte einsetzt und etwa auftauchende Zweifel durch Nachdenken und erforderlichenfalls durch Einholung zuverlässigen Rates beseitigt (vgl. hierzu BGH a.a.O.; OLG Frankfurt a.M. NStZ-RR 2003, 263; BayObLG NJW 1989, 1745 ).
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