Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 26.04.1989

Rechtsprechung
   BGH, 15.02.1989 - IVb ZR 105/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,679
BGH, 15.02.1989 - IVb ZR 105/87 (https://dejure.org/1989,679)
BGH, Entscheidung vom 15.02.1989 - IVb ZR 105/87 (https://dejure.org/1989,679)
BGH, Entscheidung vom 15. Februar 1989 - IVb ZR 105/87 (https://dejure.org/1989,679)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,679) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 242, 1353

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Entfallen der Geschäftsgrundlage für unbenannte Zuwendungen nach Scheitern der Ehe - Zulässigkeit isolierter Forderungen - Voraussetzungen von unbenannten Zuwendungen - Voraussetzungen der dinglichen Übertragung oder Rückgewähr von zugewendeten Gegenständen - Umfang des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242 Bb, § 1353
    Rückforderung von zugewandten Vermögensgegenständen nach Scheitern der Ehe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 1986
  • NJW-RR 1989, 1029 (Ls.)
  • MDR 1989, 723
  • DNotZ 1989, 704
  • FamRZ 1989, 599
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.07.1982 - IX ZR 99/80

    Voraussetzungen eines Ausgleichsanspruchs im Hinblick auf finanzielle

    Auszug aus BGH, 15.02.1989 - IVb ZR 105/87
    Derartige Zuwendungen können bei Scheitern der Ehe nach den Regeln über den Wegfall der Geschäftsgrundlage (§ 242 BGB) zu Ausgleichsansprüchen führen, wenn einem Ehegatten die Beibehaltung der durch seine Zuwendung an den anderen herbeigeführten Vermögensverhältnisse nicht zuzumuten ist (vgl. BGHZ 82, 227, 230 [BGH 26.11.1981 - IX ZR 91/80]; 84, 361, 364 ff; Senatsurteile vom 4. November 1987 - IVb ZR 100/86 - FamRZ 1988, 481, 482 und vom 27. Januar 1988 - IVb ZR 82/86 - BGHR BGB § 242 Geschäftsgrundlage 9 - FamRZ 1988, 482, 485).

    Dabei muß er berücksichtigen, daß auch im Falle der Gütertrennung eine angemessene Beteiligung beider Ehegatten an dem gemeinsam Erarbeiteten dem Charakter der ehelichen Lebensgemeinschaft als einer Schicksals- und damit auch Risikogemeinschaft entspricht (vgl. BGHZ 84, 361, 368).

  • BGH, 26.11.1981 - IX ZR 91/80

    Rückabwicklung von Zuwendungen unter Ehegatten

    Auszug aus BGH, 15.02.1989 - IVb ZR 105/87
    Derartige Zuwendungen können bei Scheitern der Ehe nach den Regeln über den Wegfall der Geschäftsgrundlage (§ 242 BGB) zu Ausgleichsansprüchen führen, wenn einem Ehegatten die Beibehaltung der durch seine Zuwendung an den anderen herbeigeführten Vermögensverhältnisse nicht zuzumuten ist (vgl. BGHZ 82, 227, 230 [BGH 26.11.1981 - IX ZR 91/80]; 84, 361, 364 ff; Senatsurteile vom 4. November 1987 - IVb ZR 100/86 - FamRZ 1988, 481, 482 und vom 27. Januar 1988 - IVb ZR 82/86 - BGHR BGB § 242 Geschäftsgrundlage 9 - FamRZ 1988, 482, 485).
  • BGH, 27.01.1988 - IVb ZR 82/86

    Annahme einer ehebedingten Zuwendung

    Auszug aus BGH, 15.02.1989 - IVb ZR 105/87
    Derartige Zuwendungen können bei Scheitern der Ehe nach den Regeln über den Wegfall der Geschäftsgrundlage (§ 242 BGB) zu Ausgleichsansprüchen führen, wenn einem Ehegatten die Beibehaltung der durch seine Zuwendung an den anderen herbeigeführten Vermögensverhältnisse nicht zuzumuten ist (vgl. BGHZ 82, 227, 230 [BGH 26.11.1981 - IX ZR 91/80]; 84, 361, 364 ff; Senatsurteile vom 4. November 1987 - IVb ZR 100/86 - FamRZ 1988, 481, 482 und vom 27. Januar 1988 - IVb ZR 82/86 - BGHR BGB § 242 Geschäftsgrundlage 9 - FamRZ 1988, 482, 485).
  • BGH, 04.11.1987 - IVb ZR 100/86

    Ausgleichsanspruch des Ehegatten bei Scheidung für Übertragung von Erbbaurechten

    Auszug aus BGH, 15.02.1989 - IVb ZR 105/87
    Derartige Zuwendungen können bei Scheitern der Ehe nach den Regeln über den Wegfall der Geschäftsgrundlage (§ 242 BGB) zu Ausgleichsansprüchen führen, wenn einem Ehegatten die Beibehaltung der durch seine Zuwendung an den anderen herbeigeführten Vermögensverhältnisse nicht zuzumuten ist (vgl. BGHZ 82, 227, 230 [BGH 26.11.1981 - IX ZR 91/80]; 84, 361, 364 ff; Senatsurteile vom 4. November 1987 - IVb ZR 100/86 - FamRZ 1988, 481, 482 und vom 27. Januar 1988 - IVb ZR 82/86 - BGHR BGB § 242 Geschäftsgrundlage 9 - FamRZ 1988, 482, 485).
  • BGH, 30.06.1999 - XII ZR 230/96

    Abgrenzung zwischen ehebezogener unbenannter Zuwendung und

    Das kann bei der nötigen Gesamtabwägung nach Billigkeit zu Schwierigkeiten führen, da offenbleibt, ob und inwieweit andere Vermögensteile dem Zuwendungsempfänger materiell-rechtlich zustehen oder er auch hier mit Ausgleichsansprüchen rechnen muß (Senatsurteil vom 15. Februar 1989 - IVb ZR 105/87 - FamRZ 1989, 599, 601).
  • BFH, 02.03.1994 - II R 59/92

    Schenkungsteuerpflicht unbenannter Zuwendungen an Ehegatten (§ 7 ErbStG )

    Vielmehr rechnen hierzu auch diejenigen Zuwendungen, "die ein Ehegatte dem anderen im Interesse einer haftungsmäßig günstigen Organisation des Familienvermögens, etwa durch dessen Verlagerung auf den betrieblich nicht haftenden Ehegatten macht" (BGH-Urteil vom 17. Januar 1990 XII ZR 1/89, Zeitschrift für das gesamte Familienrecht - FamRZ - 1990, 600, 601) oder deren Zweck ganz allgemein auf die "Vermögensbildung in der Hand des begünstigten Ehegatten" gerichtet ist (BGH-Urteil vom 15. Februar 1989 IV b ZR 105/87, FamRZ 1989, 599, 600).
  • BGH, 30.11.1994 - IV ZR 290/93

    Erbrecht des überlebenden Ehegatten; Bezugsrecht aus einer vom Erblasser

    Wer sich auf den Wegfall der Geschäftsgrundlage beruft, hat zu beweisen, daß dem Vertragsschluß die Vorstellungen zugrunde gelegen haben, deren Wegfall er geltend macht (BGH, Urteil vom 31. Januar 1969 - V ZR 52/66 - WM 1969, 527, 528f. unter 3; Urteil vom 15. Februar 1989 - IVb ZR 105/87 - NJW 1989, 1986, 1988 unter II 3; Urteil vom 31. Mai 1990 - I ZR 233/88 - GRUR 1990, 1005, 1006 unter II 1 b; Baumgärtel/Strieder, Handbuch der Beweislast im Privatrecht, Bd. 1 2. Aufl. § 242 Rdn. 17).
  • BGH, 13.07.1994 - XII ZR 1/93

    Ausgleichsansprüche unter Ehegatten in Gütertrennung

    Er hat die sog. unbenannte Zuwendung unter Ehegatten nicht dem Recht der Schenkung unterstellt, sondern ein ehebezogenes Rechtsgeschäft eigener Art angenommen, aus dem sich - insbesondere bei Gütertrennung - nach dem Scheitern der Ehe entsprechend den Regeln über den Wegfall der Geschäftsgrundlage Ausgleichsansprüche ergeben können, wenn die Beibehaltung der Vermögensverhältnisse, die durch die Zuwendung eines Ehegatten an den anderen herbeigeführt worden sind, dem benachteiligten Ehegatten nicht zuzumuten ist (vgl. zuletzt Senatsurteile vom 15. Februar 1989 - IVb ZR 105/87 - und vom 17. Januar 1990 - XII ZR 1/89 - BGHR BGB § 1353 unbenannte Zuwendung 1 und 3).
  • BGH, 28.10.1998 - XII ZR 255/96

    Rückabwicklung von Zuwendungen der Schwiegereltern nach Scheitern der Ehe

    BGHZ 84, 361, 368; 127, 48, 54; Senatsurteil vom 15. Februar 1989 - IV b ZR 105/87 - FamRZ 1989, 599, 600).
  • OLG Hamm, 12.10.2010 - 25 U 58/08

    Anspruch eines Ehegatten auf einen Ausgleich für finanzielle Aufwendungen durch

    Als Zuwendung ist nicht nur die unmittelbare Überlassung von Geldbeträgen oder Sachen durch einen der Ehegatten an den anderen zu verstehen, sondern auch die Finanzierung des Erwerbs eines Vermögensgegenstandes von einem Dritten und einer späteren Wertsteigerung des Objektes (vgl. dazu BGH NJW 1989, 1986 (1987)).

    Aus dem ehebezogenen Rechtsgeschäft eigener Art können sich nach Scheitern der Ehe entsprechend den Regeln über den Wegfall der Geschäftsgrundlage Ausgleichsansprüche ergeben, wenn die Beibehaltung der durch die Zuwendung herbei-geführten Vermögenslage dem benachteiligten Ehegatten nicht zumutbar ist (vgl. BGH NJW 1989, 1986 (1987), BGHNJW 1997, 2747 (2748), BGH, Urteil vom 30.06.1999, AZ: XII ZR 230/96 Tz. 23).

    Art und Höhe des Billigkeitsanspruches hängen von einer Gesamtwürdigung aller Einzelfallumstände ab, z. B. der Ehedauer, der Frage, wie lange und mit welchem Erfolg die Zuwendung ihrem Zweck gedient hat, Alter des Ehegatten, Art und Umfang der von dem Zuwendungsempfänger innerhalb seines Aufgabenbereiches erbrachten Leistungen, Einsatz eigenen Vermögens, Höhe der noch vorhandenen Vermögensmehrung, dem Zuwendenden verbliebenes Vermögen und anderes (vgl. dazu BGH NJW 1989, 1986 (1987), BGH, Urteil vom 13.07.1994, AZ: XII ZR 1/93 Tz. 13), wobei den Zuwendenden die Darlegungs- und Beweislast der für die Unzumutbarkeit sprechenden Gesichtspunkte trifft.

  • BGH, 21.10.1992 - XII ZR 182/90

    Rückforderung unbenannter Zuwendungen nach Scheitern einer deutsch-ausländischen

    Das ist insbesondere dann der Fall, wenn - wie es das Oberlandesgericht von der Revision unbeanstandet im vorliegenden Fall festgestellt hat - die Aufwendungen der Schaffung eines Familienheimes dienen (BGHZ 82, 227, 230, 231 [BGH 26.11.1981 - IX ZR 91/80]; 84, 361, 364, 365; Senatsurteile vom 27. Januar 1988 - IVb ZR 82/86 - BGHR § 242 BGB Geschäftsgrundlage 9 = FamRZ 1988, 482, 485; vom 15. Februar 1989 - IVb ZR 105/87 - BGHR § 242 Geschäftsgrundlage 14 = FamRZ 1989, 599, 600).
  • BGH, 04.04.1990 - IV ZR 42/89

    Rückforderung von ehebedingten Zuwendungen nach Tod des Ehegatten

    Auch im Fall der Gütertrennung entspricht nämlich eine angemessene Beteiligung beider Ehegatten an dem gemeinsam Erarbeiteten dem Charakter der ehelichen Lebensgemeinschaft als einer Schicksals- und damit auch Risikogemeinschaft (BGHZ 84, 361, 368; Urteil vom 15.2.1989 IVb ZR 105/87 - BGHR BGB § 242 Geschäftsgrundlage 14 = LM BGB § 242 Bb Nr. 125).
  • OLG Bremen, 27.01.2023 - 4 UF 57/22

    Abgrenzung von Darlehen und ehebedingter Zuwendung

    Ein typisches Beispiel für eine Zuwendung unter Ehegatten ist die Finanzierung des Erwerbs eines Grundstücks zu Miteigentum beider Eheleute durch einen der Ehegatten (vgl. BGH, FamRZ 1989, 599; Wever, Vermögensauseinandersetzung der Ehegatten außerhalb des Güterrechts, 7. Auflage, Rn. 894).

    Dies gilt umso mehr, als es für den Fall, dass der Antragsteller der Antragsgegnerin die Mittel zum Erwerb ihrer Haushälfte tatsächlich als ehebezogenen Zuwendung hätte zukommen lassen wollen, er dieses schlicht dadurch hätte bewirken können, dass er den Kaufpreis für das Haus leistet (vgl. BGH, FamRZ 1989, 599; Wever, a.a.O., Rn. 894).

  • OLG Köln, 10.06.1999 - 1 U 91/98

    "Zinslose Darlehen" als ehebedingte Zuwendungen

    Danach können unter besonderen Voraussetzungen die zur Verwirklichung der ehelichen Lebensgemeinschaft gemachten Zuwendungen zurückgefordert werden, wenn der mit ihnen verfolgte Zweck der Stärkung der ehelichen Gemeinschaft durch das Scheitern der Ehe fortgefallen ist (BGH FamRZ 91, 948 (949); 89, 599).
  • OLG Bamberg, 05.12.1996 - 2 UF 181/96

    Beschränkung eines Zugewinnanspruchs wegen grober Unbilligkeit; Rückgriff auf die

  • BFH, 30.03.1994 - II R 105/93

    Vorliegen einer unbenannten ehebedingten Zuwendung - Gewährung eines

  • OLG München, 05.11.1998 - 12 UF 1017/98

    Anwendbarkeit von Ansprüchen aus Wegfall der Geschäftsgrundlage neben

  • KG, 21.02.2020 - 17 U 12/18

    Rückforderung von Leistungen bei der Trennung einer nichtehelichen

  • BGH, 22.03.2000 - XII ZR 47/00

    Beschwer bei Vollstreckungsgegenklage

  • OLG Naumburg, 30.01.1997 - 7 W 2/97

    Bereicherung wegen Zweckverfehlung; Rückforderung Zuwendungen unter Ehegatten;

  • BFH, 02.03.1994 - II R 47/92

    Sonstiges; Schenkungsteuerpflicht von unbenannten Zuwendungen

  • FG München, 29.07.2004 - 15 K 1231/02

    Darlehnsannuitäten für das Wohnhaus der geschiedenen Ehefrau keine

  • BFH, 30.03.1994 - II R 84/92

    Übertragung eines Grundstücks an den Ehepartner im Rahmen des ehelichen

  • BGH, 21.06.1989 - IVb ZR 45/88

    Anspruch auf Zahlung von Zinsen wegen Tilgung einer fremden Verbindlichkeit

  • FG Berlin, 16.03.2004 - 5 K 5464/01

    Anfechtung unbenannter Zuwendungen zwischen Ehegatten

  • LG Tübingen, 10.04.2002 - 6 O 4/02

    Unbenannte Zuwendungen während der Ehezeit sind in der Regel durch den

  • OLG Zweibrücken, 27.02.1997 - 4 U 4/96

    Begriff der ehebedingten Zuwendung; Grundsatz des Ausgleichs nach ehelichem

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerfG, 26.04.1989 - 1 BvR 512/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,3096
BVerfG, 26.04.1989 - 1 BvR 512/89 (https://dejure.org/1989,3096)
BVerfG, Entscheidung vom 26.04.1989 - 1 BvR 512/89 (https://dejure.org/1989,3096)
BVerfG, Entscheidung vom 26. April 1989 - 1 BvR 512/89 (https://dejure.org/1989,3096)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,3096) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Unanwendbarkeit der Vorschriften über das gemeinschaftliche Testament auf Verlobte und Lebensgefährten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gemeinschaftliches Testament - Nichteheliche Lebensgemeinschaft - Verlobte

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 1986
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht