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   OLG Karlsruhe, 29.06.1989 - 11 W 86/89   

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OLG Karlsruhe, 29.06.1989 - 11 W 86/89 (https://dejure.org/1989,5582)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 29.06.1989 - 11 W 86/89 (https://dejure.org/1989,5582)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 29. Juni 1989 - 11 W 86/89 (https://dejure.org/1989,5582)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Prof. Dr. Lorenz

    Unteranknüpfung bei Rechtsspaltung: Erbfolge nach einem texanischen Erblasser mit inländischem Nachlaß; Nachlaßspaltung: Qualifikation von § 1371 BGB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausreichende richterliche Erforschung des Sachverhaltes; Erbrechtliche Kollisionsnormen des Staates Texas; Anwendbarkeit des deutschen Erbrechts; Anhaltspunkte für den Eintritt in eine Zugewinngemeinschaft ; Nordamerikanische Staatsangehörigkeit des Erblassers, Domizil ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 1420
  • NJW-RR 1990, 650 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 01.02.1980 - BReg. 1 Z 72/79

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer weiteren Beschwerde; Anforderungen an

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.06.1989 - 11 W 86/89
    Diese war gegeben, denn auf die Erbfolge, soweit sie der Erbschein bezeugen soll, ist kraft Rückverweisung (dazu nachfolgend unter 3) deutsches Sachrecht anzuwenden (vgl. BayObLGZ 1974, 223; 1975, 86 ff. = NJW 1975, 1075; BayObLGZ 1980, 42 ff.).

    Da es hinsichtlich der Erbfolge kein einheitliches bundesstaatliches Kollisionsrecht in den Vereinigten Staaten gibt (vgl. Ferid-Firsching, Int. ErbR VI, US-Grundzüge C I Rdnr. 35 d, S. 40/6), kommt man über die Unteranknüpfung "letztes Domizil' oder "letzter Aufenthalt' (vgl. u. a. BayOblGZ 1980, 42 (46)) zum Recht des Staates Texas.

    Die im Wege der Gesamtverweisung angesprochenen gewohnheitsrechtlichen, in Übereinstimmung mit dem Recht der übrigen US-Gliedstaaten stehenden, erbrechtlichen Kollisionsnormen des Staates Texas bringen, soweit es den unbeweglichen in der Bundesrepublik Deutschland gelegenen Nachlaß (immovables) betrifft, eine Rückverweisung auf die lex rei sitae, also auf deutsches Recht (vgl. Ferid-Firsching, US-Grundzüge C I Rdnr. 35 e, S. 40/6 und 40/7, sowie Rdnr. 36, S. 40/9; BayObLGZ 1980, 42 (46)).

  • BayObLG, 27.05.1974 - BReg. 1 Z 38/73
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.06.1989 - 11 W 86/89
    Diese war gegeben, denn auf die Erbfolge, soweit sie der Erbschein bezeugen soll, ist kraft Rückverweisung (dazu nachfolgend unter 3) deutsches Sachrecht anzuwenden (vgl. BayObLGZ 1974, 223; 1975, 86 ff. = NJW 1975, 1075; BayObLGZ 1980, 42 ff.).

    Die Verweisung dieser Kollisionsnorm stellt eine Gesamtverweisung dar; in Bezug genommen wird daher das letzte Heimatrecht des Erblassers unter Einschluß seiner IPR-Normen (Art. 4 I 1 EGBGB, BWNotZ 1987, 97 ff.; u. a. auch BayObLGZ 1974, 223 (224)).

  • LG Memmingen, 23.03.1984 - 4 T 1358/83
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.06.1989 - 11 W 86/89
    1 Z 62/80">BayObLGZ 1980, 276 (284); LG Memmingen, IPRax 1985, 41 (42)), der sich der Senat anschließt, ist der Zugewinn nach dem Güterrechtsstatut zu beurteilen.
  • BayObLG, 23.09.1980 - BReg. 1 Z 62/80
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.06.1989 - 11 W 86/89
    Damit liegt ein Fall der Auslandsberührung vor, der - in jeder Verfahrenslage - zur Prüfung der internationalen Zuständigkeit des angegangenen Nachlaßgerichtes zwingt (vgl. BayObLGZ 1980, 276 (279)).
  • BayObLG, 21.02.1975 - BReg. 1 Z 45/74
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.06.1989 - 11 W 86/89
    Diese war gegeben, denn auf die Erbfolge, soweit sie der Erbschein bezeugen soll, ist kraft Rückverweisung (dazu nachfolgend unter 3) deutsches Sachrecht anzuwenden (vgl. BayObLGZ 1974, 223; 1975, 86 ff. = NJW 1975, 1075; BayObLGZ 1980, 42 ff.).
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   OLG Karlsruhe, 20.06.1989 - 11 W 86/89   

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OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20.06.1989 - 11 W 86/89 (https://dejure.org/1989,23525)
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  • NJW 1990, 1420
 
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