Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 23.08.1990

Rechtsprechung
   BVerfG, 25.10.1990 - 1 BvR 953/90   

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BVerfG, 25.10.1990 - 1 BvR 953/90 (https://dejure.org/1990,2213)
BVerfG, Entscheidung vom 25.10.1990 - 1 BvR 953/90 (https://dejure.org/1990,2213)
BVerfG, Entscheidung vom 25. Oktober 1990 - 1 BvR 953/90 (https://dejure.org/1990,2213)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verfassungsbeschwerde; rechtliches Gehör; Eigenbedarfskündigung; Selbstnutzungswunsch; Beweisangebot

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Nichtbeachtung eines Beweisangebots im Zivilrechtsstreit um eine Eigenbedarfskündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vollstreckungsabwehrklage - Räumung - Eigenbedarf - Mieter - Vermieter

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 3259
  • NJW-RR 1991, 74 (Ls.)
  • ZMR 1991, 18
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 14.02.1989 - 1 BvR 308/88

    Eigenbedarf II

    Auszug aus BVerfG, 25.10.1990 - 1 BvR 953/90
    Voraussetzung ist vielmehr auch, daß er überhaupt ernsthaft verfolgt wird (vgl. BVerfGE 79, 292, 305).
  • BGH, 20.01.1988 - VIII ARZ 4/87

    Eigenbedarf des Vermieters

    Auszug aus BVerfG, 25.10.1990 - 1 BvR 953/90
    Voraussetzung eines durchsetzungsfähigen Eigennutzungswunsches ist nicht allein, daß er den Anforderungen des Rechtsentscheids des Bundesgerichtshofes vom 20. Januar 1988 (BGHZ 103, 91, 100) genügt, das heißt, daß er vernünftig und nachvollziehbar ist.
  • BGH, 12.02.1964 - IV ZR 46/63

    Zulässigkeit eines Beweisantritts im Rahmen der Vaterschaftsfeststellung

    Auszug aus BVerfG, 25.10.1990 - 1 BvR 953/90
    Eine Ausnahme gilt wegen § 138 ZPO nur dann, wenn sie aufs Geratewohl, das heißt ins Blaue hinein abgegeben worden ist (vgl. BGH, NJW 1964, S. 1179, 1180).
  • BVerfG, 28.07.1971 - 1 BvR 40/69
    Auszug aus BVerfG, 25.10.1990 - 1 BvR 953/90
    Da der Beschwerdeführer mit seinem wesentlichen Anliegen durchgedrungen ist, hat das Land Hessen trotz Verwerfung des Eilantrages alle notwendigen Auslagen zu erstatten (vgl. BVerfGE 32, 1, 39; BVerfGE 47, 253, 284 f.).
  • BGH, 04.05.1983 - VIII ZR 94/82

    Rechtsfolgen der Anfechtung eines Prozeßvergleichs; Erheblichkeit eines

    Auszug aus BVerfG, 25.10.1990 - 1 BvR 953/90
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. etwa DRiZ 1974, S. 27, 28; NJW 1968, S. 1233, 1234; NJW 1983, S. 2034, 2035) muß einem solchen Beweisantrag selbst dann nachgegangen werden, wenn die Behauptung auf einer Vermutung beruht.
  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 393/84

    Nichtladung von Zeugen trotz Beweisbeschluß und Zahlung des Vorschusses

    Auszug aus BVerfG, 25.10.1990 - 1 BvR 953/90
    Die Nichtberücksichtigung eines von den Fachgerichten als erheblich angesehenen Beweisangebots verstößt aber dann gegen diese Verbürgung, wenn sie im Prozeßrecht keine Stütze mehr findet (vgl. zusammenfassend BVerfGE 69, 141, 143 f.).
  • BVerfG, 08.10.1985 - 1 BvR 33/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerfG, 25.10.1990 - 1 BvR 953/90
    Die besonderen Umstände, welche allein dem Bundesverfassungsgericht die Feststellung gestatten, daß das Gericht dieser Pflicht nicht nachgekommen ist (vgl. BVerfGE 70, 288, 293), liegen hier vor.
  • BGH, 18.10.1973 - III ZR 192/71

    Begriff der Tatsache

    Auszug aus BVerfG, 25.10.1990 - 1 BvR 953/90
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. etwa DRiZ 1974, S. 27, 28; NJW 1968, S. 1233, 1234; NJW 1983, S. 2034, 2035) muß einem solchen Beweisantrag selbst dann nachgegangen werden, wenn die Behauptung auf einer Vermutung beruht.
  • BGH, 14.03.1968 - II ZR 50/65

    Anforderungen an den Erwerb eines Wechsels - Anforderungen an die gerichtliche

    Auszug aus BVerfG, 25.10.1990 - 1 BvR 953/90
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. etwa DRiZ 1974, S. 27, 28; NJW 1968, S. 1233, 1234; NJW 1983, S. 2034, 2035) muß einem solchen Beweisantrag selbst dann nachgegangen werden, wenn die Behauptung auf einer Vermutung beruht.
  • BVerfG, 15.02.1978 - 2 BvR 134/76

    Gemeindeparlamente

    Auszug aus BVerfG, 25.10.1990 - 1 BvR 953/90
    Da der Beschwerdeführer mit seinem wesentlichen Anliegen durchgedrungen ist, hat das Land Hessen trotz Verwerfung des Eilantrages alle notwendigen Auslagen zu erstatten (vgl. BVerfGE 32, 1, 39; BVerfGE 47, 253, 284 f.).
  • BVerfG, 30.06.1993 - 2 BvR 459/93

    Rechtliches Gehör und Effektivität des Rechtsschutzes im Räumungsprozeß -

    Fehlt es hieran, so sind die Gerichte gehalten, sich das erforderliche Maß an Überzeugung durch Würdigung anderer - grundsätzlich vom Vermieter vorzutragender und gegebenenfalls zu beweisender - Indiztatsachen zu bilden, die einen Schluß auf eine solche Absicht zulassen (zur Beachtlichkeit solcher Indiztatsachen im Räumungsprozeß mit Blick auf Art. 103 Abs. 1 GG ; vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 1990, 3259, 3260).

    Denn insoweit handelt es sich um das Bestreiten von Indiztatsachen, die - nach den Gründen der angefochtenen Entscheidungen auch für die Fachgerichte - für die Ernsthaftigkeit des Selbstnutzungswunsches des Klägers zu 3) von Bedeutung waren (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 1990, 3259, 3260).

    Von einer unbeachtlichen Behauptung "ins Blaue hinein" (s. dazu BVerfG, NJW 1990, 3259, 3260; BGH, NJW 1964, 1179, 1180) kann angesichts der vom Beschwerdeführer vorgetragenen und zum Teil unstreitigen Umstände (ungewöhnliche Konzeption des Geschäfts, zwischenzeitlicher Erwerb und Bezug einer anderen Wohnung durch den Kläger zu 2), vorgeschobene Eigenbedarfskündigung des Klägers zu 2) in einem anderen Fall) keine Rede sein.

    c) Danach kann offenbleiben, ob insoweit Art. 103 Abs. 1 GG darum verletzt ist, weil die Rechtsauffassung der Fachgerichte im Prozeßrecht keine Stütze mehr findet (vgl. BVerfGE 69, 141, 143 f.; BVerfG, NJW 1990, 3259, 3260).

    Demgemäß ist das - nicht "ins Blaue hinein" erfolgte - Bestreiten der Absicht des begünstigten Dritten, die streitbefangene Wohnung zu beziehen, auch stets als beachtlich angesehen worden (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, WuM 1991, 146, 147; BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 1990, 3259, 3260).

  • OLG Frankfurt, 25.06.1992 - 20 REMiet 7/91

    Kündigung wegen Eigenbedarfs, wenn der Selbstnutzungswunsch Umbaumaßnahmen

    Das Bundesverfassungsgericht hat hingegen wiederholt in Entscheidungen zu Eigenbedarfskündigungen ausgesprochen, die Fachgerichte hätten die geplanten oder gegebenen Wohnmöglichkeiten an Bau- oder polizeirechtlichen Vorschriften zu messen, soweit es darum gehe, ob die Wohnung die Nutzungswünsche des Vermieters überhaupt erfüllen kann (Urteil 1 BvR 308/88 u.a. vom 14.2.1989 zu C I 1 c und II 2 = BVerfGE 79, 292 = NJW 1989, 970 = MDR 1989, 516 = WuM 1989, 114 = ZMR 1989, 138 = DWW 1989, 46 = GE 1989, 299 = RES VII Anh. I Nr. 12), ob der Eigennutzungswunsch überhaupt ernsthaft verfolgt wird (Beschluß 1 BvR 953/90 vom 25.10.1990 = NJW 1990, 3529) und ob die gegebenen Wohnmöglichkeiten (des Mieters) mit jenen Vorschriften vereinbar sind (Beschluß 1 BvR 1054/91 vom 28.1.1992 = NJW 1992, 1220 = WuM 1992, 180 = ZMR 1992, 230 ).
  • BVerfG, 12.02.1993 - 2 BvR 2077/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Prüfung einer Eigenbedarfskündiung

    AG und LG haben, entsprechen der Rechtspr. des BVerfG (NJW 1989, 3007 "3008" = WuM 1989, 481 "483"; NJW 1990, 3259 "3260" = WuM 1990, 536 "537"), trotz teilweise mißverständlicher Formulierungen des AG die von den Beschwerdeführern geäußerten Zweifel an der Ernsthaftigkeit des Selbstnutzungswunsches im einzelnen geprüft und die zur Begründung der Bedenken vorgetragenen Indizien selbst bei Wahrunterstellung nicht genügen lassen.
  • OLG Karlsruhe, 22.04.1993 - 11 U 60/92

    Räumung; Prozeß; Tod; Vermieter; Klageabweisung; Eigenbedarf

    Nachdem allgemein anerkannt ist, daß der Mieter den Wegfall des Erlangungsinteresses des Vermieters (z.B. Eigenbedarf) nach Titulierung des Räumungsanspruches durch Urteil im Rahmen einer Vollstreckungsgegenklage oder gemäß § 826 BGB geltend machen kann (vgl. BVerfG, NJW 1990, 3259, 3260; Sternel, a.a.O. Rdn. 676), muß der noch im Laufe des Räumungsprozesses eintretende Wegfall in dem Verfahren selbst erst recht beachtet werden.
  • VerfGH Berlin, 24.08.2000 - VerfGH 73/99

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch Nichtberücksichtigung erheblichen

    Da sich die übergangene Behauptung auf eine innere Tatsache - den ernsthaft verfolgten Wunsch zur Eigennutzung bzw. die Motivation zur Überlassung der Wohnung im Sommer 1995 - bezog, musste das Gericht dem Vorbringen und Beweisantrag der Beschwerdeführer selbst dann nachgehen, wenn die von ihnen aufgestellte Behauptung auf einer Vermutung beruht (vgl. BVerfG, NJW-RR 1995, 392 ; Beschluss vom 25. Oktober 1990 - 1 BvR 953/90 - NJW 1990, 3259 ).
  • LG Berlin, 09.05.2023 - 65 S 191/22

    Anspruch eines Eigentümers auf Räumung einer Wohnung bei Untervermietung

    Rechtsfehlerfrei hat das Amtsgericht die nach § 286 Abs. 1 ZPO erforderliche Gewissheit auf der Grundlage einer in sich widerspruchsfreien umfassenden Auseinandersetzung mit dem Prozessstoff und den Beweisergebnissen gewonnen, eine sorgfältige Gesamtbewertung vorgenommen (vgl. BGH, Urt. v. 14.1.1993 - IX ZR 238/91; Urt. v. 6.5.2015 - VIII ZR 161/14, jew. juris) und dabei auch Stütztatsachen berücksichtigt (vgl. BVerfG v. 25.10.1990 - 1 BvR 953/90, juris).
  • LG Hamburg, 25.03.2019 - 316 S 78/17

    Wohnraummiete in Hamburg: Eigenbedarfskündigung einer Vermieter-GbR; Erfordernis

    Ein durchsetzungsfähiger Eigennutzungswunsch muss nicht nur vernünftig und nachvollziehbar sein, sondern er muss auch ernsthaft verfolgt werden (BVerfG Kammerbeschluss vom 25.10.1990, Az. 1 BvR 953/90, Rn. 15).
  • LG Berlin, 26.04.2022 - 67 S 10/22

    Eigenbedarfskündigung bei Unvereinbarkeit des Nutzungskonzepts mit

    Vernünftig ist der vom Vermieter verfolgte Nutzungswunsch wegen der auch im Mietrecht zu beachtenden Einheit der Rechtsordnung aber nur dann, wenn er mit öffentlich-rechtlichen Vorgaben im Einklang steht (vgl. BVerfG, Beschl. v. 25. Oktober 1990 - 1 BvR 953/90, NJW 1990, 3259, juris Tz. 17; Kammer, Beschl. v. 12. März 2020 - 67 S 274/19, NZM 2020, 368, beckonline Tz. 19 m.w.N.).
  • LG Berlin, 13.03.2019 - 65 S 204/18

    Wohnraummiete: Wirksamkeit der Eigenbedarfskündigung bei mietvertraglicher

    Von einer zum Schutz des Mieters - hier der Beklagten - regelmäßig gebotenen Beweisaufnahme zur Überprüfung der von ihr zulässig bestrittenen Behauptungen der Klägerin zu ihrer Wohnsituation und zur Ernsthaftigkeit ihres Eigennutzungswunsches (vgl. BVerfG, Beschl. v. 25.10.1990 - 1 BvR 953/90, NJW-RR 1991, 74; Beschl. v. 19.10.1993 - 1 BvR 1620/92, BeckRS 1993, 08397; Beschl. vom 19.10.1993 - 1 BvR 25/93, NJW 1994, 309; Beschl. v. 20.05.1999 - 1 BvR 29/99, NZM 1999, 659 jew. nach beck-online; BGH, Urt. v. 04.03.2015, a.a.O., juris Rn. 15) war hier abzusehen, denn der Vortrag der Klägerin deckt den Tatbestand des § 573 Abs. 1, 2 Nr. 2 BGB (Eigenbedarf), nicht aber die darüber hinaus gehenden, die Mieterin schützenden Anforderungen der Vereinbarung in Ziff. 10 der Allgemeinen Vertragsbedingungen.
  • AG Berlin-Tiergarten, 13.01.2011 - 8 C 66/10

    Zu den Voraussetzungen einer Eigenbedarfskündigung

    Es genügt daher, die bloße, aber ernsthafte Absicht des Vermieters, einen Angehörigen, zu denen die eigene Mutter naturgemäß zu zählen ist, im eigenen Haus wohnen zu lassen, vgl. BverfG NJW 90, 3259.
  • LG Aachen, 24.04.2014 - 2 S 410/13

    Kündigung eines Mietvertrages wegen Eigenbedarf; Darlegung eines ernsthaften

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Rechtsprechung
   BVerfG, 23.08.1990 - 1 BvR 440/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,3291
BVerfG, 23.08.1990 - 1 BvR 440/90 (https://dejure.org/1990,3291)
BVerfG, Entscheidung vom 23.08.1990 - 1 BvR 440/90 (https://dejure.org/1990,3291)
BVerfG, Entscheidung vom 23. August 1990 - 1 BvR 440/90 (https://dejure.org/1990,3291)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Unzulässigkeit von Vorratskündigungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Eigenbedarf - Kündigung - Vorratskündigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 3259
  • NJW-RR 1991, 74 (Ls.)
  • ZMR 1990, 448
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 23.08.1990 - 1 BvR 440/90
    Die Subsumtion im übrigen unterliegt aus den in BVerfGE 18, 85, 92 f. niedergelegten Grundsätzen nicht der Nachprüfung durch das BVerfG.
  • BVerfG, 14.02.1989 - 1 BvR 308/88

    Eigenbedarf II

    Auszug aus BVerfG, 23.08.1990 - 1 BvR 440/90
    Das Landgericht läßt sich vielmehr in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BVerfG (BVerfGE 68, 361, 373 f.; BVerfGE 79, 292, 305) von der verfassungsgemäßen Erwägung leiten, daß die Fachgerichte den gefaßten Selbstnutzungsentschluß grundsätzlich zu akzeptieren und ihrer Rechtsfindung zugrunde zu legen haben.
  • BVerfG, 26.02.1954 - 1 BvR 537/53

    Tatsachenfeststellung

    Auszug aus BVerfG, 23.08.1990 - 1 BvR 440/90
    Dazu hätte die ins einzelne gehende Darlegung gehört, die 17. Zivilkammer habe nur unter willkürlicher Auslegung und Anwendung des Geschäftsverteilungsplanes des Landgerichts oder gar nur bei dessen Außerachtlassung zur Annahme der eigenen Zuständigkeit gelangen können (vgl. zum Willkürerfordernis BVerfGE 3, 359 [364 f.]; st. Rspr.).
  • BGH, 20.01.1988 - VIII ARZ 4/87

    Eigenbedarf des Vermieters

    Auszug aus BVerfG, 23.08.1990 - 1 BvR 440/90
    Entgegen der Annahme der Beschwerdeführer weicht die angegriffene Entscheidung nicht vom Rechtsentscheid des BGH v. 20.1.1988 (BGHZ 103, 91, 100) ab.
  • BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 792/83

    Eigenbedarf I

    Auszug aus BVerfG, 23.08.1990 - 1 BvR 440/90
    Das Landgericht läßt sich vielmehr in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BVerfG (BVerfGE 68, 361, 373 f.; BVerfGE 79, 292, 305) von der verfassungsgemäßen Erwägung leiten, daß die Fachgerichte den gefaßten Selbstnutzungsentschluß grundsätzlich zu akzeptieren und ihrer Rechtsfindung zugrunde zu legen haben.
  • BGH, 18.05.2005 - VIII ZR 368/03

    Zur Darlegungs- und Beweislast im Schadenersatzprozeß des Mieters wegen

    Eine sogenannte "Vorratskündigung", der ein gegenwärtig noch nicht absehbarer Nutzungswunsch zugrunde liegt, ist unzulässig (vgl. BVerfG, Beschluß vom 23. August 1990 - 1 BvR 440/90, NJW 1990, 3259; Beschluß vom 26. September 2001 - 1 BvR 1185/01, WuM 2002, 21, unter II 2 b; Grapentin, aaO, IV Rdnr. 74; Häublein, aaO, Rdnr. 68, jew.m.w.Nachw.).
  • BGH, 19.12.1990 - VIII ARZ 5/90

    Verjährung einer Heizkostennachforderung

    Zur Begründung (veröffentlicht in ZMR 1990, 408 und WuM 1990, 481 [BVerfG 23.08.1990 - 1 BvR 440/90]) hat das Kammergericht ausgeführt: Entstanden sei ein Anspruch im Sinne des § 198 BGB, sobald er erstmals geltend gemacht und notfalls im Wege der Klage durchgesetzt werden könne.
  • LG Berlin, 20.01.2021 - 64 S 50/20

    Übersetzter Eigenbedarf

    In Rechtsprechung und Literatur ist anerkannt, dass ein auf einen weit überhöhten Wohnbedarf gestütztes Eigenbedarfsbegehren eine Mietvertragskündigung nicht tragen kann (vgl. LG Frankfurt - 2/17 S 234/89 -, Urt. v. 23.02.1990, WuM 1990, 479 f.; BVerfG - 1 BvR 440/90 -, Beschl. v. 23.08.1990, WuM 1990, 479 ff; Blank/Börstinghaus, a. a O. und Schmidt-Futterer/Blank, 14. Aufl. 2019, § 573 Rn.146ff. mit Fallbeispielen).
  • LG Berlin, 29.06.2021 - 65 S 344/20

    Eigenbedarfskündigung bei Wohnraummietvertrag: Darlegung eines ernsthaften

    Der Nutzungswunsch muss vielmehr in einem zeitlichen Zusammenhang zur Kündigung stehen und sich so weit "verdichtet" haben, dass ein konkretes Interesse an einer alsbaldigen Nutzung besteht; sogen. Vorratskündigungen sind unzulässig (BVerfG, Beschl. v. 23.08.1990 - 1 BvR 440/90, nach juris Rn. 3; BGH, Urt. v. 11.10.2016 - VIII ZR 300/15, nach juris Rn. 19; Urt. v. 23.09.2015 - VIII ZR 2015, NJW 2015, 3368, [3370]; Kammer, Beschl. v. 03.07.2019 - 65 S 227/18, juris Rn. 18, BeckOK MietR/Siegmund, 24. Ed. 1.5.2021, BGB § 573 Rn. 35).

    Vor dem Hintergrund des Gewichtes des Besitzrechtes des vertragstreuen Mieters, das das Bundesverfassungsgericht wegen der Bedeutung der Wohnung als Mittelpunkt (auch) der privaten Existenz des Mieters zur Befriedigung elementarer Lebensbedürfnisse sowie zur Freiheitssicherung und Entfaltung seiner Persönlichkeit als Eigentum im Sinne des Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG anerkennt (BVerfG, Beschl. v. 26.05.1993 - 1 BvR 208/93, NJW 1993, 2035, [2036], nach beck-online, m.w.N.), ist dem Eigentümer/Vermieter ein Zugriff auf das vermietete Objekt erst dann zu gestatten, wenn und soweit dies durch gegenwärtig beachtliche Gründe motiviert ist (BVerfG, Beschl. v. 23.08.1990 - 1 BvR 440/90, nach juris Rn. 3).

  • AG Bonn, 08.06.2021 - 206 C 42/21

    Eigenbedarfskündigung muss auf vernüftigen Erwägungen ruhen

    In Rechtsprechung und Literatur ist anerkannt, dass ein auf einen weit überhöhten Wohnbedarf gestütztes Eigenbedarfsbegehren eine Mietvertragskündigung nicht tragen kann (vgl. LG Frankfurt - 2/17 S 234/89 -, Urt. v. 23.02.1990, WuM 1990, 479 f.; BVerfG - 1 BvR 440/90 -, Beschl. v. 23.08.1990, WuM 1990, 479 ff; Blank/Börstinghaus, a.a.O. und Schmidt-Futterer/Blank, 14. Aufl. 2019, § 573 Rn. 146 ff. mit Fallbeispielen).
  • AG Stuttgart, 19.02.2021 - 35 C 3587/20

    Wirksamkeit einer Verwertungskündigung bei Fehlen der erforderlichen

    Dieses hat festgestellt, dass es "keine unverhältnismäßige, mit Art. 14 Absatz 1 Satz 1 GG nicht mehr zu vereinbarende Hintanstellung der Eigentümerbefugnisse dar[stellt], diesen den Zugriff auf das vermietete Objekt erst dann zu gestatten, wenn und soweit dies durch gegenwärtige beachtliche Gründe motiviert ist" (BVerfG, WuM 1990, 479 juris Rn. 3).
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