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   BayObLG, 28.02.1992 - 1St RR 30/92   

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https://dejure.org/1992,1878
BayObLG, 28.02.1992 - 1St RR 30/92 (https://dejure.org/1992,1878)
BayObLG, Entscheidung vom 28.02.1992 - 1St RR 30/92 (https://dejure.org/1992,1878)
BayObLG, Entscheidung vom 28. Februar 1992 - 1St RR 30/92 (https://dejure.org/1992,1878)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    StGB § 316
    Herabsetzung des Grenzwertes der absoluten Fahruntüchtigkeit für Radfahrer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Absolute Fahruntüchtigkeit; Radfahrer; Blutalkoholgehalt

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Herabsetzung; Grenzwert; Absolute Fahruntüchtigkeit; Radfahrer; Blutalkoholgehalt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 316

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 1906
  • MDR 1992, 788
  • NZV 1992, 290
  • VersR 1993, 455
  • BayObLGSt 1992, 22
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.07.1986 - 4 StR 543/85

    Absolute Fahruntüchtigkeit eines Radfahrers

    Auszug aus BayObLG, 28.02.1992 - 1St RR 30/92
    Durch Beschluss vom 17.7.1986 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass der Grenzwert der alkoholbedingten absoluten Fahruntüchtigkeit bei Radfahrern 1, 7 %o beträgt (BGHSt 34, 133 = NJW 1986, 2650 ).
  • BGH, 28.06.1990 - 4 StR 297/90

    Herabsetzung der Grenze der absoluten Fahrunsicherheit

    Auszug aus BayObLG, 28.02.1992 - 1St RR 30/92
    Seit der Bundesgerichtshof durch Beschluss vom 28.6.1990 (NZV 1990, 357) den Grenzwert der absoluten Fahruntüchtigkeit für Kraftfahrer auf einen Blutalkoholgehalt von 1, 1 %o herabgesetzt hat, ist streitig, ob und wie sich diese Entscheidung auf die Bestimmung der absoluten Fahruntüchtigkeit bei Radfahrern auswirkt.
  • LG Wuppertal, 02.02.2022 - 25 Qs 63/21

    Elektroroller, Trunkenheitsfahrt, Kraftfahrzueg, Promillegrenze

    Dieser beruht auf der in einer wissenschaftlichen Untersuchung und aus Fahrversuchen gewonnenen Erkenntnis, dass Fahrradfahrer im Straßenverkehr andere - geringere - Leistungsanforderungen zu erfüllen haben als PKW-Fahrer und deshalb erst ab einem höheren Grenzwert die absolute Fahruntüchtigkeit erreichen (vgl. hierzu: BGH, Beschluss vom 17.07.1986, Az. 4 StR 543/85 = NJW 1986, 2650 f.), der nach gefestigter Rechtsprechung heute bei 1, 6 Promille liegt (vgl. dazu BayObLG, Beschluss vom 28.02.1992, Az. 1 St RR 30/92 = NJW 1992, 1906 f; Fischer, a.a.O., Rz. 27 mit zahlreichen w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 28.07.1997 - 2 Ss 89/97

    Absolute Fahruntüchtigkeit von Radfahrern bei BAK von 1,6 &permil

    Es läßt sich mithin nicht feststellen, daß sich die Leistungsanforderungen an Radfahrer in ähnlichem Maß erhöht haben wie die an Kraftfahrer (wie hier BayObLG, NJW 1992, 1906).

    Die obergerichtliche Rechtsprechung, mit der sich das AG nicht auseinandersetzt, geht daher von einem Grenzwert von 1, 6 - für die absolute Fahruntüchtigkeit bei Radfahrern aus (OLG Hamm, NZV 1992, 198; BayObLG, NJW 1992, 1906; OLG Zweibrücken, NZV 1992, 372; OLG Celle, NJW 1992, 2169).

  • BGH, 21.06.2017 - 4 StR 386/16

    Trunkenheit im Verkehr (absolute Fahruntüchtigkeit bei Radfahrern); Verbot der

    Die vom Landgericht festgestellten Tatgeschehen zu den Trunkenheitsfahrten - Teilnahme am Straßenverkehr als Radfahrer mit Blutalkoholkonzentrationen von mindestens 2, 40 bzw. 2,41 ? - geben dem Senat keine Veranlassung, die obergerichtliche Rechtsprechung zur absoluten Fahruntüchtigkeit bei Radfahrern (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Juli 1986 - 4 StR 543/85, BGHSt 34, 133; BayObLGSt 1992, 22; OLG Karlsruhe, VRS 94, 109; vgl. Ernemann in Satzger/Schluckebier/Widmaier, StGB, 3. Aufl., § 316 Rn. 11 mwN) einer näheren Prüfung zu unterziehen.
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