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   BVerwG, 01.10.1992 - 5 C 28.89   

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BVerwG, 01.10.1992 - 5 C 28.89 (https://dejure.org/1992,1012)
BVerwG, Entscheidung vom 01.10.1992 - 5 C 28.89 (https://dejure.org/1992,1012)
BVerwG, Entscheidung vom 01. Oktober 1992 - 5 C 28.89 (https://dejure.org/1992,1012)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 1024
  • NVwZ 1993, 484 (Ls.)
  • FamRZ 1993, 544 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 17.01.1991 - 5 C 53.86

    Kein Zugriff des Sozialhilfeträgers auf eine "kleine Eigentumswohnung"

    Auszug aus BVerwG, 01.10.1992 - 5 C 28.89
    Zum für Schonvermögen maßgeblichen Verkehrswert einer behindertengerechten Eigentumswohnung (Fortführung von BVerwGE 87, 278).

    Die Vorschrift erfaßt auch Eigentumswohnungen (BVerwGE 87, 278 ) und schützt diese u.a. auch vor dem Einsatz als Objekt der dinglichen Sicherung bei darlehensweiser Bewilligung von Sozialhilfe.

    Eine Eigentumswohnung ist jedoch im Sinne dieser Vorschrift nur dann "klein", wenn sie unter Berücksichtigung personenbezogener Kriterien (Zahl der Bewohner und ihrer Wohnbedürfnisse) sowie sach- und wertbezogener Kriterien (Größe, Zuschnitt und Ausstattung der Wohnung sowie ihr Verkehrswert) in einem sozialhilferechtlich angemessenen Verhältnis zu den Bedürfnissen des Hilfesuchenden und der weiteren berücksichtigungsfähigen Personen steht (sog. Kombinationstheorie - vgl. BVerwGE 47, 103 ; 87, 278 ; 89, 241 ).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat jedoch in der in BVerwGE 87, 278 (282 f.) abgedruckten Entscheidung des Senats vom 17. Januar 1991 - BVerwG 5 C 53.86 - unter Modifizierung seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden und im einzelnen begründet, daß ein Hausgrundstück (Eigentumswohnung) wertmäßig "klein" im Sinne von § 88 Abs. 2 Nr. 7 BSHG F. 1983 ist, wenn sein Verkehrswert sich im unteren Bereich der Verkehrswerte vergleichbarer Objekte am Wohnort des Hilfesuchenden hält.

  • BVerwG, 12.04.1984 - 5 C 95.80

    Zur Erstattungspflicht des Bundes hinsichtlich der Aufwendungen für die

    Auszug aus BVerwG, 01.10.1992 - 5 C 28.89
    Das Bundesverwaltungsgericht hat die Zulässigkeit von Typisierungen (Pauschalierungen) für Bedarfsbereiche anerkannt, in denen es die Vielfalt der individuellen Bedürfnisse und die begrenzten Mittel der Verwaltung praktisch unmöglich machen, in jedem Einzelfall alle den Bedarf bestimmenden Faktoren vollständig und genau festzustellen (vgl. z.B. BVerwGE 35, 178 zum Heizungsbedarf und BVerwGE 69, 146 zur Weihnachtsbeihilfe).

    Typisierte Bedarfswerte müssen auf ausreichenden Erfahrungswerten beruhen (vgl. dazu BVerwGE 69, 146 ).

    Nach Personengruppen aufgeteilte Bedarfswerte müssen so differenziert ausfallen, daß sie die jeweils wesentlichen personen- und sachbezogenen Bedarfsmerkmale erfassen (BVerwGE 69, 146 ; 72, 354 ; 89, 87 ).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.04.1989 - 6 S 705/87

    Sozialhilfe und Vermögensanrechnung: kleines Hausgrundstück

    Auszug aus BVerwG, 01.10.1992 - 5 C 28.89
    Der Verwaltungsgerichtshof hat die Berufung der Klägerin mit folgender Begründung zurückgewiesen (ESVGH 39, 213):.
  • BVerwG, 22.04.1970 - V C 98.69

    Aufstockung einer im Rahmen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem

    Auszug aus BVerwG, 01.10.1992 - 5 C 28.89
    Das Bundesverwaltungsgericht hat die Zulässigkeit von Typisierungen (Pauschalierungen) für Bedarfsbereiche anerkannt, in denen es die Vielfalt der individuellen Bedürfnisse und die begrenzten Mittel der Verwaltung praktisch unmöglich machen, in jedem Einzelfall alle den Bedarf bestimmenden Faktoren vollständig und genau festzustellen (vgl. z.B. BVerwGE 35, 178 zum Heizungsbedarf und BVerwGE 69, 146 zur Weihnachtsbeihilfe).
  • BVerwG, 05.12.1991 - 5 C 20.88

    Sozialhilfe - Hausgrundstück

    Auszug aus BVerwG, 01.10.1992 - 5 C 28.89
    Eine Eigentumswohnung ist jedoch im Sinne dieser Vorschrift nur dann "klein", wenn sie unter Berücksichtigung personenbezogener Kriterien (Zahl der Bewohner und ihrer Wohnbedürfnisse) sowie sach- und wertbezogener Kriterien (Größe, Zuschnitt und Ausstattung der Wohnung sowie ihr Verkehrswert) in einem sozialhilferechtlich angemessenen Verhältnis zu den Bedürfnissen des Hilfesuchenden und der weiteren berücksichtigungsfähigen Personen steht (sog. Kombinationstheorie - vgl. BVerwGE 47, 103 ; 87, 278 ; 89, 241 ).
  • BVerwG, 16.01.1986 - 5 C 72.84

    Hilfe zum Lebensunterhalt in Geld oder als Sachleistung für einen

    Auszug aus BVerwG, 01.10.1992 - 5 C 28.89
    Nach Personengruppen aufgeteilte Bedarfswerte müssen so differenziert ausfallen, daß sie die jeweils wesentlichen personen- und sachbezogenen Bedarfsmerkmale erfassen (BVerwGE 69, 146 ; 72, 354 ; 89, 87 ).
  • BVerwG, 26.09.1991 - 5 C 61.88

    Sozialhilfe - Asylsuchender Ausländer - Hilfe zum Lebensunterhalt

    Auszug aus BVerwG, 01.10.1992 - 5 C 28.89
    Nach Personengruppen aufgeteilte Bedarfswerte müssen so differenziert ausfallen, daß sie die jeweils wesentlichen personen- und sachbezogenen Bedarfsmerkmale erfassen (BVerwGE 69, 146 ; 72, 354 ; 89, 87 ).
  • BVerwG, 17.01.1980 - 5 C 48.78

    Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. Krankenhilfe trotz Einkommens des

    Auszug aus BVerwG, 01.10.1992 - 5 C 28.89
    Der Zweck von § 88 Abs. 2 Nr. 7 BSHG, dem Hilfesuchenden und seinen Angehörigen eine aus sozialhilferechtlicher Sicht angemessene, d.h. ausreichende und eher bescheidene Wohnstatt zu erhalten, ohne eine dem Nachranggrundsatz (§ 2 Abs. 1 BSHG) widersprechende Vermögensbildung zu fördern (vgl. BVerwGE 59, 294 ), steht dieser Rechtsauslegung nicht entgegen.
  • BVerwG, 17.10.1974 - V C 50.73

    Begriff des kleinen Hausgrundstücks sowie Gewährung von Sozialhilfe in Form eines

    Auszug aus BVerwG, 01.10.1992 - 5 C 28.89
    Eine Eigentumswohnung ist jedoch im Sinne dieser Vorschrift nur dann "klein", wenn sie unter Berücksichtigung personenbezogener Kriterien (Zahl der Bewohner und ihrer Wohnbedürfnisse) sowie sach- und wertbezogener Kriterien (Größe, Zuschnitt und Ausstattung der Wohnung sowie ihr Verkehrswert) in einem sozialhilferechtlich angemessenen Verhältnis zu den Bedürfnissen des Hilfesuchenden und der weiteren berücksichtigungsfähigen Personen steht (sog. Kombinationstheorie - vgl. BVerwGE 47, 103 ; 87, 278 ; 89, 241 ).
  • BVerwG, 17.11.1994 - 5 C 11.93

    Sozialhilfe Wohnungswechsel - Mehrkostenausgleich

    Das entspricht der Rechtsprechung des Senats, der bereits entschieden hat, daß die Frage nach der sozialhilferechtlich angemessenen Wohnfläche anhand der Kriterien der Förderungswürdigkeit im sozialen Wohnungsbau nach den hierfür geltenden Vorschriften beantwortet werden kann (vgl. BVerwGE 92, 1 (3)), und hierbei die Verwaltungsvorschriften der Länder zu § 5 Abs. 2 WoBindG im Blick gehabt hat; zur Zulässigkeit der hierin liegenden Typisierung (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Oktober 1992 - BVerwG 5 C 28.89 - (Buchholz 436.0 § 88 BSHG Nr. 28 S. 30 f. = NJW 1993, 1024/1025)).
  • BVerwG, 24.11.2022 - 5 C 1.21

    Kein Beurteilungsspielraum der Verwaltung bei der Festlegung der

    Soweit der für die Festlegung zuständigen Stelle eine präzise Ermittlung der angemessenen Bedarfe und Kosten angesichts der Vielfalt der zu berücksichtigenden Verhältnisse praktisch nicht möglich ist, ist sie zu vereinfachenden Sachverhaltsbetrachtungen und Typisierungen berechtigt (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Oktober 1992 - 5 C 28.89 - Buchholz 436.0 § 88 BSHG Nr. 28 S. 30 und Beschluss vom 7. April 1995 - 5 B 36.94 - Buchholz 436.0 § 85 BSHG Nr. 13 S. 2).
  • BVerwG, 24.11.2022 - 5 C 3.21

    Kein Beurteilungsspielraum der Verwaltung bei der Festlegung der

    Soweit der für die Festlegung zuständigen Stelle eine präzise Ermittlung der angemessenen Bedarfe und Kosten angesichts der Vielfalt der zu berücksichtigenden Verhältnisse praktisch nicht möglich ist, ist sie zu vereinfachenden Sachverhaltsbetrachtungen und Typisierungen berechtigt (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Oktober 1992 - 5 C 28.89 - Buchholz 436.0 § 88 BSHG Nr. 28 S. 30 und Beschluss vom 7. April 1995 - 5 B 36.94 - Buchholz 436.0 § 85 BSHG Nr. 13 S. 2).
  • BVerwG, 25.11.1993 - 5 C 8.90

    Anrechnung von Kindergeld als Einkommen im Rahmen der Gewährung von Hilfe zum

    Dies hat der Senat bereits für einmalige Leistungen für den notwendigen Lebensunterhalt entschieden, soweit diese nach pauschalierenden Merkmalen bemessen werden (s. BVerwGE 35, 178 [BVerwG 22.04.1970 - V C 98/69] zur Feuerungsbeihilfe und BVerwGE 69, 146 zur Weihnachtsbeihilfe; vgl. auch Urteil des Senats vom 1. Oktober 1992 - BVerwG 5 C 28.89 - zur typisierenden Ermittlung des Flächenbedarfs einer Person im Rahmen der Anwendung des § 88 Abs. 2 Nr. 7 BSHG F. 1983).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2011 - L 19 AS 2202/10

    Alleinstehende Bezieher von Hartz-IV-Leistungen haben in NRW Anspruch auf 50 qm

    Diese wohnungsbaurechtliche Zielsetzung erlaube es, die auf die Personenzahl abgestimmten Wohnflächen, die für die Erteilung einer Bescheinigung über die Wohnberechtigung in Sozialwohnungen nach § 5 Abs. 2 Satz 1 WoBindG maßgeblich seien, im Regelfall auch als Anhaltspunkte für die Größe des in § 88 Abs. 2 Nr. 7 Bundessozialhilfegesetz geschützten Wohnungseigentums heranzuziehen (Urteil vom 01.10.1992 - 5 C 28/89 = juris Rn 15).
  • OVG Niedersachsen, 12.06.1995 - 12 L 2513/94

    Sozialhilfe; Wohnfläche; Anzahl der Haushaltsangehörigen; Individualisierung der

    Steht die Wohnfläche weniger als vier Personen zur Verfügung, so ist daher die Bezugsgröße von 130 qm (§ 39 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 II. WoBauG ) in der Regel je Person um 20 qm (vgl. § 82 Abs. 3 Satz 1 II. WoBauG ) zu vermindern (ebenso Klinger, a.a.O.); wenn auch die Neufassung des § 88 Abs. 2 Nr. 7 BSHG (6. Änderungsgesetz zum Bundessozialhilfegesetz , BGBl. I S. 2644) durch die Verweisung auf die §§ 39, 82 , II. WoBauG den Umfang des geschützten Vermögens (Hausgrundstücks) erweitert hat (so BVerwG, Urt. v. 1.10.1992 - 5 C 28.89 -, NDV 1993, 236 (238)), erzwingt doch der Grundsatz der Individualisierung (vgl. § 3 Abs. 1 BSHG ) eine Berücksichtigung nur des Wohnbedarfs der in dem Wohnhaus lebenden Personen (§ 88 Abs. 2 Nr. 7 Satz 1 BSHG ).

    Auch wenn man zugunsten der Klägerin berücksichtigen wollte, daß durch die Neufassung des § 88 Abs. 2 Nr. 7 der Umfang des geschützten Vermögens erweitert sein sollte (so: BVerwG, Urt. v. 1.10.1992, a.a.O.,) und deshalb - möglicherweise - nicht nur bei den Wohnflächengrenzen, sondern auch bei den Bezugsgrößen Grundstücksgröße und Verkehrswert eine Neubestimmung im Sinne einer Erweiterung des geschützten Vermögens habe Platz greifen sollen, so übersteigt ein Verkehrswert von 285.000,-- DM bzw. 330.000,-- DM und eine Grundstücksfläche von fast 900 qm - jedenfalls bei einem von zwei oder drei Personen bewohnten Haus, das nicht in einer Region mit besonders hohen Hausgrundstückspreisen belegen ist - den angemessen Wert derart, daß auch insoweit wie bei der Wohnfläche nicht mehr von einem angemessenen Objekt, welches der Klägerin als Wohnstatt erhalten bleiben muß, gesprochen werden kann.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.10.1997 - 16 A 6033/95

    Jugendhilfeträger; Übergang von Unterhaltsansprüchen; Verwertbarkeit eines

    Die Neuregelung des § 88 Abs. 2 Nr. 7 BSHG durch das am 1. Januar 1991 in Kraft getretene Sechste Gesetz zur Änderung des BSHG vom 10. Dezember 1990 (BGBl I 2644), durch die der gegenständliche Umfang des geschützten Vermögens erweitert wurde, vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Oktober 1992 - 5 C 28.89 -, FEVS 44, 141, ist nicht einschlägig, weil die angefochtenen Überleitungsanzeigen nur Ansprüche für den Zeitraum bis Dezember 1990 erfassen.

    Allerdings dürfte die Auffassung des Verwaltungsgerichts zutreffend sein, daß das Hausgrundstück der Klägerin nach der bis zum 31. Dezember 1990 geltenden Regelung des § 88 Abs. 2 Nr. 7 BSHG a.F. und der sogenannten Kombinationstheorie, vgl. BVerwG, z.B. Urteile vom 17. Januar 1991 - 5 C 53.86 -, BVerwGE 87, 278 = FEVS 41, 265 und vom 1. Oktober 1992, - 5 C 28.89 - a.a.O., im Hinblick auf die Wohnfläche von 120 qm und die Grundstücksgröße von ca. 1.100 qm kein kleines Hausgrundstück war.

  • OVG Schleswig-Holstein, 27.10.2011 - 2 LB 13/11

    Förderfähigkeit eines nicht-konsekutiven Master-Studiums; Härtefallfreibetrag für

    Es müsse Entscheidungsraum für außergewöhnliche, vom Regelfall abweichende Bedarfslagen im Einzelfall bestehen bleiben (unter Bezugnahme auf BVerwG Urteil vom 01.10.1992 - 5 C 28/89, Buchholz 436.0 § 88 BSHG Nr. 28 = NJW 1993, 1024).

    Dessen Heranziehung hatte das Bundesverwaltungsgericht wegen der darin gegebenen typisierten Bedarfswerte seinerzeit als sachgerecht erachtet (BVerwG, Urteil vom 01.10.1992 - 5 C 28/89, Buchholz 436.0 § 88 BSHG Nr. 28 = NJW 1993, 1024).

  • BVerwG, 07.04.1995 - 5 B 36.94

    Sozialhilfe - Bestimmung des Arbeitseinkommens - Freibetrag - Pauschalierung

    Dies schließt jedoch, wie ebenfalls schon der vorliegenden Rechtsprechung des Senats entnommen werden kann, nicht aus, bestimmte Kriterien, die bei einer Vielzahl von Hilfeempfängern gleichermaßen von Bedeutung sind, typisierend (pauschalierend) in die Prüfung, welcher Umfang angemessen ist, einzubringen, um eine einheitliche, gleichheitssichernde Behördenpraxis zu gewährleisten (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Oktober 1992 - BVerwG 5 C 28.89 - [Buchholz 436.0 § 88 BSHG Nr. 28 S. 30 = NJW 1993, 1024/1025 m.w.N.]).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.02.2001 - 7 S 354/98

    Sozialhilfe: Unterkunftskosten - Angemessenheit der Wohnungsgröße

    Anhaltspunkte für die als sozialhilferechtlicher Bedarf anzuerkennende Wohnfläche bieten nach der ständigen Rechtsprechung des Senats die den sozialen Wohnungsbau betreffenden Vorschriften (so auch BVerwG, Urteile vom 1.10.1992, NJW 1993, 1024 = FEVS 44, 141, und vom 17.11.1994, aaO; vgl. ferner OVG NW, Urt. v. 12.3.1997, info also 1998, 135; Bay.VGH, Beschl. v. 2.7.1993 - 12 C 93, 573 -).
  • SG Düsseldorf, 05.12.2011 - S 10 (45) AS 30/07

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.08.1997 - 8 A 631/95

    Sozialhilferecht: Hausgrundstück als Schonvermögen

  • SG Duisburg, 22.02.2011 - S 17 AS 1907/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • SG Berlin, 13.06.2014 - S 205 AS 16758/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsberechtigter - Erwerbsunfähigkeit -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2007 - 16 A 2781/03

    Anspruch auf zuschussweise Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt bei

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.07.1998 - 1 M 40/98

    Sozialhilfe, Angemessenheit, Bedarfsdeckungsgrundsatz, Bedarfsrest, Hilfe zum

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.12.2005 - 6 A 1.05

    Antragsbefugnis in einem Normenkontrollverfahren nach teilweisem

  • BVerwG, 12.07.1996 - 5 PKH 36.96

    Rechtsmittel

  • VG Gießen, 08.09.2006 - 3 E 1587/05

    Bestimmung eines angemessenen selbstbewohnten Hausgrundstücks nach dem

  • VG Münster, 29.07.2003 - 5 K 837/00

    Anforderungen an das Vorliegen eines sozialhilferechtlichen Anspruchs auf

  • BVerwG, 12.07.1996 - 5 PKH 38.96

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 12.07.1996 - 5 PKH 37.96

    Rechtsmittel

  • LSG Baden-Württemberg, 08.12.2017 - L 12 AS 5372/15
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.09.2009 - L 8/13 SO 8/07
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Rechtsprechung
   LG Kassel, 09.06.1992 - 3 Qs 156/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,6650
LG Kassel, 09.06.1992 - 3 Qs 156/92 (https://dejure.org/1992,6650)
LG Kassel, Entscheidung vom 09.06.1992 - 3 Qs 156/92 (https://dejure.org/1992,6650)
LG Kassel, Entscheidung vom 09. Juni 1992 - 3 Qs 156/92 (https://dejure.org/1992,6650)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 1024 (Ls.)
  • NZV 1993, 124
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