Rechtsprechung
   BGH, 24.03.1994 - X ZR 108/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,1002
BGH, 24.03.1994 - X ZR 108/91 (https://dejure.org/1994,1002)
BGH, Entscheidung vom 24.03.1994 - X ZR 108/91 (https://dejure.org/1994,1002)
BGH, Entscheidung vom 24. März 1994 - X ZR 108/91 (https://dejure.org/1994,1002)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,1002) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Rotationsbürstenwerkzeug

§ 15 PatG, § 857 ZPO, Pfändung der Rechte aus einer Patentanmeldung ist möglich

Volltextveröffentlichungen (9)

  • archive.org PDF

    § 15 I PatG 1981; § 857 I, II ZPO
    Pfändung einer Patentanmeldung - Rotationsbürstenwerkzeug

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zu den Rechtswirkungen einer Pfändung des Erfinderrechts vor Patenterteilung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PatG (1981) § 15 Abs. 1; ZPO § 857 Abs. 1, 2
    "Rotationsbürstenwerkzeug"; Zulässigkeit und Rechtsfolgen der Pfändung eines Patents

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    PatG 1981 § 15 Abs. 1; ZPO § 857 - "Rotationsbürstenwerkzeug"
    Pfändung des Patentrechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 125, 334
  • NJW 1994, 3099
  • MDR 1994, 1202
  • GRUR 1994, 602
  • BB 1994, 1246
  • DB 1994, 1820
  • Rpfleger 1994, 512
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.05.1954 - IV ZR 184/53

    Kaufvertrag über eine Betonmischmaschine - Kauf unter Eigentumsvorbehalt -

    Auszug aus BGH, 24.03.1994 - X ZR 108/91
    Entgegen der Auffassung der Beklagten spricht gegen die Annahme der Fortsetzung des Pfändungspfandrechts am Patent auch nicht, daß sich nach der Rechtsprechung (BGH NJW 1954, 1325; vgl. auch Staudinger/Dilcher, aaO., Vorbem. zu §§ 158 ff. Rdn. 60 m.w.N.) die Pfändung an der Anwartschaft an einer beweglichen Sache nicht an dem später entstandenen Vollrecht an einer Sache fortsetzt, weil die Pfändung des Anwartschaftsrechts gemäß § 857 ZPO nach den Regeln der Forderungspfändung erfolgt, während die Pfändung der beweglichen Sache nach § 808 ZPO dadurch bewirkt wird, daß der Gerichtsvollzieher sie in Besitz nimmt.

    Geht das Vorbehaltseigentum bei Eintritt der Bedingung auf den Erwerber über, so erlangt sein Gläubiger, der das Anwartschaftsrecht gepfändet hat, deshalb ein Pfandrecht an der Sache selbst nur dann, wenn zur Zeit des Eigentumsübergangs auch die Sache für diesen Gläubiger nach § 808 ZPO gepfändet ist (BGH NJW 1954, 1325, 1327).

  • BGH, 18.12.1967 - V ZB 6/67

    Eigentumsanwartschaft des Auflassungsempfängers

    Auszug aus BGH, 24.03.1994 - X ZR 108/91
    Voraussetzung eines derartigen, dem Vollrecht wesensähnlichen und selbständig verkehrsfähigen Rechts ist nämlich, daß von dem mehraktigen Entstehungstatbestand eines Rechts schon so viele Erfordernisse erfüllt sind, daß von einer gesicherten Rechtsposition des Erwerbers gesprochen werden kann, die der andere an der Entstehung des Rechts Beteiligte nicht mehr durch einseitige Erklärung zu zerstören vermag (BGHZ 45, 186, 188 f.; 49, 197, 201; 83, 395, 399).

    Ob diese Erfordernisse, an deren Vorliegen die Rechtsprechung strenge Anforderungen stellt (BGHZ 49, 197, 201), auch entsprechend bei einem Recht gegeben sind, dessen Entstehung von dem Erteilungsakt einer Behörde abhängt (§ 49 PatG), mag dann zweifelhaft sein, wenn lediglich der Antrag auf Erteilung dieses Rechts gestellt worden ist.

  • BGH, 25.02.1966 - V ZR 129/63

    Schutz der Rechtsposition des Auflassungsempfängers

    Auszug aus BGH, 24.03.1994 - X ZR 108/91
    Voraussetzung eines derartigen, dem Vollrecht wesensähnlichen und selbständig verkehrsfähigen Rechts ist nämlich, daß von dem mehraktigen Entstehungstatbestand eines Rechts schon so viele Erfordernisse erfüllt sind, daß von einer gesicherten Rechtsposition des Erwerbers gesprochen werden kann, die der andere an der Entstehung des Rechts Beteiligte nicht mehr durch einseitige Erklärung zu zerstören vermag (BGHZ 45, 186, 188 f.; 49, 197, 201; 83, 395, 399).
  • RG, 03.10.1902 - VII 204/02

    Anspruch auf Erteilung eines Patents.

    Auszug aus BGH, 24.03.1994 - X ZR 108/91
    a) Das Berufungsgericht ist mit Recht davon ausgegangen, daß Patente und Patentanmeldungen der Zwangsvollstreckung unterliegen und nach den §§ 857 Abs. 1, 2, 828 ff. ZPO pfändbar sind (RGZ 52, 227, 230 ff.; RG Mitt. 1935, 343, 344; Benkard, PatG GebrMG, 9. Aufl., § 15 Rdn. 29 m.w.N.; Stein/Jonas/Münzberg, ZPO, 20. Aufl., § 857 Rdn. 20; Göttlich MDR 1957, 11).
  • BGH, 30.04.1982 - V ZR 104/81

    Aufhebungsvertrag Grundstückskauf - § 313 BGB <Fassung bis 31.12.01>

    Auszug aus BGH, 24.03.1994 - X ZR 108/91
    Voraussetzung eines derartigen, dem Vollrecht wesensähnlichen und selbständig verkehrsfähigen Rechts ist nämlich, daß von dem mehraktigen Entstehungstatbestand eines Rechts schon so viele Erfordernisse erfüllt sind, daß von einer gesicherten Rechtsposition des Erwerbers gesprochen werden kann, die der andere an der Entstehung des Rechts Beteiligte nicht mehr durch einseitige Erklärung zu zerstören vermag (BGHZ 45, 186, 188 f.; 49, 197, 201; 83, 395, 399).
  • BGH, 20.12.2006 - VII ZB 92/05

    Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung in die Anlieferungs-Referenzmenge nach der

    Demgemäß hat der Bundesgerichtshof den in § 15 Abs. 1 Satz 2 PatG vorausgesetzten Anspruch auf Erteilung eines Patentes, der als öffentlich-rechtlich zu qualifizieren ist, als pfändbar angesehen (BGH, Urteil vom 24. März 1994 - X ZR 108/91, BGHZ 125, 334, 337).
  • BGH, 13.09.2023 - XII ZB 400/22

    Zugewinnausgleich: Berücksichtigung von hinausgeschobenen Ansprüchen auf variable

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verdichtet sich die Anwartschaft zu einem Anwartschaftsrecht, wenn von dem mehraktigen Entstehungstatbestand eines Rechts schon so viele Erfordernisse erfüllt sind, dass von einer weitgehend gesicherten Rechtsposition des Erwerbers gesprochen werden kann, die der andere an der Entstehung des Rechts Beteiligte nicht mehr durch einseitige Erklärung zu zerstören vermag (vgl. BGHZ 125, 334 = NJW 1994, 3099, 3100 mwN und BGH Urteil vom 5. Januar 1955 - IV ZR 154/54 - NJW 1955, 544).
  • BFH, 28.07.2004 - XI R 67/03

    Kürzung des Vorwegabzugs der Vorsorgeaufwendungen eines GmbH-Geschäftsführers bei

    Der Arbeitgeber darf die Zusage nicht mehr nach seinem freien Belieben entziehen können (BFH-Urteile vom 27. Oktober 1998 X R 191/96, BFH/NV 1999, 608; vom 29. November 1989 X R 183/87, BFHE 159, 80, BStBl II 1990, 218; vgl. z.B. auch Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 24. März 1994 X ZR 108/91, BGHZ 125, 334, 338, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1994, 3099, m.w.N.).
  • OLG München, 06.11.2003 - 2 Ws 583/03

    Voraussetzungen eines Nachverfahrens nach Anordnung des Verfalls des

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BFH, 14.06.2000 - XI R 57/99

    Gesellschafter-Geschäftsführer: Sonderausgaben-Vorwegabzug

    Der Senat kann dahingestellt lassen, wann zivilrechtlich ein Anwartschaftsrecht auf Altersversorgung entsteht (vgl. hierzu Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. Oktober 1998 X R 191/96, BFH/NV 1999, 608; vom 29. November 1989 X R 183/87, BFHE 159, 80, BStBl II 1990, 218; vgl. z.B. auch Urteile des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 18. Dezember 1967 V ZB 6/67, BGHZ 49, 197, 201, und vom 24. März 1994 X ZR 108/91, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1994, 3099, 3100, m.w.N.) und ob, ggf. unter welchen Voraussetzungen eine Blankettzusage auf Altersversorgung einen zivilrechtlich durchsetzbaren Anspruch begründet (vgl. zur Abgrenzungsproblematik Urteile des Bundesarbeitsgerichts --BAG-- vom 17. Mai 1966 3 AZR 477/65, Nachschlagewerk des Bundesarbeitsgerichts -Arbeitsrechtliche Praxis- --AP-- Nr. 110 zu § 242 BGB Ruhegehalt; vom 13. März 1975 3 AZR 446/74, AP Nr. 167 zu § 242 BGB Ruhegehalt; vom 23. November 1978 3 AZR 708/77, AP Nr. 181 zu § 242 BGB Ruhegehalt; Der Betrieb --DB-- 1979, 364; vom 19. Juni 1980 3 AZR 958/79, DB 1981, 431; vom 12. Dezember 1989 3 AZR 783/87, nicht veröffentlicht --NV--; Höfer, Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung, Kommentar, Arbeitsrecht, ART Rdnrn. 193, 194).
  • FG Hessen, 31.08.2012 - 4 K 1637/09

    Übergang des wirtschaftlichen Eigentums bei gegenseitigen Optionsrechten zum

    Vor diesem Hintergrund ist - entgegen der Rechtsauffassung der Klägerin - für die Annahme einer gesicherten Erwerbsposition die Entstehung eines dinglichen Anwartschaftsrechts bezüglich der Geschäftsanteile (wie z.B. bei i.S.v. § 158 Abs. 1 BGB aufschiebend bedingten rechtsgeschäftlichen Übertragungsverfügungen mit den qualifizierten Schutzwirkungen der §§ 160 bis 162 BGB, vgl. Jauernig in Jauernig, BGB, 11. Auflage 2004, § 158 Rn. 7 sowie allgemein BGH vom 24.03.1994 - X ZR 108/91, NJW 1994, 3099) nicht erforderlich.
  • OLG Karlsruhe, 18.03.2004 - 1 W 13/04

    Zwangsvollstreckung: Schadensersatzanspruch des Patentinhabers wegen Erlöschen

    Der Antragsteller blieb nach der Pfändung weiterhin Inhaber des Patents (BGHZ 125, 334, 342).
  • OLG Hamm, 03.04.2001 - 27 U 199/00

    Abfindungsvergleich nach Verkehrsunfall - Verschweigen von Rentenleistungen des

    Unabhängig davon, dass an die Kenntnis von einem Forderungsübergang nur maßvolle Anforderungen zu stellen sind (BGH in NJW 1997, 729; 1994, 3099), und dass ein entsprechender guter Glaube bei Haftpflichtversicherern schon dann fehlt, wenn diese Kenntnis von Umständen haben, aus denen sich ergibt, dass der Verletzte sozialversichert ist (BGH in NZV 1990, 310), kommt eine Haftungsbefreiung der Beklagten im Verhältnis zum GUV schon deshalb nicht in Betracht, weil die Beklagte in Höhe der Klageforderung gerade noch keine Zahlungen an den Kläger geleistet hat.
  • OLG Dresden, 15.06.2004 - 14 U 2285/03
    Zur Ergänzung bezieht sich der Senat auf die Ausführungen des von der Klägerin vorgelegten Urteils des Landgerichts Leipzig vom 20.03.2003, Az.: 2 HKO 323/03, dort Seite 10 oben, welches der Senat mit Urteil vom 26.08.2003, Az.: 14 U 683/03, bestätigt hat (so im Ergebnis auch BGH, WRP 1991, 92 ff; OLG Hamm, WRP 1980, 342 ff.; OLG München, MDR 1994, 1202 [BGH 24.03.1994 - X ZR 108/91]; OLG München, OLGR 1995, 235).
  • LG Düsseldorf, 09.01.2019 - 4a O 42/15

    Erfinderbenennung

    Es handelt sich bei dem Recht auf das Patent um ein sonstiges Vermögensrecht im Sinne des § 321 AO, der im Wesentlichen § 857 ZPO entspricht (vgl. BGH, GRUR 1994, 602 - Rotationsbürstenwerkzeug; Becker, in: Musielak/Voit, ZPO, 15. Auflage 2018, § 857 Rn. 12).
  • LG Düsseldorf, 10.05.2007 - 4b O 318/06

    Elastischer Fußbodenbelag

  • BPatG, 13.05.2004 - 10 W (pat) 11/01
  • BPatG, 13.05.2004 - 10 W (pat) 12/01
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht