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   BGH, 01.02.1995 - IV ZR 36/94   

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https://dejure.org/1995,448
BGH, 01.02.1995 - IV ZR 36/94 (https://dejure.org/1995,448)
BGH, Entscheidung vom 01.02.1995 - IV ZR 36/94 (https://dejure.org/1995,448)
BGH, Entscheidung vom 01. Februar 1995 - IV ZR 36/94 (https://dejure.org/1995,448)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 516, 528; BGB § 516, § 528; BSHG § 90
    Unentgeltlichkeit der Übergabe eines Hausgrundstücks in Vorwegnahme der Erbfolge

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 1349
  • MDR 1995, 500
  • DNotZ 1996, 640
  • FamRZ 1995, 478
  • FamRZ 1995, 479
  • WM 1995, 1076
  • DB 1995, 873
 
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Wird zitiert von ... (50)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 27.06.1990 - XII ZR 95/89

    Vermögenserwerb mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht

    Auszug aus BGH, 01.02.1995 - IV ZR 36/94
    Übergabeverträge bestimmen häufig zusätzlich zu der Übertragung von Vermögensgegenständen des Übergebers, daß auch den Übernehmer Verpflichtungen treffen; dabei kann es sich um Abfindungszahlungen an andere Erbberechtigte, aber auch um Verpflichtungen zur Pflege des Übergebers etwa im Sinne eines Altenteils handeln (BGH, Urteil vom 27. Juni 1990 - XII ZR 95/89 - NJW-RR 1990, 1283, 1284 unter II 1).

    Denn das im Wege vorweggenommener Erbfolge übernommene Vermögen wird beim Zugewinnausgleich des Übernehmers als Anfangsvermögen im Sinne von § 1374 Abs. 2 BGB behandelt, auch wenn seine Gegenleistungen voraussichtlich den Verkehrswert des übergebenen Objekts erreichen oder gar übersteigen (BGH, Urteil vom 27. Juni 1990, aaO.).

    Dabei ist zu berücksichtigen, daß vertragschließende Verwandte in diesem stark von persönlichen Beziehungen geprägten Bereich den ohnehin nur schätzbaren Wert ihrer Leistungen erfahrungsgemäß kaum je exakt kalkulieren (BGH, Urteil vom 27. Juni 1990, aaO.).

  • BGH, 23.09.1981 - IVa ZR 185/80

    Lebzeitige Verfügungen des durch gemeinschaftliches Testament gebundenen

    Auszug aus BGH, 01.02.1995 - IV ZR 36/94
    Wenn die Gegenleistung - jedenfalls in der maßgeblichen subjektiven Wertung der Parteien (BGHZ 59, 132, 135 [BGH 21.07.1972 - IV ZR 221/69]; 82, 274, 281) - der Leistung des Übergebers äquivalent ist, liegt keine Schenkung vor.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist aber demjenigen, der sich auf das Vorliegen einer gemischten Schenkung beruft, eine Beweiserleichterung in Form einer tatsächlichen Vermutung zuzubilligen, wenn zwischen Leistung und Gegenleistung ein objektives, über ein geringes Maß deutlich hinausgehendes Mißverhältnis besteht (BGHZ 82, 274, 281f.; Urteil vom 25. September 1986, aaO.).

  • BGH, 25.09.1986 - II ZR 272/85

    Auslegung eines in einem Aktien-Pool-Vertrag enthaltenen Vorkaufsrechts;

    Auszug aus BGH, 01.02.1995 - IV ZR 36/94
    b) Eine Vermutung für den Schenkungscharakter von Leistungen unter nahen Verwandten kennt das Gesetz ausschließlich in den engen Grenzen der §§ 685, 1620 BGB (BGH, Urteil vom 25. September 1986 - II ZR 272/85 - NJW 1987, 890, 892 unter 2).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist aber demjenigen, der sich auf das Vorliegen einer gemischten Schenkung beruft, eine Beweiserleichterung in Form einer tatsächlichen Vermutung zuzubilligen, wenn zwischen Leistung und Gegenleistung ein objektives, über ein geringes Maß deutlich hinausgehendes Mißverhältnis besteht (BGHZ 82, 274, 281f.; Urteil vom 25. September 1986, aaO.).

  • BGH, 21.06.1972 - IV ZR 221/69

    Vermutete Schenkung des Erblassers

    Auszug aus BGH, 01.02.1995 - IV ZR 36/94
    Wenn die Gegenleistung - jedenfalls in der maßgeblichen subjektiven Wertung der Parteien (BGHZ 59, 132, 135 [BGH 21.07.1972 - IV ZR 221/69]; 82, 274, 281) - der Leistung des Übergebers äquivalent ist, liegt keine Schenkung vor.
  • BGH, 26.03.1981 - IVa ZR 154/80

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Ergänzung des Pflichtteils -

    Auszug aus BGH, 01.02.1995 - IV ZR 36/94
    Dies kann aber nicht nur bei der Anwendung von § 2325 BGB der Fall sein, wie die Revision unter Hinweis auf das Senatsurteil vom 26. März 1981 (IVa ZR 154/80 - LM BGB § 516 Nr. 14) meint.
  • BGH, 30.01.1991 - IV ZR 299/89

    Ausgleichsansprüche bei ungleicher Übertragung des Vermögens auf Kinder

    Auszug aus BGH, 01.02.1995 - IV ZR 36/94
    In diesem Rahmen bestehen für sie vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten (BGHZ 113, 310, 312f.) [BGH 30.01.1991 - IV ZR 299/89].
  • BGH, 27.01.2010 - IV ZR 91/09

    Pflichtteilsberechnung: Berücksichtigung einer im Wege vorweggenommener Erbfolge

    Es obliegt weithin dem Tatrichter durch Auslegung zu ermitteln, was die Parteien des Rechtsgeschäfts vereinbart haben (BGHZ 113, 310, 313; Senatsurteil vom 1. Februar 1995 - IV ZR 36/94 - NJW 1995, 1349 unter 2 a = juris Tz. 11).

    c) Begriff und Motivation legen es bei einer "vorweggenommenen Erbfolge" zunächst eher nahe, dass damit die Eigentumsübertragung als mit Rücksicht auf das künftige Erbrecht umschrieben werden soll (Senatsurteil vom 1. Februar 1995 aaO), was wiederum für eine Ausgleichsanordnung spricht, weil so die Berücksichtigung der Zuwendung auf den Erbteil, nicht aber auf den Pflichtteil bezogen wird (vgl. SchlHOLG aaO; Pastewski aaO).

  • BGH, 18.10.2011 - X ZR 45/10

    Schenkung: Begriff der gemischten Schenkung

    Bei gemischten Schenkungen ist dabei besonders zu prüfen, ob die Vertragsparteien sich überhaupt einer Wertdifferenz zwischen den beiden Leistungsseiten bewusst und sich insoweit darüber einig waren, jedenfalls den überschießenden Leistungsteil dem Beschenkten unentgeltlich zuzuwenden, mithin die Gegenleistung nicht lediglich ein gewollt günstiger Preis sein sollte (vgl. BGH, Urteile vom 21. Juni 1972 - IV ZR 221/69, BGHZ 59, 132, 135; vom 18. Mai 1990 - V ZR 304/88, WM 1990, 1790 zu Grundstück E. unter 2 b; vom 1. Februar 1995 - IV ZR 36/94, NJW 1995, 1349 unter 2 b; RGZ 163, 257, 259 f.).

    Diese Angabe kann sowohl auf dem Verständnis beruhen, eine unentgeltliche Zuwendung vorzunehmen wie darauf, die Rechtsfolgen einer Erbschaft durch ein entgeltliches Geschäft vorzeitig herbeiführen zu wollen (vgl. BGH, Urteile vom 1. Februar 1995 - IV ZR 36/94, NJW 1995, 1349 unter 2; vom 6. März 1996 - IV ZR 374/94, NJW-RR 1996, 754 unter II 1 b).

    Besteht hierbei eine auffallende, über ein geringes Maß deutlich hinausgehende Diskrepanz, dann begründet dies im Einklang mit der Lebenserfahrung die tatsächliche, widerlegbare Vermutung für einen Schenkungswillen der Vertragsparteien (vgl. BGH, Urteile vom 21. Juni 1972 - IV ZR 221/69, BGHZ 59, 132, 135 f.; vom 1. Februar 1995 - IV ZR 36/94, NJW 1995, 1349 unter 2; vom 6. März 1996 - IV ZR 374/94, NJW-RR 1996, 754 unter II 2 a).

  • BGH, 06.11.2013 - XII ZB 434/12

    Zugewinnausgleich: Tatsächliche Vermutung für das Vorliegen einer gemischten

    Eine solche Beweiserleichterung hat der Bundesgerichtshof bislang allerdings nur Dritten gewährt, deren schutzwürdige Interessen durch das Vorliegen einer Schenkung tangiert wurden, wie dies etwa bei Pflichtteilsberechtigten (BGHZ 59, 132, 136 = NJW 1972, 1709, 1710), Vertrags- oder Schlusserben (BGHZ 82, 274, 281 f. = NJW 1982, 43, 44 f.) oder bei Sozialhilfeträgern nach der Überleitung von Rückforderungsansprüchen aus § 528 BGB (BGH Urteile vom 1. Februar 1995 - IV ZR 36/94 - FamRZ 1995, 479, 480 und vom 6. März 1996 - IV ZR 374/94 - NJW-RR 1996, 754, 755) der Fall ist.
  • OLG Koblenz, 17.10.2001 - 9 U 166/01

    Pflichtteilsergänzung wegen Schenkung von Nießbrauch und Pflegeberechtigung

    Ausschlaggebend hierfür ist, ob Leistung und Gegenleistung in der maßgebenden subjektiven Wertung der Vertragsparteien gleichwertig sind (BGH MDR 1995, 500; OLG Düsseldorf a.a.O.); nur bei auffallend grobem Missverhältnis zwischen dem wirklichen Wert von Leistung und Gegenleistung ist von teilweise unentgeltlicher Zuwendung auszugehen (BGHZ 59, 132).

    Wenn diese das zu dieser Zeit nicht überschaubare Risiko künftiger Pflegebedürftigkeit des Erblassers und der Beklagten durch die von der Stieftochter übernommene Verpflichtung absichern wollten, handelt es sich hierbei um eine entgeltliche Gegenleistung, die mit dem von den Vertragschließenden angenommenen Wert in den Äquivalenzvergleich von Leistung und Gegenleistung einzustellen ist (vgl. BGH MDR 1995, 500; OLG Oldenburg FamRZ 1998, 516; OLG Köln OLGR 1993, 43).

  • OLG Celle, 08.07.2008 - 6 W 59/08

    Rechtliche Ausgestaltung der Bewertung eines Grundstücksübertragungsvertrages;

    Bei einer davon abweichenden Bewertung würde dem Erwerber, der bewusst eine Verpflichtung mit ungewisser Dauer übernommen hat, im Hinblick auf die Pflichtteilsergänzung das eingegangene Risiko abgenommen, was nicht gerechtfertigt ist, weil bei der Anwendung von § 2325 Abs. 1 BGB "schutzwerte Interessen Dritter berührt werden" (BGH NJW 1995, 1349 f.), die nicht mit dem Argument ausgehöhlt werden dürfen, es sei ein Verlauf denkbar, bei dem der Erwerber eine Gegenleistung erbringen muss, die über den Betrag hinausgeht, der sich aufgrund des maßgeblichen Kapitalisierungsfaktors errechnet (so aber OLG Oldenburg in NJW-RR 1992, 778 f).

    b) Auf den subjektiven Tatbestand einer Schenkung, nämlich die Einigkeit der Vertragspartner über die Unentgeltlichkeit, kann allerdings nach der Lebenserfahrung in der Form einer tatsächlichen Vermutung als Beweiserleichterung dann geschlossen werden, wenn zwischen den wirklichen Werten von Leistung und Gegenleistung ein objektives, über ein geringes Maß deutlich hinausgehendes Missverhältnis (auffallend und grob) zum Zeitpunkt der Zuwendung festzustellen ist, wobei der Tatrichter die Werte notfalls auf der Grundlage von § 287 Abs. 2 ZPO zu ermitteln und zu beziffern hat (BGH NJW-RR 1996, 754 f und NJW 1995, 1349 f jeweils m. w. N.).

    Bei einer davon abweichenden Bewertung mit der Erwägung, es sei ein anderer Verlauf der Dinge möglich, würde dem Erwerber, der bewusst eine Verpflichtung mit ungewisser Dauer übernommen hat, im Hinblick auf die Pflichtteilsergänzung das eingegangene Risiko abgenommen, was nicht gerechtfertigt ist, weil bei der Anwendung von § 2325 Abs. 1 BGB "schutzwerte Interessen Dritter berührt werden" (BGH NJW 1995, 1349 f.), die nicht mit dem Argument ausgehöhlt werden dürfen, es sei ein Verlauf denkbar, bei dem der Erwerber eine Gegenleistung erbringen muss, die über den Betrag hinausgeht, der sich aufgrund des maßgeblichen Kapitalisierungsfaktors errechnet.

  • BGH, 03.12.2008 - IV ZR 58/07

    Pflichtteilsergänzungsanspruch eines Abkömmlings hinsichtlich einer Erhöhung

    Danach ist eine Schenkung zu vermuten, soweit zwischen Leistung und Gegenleistung ein objektives, über ein geringes Maß deutlich hinausgehendes Missverhältnis besteht (BGHZ 82, 274, 281 f. ; Senatsurteile vom 1. Februar 1995 - IV ZR 36/94 - NJW 1995, 1349 unter 3 b; vom 17. April 2002 - IV ZR 259/01 - ZEV 2002, 282 unter 3 c).
  • BGH, 06.03.1996 - IV ZR 374/94

    Gegenstand einer gemischten Schenkung

    Der bloße Hinweis im Vertrag darauf, daß das Haus im Wege der vorweggenommenen Erbfolge übergeben werde, besagt nichts über die Unentgeltlichkeit, wie der Senat nach Erlaß des Berufungsurteils entschieden hat (Urt. v.1.2.1995 - IV ZR 36/94 -, NJW 1995, 1349 = ZEV 1995, 265 = ErbPrax 1995, 297, unter 2b).
  • BGH, 17.04.2002 - IV ZR 259/01

    Schenkung durch Übertragung eines Grundstücks in der ehemaligen DDR

    Die Einigung über eine zumindest teilweise Unentgeltlichkeit wird jedoch vermutet, wenn zwischen den Leistungen der einen und der anderen Seite objektiv ein auffälliges, grobes Mißverhältnis besteht, das den Vertragsschließenden nicht verborgen geblieben sein kann; dabei ist allerdings unter Verwandten zu berücksichtigen, daß sie den ohnehin nur abzuschätzenden Wert ihrer Leistungen kaum je exakt kalkulieren; deshalb ist für die einzelnen Leistungen von Werten auszugehen, die bei verständiger, die konkreten Umstände berücksichtigender Beurteilung noch als vertretbar gelten können (BGH, Urteil vom 27. Mai 1981 - IVa ZR 132/80 - NJW 1981, 2458 unter I; Urteil vom 15. März 1989 - IVa ZR 338/87 - LM BGB § 2325 Nr. 23 unter 2 und 3; Urteil vom 1. Februar 1995 - IV ZR 36/94 - NJW 1995, 1349 unter 3 b).
  • OLG Saarbrücken, 15.11.2023 - 5 U 35/23

    Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Gewährung eines Zuwendungsnießbrauchs

    Diese Einschränkung der privatautonomen Bewertung von Leistung und Gegenleistung durch eine derartige Vermutung ist dann gerechtfertigt, wenn - wie im Falle des § 2325 BGB - schutzwerte Interessen Dritter berührt sind (vgl. BGH, Urteil vom 1. Februar 1995 - IV ZR 36/94, NJW 1995, 1349).

    Dabei ist allerdings unter Verwandten zu berücksichtigen, dass sie den ohnehin nur abzuschätzenden Wert ihrer Leistungen kaum je exakt kalkulieren; deshalb ist für die einzelnen Leistungen von Werten auszugehen, die bei verständiger, die konkreten Umstände berücksichtigender Beurteilung noch als vertretbar gelten können (BGH, Urteil vom 17. April 2002 - IV ZR 259/01, FamRZ 2002, 883, 884; vgl. BGH, Urteil vom 27. Mai 1981 - IVa ZR 132/80, NJW 1981, 2458; Urteil vom 1. Februar 1995 - IV ZR 36/94, NJW 1995, 1349).

    Für das Vorliegen eines groben Missverhältnisses von Leistung und Gegenleistung sind die Kläger beweispflichtig (BGH, Urteil vom 1. Februar 1995 - IV ZR 36/94, NJW 1995, 1349); maßgebend hierfür ist der Zeitpunkt der Zuwendung (BGH, Urteil vom 6. März 1996 - IV ZR 374/94, NJW-RR 1996, 754; Urteil vom 27. Mai 1981 - IVa ZR 132/80 - NJW 1981, 2458).

  • OLG Köln, 11.02.2009 - 2 U 80/03

    Höhe des Pflichtteilsergänzungsanspruchs bei teilweiser unentgeltlicher Zuwendung

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat folgt, ist eine gemischte Schenkung dann zu vermuten, wenn zwischen der Leistung und der Gegenleistung ein objektives, über ein geringes Maß deutlich hinausgehendes Mißverhältnis besteht (vgl. BGHZ 82, 274 [281 f.]; BGH NJW 1987, 890 [892]; BGH NJW 1995, 1349 [1350]; BGH, Urteil vom 3. Dezember 2008 - IV ZR 58/07 -, Rdn. 17, hier zitiert nach juris).

    Dabei obliegt es dem Tatrichter, die für diese Beurteilung maßgeblichen Werte notfalls auf der Grundlage von § 287 Abs. 2 ZPO zu ermitteln und zu beziffern (vgl. BGH NJW 1995, 1349 [1350]; BGH NJW-RR 1996, 754 [755]; OLG Celle, OLG-Report 2008, 770 f.).

    Bei einer davon abweichenden Bewertung, es sei auch ein anderer Verlauf möglich, würde dem Erwerber, der bewußt eine Verpflichtung mit ungewisser Dauer übernommen hat, im Hinblick auf die Pflichtteilsergänzung das eingegangene Risiko abgenommen, was nicht gerechtfertigt ist, weil bei der Anwendung der §§ 2325, 2329 BGB schützenswerte Interessen Dritter berührt werden (vgl. BGH NJW 1995, 1349 [1350]; OLG Celle, OLG-Report 2008, 770 f.), nämlich das auch verfassungsrechtlich verbürgte Recht der Kinder auf Teilhabe am Nachlaß ihrer Eltern (vgl. BVerfGE 112, 332 ff.).

  • OLG Frankfurt, 10.09.2007 - 20 W 69/07

    Vorweggenommene Erbfolge: Rechtliche Bewertung der Übertragung eines

  • OLG Hamm, 28.01.2010 - 10 U 43/09

    Unentgeltlichkeit der Zuwendung eines Grundstücks

  • OLG Brandenburg, 27.02.2008 - 9 UF 219/07

    Hinzurechnung von gemischten Schenkungen zum Anfangsvermögen eines Ehegatten;

  • OLG Koblenz, 09.08.2004 - 12 U 432/03

    Anrechnung von Eigengeschenken auf den Pflichtteilsergänzungsanspruch

  • OLG Stuttgart, 30.06.2004 - 8 W 495/03

    Betreuungsverfahren: Ergänzungsbetreuerbestellung für die Genehmigung eines

  • BGH, 06.07.2000 - IX ZR 88/98

    Zur notariellen Betreuung der Vorwegnahme einer Erbfolge

  • OLG Düsseldorf, 17.02.1999 - 9 U 125/98

    Rechtsnatur eines entschädigungslosen Rücktauschrechts in einem notariellen

  • OLG Hamm, 22.02.2005 - 10 U 134/04

    Wertermittlungsanspruch des Pflichtteilsberechtigten bei Vorliegen einer

  • OLG Düsseldorf, 25.09.2000 - 9 U 45/00

    Berücksichtigung dinglicher Belastungen des Grundstücks bei gemischter

  • BayObLG, 22.05.1995 - 1Z RR 62/94

    Positive Vertragsverletzung; Widerruf einer Schenkung; Auslegung eines

  • OLG Frankfurt, 20.04.2017 - 13 U 118/10

    Schenkungswiderruf bei vorweggenommener Erbfolge

  • OVG Niedersachsen, 17.06.2014 - 10 LC 81/12

    Beschränkung der Übertragbarkeit von Anteilen an einer öffentlich-rechtlichen

  • OLG Düsseldorf, 05.02.2001 - 9 U 136/00

    Rechtsnatur der unentgeltlichen Zurverfügungstellung einer Wohnung

  • OLG Koblenz, 24.09.2020 - 12 U 646/20

    Bewertung von der Erblasserin erwarteter Leistungen ihrer Testamentserbin im

  • LG Paderborn, 03.09.2010 - 2 O 53/10

    Die Übertragung eines Grundstücks zu Lebzeiten als Gegenleistung für den Verzicht

  • OLG Oldenburg, 30.08.2006 - 5 U 154/05

    Pflichtteilsberechnung anhand von Bestand und Wert des Nachlasses im Zeitpunkt

  • OLG Düsseldorf, 06.01.2017 - 3 Wx 236/16

    Zulässigkeit der Eintragung eines Ehegatten als Alleineigentümer im Grundbuch

  • OLG Bremen, 20.07.2022 - 4 U 24/21

    Anwaltliche Pflichtverletzung im Zugewinnausgleichsverfahren; Voraussetzungen des

  • OLG Braunschweig, 16.10.2000 - 7 U 17/00

    Zurückweisung eines Antrags auf Einholung eines Verkehrswertgutachtens wegen des

  • OLG Hamm, 20.04.2023 - 10 U 78/22

    Zuständigkeit; Landwirtschaftsgericht

  • OLG Hamm, 05.11.2004 - 9 U 26/04

    Erstattungsanspruch, Sozialhilfeträger, Zuwendungen, Abkömmling, sittenwidrige

  • FG Düsseldorf, 31.10.2001 - 4 K 3929/99

    Zweigliedrige GbR; Vermächtnis; Gesellschaftsvertragliche Übernahmeregelung;

  • OLG Köln, 20.04.2000 - 15 U 159/99

    Nachweis der Unentgeltlichkeit bei Herausgabeverlangen

  • BayObLG, 21.02.1996 - 1Z RR 15/94

    Voraussetzungen für Annahme einer Schenkung bei Hofübergabevertrag

  • VG Regensburg, 11.07.2019 - RN 5 K 18.1415

    Keine unionsrechtliche Förderung bei missbräuchlicher künstlicher Gestaltung der

  • OVG Saarland, 01.08.2008 - 3 A 16/08

    Landesrechtliche Aufsichtsklage wegen bewohnerbezogenen Aufwendungszuschusses für

  • OLG Köln, 12.01.2001 - 19 U 134/00

    Rückforderung einer Schenkung wegen Verarmung des Schenkers; Beweis der

  • VGH Baden-Württemberg, 15.04.1999 - 7 S 909/98

    Nachrang der Sozialhilfe - Herausgabe einer Schenkung

  • LG Göttingen, 09.10.2007 - 10 T 122/07

    Gläubigerantrag auf Versagung der Restschuldbefreiung eines Schuldners bei einem

  • OLG Zweibrücken, 30.08.1999 - 3 W 125/99

    Begriff und Form vorweggenommener Erbfolge

  • OLG Brandenburg, 18.12.2002 - 4 U 38/01

    Übertragung eines Grundstücks zum Zwedcke der Errichtung eines Hauses gegen

  • OLG Koblenz, 13.10.2009 - 2 U 200/09

    Begriff der gemischten Schenkung im Rahmen der Pflichtteilsergänzung

  • OVG Niedersachsen, 27.11.2012 - 10 LB 141/10

    Maßgebliche europarechtliche Rechtsgrundlage für einen Anspruch auf Festsetzung

  • OVG Niedersachsen, 13.03.2012 - 10 LB 184/09

    Anspruch eines Landwirts auf Zuweisung höherwertiger Zahlungsansprüche i.R.d.

  • OVG Niedersachsen, 17.01.2012 - 10 LB 58/10

    Entbehrlichkeit eines Übertragungsantrags bei Übernahme eines

  • OLG Köln, 24.03.2000 - 19 U 103/99

    Widerruf bei gemischter Schenkung - Fundamente als Mangel eines Baugrundstücks

  • OLG Frankfurt, 09.04.1998 - 15 U 135/97

    Problem der Unentgeltlichkeit der Erteilung der Löschungsbewilligung eines

  • VG Münster, 26.01.2006 - 5 K 3084/04
  • OVG Schleswig-Holstein, 03.07.1996 - 5 O 15/96

    Erfolgsaussichten; Beweisaufnahme; Mittelloser; Prozeßkostenhilfe; Schenkung;

  • VG München, 15.04.2008 - M 1 K 07.5379

    Naturschutzrechtliches Vorkaufsrecht

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