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   LG Leipzig, 31.08.1994 - 06 O 4342/94   

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https://dejure.org/1994,3166
LG Leipzig, 31.08.1994 - 06 O 4342/94 (https://dejure.org/1994,3166)
LG Leipzig, Entscheidung vom 31.08.1994 - 06 O 4342/94 (https://dejure.org/1994,3166)
LG Leipzig, Entscheidung vom 31. August 1994 - 06 O 4342/94 (https://dejure.org/1994,3166)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Unorthodoxe Methoden gegen Schuldner - Einsatz des "Schwarzen Schattens" nach der Wende war sittenwidrig

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 3190
  • NJ 1995, 264
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus LG Leipzig, 31.08.1994 - 6 O 4342/94
    Jedoch sind die in den Grundrechten zum Ausdruck kommenden Wertmaßstäbe im Rahmen der Generalklausel des § 1 UWG bei der sittlich-rechtlichen Beurteilung eines Wettbewerbsverhaltens heranzuziehen (BVerfGE 7, 198, 204 ff.; 73, 261, 263).
  • BGH, 25.05.1954 - I ZR 211/53

    Veröffentlichung von Briefen

    Auszug aus LG Leipzig, 31.08.1994 - 6 O 4342/94
    Außerdem hat der Bundesgerichtshof für den privaten Rechtsverkehr ein auf der Würde des Menschen beruhendes allgemeines Persönlichkeitsrecht zum Schutz des gesamten Wirkungsund Ausstrahlungskreises einer Person anerkannt, das von jedermann zu beachten ist (BGHZ 13, 334 ; 50, 133, 143).
  • BVerfG, 23.04.1986 - 2 BvR 487/80

    Sozialplan

    Auszug aus LG Leipzig, 31.08.1994 - 6 O 4342/94
    Jedoch sind die in den Grundrechten zum Ausdruck kommenden Wertmaßstäbe im Rahmen der Generalklausel des § 1 UWG bei der sittlich-rechtlichen Beurteilung eines Wettbewerbsverhaltens heranzuziehen (BVerfGE 7, 198, 204 ff.; 73, 261, 263).
  • BGH, 05.01.1960 - I ZR 100/58
    Auszug aus LG Leipzig, 31.08.1994 - 6 O 4342/94
    Denn selbst wenn ein klageführender Verband nur örtlich betroffen ist, kann er Unterlassungsansprüche für das gesamte Bundesgebiet geltend machen, da die Bekämpfung unlauterer Wettbewerbshandlungen nicht nur im Interesse der unmittelbar betroffenen Verbandsmitglieder, sondern zugleich auch im Öffentlichen Interesse liegt (BGH GRuR 1960, 379, 380; 1964, 397, 398).
  • BGH, 20.03.1968 - I ZR 44/66

    "Mephisto"; Grundlagen des Unterlassungsanspruchs wegen Verletzung des

    Auszug aus LG Leipzig, 31.08.1994 - 6 O 4342/94
    Außerdem hat der Bundesgerichtshof für den privaten Rechtsverkehr ein auf der Würde des Menschen beruhendes allgemeines Persönlichkeitsrecht zum Schutz des gesamten Wirkungsund Ausstrahlungskreises einer Person anerkannt, das von jedermann zu beachten ist (BGHZ 13, 334 ; 50, 133, 143).
  • RG, 04.06.1920 - II 568/19

    Begriff des Gewerbetreibenden im Sinne des Gesetzes über den unlauteren

    Auszug aus LG Leipzig, 31.08.1994 - 6 O 4342/94
    Der Kläger ist als Verein, dem satzungsgemäß unter anderen die Förderung der wettbewerblichen Interessen seiner Mitglieder obliegt, nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 UWG klagebefugt (vgl. RGZ 99, 189, 193, 105, 378, 379).
  • OLG Düsseldorf, 19.05.2009 - 23 U 118/08

    Vollstreckung der Verpflichtung des Unternehmers zur Beseitigung von

    Zum anderen kann auch insoweit nicht unberücksichtigt bleiben, dass es die Klägerin als Fachunternehmen bis heute nicht bewerkstelligt hat, ihrer nach Nichtannahme der Revision seit dem 06.02.1997 rechtskräftig titulierten Pflicht zur Beseitigung der Mängel und Undichtigkeiten des von ihr erstellten Kellergeschosses des Objekts der Beklagten nachzukommen oder selbst geeignete Vorschläge zur Art und Weise der Mängelbeseitigung zu unterbreiten (vgl. zum grundsätzlichen Fortbestand des Rechts des Schuldners zur Erfüllung und zur Wahl der Mängelbeseitigungsmethode im Verfahren gemäß § 887 ZPO: BGH, Urteil vom 22.06.1995, IX ZR 100/94, NJW 1995, 3190; vgl. auch Münchener Kommentar-Schilken, 2. Auflage 2001, § 887, Rn 12 mwN in Fn 62/63; Stein/Jonas-Brehm, ZPO, 22. Auflage 2004, § 887, Rn 37 a.E.).
  • OLG Düsseldorf, 21.07.1998 - 20 U 34/98

    Abschleppunternehmer: "Auto gegen Geld" - Art. 1 § 1 RBerG, kein Anspruch eines

    Diese Zielsetzung erfordert auch, dass die Forderungseinziehung durch zuverlässige Personen (vgl. Art. 1 § 1 Abs. 1 Nr. 5 RBerG) in rechtlich geordneten Bahnen erfolgt (und nicht etwa mit Hilfe "schwarzer Schatten", vgl. LG Leipzig, NJW 95, 3190).
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