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   BVerwG, 20.04.1994 - 11 C 54.92   

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https://dejure.org/1994,1698
BVerwG, 20.04.1994 - 11 C 54.92 (https://dejure.org/1994,1698)
BVerwG, Entscheidung vom 20.04.1994 - 11 C 54.92 (https://dejure.org/1994,1698)
BVerwG, Entscheidung vom 20. April 1994 - 11 C 54.92 (https://dejure.org/1994,1698)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtskraft eines Bußgeldbescheides - Bindungswirkung - Sachverhaltsfeststellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 70
  • NVwZ 1995, 165 (Ls.)
  • NZV 1994, 374
  • DÖV 1994, 1049
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 03.09.1992 - 11 B 22.92

    Fahrerlaubnisentziehung; Verwaltungsbehörde

    Auszug aus BVerwG, 20.04.1994 - 11 C 54.92
    Vielmehr muß der Kraftfahrer nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die einschlägigen Feststellungen der rechtskräftigen Entscheidung insoweit gegen sich gelten lassen, als sich nicht gewichtige Anhaltspunkte für deren Unrichtigkeit, insbesondere Wiederaufnahmegründe im Sinne des § 359 Nr. 5 StPO, ergeben (vgl. zuletzt BVerwG, Beschluß vom 3. September 1992 - BVerwG 11 B 22.92 - m.w.N.).
  • BVerwG, 18.05.1994 - 11 C 51.92

    Vorbeifahren - Überholverbot - Unklare Verkehrslage - Überholen

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Urteil vom 20. April 1994 - BVerwG 11 C 54.92 -) muß ein Kraftfahrer im Rahmen des § 2 a Abs. 2 StVG aber die Feststellungen einer rechtskräftigen Bußgeldentscheidung insoweit gegen sich gelten lassen, als sich nicht gewichtige Anhaltspunkte für deren Unrichtigkeit ergeben.
  • VGH Baden-Württemberg, 05.02.2013 - 10 S 2292/12

    Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar; tilgungsreife Eintragung im

    An die rechtskräftige Entscheidung über die Ordnungswidrigkeit ist die Fahrerlaubnisbehörde und bei der nachvollziehenden Kontrolle auch das Gericht gemäß § 2a Abs. 2 Satz 2 StVG grundsätzlich gebunden, wie bereits das Verwaltungsgericht ausgeführt hat (vgl. Senatsbeschluss vom 23.08.2011 - 10 S 1809/10 -, DAR 2012, 41, m.w.N.; BayVGH, Beschluss vom 09.09.2010 - 11 ZB 09.2105 -, juris; OVG Hamburg, Beschluss vom 03.12.1999 - 3 BS 250/99 -, DAR 2000, 227; BVerwG, Urteil vom 20.04.1994 - 11 C 54/92 -, NJW 1995, 70).
  • VG Würzburg, 28.04.2020 - W 6 S 20.510

    Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger - einstweiliger

    Die frühere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (U.v. 20.4.1994 - 11 C 44/92 - NJW 1995, 70 f.), wonach Verkehrsbehörden bei Anordnungen nach § 2a Abs. 2 StVG (a.F.) nicht an die darin enthaltenen Sachverhaltsfeststellungen gebunden sind, wenn gewichtige Anhaltspunkte gegen deren Richtigkeit sprechen, ist durch die Neufassung des Gesetzes überholt (VG Würzburg, U.v. 23.5.2018 - W 6 K 17.1335 und U.v. 1.8.2018 - W 6 K 18.386).

    Selbst bei Anwendung der Rechtsprechung des BVerwG zur alten Rechtslage (vgl. U.v. 20.4.1994 - 11 C 44/92 - NJW 1995, 70 f.) bestünde im vorliegenden Falle keine Veranlassung für eine vom zugrundeliegenden Bußgeldbescheid abweichende Beurteilung des Vorfalls am 11. Juni 2019.

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