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   OLG Hamm, 01.09.1994 - 6 U 71/94   

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https://dejure.org/1994,4004
OLG Hamm, 01.09.1994 - 6 U 71/94 (https://dejure.org/1994,4004)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01.09.1994 - 6 U 71/94 (https://dejure.org/1994,4004)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01. September 1994 - 6 U 71/94 (https://dejure.org/1994,4004)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 426; BGB § 823
    Haftung des Erstschädigers bei späterem Arztfehler

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erstschädiger; Ärztliche Behandlung; Fehler; Haftung; Innenverhältnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Haftung des Verursachers eines Verkehrsunfalls für Folgeschäden durch ärztlichen Behandlungsfehler und Gesamtschuldnerausgleich zwischen Erstschädiger und Arzt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 789
  • NZV 1995, 446
  • VersR 1996, 585
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Celle, 23.10.2003 - 5 U 196/02

    Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall; Anspruch auf Schmerzensgeld

    Ein Haftungszusammenhang wäre aber nur dann zu verneinen, wenn der untersuchende Arzt in außergewöhnlich hohem Maße die an ein gewissenhaftes ärztliches Verhalten zu stellende Anforderungen außer Acht gelassen hätte (vgl. BGH, MDR 2003, 989; OLG Hamm, NJW 1996, 789).
  • LG Hagen, 13.11.2013 - 10 O 124/12

    Schadenersatzbegehren aufgrund nachteiliger gesundheitlicher Folgen einer

    Im Rahmen der hier in Rede stehenden Schadenersatzansprüche eines Patienten gegen mehrere gesamtschuldnerisch haftende Behandler richtet sich die Verteilung des entstandenen Schadens im Innenverhältnis auf mehrere Verantwortliche primär nach § 254 BGB (OLG Hamm, GesR 2005, 70 ff; OLG R 1995, 233 ff gleich NJW 1996, 789 ff; Palandt, a.a.O, § 426, Rn. 10 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 24.10.2007 - 3 U 14/07

    Anspruch eines Haftpflichtversicherers der Ärzte auf hälftigen Schadensersatz im

    Im Rahmen der hier in Rede stehenden Schadensersatzansprüche eines Patienten gegen mehrere gesamtschuldnerisch haftende Behandler richtet sich die Verteilung des entstandenen Schadens im Innenverhältnis auf mehrere Verantwortliche primär nach § 254 BGB (OLG Hamm, GesR 2005, 70 ff.; OLGR 1995, 233 f. = NJW 1996, 789 f.; Palandt, aaO, § 426, Rdnr. 10 m.w.N.).
  • OLG Köln, 18.04.1996 - 18 U 101/95

    Ausgleich zwischen mehreren zum Schadensersatz verpflichteten Gesamtschuldnern im

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  • OLG Braunschweig, 23.09.2010 - Ss 72/10

    Anforderungen an das tatrichterliche Urteil bei in Betracht kommender Anwendung

    Dabei dürften Gesichtspunkte der Generalprävention nicht einseitig in den Vordergrund treten (Fischer, Rd. 10); bei geringfügigen Betäubungsmittledelikten darf deshalb auch nicht allein auf die Gefährlichkeit des Suchtstoffes abgestellt werden (Bay NJW 1996, 789).
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