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   BGH, 22.04.1997 - XI ZR 191/96   

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https://dejure.org/1997,277
BGH, 22.04.1997 - XI ZR 191/96 (https://dejure.org/1997,277)
BGH, Entscheidung vom 22.04.1997 - XI ZR 191/96 (https://dejure.org/1997,277)
BGH, Entscheidung vom 22. April 1997 - XI ZR 191/96 (https://dejure.org/1997,277)
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"World Trading System"

§ 138 BGB, Sittenwidrigkeit eines Pyramidenspiels, Schneeballsystem, (hier nicht) § 817 S. 2 BGB, (nicht) § 762 Abs. 1 Satz 2 BGB

Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Nichtigkeit von Gewinnspielen - Voraussetzungen für einen Verstoßes gegen die guten Sitten - Begriff des "Schneeballprinzips"

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 138
    Gewinnspiel nach "Schneeballprinzip" verstößt gegen die guten Sitten

Kurzfassungen/Presse

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Gewinnspiele nach dem "Schneeballsystem" sind sittenwidrig

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 2314
  • ZIP 1997, 1110
  • MDR 1997, 720
  • VersR 1998, 374
  • WM 1997, 1212
  • BB 1997, 2393
  • DB 1997, 2267
 
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Wird zitiert von ... (61)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 17.03.1994 - IX ZR 174/93

    Geschäftsgrundlage einer Bürgschaftsverpflichtung; Pflichten des Gläubigers bei

    Auszug aus BGH, 22.04.1997 - XI ZR 191/96
    Ein Rechtsgeschäft ist nach § 138 Abs. 1 BGB nichtig, wenn es nach seinem aus der Zusammenfassung von Inhalt, Beweggrund und Zweck zu entnehmenden Gesamtcharakter mit den guten Sitten nicht vereinbar ist (vgl. BGHZ 106, 269, 272 [BGH 19.01.1989 - IX ZR 124/88]; BGH, Urteil vom 23. Februar 1995 - IX ZR 29/94, WM 1994, 1064, 1070).
  • BGH, 29.09.1986 - 4 StR 148/86

    Begriff des Glücksspiels; Kettenbriefaktion

    Auszug aus BGH, 22.04.1997 - XI ZR 191/96
    Dieses Gericht hat - ebensowenig wie der Bundesgerichtshof BGHSt 34, 171 [BGH 29.09.1986 - 4 StR 148/86] - die Sittenwidrigkeit derartiger Schneeballsysteme, sondern lediglich die Strafbarkeit einer bestimmten Kettenbriefaktion verneint.
  • OLG Celle, 20.03.1996 - 13 U 146/95

    Sittenwidrigkeit einer Vereinbarung über die Teilnahme an einem nach dem

    Auszug aus BGH, 22.04.1997 - XI ZR 191/96
    Ein solches Spielsystem, das darauf anlegt, daß die ersten Mitspieler einen (meist) sicheren Gewinn erzielen, während die große Masse der späteren Teilnehmer ihren Einsatz verlieren muß, weil angesichts des Vervielfältigungsfaktors in absehbarer Zeit keine neuen Mitspieler mehr geworben werden können, verstößt gegen die guten Sitten (vgl. z.B. OLG Celle, NJW 1996, 2660 [OLG Celle 20.03.1996 - 13 U 146/95]; OLG München, NJW 1986, 1880 [OLG München 12.09.1985 - 5 U 4430/85]; OLG Karlsruhe GRUR 1989, 615, 616; LG Gießen, NJW-RR 1996, 796, 797 [LG Gießen 13.12.1995 - 1 S 390/95]; vgl. auch die Rechtsprechung zum "Schneeballsystem" als System der progressiven Kundenwerbung BGHZ 15, 356 ff.; Baumbach-Hefermehl, Wettbewerbsrecht 19. Aufl. § 1 UWG Rdn. 172).
  • BGH, 08.11.1979 - VII ZR 337/78

    Entlohnung einer unzulässigen Arbeitnehmerentleihung

    Auszug aus BGH, 22.04.1997 - XI ZR 191/96
    Selbst wenn man das deshalb bejahen wollte, weil er nur durch diese Zahlungen den Zugang zu dem anstößigen Spielsystem erhielt, so kann jedenfalls auch nach Auffassung des Senats nicht festgestellt werden, daß der Kläger sich einer solchen möglichen Sittenwidrigkeit auch bewußt gewesen ist, auch nicht, daß er sich dieser Einsicht leichtfertig verschlossen hat (vgl. hierzu BGHZ 50, 90, 92; 75, 299, 305; BGB-RGRK/Heymann-Trosien § 817 Rdn. 20 m.w.Nachw.).
  • OLG München, 12.09.1985 - 5 U 4430/85

    Schneeballsystem; Sittenwidrigkeit; Progressive Kundenwerbung; Kundenwerbung;

    Auszug aus BGH, 22.04.1997 - XI ZR 191/96
    Ein solches Spielsystem, das darauf anlegt, daß die ersten Mitspieler einen (meist) sicheren Gewinn erzielen, während die große Masse der späteren Teilnehmer ihren Einsatz verlieren muß, weil angesichts des Vervielfältigungsfaktors in absehbarer Zeit keine neuen Mitspieler mehr geworben werden können, verstößt gegen die guten Sitten (vgl. z.B. OLG Celle, NJW 1996, 2660 [OLG Celle 20.03.1996 - 13 U 146/95]; OLG München, NJW 1986, 1880 [OLG München 12.09.1985 - 5 U 4430/85]; OLG Karlsruhe GRUR 1989, 615, 616; LG Gießen, NJW-RR 1996, 796, 797 [LG Gießen 13.12.1995 - 1 S 390/95]; vgl. auch die Rechtsprechung zum "Schneeballsystem" als System der progressiven Kundenwerbung BGHZ 15, 356 ff.; Baumbach-Hefermehl, Wettbewerbsrecht 19. Aufl. § 1 UWG Rdn. 172).
  • BGH, 03.12.1954 - I ZR 262/52

    Progressive Kundenwerbung

    Auszug aus BGH, 22.04.1997 - XI ZR 191/96
    Ein solches Spielsystem, das darauf anlegt, daß die ersten Mitspieler einen (meist) sicheren Gewinn erzielen, während die große Masse der späteren Teilnehmer ihren Einsatz verlieren muß, weil angesichts des Vervielfältigungsfaktors in absehbarer Zeit keine neuen Mitspieler mehr geworben werden können, verstößt gegen die guten Sitten (vgl. z.B. OLG Celle, NJW 1996, 2660 [OLG Celle 20.03.1996 - 13 U 146/95]; OLG München, NJW 1986, 1880 [OLG München 12.09.1985 - 5 U 4430/85]; OLG Karlsruhe GRUR 1989, 615, 616; LG Gießen, NJW-RR 1996, 796, 797 [LG Gießen 13.12.1995 - 1 S 390/95]; vgl. auch die Rechtsprechung zum "Schneeballsystem" als System der progressiven Kundenwerbung BGHZ 15, 356 ff.; Baumbach-Hefermehl, Wettbewerbsrecht 19. Aufl. § 1 UWG Rdn. 172).
  • LG Gießen, 13.12.1995 - 1 S 390/95

    Gewinnspiel; Veranstaltung; Gewinnerwartung; Spielbetrag; Schneeballsystem;

    Auszug aus BGH, 22.04.1997 - XI ZR 191/96
    Ein solches Spielsystem, das darauf anlegt, daß die ersten Mitspieler einen (meist) sicheren Gewinn erzielen, während die große Masse der späteren Teilnehmer ihren Einsatz verlieren muß, weil angesichts des Vervielfältigungsfaktors in absehbarer Zeit keine neuen Mitspieler mehr geworben werden können, verstößt gegen die guten Sitten (vgl. z.B. OLG Celle, NJW 1996, 2660 [OLG Celle 20.03.1996 - 13 U 146/95]; OLG München, NJW 1986, 1880 [OLG München 12.09.1985 - 5 U 4430/85]; OLG Karlsruhe GRUR 1989, 615, 616; LG Gießen, NJW-RR 1996, 796, 797 [LG Gießen 13.12.1995 - 1 S 390/95]; vgl. auch die Rechtsprechung zum "Schneeballsystem" als System der progressiven Kundenwerbung BGHZ 15, 356 ff.; Baumbach-Hefermehl, Wettbewerbsrecht 19. Aufl. § 1 UWG Rdn. 172).
  • BGH, 19.01.1989 - IX ZR 124/88

    Bürgschaftsverpflichtung eines nahen Angehörigen des Kreditnehmers; Prüfung der

    Auszug aus BGH, 22.04.1997 - XI ZR 191/96
    Ein Rechtsgeschäft ist nach § 138 Abs. 1 BGB nichtig, wenn es nach seinem aus der Zusammenfassung von Inhalt, Beweggrund und Zweck zu entnehmenden Gesamtcharakter mit den guten Sitten nicht vereinbar ist (vgl. BGHZ 106, 269, 272 [BGH 19.01.1989 - IX ZR 124/88]; BGH, Urteil vom 23. Februar 1995 - IX ZR 29/94, WM 1994, 1064, 1070).
  • BGH, 23.02.1995 - IX ZR 29/94

    Höhe der Gebühren und Pauschalhonorare in Beitreibungssachen

    Auszug aus BGH, 22.04.1997 - XI ZR 191/96
    Ein Rechtsgeschäft ist nach § 138 Abs. 1 BGB nichtig, wenn es nach seinem aus der Zusammenfassung von Inhalt, Beweggrund und Zweck zu entnehmenden Gesamtcharakter mit den guten Sitten nicht vereinbar ist (vgl. BGHZ 106, 269, 272 [BGH 19.01.1989 - IX ZR 124/88]; BGH, Urteil vom 23. Februar 1995 - IX ZR 29/94, WM 1994, 1064, 1070).
  • BGH, 29.04.1968 - VII ZR 9/66

    Bereicherungsanspruch bei unerlaubter Rechtsberatung

    Auszug aus BGH, 22.04.1997 - XI ZR 191/96
    Selbst wenn man das deshalb bejahen wollte, weil er nur durch diese Zahlungen den Zugang zu dem anstößigen Spielsystem erhielt, so kann jedenfalls auch nach Auffassung des Senats nicht festgestellt werden, daß der Kläger sich einer solchen möglichen Sittenwidrigkeit auch bewußt gewesen ist, auch nicht, daß er sich dieser Einsicht leichtfertig verschlossen hat (vgl. hierzu BGHZ 50, 90, 92; 75, 299, 305; BGB-RGRK/Heymann-Trosien § 817 Rdn. 20 m.w.Nachw.).
  • OLG Frankfurt, 08.04.2022 - 23 U 55/21

    Rückzahlungsverpflichtung von Online-Glückspieleinsätzen bei Fehlen der

    Der Rückforderungsanspruch des Klägers wegen der Nichtigkeit der dem Glücksspiel zugrundeliegenden Vereinbarung scheitert auch nicht an § 762 Abs. 1 S.2 BGB (vgl. BGH, Urt. v. 22.04.1997 - XI ZR 191/96 -).
  • BGH, 10.11.2005 - III ZR 72/05

    Rückzahlung von im Rahmen eines" Schenkkreises" gezahltem Geld

    Die Vereinbarung des "Schenkkreises" war, da auf ein Schneeballsystem gerichtet, sittenwidrig und damit nichtig (§ 138 Abs. 1 BGB; vgl. BGH, Urteil vom 22. April 1997 - XI ZR 191/96 - NJW 1997, 2314, 2315).

    Das "Spiel" zielte allein darauf ab, zugunsten einiger weniger "Mitspieler" leichtgläubige und unerfahrene Personen auszunutzen und sie zur Zahlung des "Einsatzes" zu bewegen (vgl. BGH, Urteil vom 22. April 1997 aaO).

    b) Der vorstehenden, § 817 Satz 2 BGB einschränkenden Wertung steht nicht entgegen, dass das aufgrund eines Spiels Geleistete gemäß § 762 Abs. 1 Satz 2 BGB nicht zurückgefordert werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 22. April 1997 aaO).

  • OLG Dresden, 27.10.2022 - 10 U 736/22

    Rückzahlung verlorener Glücksspieleinsätze Angebot der Teilnahme an

    Denn die Vorschrift greift nur ein, wenn die Rückforderung auf den Spielcharakter gestützt wird (vgl. BGH, Urteil vom 22.04.1997 - XI ZR 191/96 -, juris).
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