Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 19.02.1997 - 1 Ws 127/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,5498
OLG Düsseldorf, 19.02.1997 - 1 Ws 127/97 (https://dejure.org/1997,5498)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.02.1997 - 1 Ws 127/97 (https://dejure.org/1997,5498)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. Februar 1997 - 1 Ws 127/97 (https://dejure.org/1997,5498)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,5498) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 2965
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 15.12.1965 - 1 BvR 513/65

    Wencker

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.02.1997 - 1 Ws 127/97
    Zweck der Untersuchungshaft ist ausschließlich die Durchsetzung des Anspruchs der staatlichen Gemeinschaft auf vollständige Aufklärung der Tat und rasche Bestrafung des Täters (vgl. BVerfGE 19, 342, 348 = NJW 1966, 243, 244; BVerfGE 20, 45, 49 = NJW 1966, 1259 ; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO , 42. Aufl., Rdnr. 5 vor § 112).

    Dies bedeutet, daß der Eingriff in die Freiheit nur hinzunehmen ist, wenn und soweit der legitime Anspruch der staatlichen Gemeinschaft auf vollständige Aufklärung der Tat und rasche Bestrafung des Täters nicht anders gesichert werden kann als durch vorläufige Inhaftierung des Beschuldigten (vgl. BVerfGE 19, 342, 347; 20, 45, 49; Senatsbeschlüsse vom 27. Dezember 1991 - 1 Ws 1150-1152/91 sowie 1 Ws 1138 und 1149/91 -).

  • BVerfG, 03.05.1966 - 1 BvR 58/66

    Kommando 1005

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.02.1997 - 1 Ws 127/97
    Zweck der Untersuchungshaft ist ausschließlich die Durchsetzung des Anspruchs der staatlichen Gemeinschaft auf vollständige Aufklärung der Tat und rasche Bestrafung des Täters (vgl. BVerfGE 19, 342, 348 = NJW 1966, 243, 244; BVerfGE 20, 45, 49 = NJW 1966, 1259 ; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO , 42. Aufl., Rdnr. 5 vor § 112).

    Dies bedeutet, daß der Eingriff in die Freiheit nur hinzunehmen ist, wenn und soweit der legitime Anspruch der staatlichen Gemeinschaft auf vollständige Aufklärung der Tat und rasche Bestrafung des Täters nicht anders gesichert werden kann als durch vorläufige Inhaftierung des Beschuldigten (vgl. BVerfGE 19, 342, 347; 20, 45, 49; Senatsbeschlüsse vom 27. Dezember 1991 - 1 Ws 1150-1152/91 sowie 1 Ws 1138 und 1149/91 -).

  • BGH, 28.04.1987 - 5 StR 666/86

    Polizeispitzel in der Untersuchungshaft

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.02.1997 - 1 Ws 127/97
    Die Untersuchungshaft soll sowohl die Durchführung eines geordneten Strafverfahrens gewährleisten als auch die spätere Vollstreckung eines auf Freiheitsstrafe lautenden Urteils sicherstellen (vgl. BVerfGE 32, 87, 93; BGH NJW 1987, 2525 ; Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., m.w.N.).
  • BVerfG, 27.07.1966 - 1 BvR 296/66

    Untersuchungshaft

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.02.1997 - 1 Ws 127/97
    Der Erlaß eines Haftbefehls ist nur zulässig, wenn und soweit die vollständige Aufklärung der Tat oder die rasche Durchführung des Verfahrens nicht anders gesichert werden kann (vgl. BVerfGE 20, 144, 147 = NJW 1966, 1703 ; Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., Rdnr. 9 zu § 112).
  • BVerfG, 13.10.1971 - 2 BvR 233/71

    Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei Haftbefehlen nach § 230 Abs. 2 StPO

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.02.1997 - 1 Ws 127/97
    Die Untersuchungshaft soll sowohl die Durchführung eines geordneten Strafverfahrens gewährleisten als auch die spätere Vollstreckung eines auf Freiheitsstrafe lautenden Urteils sicherstellen (vgl. BVerfGE 32, 87, 93; BGH NJW 1987, 2525 ; Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 03.06.1994 - 1 Ws 337/94
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.02.1997 - 1 Ws 127/97
    Da elementare Grundrechte betroffen sind, ist ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. zu dem gleich gelagerten Problem bei der öffentlichen Zustellung: Senatsbeschluß vom 3. Juni 1994 in VRS 87, 349 m.w.N. und Senatsbeschluß vom 8. Mai 1991 - 1 Ws 404 und 409-410/91).
  • LG München I, 21.08.1980 - 14 Qs 99/80
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.02.1997 - 1 Ws 127/97
    Ein Verstoß gegen Artikel 103 Abs. 1 GG kann auch nicht mit dem Hinweis verneint werden, daß der Beschuldigte bereits polizeilich vernommen worden ist (so aber LG München, MDR 1981, 71), da diese Maßnahme lediglich dem Vorverfahren zugeordnet werden kann.
  • OLG Karlsruhe, 30.01.2020 - 1 Ws 255/19

    Untersuchungshaft: Beschwerde gegen einen bereits aufgehobenen Haftbefehl;

    Liegen die allgemeinen Voraussetzungen für den Erlass eines Haftbefehls nach § 112 StPO vor, ist sein Erlass aus Gründen der Verhältnismäßigkeit (§ 112 Abs. 1 S. 2 StPO) nicht schon deshalb ausgeschlossen, weil er ausschließlich der Zustellung eines auf Geldstrafe lautenden Strafbefehls an einen flüchtigen Beschuldigten dient (Anschluss an OLG Düsseldorf, Beschl. v. 19. Februar 1997 - 1 Ws 127/97, NJW 1997, 2965).

    Dies ist vor dem Hintergrund, dass mit dem Erlass des Strafbefehls das Strafverfahren - dessen Durchführung die Untersuchungshaft nach den §§ 112 ff. StPO sicherstellen soll - noch nicht abgeschlossen ist und mit Blick auf § 113 StPO jedoch nicht allein schon deshalb anzunehmen, weil der Haftbefehl allein zum Zwecke der Zustellung eines auf Geldstrafe lautenden Strafbefehls erging (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.02.1997 - 1 Ws 127/97 -, NJW 1997, 2965; vgl. auch Meyer-Goßner/Schmitt a.a.O., Rn. 11; KK-StPO/Graf a.a.O., Rn. 50).

  • OLG Köln, 24.10.2000 - Ss 329/00
    Selbst wenn die Zustellung des Strafbefehls vom 27. Oktober 1999 unwirksam gewesen sein sollte, weil die öffentliche Zustellung eines Strafbefehls generell unzulässig ist (so OLG Düsseldorf NJW 1997, 2965; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 44, Aufl., § 409 Rdnr. 21 m. w. Nachw.; Fischer, in: Karlsruher Kommentar, StPO, 4. Aufl., § 407 Rdnr. 36 m. w. Nachw.; Blankenheim MDR 1992, 926 [927]; a.A. LG München I MDR 1981, 71; Wendisch, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 24. Aufl., § 40 Rdnr. 1) und/oder weil deren Durchführung im vorliegenden Fall wegen Nichteinhaltung der Aushangfrist (§ 40 Abs. 2 StPO) nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprach, wäre damit ein Verfahrenshindernis nicht begründet.
  • OLG Rostock, 17.08.2005 - I Ws 297/05
    Dieser Haftgrund besteht, wenn der Beschuldigte nach der Tat seine Wohnung aufgibt, ohne eine neue zu beziehen, sodass er für die Ermittlungsbehörden und Gerichte unerreichbar und ihrem Zugriff entzogen ist (vgl. OLG Düsseldorf NJW 1997, 2965).
  • LG Heidelberg, 20.02.2002 - 2 Qs 71/01

    Strafverfahren: Öffentliche Zustellung eines Strafbefehls

    Die Kammer schließt sich einer in Rechtsprechung und Literatur nur als Mindermeinung vertretenen Auffassung (vgl. LG München I MDR 1981, 71 f; Wendisch in Löwe/Rosenberg, StPO, 24. Aufl. 1988, § 40 Rdnr. 1; Schmid MDR 1978 96 ff.) an, dass die öffentliche Zustellung eines Strafbefehls jedenfalls dann rechtlich zulässig ist, wenn der Beschuldigte im Ermittlungsverfahren rechtliches Gehör hatte (a.A. OLG Düsseldorf NJW 1997, 2965, 2966.; LG Köln …
  • LG Berlin, 12.05.2011 - 533 Qs 162/10

    Haftbefehl: Zulässigkeit des Erlasses zum Zwecke der Zustellung eines

    Der vom Amtsgericht zitierte Beschluss des OLG Düsseldorf vom 19. Februar 1997, 1 Ws127/97, NJW 1997, S. 2965, in dem ein Haftbefehl zum Zwecke der Zustellung eines Strafbefehls als zulässig angesehen worden ist, kann die Vorgehensweise des Amtsgerichts hier nicht rechtfertigen, denn in jenem Fall ist die Zulässigkeit gerade unter ausdrücklicher Betonung der strengen Anforderungen an die Bemühungen um Ermittlung des Aufenthaltsortes des Gesuchten und erst nach einer Einzelfallabwägung bejaht worden.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht