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   BGH, 18.02.1998 - VIII ZR 376/96   

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https://dejure.org/1998,2153
BGH, 18.02.1998 - VIII ZR 376/96 (https://dejure.org/1998,2153)
BGH, Entscheidung vom 18.02.1998 - VIII ZR 376/96 (https://dejure.org/1998,2153)
BGH, Entscheidung vom 18. Februar 1998 - VIII ZR 376/96 (https://dejure.org/1998,2153)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 259 Abs. 2
    Rechtsschutzinteresse für Klage auf Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 1636
  • MDR 1998, 920
  • WM 1998, 1461
  • DB 1998, 1512
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.01.1971 - VIII ZR 251/69

    Bucheinsicht und Offenbarungseid

    Auszug aus BGH, 18.02.1998 - VIII ZR 376/96
    Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 20. Januar 1971 (BGHZ 55, 201) ausgeführt hat, stehen die Ansprüche eines Auskunftsberechtigten auf Leistung des Offenbarungseides - nunmehr der eidesstattlichen Versicherung - und auf Bucheinsicht grundsätzlich gleichrangig nebeneinander; die im Leitsatz jener Entscheidung erwähnten Besonderheiten des Handelsvertreterrechts (BGHZ 32, 302) sind für den vorliegenden Fall ohne Bedeutung.

    Ihm kann jedoch das Rechtsschutzinteresse für die Heranziehung des Schuldners zur eidesstattlichen Versicherung fehlen, wenn ihn die Bucheinsicht voraussichtlich schneller, besser und ohne zusätzliche Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe zum Ziel führt (BGHZ 55, 201, 204 ff).

    Die in der Entscheidung BGHZ 55, 201 dargelegten Voraussetzungen einer Subsidiarität der eidesstattlichen Versicherung sind hier gegeben.

    Zu Recht weist die Revision unter Bezugnahme auf das Senatsurteil BGHZ 55, 201, 204 auf den begrenzten Aussagewert hin, der der eidesstattlichen Versicherung in Fällen der vorliegenden Art zukommt.

  • BGH, 16.05.1960 - VII ZR 206/59

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung

    Auszug aus BGH, 18.02.1998 - VIII ZR 376/96
    Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 20. Januar 1971 (BGHZ 55, 201) ausgeführt hat, stehen die Ansprüche eines Auskunftsberechtigten auf Leistung des Offenbarungseides - nunmehr der eidesstattlichen Versicherung - und auf Bucheinsicht grundsätzlich gleichrangig nebeneinander; die im Leitsatz jener Entscheidung erwähnten Besonderheiten des Handelsvertreterrechts (BGHZ 32, 302) sind für den vorliegenden Fall ohne Bedeutung.
  • BGH, 23.02.2006 - I ZR 272/02

    Markenparfümverkäufe

    Diese Frage ist auch im Revisionsverfahren ohne Rüge zu prüfen, weil das Fehlen des Rechtsschutzbedürfnisses ein von Amts wegen zu berücksichtigender Verfahrensmangel ist (vgl. BGH, Urt. v. 18.2.1998 - VIII ZR 376/96, NJW 1998, 1636, 1637).
  • LAG Hamm, 17.09.2010 - 10 TaBV 26/10

    Unzulässiger Freistellungsantrag des Betriebsrats zur Teilnahme an

    Das Rechtsschutzbedürfnis für einen Leistungsantrag kann aber fehlen, wenn der Antragsteller sein Rechtsschutzziel auf einfacherem Wege erreichen kann, wenn ein anderer Weg voraussichtlich schneller, besser und ohne zusätzliche Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe zum Ziele führt (BGH 28.03.1996 - IX ZR 77/95 - NJW 1996, 2035; BGH 18.02.1998 - VIII ZR 376/96 - NJW 1998, 1636; BAG 09.05.2006 - 9 AZR 278/05 - AP BErzGG § 15 Nr. 47 Rn. 12, 13; Zöller/Greger, ZPO, 28. Aufl., vor § 253 Rn. 18 b; Becker-Eberhard, MünchKomm, ZPO, 3. Aufl., vor § 253 Rn. 10 m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 11.02.2010 - 12 U 164/09

    Forderungsfeststellung zur Insolvenztabelle: Behandlung eines vom Schuldner nach

    Einer Klage mangelt es am Rechtsschutzbedürfnis, wenn der Kläger sein Ziel auch ohne Titel erreichen kann (BGH NJW 1998, S. 1636; Greger in Zöller, ZPO, Kommentar, 28. Aufl., vor § 253, Rn. 18 b).
  • BGH, 25.06.2010 - V ZR 151/09

    Anspruch auf Erteilung der Zustimmung zu einer Grundbuchberichtigung bzgl. einer

    Das Rechtsschutzinteresse für das gewählte Mittel kann ihm nur dann abgesprochen werden, wenn die andere Möglichkeit schneller, billiger, vergleichbar sicher und wirkungsvoll sowie ohne zusätzliche Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe zum Ziel führt (vgl. BGH, Urt. v. 24. Februar 1994, IX ZR 120/93, NJW 1994, 1351, 1352; Urt. v. 18. Februar 1998, VIII ZR 376/96, NJW 1998, 1636, 1637).
  • OLG Köln, 01.10.1999 - 19 U 219/98

    Auskunfts- und Rechenschaftspflichten bei Verstoß gegen das RBeratG

    Zwar stehen die Ansprüche eines Auskunftsberechtigten auf Leistung der eidesstattlichen Versicherung und auf Einsicht grundsätzlich gleichrangig nebeneinander (BGH NJW 1971, 656; NJW 1998, 1636).
  • LAG Hamm, 30.05.2008 - 10 TaBV 129/07

    Beschlussverfahren; Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung zu einem noch

    Das Rechtsschutzbedürfnis kann aber fehlen, wenn der Antragsteller sein Rechtsschutzziel auf einfacherem Weg erreichen kann, wenn ein anderer Weg voraussichtlich schneller, besser und ohne zusätzliche Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe zum Ziel führt (BGH, 28.03.1996 - NJW 1996, 2035; BGH, 18.02.1998 - NJW 1998, 1636; BAG, 09.05.2006 - AP BErzGG § 15 Nr. 47, Rn. 12, 13; Zöller/Greger, ZPO, 26. Aufl., vor § 253 Rn. 18 b; Lüke, MünchKomm, ZPO, 2. Aufl., vor § 253 Rn. 10 m.w.N.).
  • LAG Hamm, 12.01.2007 - 10 TaBV 55/06

    Beschlussverfahren Rechtsschutzbedürfnis bei vorgeschaltetem Verfahren durch

    Das Rechtsschutzbedürfnis kann aber fehlen, wenn der Antragsteller sein Rechtsschutzziel auf einfacherem Weg erreichen kann, wenn ein anderer Weg voraussichtlich schneller, besser und ohne zusätzliche Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe zum Ziel führt (BGH, Urteil vom 28.03.1996 - NJW 1996, 2035; BGH, Urteil vom 18.02.1998 - NJW 1998, 1636; Zöller/Greger, ZPO, 26. Aufl., vor § 253 Rz. 18 b; Lüke, MünchKomm, ZPO, 2. Aufl., vor § 253 Rz. 10 m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 26.04.2011 - 15 UF 86/11

    Familienstreitsache: Anwendbare Vorschriften für die Kostenentscheidung nach

    Zwar ist das Rechtsschutzbedürfnis zu verneinen, wenn der Antragsteller sein Rechtsschutzziel leichter, schneller und zuverlässiger ohne gerichtliche Hilfe erlangen kann (BGH, NJW 1998, 1636).
  • LG Bielefeld, 19.02.2008 - 4 O 234/03

    Anforderungen an eine fachgerechte Behandlung einer infolge eines Sportunfalls

    Dies wird von den Beklagten, die dafür beweispflichtig sind (vgl. BGH, NJW 1998, 1636), weder substantiiert vorgetragen noch wird dafür Beweis angetreten.
  • LAG Hamm, 06.07.2007 - 10 TaBV 55/07

    Beschlussverfahren; Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Ein-, Umgruppierung

    Ihm steht kein anderer Weg zur Verfügung, der voraussichtlich schneller, besser und ohne zusätzliche Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe zum Ziel führt (BGH, Urteil vom 28.03.1996 - NJW 1996, 2035; BGH, Urteil vom 18.02.1998 - NJW 1998, 1636; Zöller/Greger, ZPO, 26. Aufl., Vor § 253 Rz. 18 b).
  • OLG München, 07.03.2002 - 29 U 4451/01

    Eidesstattlichen Versicherung bezüglich der Abrechnungen eines Verlegers

  • LG Düsseldorf, 19.06.2008 - 4b O 130/08

    Patent

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