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   BayObLG, 16.07.1998 - 1Z BR 75/98   

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https://dejure.org/1998,2416
BayObLG, 16.07.1998 - 1Z BR 75/98 (https://dejure.org/1998,2416)
BayObLG, Entscheidung vom 16.07.1998 - 1Z BR 75/98 (https://dejure.org/1998,2416)
BayObLG, Entscheidung vom 16. Juli 1998 - 1Z BR 75/98 (https://dejure.org/1998,2416)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung der Verfügung eines Erblassers über das Zufallen vom "sämtlichen Hab und Gut" für einen karitativen Zweck "der Kirche"; Voraussetzung für eine wirksame Erbeneinsetzung durch Testament

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung eines Testaments

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 1119
  • FamRZ 1999, 119
  • Rpfleger 1998, 518
  • BayObLGZ 1998, 160
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 14.07.1965 - V BLw 11/65

    Feststellungsklage zur Ermittlung eines berechtigten Hoferben - Auslegung eines

    Auszug aus BayObLG, 16.07.1998 - 1Z BR 75/98
    Dieser muß zwar nicht namentlich genannt sein; erforderlich ist aber, daß die Person des Bedachten anhand des Inhalts der Verfügung, gegebenenfalls unter Berücksichtigung von außerhalb der Urkunde liegenden Umständen, zuverlässig festgestellt werden kann (BGH NJW 1965, 2201).

    Dies folgt schon daraus, daß die Erblasserin den Dritten, dem die Auswahl überlassen sein soll, nicht benannt hat (vgl. BGH NJW 1965, 2201).

  • BayObLG, 07.03.1997 - 1Z BR 259/96

    Wirksames Testament mit Erbenunterschrift - Ermittlungspflicht des

    Auszug aus BayObLG, 16.07.1998 - 1Z BR 75/98
    Es bestand deshalb kein Anlaß zu weiteren Ermittlungen hinsichtlich der Testierfähigkeit (vgl. BayObLG FamRZ 1997, 1029 und 1436).
  • BayObLG, 19.12.1996 - 1Z BR 107/96

    Zuwendung eines Bruchteils einer wertmäßig erheblichen Vermögensgruppe;

    Auszug aus BayObLG, 16.07.1998 - 1Z BR 75/98
    In einem solchen Fall ist eine Erbeinsetzung der so bedachten Personen anzunehmen, weil nicht unterstellt werden kann, daß der Erblasser überhaupt keinen Erben berufen wollte (vgl. BGH DNotz 1972, 500; BayObLG FamRZ 1997, 1177/1178; Palandt/Edenhofer BGB 57. Aufl. § 2087 Rn. 2).
  • BayObLG, 18.05.1988 - BReg. 1a Z 14/88

    Einziehung eines Erbscheins ; Auslegung eines Testaments; Anwendung deutschen

    Auszug aus BayObLG, 16.07.1998 - 1Z BR 75/98
    Zwar wäre grundsätzlich auch an eine Auslegung als Zweckauflage (§ 2193 BGB ) zu denken (vgl. dazu BayObLG Beschluß vom 18.5.1988 BReg. 1 a Z 14/88, insoweit in Rechtspfleger 1988, 366 nicht abgedruckt).
  • BGH, 18.11.1954 - IV ZR 152/54

    Zeitpunkt des Nacherbfalls

    Auszug aus BayObLG, 16.07.1998 - 1Z BR 75/98
    Dazu gehört insbesondere die Bestimmung über die Person des Bedachten (BGHZ 15, 199).
  • BGH, 19.01.1972 - IV ZR 1208/68

    Erbeinsetzung durch Zuteilung von Gegenständen aus dem Vermögen des Erblassers -

    Auszug aus BayObLG, 16.07.1998 - 1Z BR 75/98
    In einem solchen Fall ist eine Erbeinsetzung der so bedachten Personen anzunehmen, weil nicht unterstellt werden kann, daß der Erblasser überhaupt keinen Erben berufen wollte (vgl. BGH DNotz 1972, 500; BayObLG FamRZ 1997, 1177/1178; Palandt/Edenhofer BGB 57. Aufl. § 2087 Rn. 2).
  • BayObLG, 27.11.1990 - BReg. 1a Z 76/88

    Anordnung der Einziehung eines Erbscheins; Bestimmung der Person des Bedachten;

    Auszug aus BayObLG, 16.07.1998 - 1Z BR 75/98
    Sie muß im Testament so bestimmt sein, daß jede Willkür eines Dritten ausgeschlossen ist (BayObLG FamRZ 1991, 610/611).
  • BayObLG, 26.03.1996 - 1Z BR 111/94

    Erbenermittlung von Amts wegen durch das Beschwerdegericht

    Auszug aus BayObLG, 16.07.1998 - 1Z BR 75/98
    Die weitere Beschwerde ist, nachdem der im Vorbescheid angekündigte Erbschein inzwischen hinausgegeben und damit erteilt ist, mit dem Ziel der Einziehung dieses Erbscheins statthaft und in diesem Sinn auszulegen (vgl. BayObLGZ 1982, 236/239 und 1996, 69/73).
  • BayObLG, 22.07.1996 - 1Z BR 120/96

    Beteiligung der gesetzlichen Erben an Verfahren um Beschwerde des Testamentserben

    Auszug aus BayObLG, 16.07.1998 - 1Z BR 75/98
    Da die Beteiligten zu 3 bis 6 als gesetzliche Erben je nach der Wirksamkeit des Testaments zur Erbfolge berufen sein können und in erster Instanz diese Erbenstellung auch für sich in Anspruch genommen haben, sind sie am Erbscheinsverfahren materiell beteiligt (vgl. dazu BayObLG FamRZ 1997, 218 ).
  • BayObLG, 02.06.1982 - BReg. 1 Z 45/81

    Zum Erbrecht bei Ausländergrundstücken in Österreich

    Auszug aus BayObLG, 16.07.1998 - 1Z BR 75/98
    Die weitere Beschwerde ist, nachdem der im Vorbescheid angekündigte Erbschein inzwischen hinausgegeben und damit erteilt ist, mit dem Ziel der Einziehung dieses Erbscheins statthaft und in diesem Sinn auszulegen (vgl. BayObLGZ 1982, 236/239 und 1996, 69/73).
  • OLG Frankfurt, 04.07.2017 - 20 W 343/15

    Auslegung einer Testamentsformulierung

    Insoweit vertritt ein Teil der Rechtsprechung für die grundsätzlich nach § 2065 Abs. 2 BGB zulässige Bezeichnung des Erben durch einen Dritten die Auffassung, dass dieser Dritte von dem Erblasser selbst in dem Testament benannt worden sein müsse und andernfalls die letztwillige Verfügung bereits aus diesem Grund unwirksam sei, zumal das Nachlassgericht für eine solche Entscheidung nicht zuständig sei (vgl. Bundesgerichtshof, Beschluss vom 14.07.1965, Az. V BLw 11/65; BayObLG, Beschluss vom 16.07.1998, Az. 1Z BR 75/98 und Kammergericht Berlin, Beschluss vom 23.02.1999, Az. 1 W 6108/97, jeweils zitiert nach juris und Landgericht Frankfurt, Beschluss vom 18.11.1986, Az. 2/9 T 682/86 in MDR 1987, 762).
  • BayObLG, 19.04.2000 - 1Z BR 130/99

    Auslegung einesTestaments

    Vielmehr genügt es entsprechend der Zielrichtung des § 2065 BGB , wenn der Bedachte im Zeitpunkt des Erbfalls durch jede sachkundige Person anhand objektiver Kriterien bezeichnet werden kann (BGH aaO S. 202 f.; BayObLG NJW 1999, 1119/1120 und NJW 1988, 2742 ; FamRZ 1990, 1275/1277; OLG Köln Rpfleger 1984, 236/237).
  • BayObLG, 23.05.2001 - 1Z BR 10/01

    Bedeutung der Ankündigungsfrist im Vorbescheid

    Sie muss im Testament so bestimmt sein, dass jede Willkür eines Dritten ausgeschlossen ist (BayObLG NJW 1999, 1119/1120).
  • BayObLG, 22.07.1998 - 1Z BR 229/97

    Auslegung einer alternativen Erbeinsetzung

    Zur Frage der Beteiligung des materiell Betroffenen im Beschwerdeverfahren (Fortführung von BayObLGZ 1998 Nr. 42 - 1Z BR 75/98 - vom 16.7.1998).
  • BayObLG, 23.10.2002 - 3Z BR 157/02

    Absoluter Beschwerdegrund bei fehlender Hinzuziehung eines materiell Beteiligten

    Da durch die Entscheidung des Landgerichts in die Rechtsposition des Antragstellers eingegriffen wurde, ohne dass er zum Verfahren hinzugezogen wurde, liegt ein absoluter Beschwerdegrund im Sinne von § 27 Abs. 1 Satz 2 FGG, § 547 Nr. 4 ZPO vor (vgl. dazu BayObLGZ 1988, 356; 1998, 160/162; 1998, 167/168; Bassenge/Herbst FGG/RPflG 9. Aufl. § 27 FGG Rn. 20; Keidel/Kahl FGG 14. Aufl. § 27 Rn. 40; Jansen FGG 2. Aufl. § 27 Rn. 34).
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