Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 25.02.1999

Rechtsprechung
   BVerwG, 14.01.1999 - 6 B 133.98   

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https://dejure.org/1999,686
BVerwG, 14.01.1999 - 6 B 133.98 (https://dejure.org/1999,686)
BVerwG, Entscheidung vom 14.01.1999 - 6 B 133.98 (https://dejure.org/1999,686)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Januar 1999 - 6 B 133.98 (https://dejure.org/1999,686)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Beeinträchtigung der Wohnnutzung durch Froschlärm

  • Wolters Kluwer

    Darlegungsanforderungen an die Bezeichnung eines Verfahrensmangels; Verstoß gegen den Amtsermittlungsgrundsatz; Umsetzen der Frösche und Verhinderung der Neupopulation durch einen Amphibienzaun; Angriffe gegen die Tatsachenwürdigung des Berufungsgerichts; Vorliegen einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • channelpartner.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Rechtsfragen rund um den Gartenteich - Kinder, Mieter, Frösche - was die Gerichte sagen

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Verwaltungsrecht BT, Befreiung für einen Dritten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 2912
  • NVwZ 1999, 1225 (Ls.)
  • NZM 1999, 914
 
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Wird zitiert von ... (108)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Bayern, 08.07.1998 - 9 B 97.00468
    Auszug aus BVerwG, 14.01.1999 - 6 B 133.98
    gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des VGH (NZM 1999, 915 [in diesem Heft]) hat das BVerwG zurückgewiesen, weil sie teils unzulässig und im übrigen unbegründet sei.
  • BVerwG, 13.11.1981 - 1 C 69.78

    Nachschieben von Ermessensgründen - Umwandlung einer Rechtsentscheidung in eine

    Auszug aus BVerwG, 14.01.1999 - 6 B 133.98
    Ein wegen Ermessensnichtgebrauch rechtswidriger Verwaltungsakt kann allerdings vom Gericht nicht geheilt werden (BVerwG, NJW 1982, 1413; BVerwG, Buchholz 316 § 40 VwVfG Nr. 8).
  • VG Freiburg, 29.10.2015 - 6 K 2929/14

    Zur Schutzhelmtragepflicht für ein Mitglied der Religionsgemeinschaft der Sikhs

    Da insoweit, wie dargelegt, bereits im Verwaltungsverfahren Ermessenserwägungen angestellt worden waren, handelte es sich dabei um eine zulässige Ergänzung dieser Erwägungen (§ 114 Satz 2 VwGO - vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 14.01.1999 - 6 B 133/98 -, Rn. 10, juris).
  • BFH, 11.03.2004 - VII R 52/02

    Haftung des "Strohmann-Geschäftsführers"

    § 114 Satz 2 VwGO schaffe die prozessualen Voraussetzungen lediglich dafür, dass defizitäre Ermessenserwägungen ergänzt werden, nicht hingegen, dass das Ermessen erstmals ausgeübt oder die Gründe einer Ermessensausübung (komplett oder doch in ihrem Wesensgehalt) ausgewechselt werden (BVerwG-Beschluss vom 14. Januar 1999 6 B 133.98, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1999, 2912; vgl. auch Kopp/ Schenke, Verwaltungsgerichtsordnung, Kommentar, 13. Aufl., § 114 Rz. 50).
  • BVerwG, 11.11.2010 - 5 C 12.10

    Einbürgerungsrücknahme; Ermessensergänzung; Erschleichung der Einbürgerung durch

    Die mit Schriftsatz vom 3. Mai 2005 eingeführten Erwägungen zur Staatenlosigkeit, zum Verlust der Unionsbürgerschaft sowie zu den für den Kläger damit verbundenen Folgen führen - ungeachtet ihrer Bedeutung für den Kläger - die grundlegende Argumentationslinie in der angefochtenen Rücknahmeentscheidung fort und lassen deren "Identität" unberührt (vgl. Beschlüsse vom 14. Januar 1999 - BVerwG 6 B 133.98 - NJW 1999, 2912 und vom 30. April 2010 - BVerwG 9 B 42.10 - Buchholz 310 § 114 VwGO Nr. 57).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 25.02.1999 - 1 Ws 16/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,5115
OLG Düsseldorf, 25.02.1999 - 1 Ws 16/99 (https://dejure.org/1999,5115)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.02.1999 - 1 Ws 16/99 (https://dejure.org/1999,5115)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. Februar 1999 - 1 Ws 16/99 (https://dejure.org/1999,5115)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 2912
  • NStZ 2000, 199 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 10.01.1995 - 1 BvR 718/89

    Sitzblockaden II

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.02.1999 - 1 Ws 16/99
    Tatbestandsmäßige Gewalt scheidet jedoch aus, wenn das Verhalten des Täters sich in der körperlichen Anwesenheit an einer Stelle erschöpft, die ein einzelner anderer einnehmen oder passieren möchte, die Zwangswirkung auf den Genötigten also nur psychischer Natur ist (BVerfGE 92, 1, 17 f = NJW 1995, 1141, 1142 f; BGHSt 41, 231, 240 f = NJW 1996, 203, 205).
  • BGH, 31.08.1995 - 4 StR 283/95

    BGH hebt Verurteilung des "Straßengehers von München" auf

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.02.1999 - 1 Ws 16/99
    Tatbestandsmäßige Gewalt scheidet jedoch aus, wenn das Verhalten des Täters sich in der körperlichen Anwesenheit an einer Stelle erschöpft, die ein einzelner anderer einnehmen oder passieren möchte, die Zwangswirkung auf den Genötigten also nur psychischer Natur ist (BVerfGE 92, 1, 17 f = NJW 1995, 1141, 1142 f; BGHSt 41, 231, 240 f = NJW 1996, 203, 205).
  • BGH, 25.02.1993 - 1 StR 652/92

    Keine Freiheitsberaubung bei übelbedrohter Entfernungsmöglichkeit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.02.1999 - 1 Ws 16/99
    Eine solche liegt nur vor, wenn die Fortbewegungsfreiheit des Betroffenen vollständig aufgehoben war, er also zum Gefangenen oder absolut Unfreien gemacht worden ist (BGH-NJW 1993, 1807 m. w. N.).
  • OLG Frankfurt, 23.11.2010 - 2 Ss 274/10

    Nötigung: Veranlassung eines Kraftfahrers zu kurzfristigem Anhalten durch

    Die Annahme einer tatbestandsmäßigen Gewalt scheidet aus, wenn die Handlung lediglich in körperlicher Anwesenheit besteht und die Zwangswirkung auf den Betroffenen nur psychischer Natur ist (BVerfGE 92, S. 1 ff.; BGH ST 41, S. 231 ff.; OLG Düsseldorf, NJW 1999, S. 2912).
  • OLG Karlsruhe, 06.06.2002 - 1 Ss 13/02

    Nötigung durch Versperren des Durchgangs; Beleidigung durch eine sexuelle

    Das nur kurzfristige Versperren des Durchgangs eines Weges stellt keine Gewaltanwendung i.S.d. § 240 StGB dar (Anschluss an OLG Düsseldorf VRS 97, 127).

    Die bloße körperliche Anwesenheit einer Person an einem bestimmten Ort stellt jedoch noch keine Gewalt dar, wenn die damit verbundene Zwangswirkung nur psychische Auswirkungen hat (BVerfGE 92, 1 ff.; OLG Düsseldorf VRS 97, 127; KG Beschluss vom 24.08.2000, 1 Ss 198/00; krit. BGHSt 41, 182 ff.).

  • OLG Karlsruhe, 30.10.2002 - 1 Ss 13/02
    Die bloße körperliche Anwesenheit einer Person an einem bestimmten Ort stellt jedoch noch keine Gewalt dar, wenn die damit verbundene Zwangswirkung nur psychische Auswirkungen hat (BVerfGE 92, 1 ff.; OLG Düsseldorf VRS 97, 127; KG Beschluss vom 24.08.2000, 1 Ss 198/00; krit. BGHSt 41, 182 ff.).
  • OLG Karlsruhe, 30.10.2002 - 1 Ss 13.02
    Die bloße körperliche Anwesenheit einer Person an einem bestimmten Ort stellt jedoch noch keine Gewalt dar, wenn die damit verbundene Zwangswirkung nur psychische Auswirkungen hat (BVerfGE 92, 1 ff.; OLG Düsseldorf VRS 97, 127; KG Beschluss vom 24.08.2000, 1 Ss 198/00; krit. BGHSt 41, 182 ff.).
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