Weitere Entscheidung unten: OLG München, 26.05.1994

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   OLG München, 23.06.1994 - 24 U 961/92   

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https://dejure.org/1994,2753
OLG München, 23.06.1994 - 24 U 961/92 (https://dejure.org/1994,2753)
OLG München, Entscheidung vom 23.06.1994 - 24 U 961/92 (https://dejure.org/1994,2753)
OLG München, Entscheidung vom 23. Juni 1994 - 24 U 961/92 (https://dejure.org/1994,2753)
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Durchtrennung des Nervus lingualis bei Weisheitszahnextraktion II

§ 823 BGB, Aufklärungspflicht auch über ein - typisches - Risko von 0,1-0,2 %

Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; BGB § 847
    Durchtrennung des Nervus lingualis bei Zahnextraktion

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 823 847
    Aufklärungspflicht des Zahlarztes - Durchtrennung des Nervus lingualis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Entfernung eines Weisheitszahnes; Durchtrennung eines Nervs; Nervus lingualis; Fehlerhafte Behandlung; Indiz; Aufklärungspflicht; Zahnarzt; Gefühls- und Geschmackssinn; Verlust; Schmerzensgeld

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 1308
  • VersR 1995, 464
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 11.12.1990 - VI ZR 151/90

    Bereitstellen von Medikamenten durch den Krankenhausträger; Darlegung eines

    Auszug aus OLG München, 23.06.1994 - 24 U 961/92
    Es erscheint nachvollziehbar, daß sie den zahnchirurgischen Eingriff als solchen und die Art und Weise seiner Durchführung noch gründlich überdacht hätte, wenn sie zumindest in groben Zügen darüber aufgeklärt worden wäre, daß sie als noch junge Frau wegen einer möglichen Nervenverletzung auf Dauer mit erheblichen Behinderungen im Mundbereich werde leben müssen (vgl. BGH NJW 1991, 1543 = VersR 1991, 315 und NJW 1991, 2344 = VersR 1991, 812 ; VersR 1992, 960 ).
  • BGH, 05.02.1991 - VI ZR 108/90

    Hypothetische Einwilligung in eine ärztliche Behandlung

    Auszug aus OLG München, 23.06.1994 - 24 U 961/92
    Der Beklagte kann sich nicht mit Erfolg darauf berufen, die Klägerin hätte auch bei, ordnungsgemäßer Aufklärung über die Risiken des Eingriffs ihre Einwilligung erteilt (vgl. BGH NJW 1991, 2342 ).
  • BGH, 07.02.1984 - VI ZR 174/82

    Rückenmarksschädigung - § 823 Abs. 1 BGB, Beweislastverteilung bei der Frage der

    Auszug aus OLG München, 23.06.1994 - 24 U 961/92
    Selbst bei vitaler Indikation verlangt aber das Selbstbestimmungsrecht des Patienten, daß ihm der Arzt die Möglichkeit beläßt, über den Eingriff selbst zu entscheiden und ihn ggf. abzulehnen, auch wenn ein solcher Entschluß möglicherweise medizinisch unvernünftig sein sollte (vgl. BGH NJW 1994, 799, 800 = VersR 1994, 682 und BGHZ 90, 103/105 f. = NJW 1984, 1397).
  • BGH, 22.04.1980 - VI ZR 37/79

    Verletzung ärztlicher Aufklärungspflichten; Zahlung von Schmerzensgeld sowie

    Auszug aus OLG München, 23.06.1994 - 24 U 961/92
    Das trifft auch dann zu, wenn die Wahrscheinlichkeit erheblicher Folgen zahlenmäßig gering ist (vgl. BGH NJW 1980 1905/1907).
  • BGH, 07.04.1992 - VI ZR 192/91

    Darlegungs- und Beweislast bei postoperativer Risikoaufklärung

    Auszug aus OLG München, 23.06.1994 - 24 U 961/92
    Es erscheint nachvollziehbar, daß sie den zahnchirurgischen Eingriff als solchen und die Art und Weise seiner Durchführung noch gründlich überdacht hätte, wenn sie zumindest in groben Zügen darüber aufgeklärt worden wäre, daß sie als noch junge Frau wegen einer möglichen Nervenverletzung auf Dauer mit erheblichen Behinderungen im Mundbereich werde leben müssen (vgl. BGH NJW 1991, 1543 = VersR 1991, 315 und NJW 1991, 2344 = VersR 1991, 812 ; VersR 1992, 960 ).
  • BGH, 16.11.1971 - VI ZR 76/70

    Aufklärungspflicht - Arzt - Schädliche Folgen - Gebotenheit - Eingriff -

    Auszug aus OLG München, 23.06.1994 - 24 U 961/92
    Auch unterhalb einer Komplikationsdichte von einem Prozent kann von einer Aufklärung über mögliche Zwischenfälle regelmäßig nur dann abgesehen werden, wenn diese Möglichkeit bei einem verständigen Patienten bei seinem Willensentschluß zur Einwilligung nicht ernsthaft ins Gewicht fallen kann (vgl. BGH NJW 1972, 335/337).
  • BGH, 09.11.1993 - VI ZR 248/92

    Aufklärungspflicht eines Zahnarztes

    Auszug aus OLG München, 23.06.1994 - 24 U 961/92
    Selbst bei vitaler Indikation verlangt aber das Selbstbestimmungsrecht des Patienten, daß ihm der Arzt die Möglichkeit beläßt, über den Eingriff selbst zu entscheiden und ihn ggf. abzulehnen, auch wenn ein solcher Entschluß möglicherweise medizinisch unvernünftig sein sollte (vgl. BGH NJW 1994, 799, 800 = VersR 1994, 682 und BGHZ 90, 103/105 f. = NJW 1984, 1397).
  • BGH, 12.03.1991 - VI ZR 232/90

    Arzthaftung für aufklärungsfreie Risiken bei fehlender Grundaufklärung

    Auszug aus OLG München, 23.06.1994 - 24 U 961/92
    Da der vom Beklagten vorgenommene Eingriff mangels Aufklärung und wegen der deshalb fehlenden wirksamen Einwilligung der Klägerin rechtswidrig war und sich das aufklärungsbedürftige Risiko (die Nervenverletzung) verwirklicht hat, haftet der Beklagte für alle Folgen des Eingriffs, auch für die Folgen des vergeblichen Versuchs der Reanastomosierung (vgl. BGH NJW 1991, 2346 = VersR 1991, 777 ).
  • BGH, 16.04.1991 - VI ZR 176/90

    Umfang der ärztlichen Aufklärungspflicht

    Auszug aus OLG München, 23.06.1994 - 24 U 961/92
    Es erscheint nachvollziehbar, daß sie den zahnchirurgischen Eingriff als solchen und die Art und Weise seiner Durchführung noch gründlich überdacht hätte, wenn sie zumindest in groben Zügen darüber aufgeklärt worden wäre, daß sie als noch junge Frau wegen einer möglichen Nervenverletzung auf Dauer mit erheblichen Behinderungen im Mundbereich werde leben müssen (vgl. BGH NJW 1991, 1543 = VersR 1991, 315 und NJW 1991, 2344 = VersR 1991, 812 ; VersR 1992, 960 ).
  • OLG Koblenz, 11.06.1999 - 8 U 1495/98

    Ärztliche Aufklärungspflicht bei operativer Entfernung eines Weisheitszahns -

    Auch über seltene Risiken ist aufzuklären, wenn sie für den Eingriff typisch, für den Laien jedoch überraschend sind (OLG München, VersR 1995, 464).

    Eine sachgemäße Aufklärung umfasst im Einzelfall auch den Hinweis auf mit dem Eingriff nicht beabsichtigte, aber durch ärztliche Kunst nicht sicher vermeidbare Folgeschäden, für die eine mehr oder minder große, dem medizinisch nicht vorgebildeten Patienten aber aus der Art des Eingriffs nicht schon ohne weiteres ersichtliche Möglichkeit besteht (BGH VersR 1971, 929; OLG Düsseldorf VersR 1989, 290; OLG München VersR 1995, 464).

    Der Fall der Klägerin kann nicht mit dem verglichen werden, den das OLG München (VersR 1995, 464) zu entscheiden hatte.

  • LG Dessau-Roßlau, 08.10.2013 - 4 O 662/11

    Zahnarzthaftung: Aufklärungsumfang bei Extraktion eines Weisheitszahnes;

    Wird der Hauptnerv des Unterkiefers erheblich verletzt, ist ein Schmerzensgeld von 10.000 ? angemessen (Symptome: irrevisibles Taubheitsgefühl bis zur Lippenmitte, langjährige Nachbehandlung, Bissverletzungen, chronische Schmerzen) (vgl. OLG Schleswig, Urteil vom 11. März 1998, 4 U 80/97; OLG Koblenz, Urteil vom 13. Mai 2004, 5 U 41/03;, LG Kassel, Urteil vom 7. Januar 1992, 9 O 3010/89; OLG München, Urteil vom 23. Juni 1994, 24 U 961/92).(Rn.29).

    Trennung des nervus lingualis 7.500,0 ?, Landgericht Kassel, Urteil vom 07.01.1992 - 9 O 3010/89, Schädigung des nervus lingualis bei operativer Entfernung des Weisheitszahnes 7.500,00 ?, Landgericht Marburg, 04.12.1991 - 5 O 72/90; Durchtrennung des nervus lingualis 7.000,00 ? OLG München, 23.06.1994, 24 U 961/92; Verletzung des linken nervus menthalis bei Versuch, Zahn 35 zu entfernen 15.000,00 ? Landgericht Wiesbaden 10.Januar 2006 - 7 O 274/03.

  • OLG Hamburg, 27.02.1998 - 1 U 131/97

    Zahnbehandlung - Weisheitszahnextraktion - Schmerzensgeld bei Nervverletzung

    Dies ergibt sich aus den Ausführungen auf Seite 2 des erstinstanzlich eingeholten Gutachtens des Sachverständigen Dr. Dr. ... (Bl. 56 d.A.) und stimmt mit den zu diesem Fragenkomplex veröffentlichten Gerichtsentscheidungen (vgl. OLG München NJW-RR 1994, 1308 sowie die Nachweise bei .

    In Übereinstimmung mit den Ausführungen des gerichtlichen Sachverständigen Dr. Dr. ... (vgl. S. 4 des Gutachtens Bi. 57 d.A. sowie seine ergänzende Stellungnahme vom 11.9.96, BI. 75 f d.A.) geht der Senat davon aus, dass aus der Verletzung des Nervus lingualis als Folge der Extraktion eines Weisheitszahnes nicht auf ein fehlerhaftes ärztliches Verhalten geschlossen werden kann (in diesem Sinne auch OLG München NJW-RR 1994, 1308, 1309 entgegen OLG Karlsruhe, Urteil vom 16.1.1985, AHRS 4800/4).

  • OLG Zweibrücken, 22.02.2000 - 5 U 25/99

    Arzthaftung: Entbehrliche Aufklärung über zahnärztliche Leitungsanästhesie;

    Dies steht auch nicht im Widerspruch zu der ganz überwiegenden Auffassung, dass bei der operativen Entfernung von Weisheitszähnen, verbunden mit der auch hier zur Schmerzausschaltung angewandten Leitungsanästhesie, auf die Gefahr einer auch dauerhaften Schädigung des Nervus lingualis hingewiesen werden muss (OLG München NJW-RR 1994, 1308 f, OLG Köln NJW-RR 1998, 1324 f).
  • OLG Köln, 22.04.1998 - 5 U 232/96

    Umfang der Aufklärung vor der chirurgischen Entfernung des Weisheitszahns 48

    Neben einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt (AHRS 4800/17), welche etwa das Erfordernis einer Aufklärung verneint hat, hat in jüngerer Zeit das Oberlandesgericht München (VersR 1995, 464) eine Aufklärungspflicht bejaht, da es - sachverständig beraten - eine solche Nervschädigung als ein zwar seltenes (1-2 Promille), aber doch typisches Risiko bei vergleichbaren Eingriffen angesehen hat.
  • OLG Stuttgart, 03.02.1998 - 14 U 40/96

    Anspruch auf Schmerzensgeld wegen fehlerhafter ärztlichen Behandlung; Voliegen

    Sie spricht vielmehr regelmäßig für ein Verschulden des Operateurs im Sinne einer Vernachlässigung der nach den zahnmedizinischen Grundsätzen gerade im Hinblick auf die Gefahr einer Nervschädigung zu fordernden besonderen Sorgfalt (vgl. hierzu Prof. Gaisbauer, a.a.O., zu B II. 2. b und VI sowie OLG Karlsruhe, Urteil vom 16.10.1985, AHRS 4800/4; die Entscheidung des OLG München vom 23.06.1994, VersR 95, 464 steht dieser Beurteilung nicht entgegen, weil nach dem dort zu beurteilenden Sachverhalt von einem atypischen Verlauf des Nervus lingualis direkt in der Knochenhaut auszugehen war).
  • OLG Düsseldorf, 26.01.2006 - 8 U 86/05

    Behandlungsfehler im Zusammenhang mit der Entfernung eines Weisheitszahnes

    Ebenso haben andere Oberlandesgerichte - sachverständig beraten - eine entsprechende Aufklärungspflicht bejaht (z.B. OLG Köln, NJW-RR 1998, 1324, 1325; Hans. OLG Hamburg, OLGReport Hamburg 1998, 157, 158; OLG München, NJW-RR 1994, 1308, 1309).
  • OLG Stuttgart, 10.11.1998 - 14 U 34/98

    Schmerzensgeld für Verletzung des Nervus lingualis bei Zahnextraktion. Mit

    Sie spricht vielmehr regelmäßig für ein Verschulden des Operateurs im Sinne einer Vernachlässigung der nach den zahnmedizinischen Grundsätzen gerade im Hinblick auf die Gefahr einer Nervschädigung zu fordernden besonderen Sorgfalt (vgl. hierzu Prof. Gaisbauer, a.a.O., zu B II. 2. b und VI sowie OLG Karlsruhe, Urteil vom 16.10.1985, AHRS 4800/4; die Entscheidung des OLG München vom 23.06.1994, VersR 95, 464 steht dieser Beurteilung nicht entgegen, weil nach dem dort zu beurteilenden Sachverhalt von einem atypischen Verlauf des Nervus lingualis direkt in der Knochenhaut auszugehen war).
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Rechtsprechung
   OLG München, 26.05.1994 - 1 U 1517/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,6277
OLG München, 26.05.1994 - 1 U 1517/94 (https://dejure.org/1994,6277)
OLG München, Entscheidung vom 26.05.1994 - 1 U 1517/94 (https://dejure.org/1994,6277)
OLG München, Entscheidung vom 26. Mai 1994 - 1 U 1517/94 (https://dejure.org/1994,6277)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gallengangspiegelung; GGT-Wert; Längerfristige Erhöhung; Keine ersichtlichen Ursachen; Diagnoseeingriff; Beanstandung der Durchführung; Ausreichende Gefahrenaufklärung; Komplikationsrate; Pankreatitis; Konkrete Klinik; Durchschnittswert

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 1308
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG München, 26.05.1994 - 1 U 7007/93
    Auszug aus OLG München, 26.05.1994 - 1 U 1517/94
    Daß tatsächlich eine entsprechend langfristige Erhöhung des GGT-Wertes vorlag, ergibt sich bereits aus den nicht angegriffenen Feststellungen des Sachverständigen im Gutachten vom 8. Februar 1993 (im Parallelrechtsstreit 1 U 7007/93 S. 78 a d.A.).
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